Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. September 2014 beantwortet. Mit Schreiben vom 5. Januar 2015 übersandte er eine bezüglich der Angaben zu den Kontrollen ergänzte Fassung. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3183 6. Wahlperiode 06.01.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rechtsverletzungen der Straathof-Holding GmbH und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen aller Art wurden bisher in Betrieben der Straathof-Holding GmbH in MecklenburgVorpommern durch die Behörden festgestellt und wie wurden sie jeweils sanktioniert (bitte jeweiligen Verstoß, die jeweilige gesetzliche Regel bzw. Verordnung, gegen die verstoßen wurde, die jeweils betreffende Nutztierhaltungsanlage, den Namen der jeweils kontrollierenden Behörde, den jeweiligen Tag der Feststellung, und die jeweiligen Sanktionen einschließlich der jeweiligen Höhe der Zwangs- und Bußgelder angeben)? 2. Wenn bei den in Frage 1 dargestellten Fällen der Straathof-Holding GmbH keine Sanktionen auferlegt wurden, warum erfolgte dies jeweils nicht? 3. In welchen der in Frage 1 dargestellten Fälle sind behördlich ver- hängte Sanktionen gegen die Straathof-Holding GmbH in Mecklenburg -Vorpommern von der Straathof-Holding GmbH nicht akzeptiert worden? a) In welchen der in Frage 1 dargestellten Fälle sind behördlich ver- hängte Sanktionen gegen die Straathof-Holding GmbH in Mecklenburg-Vorpommern von der Straathof-Holding GmbH nicht akzeptiert worden und kamen letztlich nicht zur Anwendung ? b) Wenn verhängte Sanktionen gegen die Straathof-Holding GmbH in Mecklenburg-Vorpommern letztlich nicht zur Anwendung kamen, warum erfolgte dies jeweils nicht? Drucksache 6/3183 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 4. In welchen der in Frage 1 dargestellten Fälle waren und sind behörd- lich verhängte Sanktionen gegen die Straathof-Holding GmbH in Mecklenburg-Vorpommern Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen (bitte Angabe der Verfahrensnummer und Gerichtsstand angeben)? Zu 1 bis 4 Wird ein Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen festgestellt, erfolgt eine Belehrung des Tierhalters durch die zuständige Behörde. Erforderlichenfalls ordnet diese dem Tierhalter gegenüber das Ergreifen notwendiger Maßnahmen an, um den festgestellten Missstand zu beheben und/oder das Auftreten weiterer Missstände zu verhindern. Die Befolgung der angeordneten Maßnahme ist zu kontrollieren. Dies erfolgt im Rahmen von Nachkontrollen durch die zuständige Behörde. Behördlich angeordnete Maßnahmen sind zu befolgen. Die „Akzeptanz“ desjenigen, der die Anordnung zu befolgen hat, ist nicht entscheidend. Gegen behördliche Anordnungen kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden. Das Nähere dazu regeln das Verwaltungsverfahrensgesetz und die Verwaltungsgerichtsordnung. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Handlung nur als Ordnungswidrigkeit - gegebenenfalls mit einer Geldbuße - geahndet werden kann, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde (§ 3 OWiG). Die Ordnungswidrigkeitentatbestände sind in den einschlägigen Vorschriften genannt. Bei Vorliegen strafbarer Handlungen ist ein Strafverfahren einzuleiten. Insofern ist nicht jeder Verstoß gegen eine rechtliche Norm zu „sanktionieren“, sofern damit eine „Bestrafung“ im eigentlichen Sinne gemeint ist. