Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Oktober 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/32 6. Wahlperiode 25.10.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Asylbewerber-Unterkunft Jürgenstorf bei Stavenhagen und ANTWORT der Landesregierung Wie der Netzseite „The Voice Refugee Forum“ zu entnehmen ist, haben Bewohner der Asylbewerber-Unterkunft Jürgenstorf unter anderem an Politiker, Integrationsbeauftragte sowie soziale Einrichtungen und Verbände einen „Offenen Brief“ verschickt (http://thevoiceforum.org/node/2258). Darin beschweren sie sich über die baulichen Zustände in dem Heim. Auch sei die Ausstattung in den Zimmern „zum Teil sehr schlecht“. Die Wände seien zu dünn; die Duschen funktionierten nicht, usw. Auch sei man bereits „fremdenfeindlichen Übergriffen ausgesetzt“ gewesen. 1. Wie stellt sich die augenblickliche Belegung in der Asylbewerber- Unterkunft dar (bitte die Gesamtzahl der Bewohner aufführen, nach Nationalitäten und nach Altersgruppen aufgliedern sowie die Gesamtkapazität der Unterkunft angeben)? Die Gemeinschaftsunterkunft in Jürgenstorf verfügt über eine Aufnahmekapazität von 240 Plätzen. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte teilte als Träger der Gemeinschaftsunterkunft mit, dass sich dort zum Stichtag 14.10.2011 insgesamt 128 Personen aufhielten. Davon haben 49 Personen das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet. 79 Personen sind 18 Jahre alt und älter. Drucksache 6/32 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen: Nationalität Anzahl der Personen Afghanistan 53 Iran 20 Irak 18 Russische Föderation 9 Serbien 6 Aserbaidschan 5 Armenien 4 ungeklärt 4 Kosovo 3 sonstige asiatische Gebiete 3 Indien 2 Ghana 1 2. Wie schätzt die Landesregierung die Situation in der AsylbewerberUnterkunft ein? Die Gemeinschaftsunterkunft entspricht den Vorschriften der Verordnung über Mindestanforderungen an Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften. 3. Inwieweit sind der Landesregierung Übergriffe auf Bewohner des Asylbewerberheimes bekannt geworden (bitte mit Datum, Ort und Tathergang sowie der Informationsquelle darstellen)? Übergriffe auf Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft in Jürgenstorf sind der Landesregierung nicht bekannt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/32 3 4. Welche Sanierungs- und Reparaturarbeiten wurden an dem Unterkunftsgebäude bislang vorgenommen (bitte mit den Zeiträumen, in denen die Arbeiten stattfanden, den die dabei aufgewendeten Summen sowie die Zuwendungsgebern aufführen)? Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte teilte mit, dass bislang insgesamt 516.161,11 Euro für die Herrichtung und Erstausstattung der Gemeinschaftsunterkunft sowie für Sanierungs- bzw. Reparaturarbeiten aufgewendet wurden. Sämtliche Mittel wurden durch das frühere Landesamt für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten und das heutige Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten im Landesamt für innere Verwaltung bewilligt. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen: Bewilligt am Betrag in Euro Zweck 04.07.2003 330.000,00 Herrichtung der Unterkunft 29.07.2003 89.950,00 Herrichtung der Unterkunft 29.03.2004 6.721,21 Kosten für Elektronik 19.04.2004 15.734,59 Erstausstattung 07.07.2004 8.150,00 Erstausstattung 17.09.2004 14.360,27 Erstausstattung 04.10.2006 11.000,00 Sicherstellung der Warmwasserversorgung 15.11.2006 5.147,14 Warmwasserversorgung 10.08.2010 12.722,37 Sanitäranlagen - Fliesenleger und Trockenbau 10.08.2010 20.704,60 Sanitäranlagen - Heizungen 10.08.2010 1.670,93 Sanitäranlagen - Elektroninstallation 5. Inwieweit und mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung auf die Darstellungen in dem „Offenen Brief“ reagieren? Am 7. Oktober 2011 fand ein Ortstermin in Jürgenstorf statt, an dem auch Vertreter des Innenministeriums teilgenommen haben. Im November des Jahres findet hierzu im Innenministerium ein Gespräch mit Vertretern des für die Gemeinschaftsunterkunft zuständigen Landkreises Mecklenburgische Seenplatte statt, in dem gegebenenfalls weitere Maßnahmen erörtert werden. Drucksache 6/32 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Inwieweit entspricht es den Tatsachen, dass ein Drittel der in der Unterkunft gemeldeten Asylbewerber gar nicht anwesend sei und sich dabei nicht an die Residenzpflicht halte (siehe auch Nordkurier Mecklenburger Schweiz, 28.09.2011, Beitrag „Asylbewerber mit Obdach unzufrieden“)? a) Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass die offensichtlichen Verstöße gegen die Residenzpflicht laut den §§ 85 und 86 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) entsprechend sanktioniert werden? b) Wie viele Verfahren wurden in M-V seit Beginn der statistischen Erfassung wegen Verstößen gegen die Residenzpflicht geführt (bitte jahrweise, nach Nationalitäten aufgegliedert und mit den Strafen aufführen)? Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bestätigte, dass rund ein Drittel der in der Gemeinschaftsunterkunft registrierten Personen dort nicht ständig aufhältig ist. Konkrete Erkenntnisse darüber, ob diese Personen in jedem Einzelfall gegen die Residenzpflicht verstoßen, liegen jedoch nicht vor. Auf die Regelung in § 7 Absatz 1 der Zuwanderungszuständigkeitslandesverordnung wird insoweit verwiesen. Zu a) Die in Mecklenburg-Vorpommern zuständigen Behörden setzen die Vorschriften der §§ 85 und 86 des Asylverfahrensgesetzes mit der gebotenen Sorgfalt um. Zu b) Hierzu liegen der Landesregierung keine statistischen Daten vor.