Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. August 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3205 6. Wahlperiode 27.08.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Eventuelle Fälle von Verfolgung von Christen durch Muslime in AsylbewerberUnterkünften des Landes und ANTWORT der Landesregierung Die Zeit und das ARD-Magazin „Report München“ berichteten jüngst über Fälle von Bedrohung von christlichen Asylbewerbern durch Islamisten in deutschen Asylbewerber-Unterkünften. So schildert ein in einem bayerischen Heim untergekommener katholischer Kurde aus Syrien Tätlichkeiten vonseiten radikaler Islamisten aus Tschetschenien. Der Mann wörtlich: „Wir sind nach Deutschland gekommen, um solche Leute nicht mehr sehen zu müssen. Jetzt wohnen wir mit ihnen zusammen .“ Ein Geistlicher der maronitischen Kirche, deren Angehörige in erster Linie aus Syrien und dem Libanon stammen, erklärte, es gebe in den Asylbewerber-Unterkünften „eine deutliche Feindseligkeit gegenüber Christen.“ Der Vorsitzende des Zentralrates Orientalischer Christen in Deutschland fordert nunmehr, dass Asylbewerber künftig getrennt nach ihren jeweiligen Religionen untergebracht würden. Auch der Vizepräsident des Bundestages spricht sich für eine gemeinsame Unterbringung christlicher Asylbewerber aus. (Quellen: Report München vom 29.07.2014: „Im Nahen Osten verfolgt, in Deutschland bedroht. Das Leid christlicher Flüchtlinge in Asylbewerberheimen“; http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-07/christen-verfolgung -muslime-fluechtlinge-deutschland-vorab). Meines Erachtens nach wird einmal mehr hieran deutlich, dass die religiösen Konflikte des Nahen Ostens sich nicht zuletzt aufgrund durchlässiger Grenzen und einer großzügigen Aufnahmepolitik auch und zumindest partiell in die Bundesrepublik Deutschland verlagern. Drucksache 6/3205 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie viele Fälle von Diskriminierung und/oder Verfolgung von Christen durch Muslime in Asylbewerber-Unterkünften des Landes Mecklenburg-Vorpommern (einschließlich der Erstaufnahmeeinrichtung in Nostorf/Horst) und in Orten der dezentralen Unterbringung sind bezogen auf die Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 bekannt geworden (bitte chronologisch mit dem Datum des jeweiligen Vorfalls bzw. dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Vorfalls, dem jeweiligen Ort der Gemeinschaftsunterkunft/dem Ort der dezentralen Unterbringung , einer Skizzierung des jeweiligen Vorfalls einschließlich der Zahl der beteiligten Personen, aufgeschlüsselt nach Nationalitäten und Religionszugehörigkeiten, sowie den eingeleiteten Maßnahmen aufführen )? Die verwendeten Begriffe "Diskriminierung" und "Verfolgung" sind zu unbestimmt. Auskünfte zu konkreten Fallzahlen sind der Landesregierung daher nicht möglich. 2. Welche konkreten Schritte werden seitens der Betreiber der Asylbewerber -Unterkünfte und/oder der Kommunen (im Hinblick auf Orte der dezentralen Unterbringung) unternommen, um die Verfolgung, Diskriminierung und Drangsalierung christlicher Asylbewerber durch Muslime a) zu erkennen und b) zu unterbinden? Zu a) Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber in dezentraler Unterbringung werden ebenso wie die Asylbewerberinnen und Asylbewerber in der Einrichtung von Sozialarbeitern betreut. Durch diese Betreuung besteht jederzeit die Möglichkeit, derartige Vorfälle zeitnah zu erkennen. Zu b) Wie in anderen Konfliktlagen wird im Rahmen eines erprobten Gewaltpräventions- und Konfliktmanagements gehandelt. Kommunikation ist hierbei immer das Wichtigste und in den allermeisten Fällen ein sehr erfolgreiches Mittel. Jedoch hat eine Abfrage bei den Betreibern ergeben, dass diese fast durchgängig im Rahmen ihrer kapazitären Möglichkeiten und des Kenntnisstandes über die jeweiligen Religionen die Asylbewerber getrennt nach den jeweiligen Religionen unterbringen, um dadurch insbesondere eine ungestörte Religionsausübung zu ermöglichen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3205 3 3. Inwieweit werden christliche Asylbewerber bereits jetzt getrennt von Muslimen untergebracht (bitte alle Orte nennen, in denen dies bereits der Fall ist)? In der Erstaufnahmeeinrichtung in Horst erfolgt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten eine nach Unterkunftsgebäuden getrennte Unterbringung von christlichen und muslimischen Flüchtlingen. Sollte die Belegung der Erstaufnahmeeinrichtung dieses Verfahren nicht mehr zulassen, wird seitens der Mitarbeiter der Betreibergesellschaft darauf geachtet, innerhalb eines Unterkunftsgebäudes möglichst eine flurweise Trennung der Religionen einzuhalten. Die Unterbringung von christlichen und muslimischen Flüchtlingen in einem Unterkunftszimmer erfolgt grundsätzlich nicht. Des Weiteren haben die nachfolgend genannten Landkreise angegeben, im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten eine getrennte Unterbringung der Asylbewerber nach religiösen, ethnischen oder sonstigen Gesichtspunkten durchzuführen: - Landkreis Vorpommern-Rügen - Landkreis Nordwestmecklenburg - Landkreis Ludwigslust-Parchim. - Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Landeshauptstadt Schwerin - Landkreis Vorpommern-Greifswald - Landkreis Rostock (Gemeinschaftsunterkunft Güstrow). 4. Ist eine diesbezügliche getrennte Unterbringung geplant? a) Wenn ja, für welche Orte und aus welchen Gründen wird die getrennte Unterbringung jeweils vorgenommen? b) Wenn ja, in welchen Zeiträumen soll die getrennte Unterbringung umgesetzt werden? c) Wenn nicht, aus welchen Gründen wird keine nach Religionen getrennte Unterbringung vorgenommen? Zu a) Sowohl in der Hansestadt Rostock als auch in der Gemeinschaftsunterkunft in Bad Doberan (Landkreis Rostock) erfolgt bei Bedarf eine räumliche Trennung. Zu b) Die Notwendigkeit einer grundsätzlichen räumlichen Trennung wird in beiden oben genannten Einrichtungen auch zukünftig nicht gesehen. Drucksache 6/3205 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu c) Sowohl die Hansestadt Rostock als auch die Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft in Bad Doberan (Landkreis Rostock) haben gemeldet, dass eine getrennte Unterbringung von Menschen unterschiedlichen Glaubens nicht für notwendig oder sinnvoll erachtet wird. Die Zuweisung der Flüchtlinge auf die Zimmer innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der persönlichen Interessen der Flüchtlinge und unter Einbeziehung von Aspekten des Konfliktmanagements. Personen, die sich nicht verstehen, sollen nach Möglichkeit nicht gemeinsam wohnen müssen. Jedoch wird nach der für alle in Deutschland lebenden Menschen geltenden Werteordnung des Grundgesetzes auch von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern Toleranz gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen eingefordert.