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Unter Bezug auf die Verjährungsfristen im Ordnungswidrigkeitengesetz (§ 31 Abs. 2 OWiG) wurde für die Beantwortung ein Zeitraum von 3 Jahren zugrunde gelegt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3183 3 Nutztierhaltungs - anlage Kontrollbehörde Verstoß gegen welche Rechtsvorschrift Datum der Kontrolle Sanktion (Höhe der Sanktion) Grund für Verzicht auf Sanktion Sanktion akzeptiert (ja/nein) bei Ablehnung der Sanktion Einstellung des Verfahrens (ja/nein) Grund für Einstellung des Verfahrens bei nicht eingestelltem Verfahren: Darstellung des aktuellen Standes Schweinezucht Alt Tellin GmbH StALU MS § 15 / 16 BImSchG Errichtung einer Siloplatte ohne erforderliche Genehmigung 05.11.2011 Bußgeld (5.000 €) - entfällt - ja - entfällt - entfällt - entfällt § 12 i.V.m. §§ 6, 5 BImSchG Vorzeitige Inbetriebnahme des Abferkelstalls I rechts 31.07.2012 Bußgeld (25.000 €) - entfällt - ja - entfällt - entfällt - entfällt § 12 i.V.m. §§ 6, 5 BImSchG Vorzeitige Inbetriebnahme des Ferkelstalls I 17.08.2012 Bußgeld (20.000 €) - entfällt - ja - entfällt - entfällt - entfällt § 12 i.V.m. §§ 6, 5 BImSchG Vorzeitige Inbetriebnahme des Wartestalls II 06.09.2012 Bußgeld (25.000 €) - entfällt - ja - entfällt - entfällt - entfällt § 12 i.V.m. §§ 6, 5 BImSchG Falschmeldung von Belegungszahlen 06.09.2012 Bußgeld (1.500 €) - entfällt - ja - entfällt - entfällt - entfällt § 12 i.V.m. §§ 6, 5 BImSchG §§ 15, 16 BImSchG Überbelegung Sauen- und Ferkelstall 06.09.2012 Bußgeld (3.570 €) - entfällt - ja - entfällt - entfällt - entfällt Drucksache 6/3183 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Nutztierhaltungs - anlage Kontrollbehörde Verstoß gegen welche Rechtsvorschrift Datum der Kontrolle Sanktion (Höhe der Sanktion) Grund für Verzicht auf Sanktion Sanktion akzeptiert (ja/nein) bei Ablehnung der Sanktion Einstellung des Verfahrens (ja/nein) Grund für Einstellung des Verfahrens bei nicht eingestelltem Verfahren: Darstellung des aktuellen Standes § 12 i.V.m. §§ 6, 5 BImSchG Vorzeitige Inbetriebnahme des Abferkelstalls II 06.11.2012 Bußgeld (35.000 €) - entfällt - ja - entfällt - entfällt - entfällt § 12 i.V.m. §§ 6, 5 BImSchG Vorzeitige Inbetriebnahme des BHKW 21.12.2012 Bußgeld (10.000 €) - entfällt - ja - entfällt - entfällt - entfällt § 12 i.V.m. §§ 6 u. 5 BImSchG, §§ 15, 16 BImSchG Überbelegung Ferkelstall 20.06.2013 Bußgeld (32.925,60 €) - entfällt - ja - entfällt - entfällt - entfällt § 12 i.V.m. §§ 6, 5 BImSchG Falschmeldung von Belegungszahlen 21.06.2013 Bußgeld (4.000 €) - entfällt - ja - entfällt - entfällt - entfällt § 12 i.V.m. §§ 6, 5 BImSchG §§ 15, 16 BImSchG Überbelegung Ferkelstall 02.07.2014 Bußgeldver fahren eingeleitet - entfällt - offen Anhörung ist erfolgt, Bußgeldbescheid in Erarbeitung; gleichzeitig wurde Zwangsgeld angedroht und Frist für die Abstellung des Zustands gesetzt LALLF VO(EG) 183/2005 12.11.2013 - keine - Nachreichen des Registrierungsantrages - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VO(EG) 183/2005 17.06.2014 Ordnungswidrig - keitenverfahren - offen Anhörung erfolgte, Verfahren läuft Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3183 5 Nutztierhaltungs - anlage Kontrollbehörde Verstoß gegen welche Rechtsvorschrift Datum der Kontrolle Sanktion (Höhe der Sanktion) Grund für Verzicht auf Sanktion Sanktion akzeptiert (ja/nein) bei Ablehnung der Sanktion Einstellung des Verfahrens (ja/nein) Grund für Einstellung des Verfahrens bei nicht eingestelltem Verfahren: Darstellung des aktuellen Standes eingeleitet (31.07.14) §§ 56a, 58 AMG 17.06.2014 Ordnungsverfügung mit Androhung eines Zwangsgeld es in Höhe von 2,5T€ (3.9.2014) -entfällt - offen TierhalterArzneimittel - Nachweisverordnung 28.01.2014 mündliche Belehrung - geringfügige Abweichung - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt LALLF in Amtshilfe (Messunge n des Stickstoffg ehaltes der Stallluft in Alt Tellin für das zuständige VLA) § 26 (3) Nr. 1 TierSchNutztV 06.11.2013 11.03.2013 25.02.2013 31.01.2014 03.02.2014 kein OWITatbestand - Auflage durch das VLA erteilt - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG § 26 Abs. 3 Nr. 1 TierSchuNutzV 28.01.2013 - keine - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG Gaskonzentration sgrenzwert § 2 TSchG 25.02.2013 - keine - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG Gaskonzentration sgrenzwert § 2 TSchG 05.03.2013 - keine - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt Drucksache 6/3183 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Nutztierhaltungs - anlage Kontrollbehörde Verstoß gegen welche Rechtsvorschrift Datum der Kontrolle Sanktion (Höhe der Sanktion) Grund für Verzicht auf Sanktion Sanktion akzeptiert (ja/nein) bei Ablehnung der Sanktion Einstellung des Verfahrens (ja/nein) Grund für Einstellung des Verfahrens bei nicht eingestelltem Verfahren: Darstellung des aktuellen Standes VLA VG Gaskonzentration sgrenzwert § 2 TSchG 11.03.2013 - keine - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG Gaskonzentration sgrenzwert § 2 TSchG 12.03.2013 schriftliche Anhörung - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG Gaskonzentration sgrenzwert § 2 TSchG 03.04.2013 Androhung Zwangsgeld - nein - ja - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG § 26 (3) Nr. 1 TierSchTrV 13.05.2013 - keine - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG § 26 (3) Satz 2 TierSchTrV 03.06.2013 - keine - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG § 28 (2) Nr. 5 TierSchTrV 17.06.2013 - keine - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG § 28 (2) Nr. 4 - 5 TierSchTrV 20.06.2013 - keine - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG § 28 (2) Nr. 2 TierSchTrV 17.07.2013 - keine - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG § 30 (2) Satz 1 TierSchTrV 29.07.2013 - keine - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3183 7 Nutztierhaltungs - anlage Kontrollbehörde Verstoß gegen welche Rechtsvorschrift Datum der Kontrolle Sanktion (Höhe der Sanktion) Grund für Verzicht auf Sanktion Sanktion akzeptiert (ja/nein) bei Ablehnung der Sanktion Einstellung des Verfahrens (ja/nein) Grund für Einstellung des Verfahrens bei nicht eingestelltem Verfahren: Darstellung des aktuellen Standes VLA VG § 30 (2) Satz 1 TierSchTrV 12.08.2013 - keine - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG § 9 (2) Anlage 2 Nr. 4.3 TierSchTrV 06.09.2013 Bußgeld (300 €) - entfällt - ja - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG § 30 (2) Satz 2 TierSchTrV 04.11.2013 schriftliche Anhörung - nein - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG Gaskonzentration sgrenzwert § 2 TSchG 06.11.2013 - keine - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG § 3 Abs. 2 Nr. 1 TierSchNutzV 28.11.2013 - keine - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG Gaskonzentration sgrenzwert § 2 TSchG 15.01.2014 Schriftliche Anhörung - nein - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG Gaskonzentration sgrenzwert § 2 TSchG 28.01.2014 - keine - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG § 26 Abs. 3 Nr. 1 TierSchNutzV 31.01.2014 - keine - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG § 5 Abs. 1 Satz 1 TierSchG 12.02.2014 - keine - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt Drucksache 6/3183 