Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. September 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3191 6. Wahlperiode 08.09.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Nichtleistungsempfänger in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Der DGB hat im Juli 2014 eine Analyse zur Situation der Nichtleistungs- empfängerinnen und Nichtleistungsempfänger vorgelegt. 1. Wie viele Nichtleistungsempfängerinnen und Nichtleistungs- empfänger gab es von 2009 bis 2013 im Jahresdurchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern? 2. Wie verteilt sich die Zahl der Nichtleistungsempfängerinnen und Nichtleistungsempfänger auf Frauen und Männer? 3. Wie hoch war der Anteil der Nichtleistungsempfängerinnen und Nichtleistungsempfänger an den insgesamt in Mecklenburg- Vorpommern von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen im Zeitraum von 2009 bis 2013? 4. Über welches Qualifikationsniveau verfügen die aktuell als Nichtleis- tungsempfängerinnen und Nichtleistungsempfänger geführten Personen in Mecklenburg-Vorpommern (Schulabschluss, betriebliche Ausbildung, Studienabschluss etc.)? Zu 1, 2, 3, 4 Die entsprechenden Daten sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Drucksache 6/3191 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Bestand an arbeitslosen Nichtleistungsempfängern 1) * und weitere ausgewählte Merkmale Merkmale Jahresdurchschnitte Anteile in Prozent an den Arbeitslosen gesamt 2009 2010 2011 2012 2013 2009 2010 2011 2012 2013 Nichtleistungs- empfänger 13.004 11.673 10.162 9.719 9.611 11,0 10,6 9,5 9,5 9,7 Männer 5.753 5.279 4.688 4.607 4.670 8,8 8,5 7,9 8,1 8,4 Frauen 7.252 6.394 5.475 5.112 4.941 13,9 13,3 11,4 11,3 11,4 kein Hauptschul- abschluss 700 587 520 472 399 5,6 5,0 4,3 4,6 4,0 Hauptschul- abschluss 3.242 2.851 2.493 2.357 2.227 8,3 7,9 6,9 7,1 7,1 Mittlere Reife 6.893 6.152 5.276 4.866 4.686 12,4 12,0 10,7 11,1 11,2 Fachhochschul- reife 765 877 789 746 715 20,2 20,8 18,9 19,6 19,6 Abitur/ Hochschulreife 1.205 1.016 930 955 1.022 21,2 19,4 18,5 19,8 21,2 ohne Angaben zur Schulbildung 2) 199 190 155 323 561 13,7 14,2 13,1 5,6 7,7 ohne abgeschlos- sene Berufsaus- bildung 1.996 1.609 1.437 1.446 1.545 8,1 7,2 6,1 6,5 6,6 Betriebliche/ schulische Ausbildung 9.773 8.748 7.565 6.873 6.538 11,4 10,8 9,7 10,0 10,2 Akademische Ausbildung 1.104 1.171 1.046 1.078 1.130 24,4 23,7 21,8 22,7 23,9 ohne Angaben zur Berufsaus- bildung 2) 132 144 115 322 399 4,2 8,9 13,3 5,3 6,2 Helfer- und Anlerntätigkeiten 3.698 3.385 3.235 3.025 2.939 10,4 9,0 7,8 7,6 7,4 Fachkraft 6.816 6.179 5.191 4.865 4.804 11,1 10,7 9,7 10,2 10,4 Spezialist 666 581 481 473 505 13,9 14,6 12,7 13,2 14,3 Experte 658 677 618 661 691 20,4 20,3 19,5 21,6 22,7 ohne Angaben zum Anfordungs- niveau 2),3) 1.167 851 638 695 671 8,9 12,4 11,6 9,2 10,3 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Das Merkmal kann nur mit 4 Monaten Zeitverzug ausgewiesen werden. 2) Unvollständige oder unplausible Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger (zkT) in Berichts- monaten der Jahre 2012 und 2013: Bei unvollständigen oder unplausiblen Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger (zkT) werden nicht alle Merkmale geschätzt. Sie werden in diesem Fall der Ausprä- gung „keine Angabe“ zugeordnet. Näheres kann den Methodischen Hinweisen „Schätzungen in der Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden“ entnommen werden. 3) Das Anforderungsniveau leitet sich aus dem Zielberuf ab. Liegt kein Zielberuf vor, kann dementsprechend auch kein Anforderungsniveau ausgewiesen werden. * Aufgrund der Jahresdurchschnittswerte kann es zu Differenzen in der Summierung kommen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3191 3 5. Aus welchen Gründen erhalten die aktuell als Nichtleistungs- empfängerinnen und Nichtleistungsempfänger geführten Personen in Mecklenburg-Vorpommern kein Geld (Selbstständige mit Erspartem; Mütter/Väter, die aufgrund von Kinderbetreuung nicht gearbeitet haben; Personen, die nicht 12 Monate binnen 2 Jahren SV-pflichtig gearbeitet haben; gemeinsamer Haushalt mit Partner, der Existenz sichert etc.)? Nichtleistungsempfängerinnen und Nichtleistungsempfänger erhalten keine Geldzahlungen, da die Anspruchsvoraussetzungen sowohl für den Bezug von Arbeitslosengeld 1 als auch den Bezug von Arbeitslosengeld 2 nicht erfüllt sind. In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit werden die Gründe der abgelehnten Anträge auf Gewährung von Arbeitslosengeldzahlungen der Nichtleistungsempfängerinnen und Nichtleistungsempfänger nicht erfasst. 