Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. September 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3206 6. Wahlperiode 08.09.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Inanspruchnahme von Betreuungsgeld im Jahr 2014 und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Anträge auf Betreuungsgeld wurden im Jahr 2014 in Mecklenburg-Vorpommern gestellt (bitte einzeln für die Monate angeben)? Mit Stand Juli 2014 wurden Anträge auf Betreuungsgeld wie folgt gestellt: Januar 167 Februar 157 März 181 April 162 Mai 170 Juni 181 Juli 169 Drucksache 6/3206 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Anträge auf Betreuungsgeld wurden im Jahr 2014 bewilligt (bitte einzeln für die Monate angeben)? Mit Stand Juli 2014 wurden Anträge auf Betreuungsgeld wie folgt bewilligt: Januar 136 Februar 117 März 160 April 164 Mai 138 Juni 154 Juli 161 3. Wie viele Anträge auf Betreuungsgeld wurden nicht bewilligt und warum nicht? Mit Stand Juli 2014 wurden aktuell 157 Anträge nicht bewilligt. Knapp die Hälfte dieser Anträge ist bislang nicht entschieden, im Übrigen wurden Anträge abgelehnt, da die Bewilligungsvoraussetzungen nicht vorlagen. Dazu zählen insbesondere: - das Kind wurde vor dem 1. August 2012 geboren, - Leistungen nach § 4a Absatz 1 Nummer 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) werden in Anspruch genommen, - Betreuungsgeld wurde für den 13./14. Lebensmonat beantragt, obwohl Elterngeld grundsätzlich nur vom ersten Tag des 15. Lebensmonats bezogen werden kann und eine ausnahmsweise abweichende Gewährung, für den Fall, dass alle Monatsbeträge zustehenden Elterngeldes bereits bezogen wurden, nicht gegeben ist. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3206 3 4. Wie viele Familien mit Kindern in Mecklenburg-Vorpommern haben bisher insgesamt Betreuungsgeld in Anspruch genommen (bitte nach Landkreisen, kreisfreien Städten, Anzahl der Kinder, Familienstand der Eltern und Staatsangehörigkeit unterscheiden)? 2014 wurden bislang in Mecklenburg-Vorpommern 1.030 Antragstellenden Betreuungsgeld bewilligt, die sich wie folgt aufteilen: Landkreise und Mecklenburgische Seenplatte 161 kreisfreie Städte: Landkreis Rostock 110 Vorpommern-Rügen 120 Vorpommern-Greifswald 141 Ludwigslust-Parchim 152 Nordwestmecklenburg 109 Schwerin 76 Rostock 161 Anzahl der Kinder: 1,91 Kinder pro Familie Familienstand: Ledig 479 Geschieden 27 verwitwet 4 Verheiratet 520 Staatsangehörigkeit: Deutsch 971 Europäische Union/Europäischer Wirtschaftsraum 23 Sonstiges Ausland 36 5. Wie viele Alleinerziehende sind unter den bisherigen Antragstellerinnen und Antragstellern des Betreuungsgeldes? Aktuell sind 276 Alleinerziehende unter den bisherigen Antragstellern. Drucksache 6/3206 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Für welchen Bezugszeitraum haben die Familien das Betreuungsgeld beantragt? Bewilligt wurde den Antragstellenden Betreuungsgeld für folgende Bezugszeiträume: Leistungsempfänger voraussichtliche Bezugsdauer 435 22 Monate 132 12 bis unter 22 Monate 195 6 bis unter 12 Monate 268 unter 6 Monate 7. Wie schätzt die Landesregierung die Wirksamkeit des Betreuungsgeldes als familienpolitisches Instrument ein? Der Landesregierung liegen keine wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse zur Wirksamkeit des Betreuungsgeldes als familienpolitisches Instrument in Mecklenburg-Vorpommern vor, sodass folglich nur erste Einschätzungen abgegeben werden können. Bei Familien, die Sozialleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Anspruch nehmen, wird eingeschätzt, dass die Inanspruchnahme-Quote eher gering ist, da das Betreuungsgeld eine vorrangige Leistung ist, die als Einkommen auf die Sozialleistungen angerechnet wird. Die geringe Anzahl von Anträgen auf Betreuungsgeld in Mecklenburg-Vorpommern legt nahe, dass die Leistung aktuell keine beziehungsweise nur eine geringe Auswirkung auf die Inanspruchnahme in den Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern hat. Vielmehr kann die geringe Anzahl von Anträgen auf Betreuungsgeld in M-V ursächlich auf die gut ausgebaute Struktur der Kindertagesförderung zurückgehen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3206 5 8. Welche Vorteile sieht die Landesregierung für Familien, die Betreuungsgeld in Anspruch nehmen? 9. Welche Nachteile sieht die Landesregierung für das zu betreuende Kind und die erziehungsberechtigte Person, die das Kind zu Hause betreut? Zu 8 und 9 Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Eltern eines Kindes selbst und frei entscheiden sollen zwischen einem Angebot der Kindertagesförderung und einer Betreuung des Kindes zu Hause. Damit diese Entscheidungsfreiheit auch tatsächlich gegeben ist, kann auf eine gut ausgebaute Struktur der Kindertagesförderung mit frühkindlicher Bildung in Mecklenburg-Vorpommern verwiesen werden.