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Nutztierhaltungs - anlage Kontrollbehörde Verstoß gegen welche Rechtsvorschrift Datum der Kontrolle Sanktion (Höhe der Sanktion) Grund für Verzicht auf Sanktion Sanktion akzeptiert (ja/nein) bei Ablehnung der Sanktion Einstellung des Verfahrens (ja/nein) Grund für Einstellung des Verfahrens bei nicht eingestelltem Verfahren: Darstellung des aktuellen Standes VLA VG § 22 Abs. 2 Nr. 3 TierSchNutzV 27.02.2014 - keine - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG § 26 Abs. 1 Nr. 1 TierSchNutzV 10.03.2014 - keine - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG § 28 Abs. 2 Nr. 2 TierSchNutzV 11.04.2014 - keine - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG § 13 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 15 Abs. 2 Nr. 6 TierSchlV 19.05.2014 schriftliche Anhörung - nein - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH StALU WM § 5 BImSchG, (genehmigungsw idriger Betrieb der Abluftreinigungs - anlage) 28.08.2013 - keine Die festgestellten Verstöße gegen den ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb (z.B. infolge der Geruchsbeschwerden) wurden dem Anlagenbetreiber angezeigt und die Beseitigung angeordnet. Der Betreiber ist zunächst von sich aus in der Pflicht, geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel zu ergreifen, bevor behördliche Maßnahmen (etwa emissionsmindernde Auflagen nach Ziff. 2.2.2 der Genehmigung) geprüft und veranlasst werden können bzw. müssen. Das entsprechende Konzept für den Umbau der Abluftreinigungsanlage wurde durch den Betreiber erstellt. Bis alle erforderlichen Genehmigungen, z. B. die Baugenehmigung für diesen Umbau erteilt waren, dauerte es mehrere Monate. Der Abbau der alten Abluftreinigungsanlage und der entsprechende Neuaufbau erfolgen nunmehr schrittweise. Laut Ablaufplan sollen die Arbeiten insgesamt etwa in der 41. KW abgeschlossen sein. - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3183 9 Nutztierhaltungs - anlage Kontrollbehörde Verstoß gegen welche Rechtsvorschrift Datum der Kontrolle Sanktion (Höhe der Sanktion) Grund für Verzicht auf Sanktion Sanktion akzeptiert (ja/nein) bei Ablehnung der Sanktion Einstellung des Verfahrens (ja/nein) Grund für Einstellung des Verfahrens bei nicht eingestelltem Verfahren: Darstellung des aktuellen Standes LALLF TierhalterArzneimittel - Nachweisverordnung 14.07.2011 Bußgeld (73,50 €) - entfällt - ja - entfällt - entfällt - entfällt Drucksache 6/3183 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Nutztierhaltungs - anlage Kontrollbehörde Verstoß gegen welche Rechtsvorschrift Datum der Kontrolle Sanktion (Höhe der Sanktion) Grund für Verzicht auf Sanktion Sanktion akzeptiert (ja/nein) bei Ablehnung der Sanktion Einstellung des Verfahrens (ja/nein) Grund für Einstellung des Verfahrens bei nicht eingestelltem Verfahren: Darstellung des aktuellen Standes TierhalterArzneimittel - Nachweisverordnung 14.02.2014 mündliche Belehrung - geringfügige Abweichung - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VLA LUP § 6 (1) Nr. 2 TierSchG 14.02.2014 - keine Anordnung von Maßnahmen/ Nachkontrolle - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt § 5 (3) Nr. 5 TierSchG 14.02.2014 - keine Anordnung von Maßnahmen/ Nachkontrolle - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt § 5 (3) Nr. 3 TierSchG 14.02.2014 - keine Anordnung von Maßnahmen/ Nachkontrolle - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3183 11 Nutztierhaltungs - anlage Kontrollbehörde Verstoß gegen welche Rechtsvorschrift Datum der