Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. August 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3201 6. Wahlperiode 29.08.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Telekommunikationsüberwachung durch „stille SMS“ in MecklenburgVorpommern und ANTWORT der Landesregierung Laut Medienberichten verschickten diverse Landesbehörden im Jahr 2013 etwa 23.000 stille SMS. 1. Kann die im Vortext genannte Zahl durch die Landesregierung bestä- tigt werden, wenn nicht, bitte die genaue Anzahl der SMS angeben? Im Jahr 2013 wurden durch die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern 22.817 „Stille SMS“ versandt. Im Bereich des Verfassungsschutzes wurden „Stille SMS“ nur in wenigen Einzelfällen eingesetzt. Die Einzelheiten unterliegen der Geheimhaltung. Es wird der G10-Kommission und der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtages berichtet. Drucksache 6/3201 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Landesbehörden (Polizei, Landesamt für Verfassungsschutz usw.) machten von dieser Überwachungstechnik im Zeitraum von 2006 bis August 2014 gebrauch (Auflistung nach Datum, Behörde und jeweiliger Anzahl der SMS)? Aufgrund des Betreffs und des Tenors der Kleinen Anfrage geht die Landesregierung davon aus, dass sich die Frage auf den Einsatz „Stiller SMS“ bezieht. Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern hat das Mittel der „Stillen SMS“ im angefragten Zeitraum im Rahmen richterlich angeordneter Telekommunikationsüber- wachungsmaßnahmen eingesetzt. Voraussetzung für die Anordnung derartiger Maßnahmen ist das Vorliegen einer schwereren Straftat. Im Jahr 2012 waren in 184 Ermittlungsverfahren Maßnahmen der Telekommunikationsüber- wachung angeordnet. Im Jahr 2013 waren dies 169 derartige Ermittlungsverfahren, in 2014 bis zum 7. August 130 Ermittlungsverfahren. Erhebungen zur Gesamtanzahl der versandten „Stillen SMS“ liegen ab dem Jahr 2009 vor. Die Anzahl der für die Jahre 2009 bis 2014 eingesetzten „Stillen SMS“ ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Jahr Anzahl „Stille SMS“ 2009 4.917 2010 4.245 2011 14.097 2012 10.034 2013 22.817 2014 (bis 07.08.) 10.888 In der Tabelle ist ausschließlich die Anzahl der versandten „Stillen SMS“ wiedergegeben. Sie weicht von der Zahl der derzeit vorhandenen Datensätze ab. Das ist wie folgt zu begründen: „Stille SMS“ werden im Rahmen von Ermittlungsverfahren eingesetzt. Die Datensätze werden unverzüglich gelöscht, wenn sie für das Ermittlungsverfahren nicht mehr erforderlich sind. Aus diesem Grund ist im Nachhinein keine Auswertung nach Datum, Behörde und Inhaber des Endgeräts möglich. Bei noch vorhandenen Datensätzen ist das Ermittlungs- verfahren noch nicht abgeschlossen. Zu laufenden Ermittlungen gibt die Landesregierung keine Auskunft. Die Verfassungsschutzbehörde hat das Mittel der „Stillen SMS“ im angefragten Zeitraum auf der Grundlage des G10-Gesetzes und des Landesverfassungsschutzgesetzes eingesetzt. Die Einzelheiten unterliegen der Geheimhaltung. Es wird der G10-Kommission und der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtages berichtet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3201 3 3. Wurde die Landesregierung in allen Fällen über die Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung informiert? a) Wenn ja, wann? b) Wenn ja, in welcher Art und Weise? Zu 3, a) und b) Es bestehen keine Berichtspflichten an die Landesregierung. 4. Waren auch Landtagsabgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern oder deren Mitarbeiter mittelbar oder unmittelbar von Über- wachungsmaßnahmen betroffen? a) Wenn ja, wann? b) Wenn ja, in welcher Art und Weise? c) Wenn ja, aus welchen Gründen? Zu 4, a), b) und c) Landtagsabgeordnete waren von den Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen nicht betroffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Waren Angehörige des sogenannten linksextremen Spektrums in dem Zeitraum von 2006 bis August 2014 von diesen Maßnahmen betroffen? Wenn ja, wie viele (Auflistung nach Datum und Personenanzahl)? 6. Waren Angehörige des sogenannten rechtsextremen Spektrums in dem Zeitraum von 2006 bis August 2014 von diesen Maßnahmen betroffen? Wenn ja, wie viele (Auflistung nach Datum und Personenanzahl)? Zu 5 und 6 Aufgrund des Betreffs und des Tenors der Kleinen Anfrage geht die Landesregierung davon aus, dass sich die Fragen auf den Einsatz "Stiller SMS" beziehen. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.