6. Wie hoch war der Anteil von Akademikerinnen und Akademikern unter den Nichtleistungsempfängerinnen und Nichtleistungs- empfängern in den Jahren 2009 bis 2013? Auf die Antwort zu den Fragen 1, 2, 3 und 4 wird verwiesen. Drucksache 6/3191 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Wie häufig wurden Nichtleistungsempfängerinnen und Nichtleistungsempfänger im Vergleich zu allen Arbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Instrumente in den Jahren 2009 bis 2013 gefördert (bitte die jeweiligen Aktivierungsquoten angeben)? Die Bundesagentur für Arbeit stellt hierzu folgende Daten zur Verfügung: Bestand an arbeitslosen Leistungs- und Nichtleistungsempfängerinnen und -empfängern, Teilnehmende in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Aktivierungsquoten AQ1 - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger Es handelt sich um Jahresdurchschnittswerte. Merkmal/Merkmal vor Eintritt 1) 2009 2010 2011 2012 2013 Arbeitslose Insgesamt Leistungsempfänger 2) Nichtleistungs- empfänger 2) 112.386 99.562 12.824 105.178 93636 11.542 102.958 92.915 10.044 88.733 79.550 9.183 85.289 76.182 9.107 Teilnehmer in Maßnahmen 3), 4) Insgesamt, darunter vor Eintritt Leistungsempfänger vor Eintritt Nichtleistungsempfänger 46.487 39.876 6.249 42.063 36.012 5.902 29.388 25.359 3.923 23.023 19.957 2.993 20.061 16.739 3.248 Aktivierungsquoten AQ 1 5) Insgesamt Leistungsempfänger Nichtleistungsempfänger 29,3 28,6 32,8 28,6 27,8 33,8 22,2 21,4 28,1 20,6 20,1 24,6 19,0 18,0 26,3 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Während bei den Arbeitslosen ausgewiesen wird, ob ein Leistungsbezug zum jeweiligen Zähltag des Berichtsmonats vorlag, handelt es sich bei dem Leistungsbezug der Teilnehmer um den Leistungsbezug vor Eintritt in die jeweilige arbeitsmarktpolitische Maßnahme 2) Das Merkmal kann für Arbeitslose nur mit 4 Monaten Zeitverzug ausgewiesen werden. Leistungsempfänger im Rechtskreis SGB III erhalten Arbeitslosengeld; zeitverzögerte Umstellung aus dem Rechtskreis SGB II kann im Einzelfall zum Nachweis von Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende führen (meist unter 1 Prozent) 3) Endgültige Werte zur Förderung stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest. 4) Die Zuordnung der Teilnehmer erfolgt nach dem Wohnortprinzip 5) Die arbeitsmarktorientierte Aktivierungsquote AQ 1 ergibt sich aus der Zahl der Maßnahmeteilnehmer dividiert durch die Zahl der Maßnahmeteilnehmer plus die Zahl der Arbeitslosen mal 100. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3191 5 Hinweis: Die Daten der Leistungs- und Nichtleistungsempfängerinnen und -empfänger weichen von den Werten in der Antwort zu den Fragen 1, 2, 3 und 4 ab, da in die vorliegende Auswertung keine Daten der zugelassenen kommunalen Träger mit eingeflossen sind. Differenzen gibt es sowohl bei den Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern als auch bei den Nichtleistungsempfängerinnen und Nichtleistungsempfängern. Personen im Rechtskreis SGB II sind zwar fast ausschließlich Leistungsanspruchsberechtigte nach SGB II oder ALG-Aufstocker. Vereinzelt werden aber Nichtleistungsempfängerinnen und -empfänger nachgewiesen (meist unter 4 Prozent), etwa wenn der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) abgelehnt oder die Beendigung der Hilfebedürftigkeit zeitverzögert erfasst wurde. 8. Inwieweit gibt es seitens der Bundesagentur für Arbeit einen Vorrang für die Vermittlung und anderweitige Unterstützung von Arbeitslosen, die Leistungen beziehen? Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit ist die Inanspruchnahme der Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem ersten bis fünften Abschnitt des dritten Kapitels des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III) (mit Ausnahme des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines zur Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung) nicht an das Kriterium des Arbeitslosengeldbezuges gebunden. Eine vorrangige Unterstützung von Arbeitslosen im Leistungsbezug vor Nichtleistungsempfängerinnen und Nichtleistungs- empfängern, Ausbildungssuchenden und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden erfolgt nicht. 9. Wie schätzt die Landesregierung das Potenzial von Nichtleistungs- empfängerinnen und Nichtleistungsempfängern für den Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern mit Blick auf die Sicherung des Fach- kräftebedarfes ein? Aus der Tabelle zur Beantwortung der Fragen 1, 2, 3 und 4 ist das Qualifikationsniveau der Nichtleistungsempfängerinnen und Nichtleistungsempfänger ersichtlich. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass auch die Gruppe der Nichtleistungsempfängerinnen und Nicht- leistungsempfänger ein Fachkräftepotenzial beinhaltet, das im Rahmen des Möglichen erschlossen werden sollte. Drucksache 6/3191 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 10. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag des DGB zur Umkehrung der betriebswirtschaftlich begründeten Logik der Bundes- agentur für Arbeit, zunächst diejenigen zu vermitteln, denen sie Leistungen zahlt, den Steuerzahler an den Kosten der Förderung zu beteiligen? Die Landesregierung sieht derzeit keinen Handlungsbedarf, auf eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die aktive Arbeitsförderung hinzuwirken. Auf die Beantwortung der Fragen 7 und 8 wird verwiesen.