Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. September 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3192 6. Wahlperiode 03.09.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Leiharbeit in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD im Bund enthält Vorhaben zur Regulierung der Leiharbeit. So ist unter anderem eine Begrenzung von Leiharbeitsverhältnissen auf maximal 18 Monate und die Verpflichtung zum Equal Pay nach 9 Monaten vorgesehen. 1. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren in den Jahren 2009 - 2013 in Mecklenburg-Vorpommern im Jahresdurchschnitt als Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer beschäftigt? Die Bundesagentur für Arbeit stellt dazu folgende Daten zur Verfügung. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte am Arbeitsort in der Arbeitnehmerüberlassung 1) 30.06.2009 30.06.2010 30.06.2011 30.06.2012 30.06.2013 Insgesamt Männer Frauen Deutsche Ausländer 2) 8.720 6.290 2.430 8.602 115 10.299 7.736 2.563 10.184 112 10.819 8.197 2.622 10.660 156 10.455 8.039 2.416 10.237 218 10.252 7.724 2.528 10.039 211 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2008 (Wirtschaftsgruppen 782 „Befristete Überlassung von Arbeitskräften“ und 783 „Sonstige Überlassung von Arbeitskräften“). Beschäftigte in Betrieben mit Schwerpunkt „Überlassung von Arbeitskräften“. Inklusive Stammpersonal. 2) Differenzen der Summe aus Deutschen und Ausländern zur Gesamtzahl beruhen auf Fällen Ohne Angabe. Drucksache 6/3192 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welchen Durchschnittsverdienst erzielten die in Leiharbeit beschäftig- ten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Jahren 2009 - 2013 (bitte pro Stunde, pro Monat und pro Jahr angeben)? 3. Wie stellt sich der aus einer Beschäftigung in Leiharbeit erzielte Durchschnittsverdienst in den Jahren 2009 - 2013 im Vergleich zum allgemeinen Durchschnittsverdienst im Land Mecklenburg- Vorpommern dar? Zu 2 und 3 Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Die Bundesagentur für Arbeit stellt folgende Daten zur Verfügung: Durchschnittliches monatliches Bruttoarbeitsentgelt in Euro von sozialversicherungs- pflichtig Vollzeitbeschäftigten ohne Auszubildende 1) 2) Zeitreihe Klassifikation WZ 08 Stichtag sozialversicherungspflichtig Vollzeit- beschäftigte ohne Auszubildende mit Angabe zum Entgelt Anzahl Median in Euro pro Monat Insgesamt 31.12.2009 368.083 1.907 31.12.2010 374.327 1.918 31.12.2011 x x 31.12.2012 354.407 2.075 31.12.2013 356.801 2.138 darunter: Arbeitnehmerüberlassung 31.12.2009 7.659 1.251 31.12.2010 8.941 1.254 31.12.2011 x x 31.12.2012 8.097 1.432 31.12.2013 8.387 1.474 Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2008 (Wirtschaftsgruppen 782 „Befristete Überlassung von Arbeitskräften“ und 783 „Sonstige Überlassung von Arbeitskräften“). Beschäftigte in Betrieben mit Schwerpunkt „Überlassung von Arbeitskräften“. Inklusive Stammpersonal. 2) Aufgrund einer Umstellung im Meldeverfahren zur Sozialversicherung ist beim Merkmal Arbeitszeit kein Datenausweis für Stichtage nach dem 30.06.2011 und vor dem 31.12.2012 möglich. Beim Vergleich von Daten ab dem Stichtag 31.12.2012 mit denen vorangegangener Stichtage ist zu beachten, dass Arbeitgeber im Zuge der Umstellung die Angaben zu Arbeitszeit ihrer Beschäftigten häufig korrigiert haben, so dass sich allein aufgrund dessen der Anteil Teilzeitbeschäftigter deutlich - bundesweit um rund 4 Prozentpunkte - erhöht hat. Der Aktualisierungseffekt beim Merkmal Arbeitszeit drückt sich in einem Anstieg der durch- schnittlichen monatlichen Bruttoarbeitsentgelte aus. Daher ist die Vergleichbarkeit zu früheren Daten nicht mehr gegeben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3192 3 4. Wie lang liefen die Verträge von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2009 - 2013 durchschnittlich? Die Statistik nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (§ 8 AÜG) wertet halbjährlich die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen der Erlaubnisinhaber aus. Hierbei werden alle Verleihbetriebe erfasst, auch diejenigen Betriebe, deren Betriebszweck nicht ausschließlich oder überwiegend der Arbeitnehmerüberlassung gilt. Durchschnittliche Dauern liegen nicht vor, jedoch Daten für 3 Dauerklassen. Diese können der Veröffentlichung Leiharbeitnehmer und Verleihbetriebe - Deutschland unter folgendem Link entnommen werden (Tabelle 3.1 beziehungsweise 3.1.1): http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/ Statistik-nach-Themen/Beschaeftigung/Arbeitnehmerueberlassung/Arbeitnehmerueberlassung -Nav.html. 5. Wie lange waren Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in den Jahren 2009 - 2013 in Mecklenburg Vorpommern durchschnittlich bei einem Verleihunternehmen beschäftigt, bevor sie in ein normales Beschäftigungsverhältnis übernommen wurden (bitte die Übergangs- quote pro Jahr angeben)? Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. 6. Wie verteilte sich die Zahl der in Leiharbeit beschäftigten Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer in den Jahren 2009 - 2013 auf Frauen und Männer bzw. deutsche und ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 7. Auf welche Branchen konzentrierte sich der Einsatz von Leiharbeit- nehmerinnen und Leiharbeitnehmern von 2009 - 2013 in Mecklenburg-Vorpommern? Eine Differenzierung der Leiharbeitskräfte nach Einsatzbranchen ist durch die Statistik der Bundesagentur nicht möglich. Drucksache 6/3192 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 8. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über den Zugang von Leih- arbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zu inner- und außerbetrieb- lichen Weiterbildungsangeboten? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 9. In welchen Branchen und für wie viele Mitarbeiter existieren tarifliche Regelungen, die für Mecklenburg-Vorpommern Gültigkeit besitzen und das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit festschreiben? Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. 10. Wie viele der in Leiharbeit beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mecklenburg Vorpommern werden voraussichtlich von den geplanten Neuregelungen zur Leiharbeit profitieren (bitte absolut und in Prozent angeben)? Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist vereinbart, die Arbeitnehmerüber- lassung weiterzuentwickeln und auf ihre Kernfunktionen hin zu orientieren. Durch die Einführung einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten wird der vorübergehende Charakter der Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an einen Entleiher präzisiert. Um maßgeschneiderte Lösungen zu ermöglichen, sollen von 18 Monaten abweichende Regelungen durch Tarifvertrag der Einsatzbranche beziehungsweise aufgrund Tarifvertrags in Betriebs- und Dienstvereinbarungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Stammbelegschaften zugelassen werden. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sollen künftig spätestens nach neun Monaten hinsichtlich des Arbeits- entgelts mit Stammarbeitnehmern gleichgestellt werden. Wann die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen wird und dessen genaue Ausgestaltung sind der Landesregierung nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund ist keine seriöse Schätzung möglich, wie viele in der Arbeitnehmerüberlassung Beschäftigte von einzelnen Neuregelungen profitieren können.