Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. August 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3194 6. Wahlperiode 22.08.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Öffentlichkeitsarbeit des Ministers für Inneres und Sport und ANTWORT der Landesregierung Nach einer Pressemitteilung des Ministeriums für Inneres und Sport vom 07.07.2014 berieten sich „Innenpolitiker der Union aus Bund und Ländern“ zu aktuellen Themen der inneren Sicherheit. Der Minister für Inneres und Sport, Lorenz Caffier, wird in dieser Mitteilung u. a. mit folgenden Worten zitiert: „Die Union ist der Garant für die Sicherheit in Deutschland!“ Dem Minister für Inneres und Sport wurde daraufhin Parteiwerbung unter dem Deckmantel des Ministeriums vorgeworfen (beispielsweise Nordkurier vom 10.07. und 31.07.2014). 1. Welche verfassungsrechtlichen Grenzen sind der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung gesetzt, insbesondere im Hinblick auf die partei- politische Neutralität (bitte Antwort möglichst ausführlich begrün- den)? Die zu beachtenden verfassungsrechtlichen Grenzen in der Öffentlichkeitsarbeit von Verfassungsorganen in Mecklenburg-Vorpommern ergeben sich aus den Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts vom 18. April 1996 (LVerfG 1/95) und vom 26. Mai 2011 (LVerfG 19/10). Danach unterliegt jegliche Form der Öffentlichkeitsarbeit insoweit Bindungen, als sie die Chancengleichheit der miteinander konkurrierenden politischen Parteien zu wahren hat und nicht parteiergreifend in den Wahlkampf hineinwirken darf (siehe hierzu LVerfG 19/10, Seite 12 folgende). Diese Grundsätze gelten auch außerhalb von Wahlkämpfen (LVerfG, aaO). Drucksache 6/3194 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 In der Entscheidung LVerfG 1/95 hatte das Landesverfassungsgericht diese Grundsätze unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (siehe hierzu: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977, 44. Entscheidungsband Seite 125 folgende) eingeschränkt und ausgeführt, dass Voraussetzung für einen Verfassungsverstoß eine ins Gewicht fallende Häufung und Massivität offenkundiger Grenzüberschreitungen ist (siehe hierzu LVerfG 1/95, Seite 15 folgende). Daraus ergibt sich, dass die Äußerung des Ministers für Inneres und Sport nicht verfassungs- rechtlich bedenklich war, denn es handelte sich um eine einzelne Äußerung. Wegen der verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Pressemitteilung hat die Landesregierung aus der Veröffentlichung keine Schlussfolgerungen gezogen und beabsichtigt auch nicht, dies zu tun. 2. Handelte es sich bei dem Treffen der „Innenpolitiker der Union aus Bund und Ländern“ um eine Parteiveranstaltung und wenn nicht, welchen Charakter hatte diese Veranstaltung (Antwort bitte begrün- den)? a) Wer waren die Teilnehmer dieser Veranstaltung? b) Inwiefern waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministe- riums für Inneres und Sport in welcher Funktion in die Veran- staltung mit eingebunden? c) In welcher Funktion nahm der Minister für Inneres und Sport an dem Treffen teil? Zu 2, a), b) und c) Die Arbeitstreffen der Innenminister beziehungsweise -senatoren sowohl der SPD (A-IMK) als auch der CDU (B-IMK) dienen der Meinungsbildung in Vorbereitung der gemeinsamen Innenministerkonferenzen. Zum Teil nehmen auch innenpolitische Sprecher der Bundestags- und Landtagsfraktionen teil. Hintergrund ist, dass die Innenministerkonferenz ihre Beschlüsse einstimmig fasst. Das setzt voraus, dass sich die Innenminister bereits im Vorfeld der Sitzung mit den Themen inhaltlich und politisch auseinandersetzen. Auch wenn die Beschlüsse der IMK keine Gesetzeskraft haben, können sie im Einzelfall zum Beispiel Gesetzesänderungen initiieren oder unterstützen, die wiederum Auswirkungen auf die Bundesländer haben. Insofern nimmt der Minister für Inneres und Sport in seiner Funktion als Verfassungsorgan an dem Arbeitstreffen teil. Eine Mitarbeiterin und drei Mitarbeiter des Ministeriums für Inneres und Sport waren zur fachlichen Vorbereitung und Durchführung des Arbeitstreffens beziehungsweise für die Öffentlichkeitsarbeit einbezogen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3194 3 3. Auf welcher Grundlage und in welcher Höhe sind dem Land Kosten aus der Teilnahme des Ministers für Inneres und Sport entstanden? Es sind Reisekosten in angemessenem Umfang entstanden. 4. Inwiefern hält die Landesregierung die o. g. Pressemitteilung für verfassungsrechtlich bedenklich, insbesondere im Hinblick auf eine etwaige werbende Einflussnahme zugunsten der CDU als „Garant für die Sicherheit in Deutschland“? Siehe hierzu die Beantwortung nach Frage 1. 5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die CDU „Garant für die Sicherheit in Deutschland“ sei (Antwort bitte begründen)? Es ist Aufgabe der Innenressorts von Bund und Ländern, die innere Sicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Die der CDU angehörenden sieben Landesinnenminister und der Bundesinnenminister, tragen - ebenso wie die anderen Parteien angehörenden Ministerinnen und Minister - ihren Teil der Verantwortung für die Erfüllung dieser Aufgabe. 6. Hat es im Zusammenhang mit der o. g. Pressemitteilung einen Kontakt zwischen Staatskanzlei und Ministerium für Inneres und Sport gegeben und wurde dem Ministerium für Inneres und Sport ggf. empfohlen, von der o. g. Pressemitteilung bzw. einzelnen Formu- lierungen Abstand zu nehmen (Antwort bitte begründen)? Nein. Eine inhaltliche Abstimmung von Pressemitteilungen innerhalb der Landesregierung ist, soweit sie nicht ressortübergreifende Themen betreffen, nicht üblich. Drucksache 6/3194 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. In wie vielen Fällen haben Mitglieder der Landesregierung in Presse- mitteilungen ihrer Ministerien werbende Aussagen zugunsten ihrer jeweiligen Partei vorgenommen (bitte die Pressemitteilung angeben)? Die Landesregierung beachtet in allen ihren Pressemitteilungen die verfassungsrechtlich gesetzten Grenzen. 8. Welche Schlussfolgerungen hat die Landesregierung aus der o. g. Pressemitteilung und der damit verbundenen öffentlichen Kritik gezogen bzw. beabsichtigt dies zu tun (Antwort bitte begründen)? Siehe hierzu die Beantwortung nach Frage 1.