Kontrolle Sanktion (Höhe der Sanktion) Grund für Verzicht auf Sanktion Sanktion akzeptiert (ja/nein) bei Ablehnung der Sanktion Einstellung des Verfahrens (ja/nein) Grund für Einstellung des Verfahrens bei nicht eingestelltem Verfahren: Darstellung des aktuellen Standes § 26 (2) TierSchNutztV 14.02.2014 - keine Anordnung von Maßnahmen/ Nachkontrolle - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt § 24 (4) Nr. 1-2 TierSchNutztV 14.02.2014 - keine Anordnung von Maßnahmen/ Nachkontrolle - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt § 4 (1) Nr. 3 TierSchNutztV 14.02.2014 - keine Anordnung von Maßnahmen/ Nachkontrolle - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt § 4 (1) Nr. 3 TierSchNutztV 14.02.2014 - keine Anordnung von Maßnahmen/ Nachkontrolle - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH/ Schweineanlage Medow LALLF TierhalterArzneimittel - Nachweisverordnung 31.07.2012 Bußgeld, (73,50 €) - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG § 4 (1) Satz 1 Nr. 4 TierSchNutzV 20.12.211 schriftliche Anhörung - nein - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG § 28 (2) Nr. 2 TierSchNutzV 28.02.2012 schriftliche Anhörung - nein - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 TierSchNutzV 24.10.2012 - keine - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt Drucksache 6/3183 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 Nutztierhaltungs - anlage Kontrollbehörde Verstoß gegen welche Rechtsvorschrift Datum der Kontrolle Sanktion (Höhe der Sanktion) Grund für Verzicht auf Sanktion Sanktion akzeptiert (ja/nein) bei Ablehnung der Sanktion Einstellung des Verfahrens (ja/nein) Grund für Einstellung des Verfahrens bei nicht eingestelltem Verfahren: Darstellung des aktuellen Standes VLA VG § 30 Abs. 2 Satz 2 TierSchutzNutzV 27.02.2013 - keine - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG § 3 Abs. 3 i. V. m. Anl. 2 Abschnitt I Ziff. 2 d § 22 Abs. 3 Nr. 1 TierSchNutzV 17.04.2013 Zwangsgeld androhung (6000 €) - nein - ja - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG § 26 Abs. 1 Nr. 1 TierSchNutzV 08.05.2013 - keine - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG § 26 Abs. 1 Nr. 1 TierSchNutzV 11.06.2013 - nein - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG Art. 3 Abs. 1; § 29 Abs. 2 Satz 1 TierSchNutzV 19.07.2013 Bußgeld (300 €) - nein - ja - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG § 27 Abs. 2; § 28 Abs. 2 Nr. 2 TierSchNutzV 02.08.2013 - keine - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG § 26 Abs. 1 Nr. 1 TierSchNutzV 30.08.2013 schriftliche Anhörung - nein - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG § 46 (2) Nr. 19 ViehVerkV 30.08.2013 Bußgeld (250 €) - entfällt - ja - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG § 46 (2) Nr. 19 ViehVerkV 30.08.2013 Bußgeld (250 €) - entfällt - ja - entfällt - entfällt - entfällt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3183 13 Nutztierhaltungs - anlage Kontrollbehörde Verstoß gegen welche Rechtsvorschrift Datum der Kontrolle Sanktion (Höhe der Sanktion) Grund für Verzicht auf Sanktion Sanktion akzeptiert (ja/nein) bei Ablehnung der Sanktion Einstellung des Verfahrens (ja/nein) Grund für Einstellung des Verfahrens bei nicht eingestelltem Verfahren: Darstellung des aktuellen Standes VLA VG § 37 (1) Nr. 36 TSchNutzV 28.11.2013 Bußgeld (360 €) - entfällt - ja - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG § 28 Abs. 2 Nr. 2/§ 29 Abs. 2 Satz 1 TierSchNutzV 14.07.2014 - keine - entfällt - ja - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG § 29 Abs. 2 Satz 1 TierSchNutzV 15.07.2014 - keine - entfällt - ja - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG § 22 TSchNutzV/ § 2 TSchG 19.04.2013 Ordnungswidrigkeite n-Verfahren mit Zwangsgeld androhung (6.000 €) - entfällt - ja - entfällt - entfällt - entfällt VLA VG § 17 TSchG §§ 1, 2 TSchG 14.07.2014 Anzeige bei der Staatsanwal tschaft Stralsund - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt - laufendes Verfahren StALU VP Immissionsschut z/ Beschwerden über erhebliche Geruchsbelästigu ngen durch Anwohner aus Medow und Brenkendorf fortlaufend seit Inbetriebna hme Ende 2006 Es wurden weitergehende Rastermessungen zur Feststellung der Geruchsimmissionen in den Ortslagen Medow und Brenkenhof angeordnet. - nein (gegen die Anordnun g wurde Widerspru ch und Klage im Eilverfahre n eingelegt) Bei einem Mediationstermin wurde übereinstimmend festgelegt, dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag (ÖRV) abgeschlossen wird. Es wurde vereinbart, dass auf die Rastermessungen verzichtet wird, wenn die Schweineanlage mit einer zertifizierten Abluftreinigungsanlage (ARA) ausgestattet wird. Im ÖRV wurden Fristen zur Einreichung der Antragsunterlagen für die wesentliche Änderung sowie für die Errichtung und Inbetriebnahme der Abluftreinigungsanlage festgelegt. Daraufhin erfolgte die Rücknahme der Klage. Die Genehmigung zur wesentlichen Änderung nach § 16 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb der zertifizierten Abluftreinigungsanlage wurde am 15.09.2009 erteilt. Beschwerden über Geruchsbelästigu ngen fortlaufend seit Inbetriebna hme Ende 2006 - keine Zahl der Beschwerden seit Inbetriebnahme der ARA 2011 erheblich weniger Die ARA wird seitens des StALU VP kontrolliert. Die ARA ist sehr wartungsaufwendig und auch störanfällig . Es werden die zur Drucksache 6/3183 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 14 Nutztierhaltungs - anlage Kontrollbehörde Verstoß gegen welche Rechtsvorschrift Datum der Kontrolle Sanktion (Höhe der Sanktion) Grund für Verzicht auf Sanktion Sanktion akzeptiert (ja/nein) bei Ablehnung der Sanktion Einstellung des Verfahrens (ja/nein) Grund für Einstellung des Verfahrens bei nicht eingestelltem Verfahren: Darstellung des aktuellen Standes Überwachung der ARA computererfassten Daten (pH-Wert, Leitfähigkeit) dem StALU VP jetzt wöchentlich per Mail übermittelt. Damit ist es möglich, dass das StALU VP auch ohne fortlaufende Vorortkontrollen eine kontinuierliche Überwachung sicherstellen kann. Verstoß gegen §12 i. V. m. §§ 15,16 BImSchG 18.07.2012 Anhörung zur Beseitigung der Mängel erfolgte am 15.08.2014 nächste Kontrolle (Überwachung nach Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 - IED-Richtlinie) am 04.09.2014 Verstoß gegen §12 i.V. m. §§ 15, 16 BImSchG Überbelegung VLA VG am 14./15.07. 2014 Ordnungswidrigkeitenverfahren wird eingeleitet StALU VP: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern StALU WM: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg StALU MS: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte VLA: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt LALLF: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei BImSchG: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz) TierSchNutztV: Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung) TSchG: Tierschutzgesetz ViehVerkV: Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung) TierSchTrV: Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung) AMG: Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz)