Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. September 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3208 6. Wahlperiode 04.09.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Langzeitarbeitslose SGB II-Leistungsberechtigte in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Die Bundesregierung plant ab dem 4. Quartal 2014 ein „ESF-Bundesprogramm für arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Leistungsberech- tigte“. 30.000 erwerbsfähige SGB II-Leistungsbeziehende ohne Berufsabschluss ab 35 Jahre, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, sollen 18 Monate lang über einen degressiven Lohnkostenzuschuss von 75 bis 25 Prozent in Unternehmen gefördert, qualifiziert und gecoacht werden. Darüber hinaus ist eine Intensivförderung für besonders Benachteiligte geplant, die in den letzten 5 Jahren keiner beruflichen Tätigkeit nach- gegangen sind und die zudem ein zusätzliches Vermittlungshemmnis, z. B. keinen Schulabschluss haben. 1. Wie viele erwerbsfähige SGB II-Leistungsbeziehende gab es mit Stichtag 31.07.2014 bzw. zum letzten erfassten Stand in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt, ohne Berufsabschluss bzw. die mindestens zwei Jahre arbeitslos waren (bitte insgesamt sowie nach Alter und Geschlecht ausweisen)? Eine Kombination der statistischen Merkmale „Leistungsbezug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)“ und „Dauer der Arbeitslosigkeit“ ist nicht möglich. Zur Beantwortung der Frage werden daher die Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II ausgewiesen. Drucksache 6/3208 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Mecklenburg-Vorpommern, Juli 2014: Bestand an Arbeitslosen im SGB II nach dem Alter, ausgewählter Dauer der Arbeitslosigkeit, dem Geschlecht und der Berufsausbildung insgesamt Männer Frauen Altersgruppe Dauer der Arbeitslosigkeit gesamt ohne BA 1 gesamt ohne BA 1 gesamt ohne BA 1 insgesamt insgesamt 62.612 20.007 35.099 11.33 3 27.513 8.674 2 Jahre und länger 14.127 3.737 7.777 2.070 6.350 1.667 15 bis unter 25 Jahre insgesamt 4.897 3.509 * 2.027 * 1.482 2 Jahre und länger 166 117 105 82 61 35 25 bis unter 35 Jahre insgesamt 17.267 7.397 9.722 4.437 7.545 2.960 2 Jahre und länger 2.716 1.203 1.525 736 1.191 467 35 bis unter 45 Jahre insgesamt 12.538 4.001 7.110 2.337 5.428 1.664 2 Jahre und länger 3.084 981 1.715 551 1.369 430 45 bis unter 55 Jahre insgesamt 17.702 3.176 9.951 1.620 7.751 1.556 2 Jahre und länger 5.000 874 2.754 451 2.246 423 55 bis unter 65 Jahre insgesamt 10.199 * 5.624 * 4.575 1.012 2 Jahre und länger 3.161 562 1.678 250 1.483 312 65 Jahre und älter insgesamt 9 * * * * - 2 Jahre und länger - - - - - - Quelle: Bundesagentur für Arbeit ohne BA 1 = ohne abgeschlossene Berufsausbildung *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 2. Wie viele SGB II-Leistungsbeziehende gab es mit Stichtag 31.07.2014 bzw. zum letzten erfassten Stand in Mecklenburg-Vorpommern, die zu dem Zeitpunkt länger als drei, vier, fünf usw. Jahre arbeitslos waren (bitte insgesamt sowie nach Alter und Geschlecht ausweisen)? Eine Kombination der statistischen Merkmale „Leistungsbezug nach dem SGB II“ und „Dauer der Arbeitslosigkeit“ ist nicht möglich. Zur Beantwortung der Frage werden daher die Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II ausgewiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3208 3 Mecklenburg-Vorpommern, Juli 2014: Bestand an Arbeitslosen im SGB II nach dem Alter, der Dauer der Arbeitslosigkeit und dem Geschlecht Altersgruppe Dauer der Arbeitslosigkeit Insgesamt Männer Frauen Insgesamt 3 bis unter 4 Jahre 3.860 2.098 1.762 4 bis unter 5 Jahre 1.789 956 833 5 Jahre und länger 1.811 993 818 15 bis unter 25 Jahre 3 bis unter 4 Jahre * * 11 4 bis unter 5 Jahre * * - 5 Jahre und länger - - - 25 bis unter 35 Jahre 3 bis unter 4 Jahre * * 308 4 bis unter 5 Jahre * * 123 5 Jahre und länger 164 94 70 35 bis unter 45 Jahre 3 bis unter 4 Jahre 821 449 372 4 bis unter 5 Jahre 410 231 179 5 Jahre und länger 392 218 174 45 bis unter 55 Jahre 3 bis unter 4 Jahre 1.358 730 628 4 bis unter 5 Jahre 719 378 341 5 Jahre und länger 773 437 336 55 bis unter 65 Jahre 3 bis unter 4 Jahre 942 499 443 4 bis unter 5 Jahre 396 206 190 5 Jahre und länger 482 244 238 65 Jahre und älter 3 bis unter 4 Jahre - - - 4 bis unter 5 Jahre - - - 5 Jahre und länger - - - Quelle: Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 3. Wie viele SGB II-Leistungsbeziehende gab es mit Stichtag 31.07.2014 bzw. zum letzten erfassten Stand in Mecklenburg-Vorpommern, die zu dem Zeitpunkt seit wie vielen Jahren kein eigenes Einkommen erzielt haben und ausschließlich Transferleistungen bezogen haben (bitte insgesamt sowie nach Alter und Geschlecht ausweisen)? In der Leistungsstatistik SGB II wird die bisherige Verweildauer in der Grundsicherung nach dem SGB II ausgewiesen. Die bisherige Dauer misst die Zeitspanne vom Beginn der Hilfebedürftigkeit einer Person bis zu einem bestimmten Auswertungsstichtag. Charakte- ristisch für diese Betrachtung ist, dass die Hilfebedürftigkeit der Person nach dem Messzeit- punkt weiter andauert. Die abgeschlossene Dauer umfasst den Zeitraum vom Zugang bis zum Abgang und damit die gesamte Verweilzeit einer Person in der Grundsicherung. Das Merkmal „ohne Bruttoeinkommen“ bezieht sich auf den ausgewiesenen Stichtag. Eine Ermittlung des Zeitpunkts eines letztmaligen Bruttoeinkommens ist nicht möglich. Drucksache 6/3208 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Mecklenburg-Vorpommern, Dezember 2013: Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne Brutto-Einkommen 1 ) (mit Unterbrechungen von maximal 31 Tagen) Altersgruppe bisherige Verweildauer (mit Unterbrechungen von 31 Tagen) Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Insgesamt 96.834 51.244 45.590 2 Jahre und länger 67.667 35.098 32.569 3 Jahre und länger 60.064 31.039 29.025 4 Jahre und länger 54.114 27.854 26.260 5 Jahre und länger 48.715 24.979 23.736 15 bis unter 25 Jahre Insgesamt 15.407 7.327 8.080 2 Jahre und länger 8.275 3.951 4.324 3 Jahre und länger 6.783 3.303 3.480 4 Jahre und länger 5.790 2.889 2.901 5 Jahre und länger 4.997 2.537 2.460 25 bis unter 35 Jahre Insgesamt 24.339 11.817 12.522 2 Jahre und länger 14.623 6.386 8.237 3 Jahre und länger 12.109 5.105 7.004 4 Jahre und länger 10.207 4.172 6.035 5 Jahre und länger 8.401 3.324 5.077 35 bis unter 45 Jahre Insgesamt 15.310 8.205 7.105 2 Jahre und länger 10.982 5.633 5.349 3 Jahre und länger 9.828 4.968 4.860 4 Jahre und länger 8.930 4.432 4.498 5 Jahre und länger 8.117 3.967 4.150 45 bis unter 55 Jahre Insgesamt 22.277 12.723 9.554 2 Jahre und länger 17.369 9.771 7.598 3 Jahre und länger 16.037 8.969 7.068 4 Jahre und länger 14.899 8.276 6.623 5 Jahre und länger 13.890 7.670 6.220 55 bis unter 65 Jahre Insgesamt 19.408 11.114 8.294 2 Jahre und länger 16.332 9.305 7.027 3 Jahre und länger 15.222 8.643 6.579 4 Jahre und länger 14.207 8.037 6.170 5 Jahre und länger 13.229 7.433 5.796 65 Jahre und älter Insgesamt 93 58 35 2 Jahre und länger 86 52 34 3 Jahre und länger 85 51 34 4 Jahre und länger 81 48 33 5 Jahre und länger 81 48 33 Quelle: Bundesagentur für Arbeit 1 ) Erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Bezieher sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Leistungsanspruch in der Grundsicherung, die gleichzeitig Bruttoeinkommen aus abhängiger und/oder selbstständiger Erwerbstätigkeit beziehen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3208 5 4. Wie viele SGB II-Leistungsbeziehende gab es mit Stichtag 31.07.2014 bzw. zum letzten erfassten Stand in Mecklenburg-Vorpommern, die ohne Berufsabschluss, 35 Jahre oder älter und mindestens zwei Jahre arbeitslos waren (bitte insgesamt sowie nach Alter und Geschlecht ausweisen)? Eine Kombination der statistischen Merkmale „Leistungsbezug nach dem SGB II“ und „Dauer der Arbeitslosigkeit“ ist nicht möglich. Zur Beantwortung der Frage werden daher die Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II ausgewiesen. Mecklenburg-Vorpommern, Juli 2014: Bestand an Arbeitslosen im SGB II im Alter von 35 Jahren und älter, ausgewählter Dauer der Arbeitslosigkeit, dem Geschlecht und der Berufsausbildung insgesamt Männer Frauen Altersgruppe Dauer der Arbeitslosigkeit gesamt ohne BA 1 gesamt ohne BA 1 gesamt ohne BA 1 insgesamt insgesamt 62.612 20.007 35.099 11.333 27.513 8.674 2 Jahre und länger 14.127 3.737 7.777 2.070 6.350 1.667 35 Jahre und älter insgesamt 40.448 9.101 22.692 4.869 17.756 4.232 2 Jahre und länger 11.245 2.417 6.147 1.252 5.098 1.165 Quelle: Bundesagentur für Arbeit ohne BA 1 = ohne abgeschlossene Berufsausbildung *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 5. Wie viele SGB II-Leistungsbeziehende ohne Berufsabschluss ab 35 Jahren, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind und in den letzten 5 Jahren keiner beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind und die zudem ein zusätzliches Vermittlungshemmnis, z. B. keinen Schulabschluss, haben, gab es mit Stichtag 31.07.2014 bzw. zum letzten erfassten Stand in Mecklenburg-Vorpommern (bitte insgesamt sowie nach Alter und Geschlecht ausweisen)? Die Merkmale „Zeitpunkt der letzten beruflichen Tätigkeit“ und „zusätzliches Vermittlungshemmnis “ können durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht ausgewiesen werden. Drucksache 6/3208 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 6. Was ist ein „Vermittlungshemmnis“ und welche gibt es? a) Wie stellt sich die Situation bezüglich der Anzahl der Vermittlungshemmnisse bei den SGB II-Leistungsbeziehenden in Mecklenburg-Vorpommern zum 31.07.2014 bzw. zum letzten erfassten Stand dar? b) Wie viele SGB II-Leistungsbeziehende in Mecklenburg- Vorpommern haben ein, zwei, drei, vier oder fünf Vermittlungs- hemmnisse (bitte insgesamt sowie nach Alter und Geschlecht dar- stellen)? c) Wie stellt sich die Situation bezüglich der Häufigkeit (Gewich- tung) der jeweiligen Vermittlungshemmnisse bei den SGB II- Leitungsbeziehenden in Mecklenburg-Vorpommern zum 31.07.2014 bzw. zum letzten erfassten Stand dar (bitte insgesamt sowie nach Alter und Geschlecht - absolut und/oder in Prozent - darstellen)? Eine feststehende rechtliche oder fachliche Definition des Begriffs „Vermittlungshemmnis“ gibt es nicht. Im Leitkonzept der Bundesagentur für Arbeit spricht man von vermittlungs- relevanten Handlungsbedarfen. Hierunter versteht man Bedarfe einer Kundin beziehungs- weise eines Kunden, die einer Vermittlung beziehungsweise Integration mit Blick auf den Zielberuf/die Zieltätigkeit im Wege stehen und an denen im Rahmen der Integrationsarbeit systematisch gearbeitet werden soll (zum Beispiel Erwerb einer beruflichen Qualifikation, Sicherstellung der Betreuung von betreuungsbedürftigen Kindern des Kunden). Gleichfalls gibt es keine abschließende Auflistung aller Vermittlungshemmnisse. Die Gründe, die einer erfolgreichen Vermittlung von Kunden in eine Arbeit entgegenstehen können, sind vielfältig. Exemplarisch genannt seien: - Langzeitarbeitslosigkeit, - Keine oder nur geringe berufliche und/oder schulische Kenntnisse, - Lohn- und Gehaltspfändungen, - keine ausreichenden oder nur geringe Kinderbetreuungsmöglichkeiten, - Negatives Erscheinungsbild, - Schlechtes Berufsbild/Lücken im Lebenslauf, - vermittlungsrelevante gesundheitliche Einschränkungen, - Geringe Deutschkenntnisse, - Geringe Motivation, - Geringe Mobilität (regional und/oder beruflich), - Unselbständiges Verhalten, - Eintragungen im Führungszeugnis / Vorstrafen, - Erhebliche Schwierigkeiten im familiären Umfeld. Zu a), b) und c) Eine statistische Auswertung von Vermittlungshemmnissen erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit nicht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3208 7 7. Inwieweit ist die Landesregierung in die Erarbeitung des Konzeptes der Bundesregierung eingebunden? a) Welche Tätigkeiten sollen die SGB II-Leistungsbeziehenden ohne Berufsabschluss ab 35 Jahre, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, in den Unternehmen, die für eine Einstellung der Langzeit- arbeitslosen geworben werden sollen, ausüben? b) Welchen Bedarf an diesen Tätigkeiten sieht die Landesregierung bei Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern? c) Inwieweit will die Landesregierung die Umsetzung des Konzeptes in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen oder begleiten? Zu 7, a), b) und c) Die Landesregierung ist nicht in die Erarbeitung des Konzeptes der Bundesregierung eingebunden. Der Landesregierung sind derzeit weder das endgültige Programm noch konkrete Einzelheiten zu dessen Umsetzung bekannt. Insofern sind Aussagen zu Tätigkeiten und deren Bedarf sowie zur Begleitung und Unterstützung des Programms auf Landesebene derzeit noch nicht möglich. 8. Inwieweit ist die Landesregierung mit der Bundesregierung im Gespräch, um ein Nachfolgeprogramm für das auslaufende Bundes- programm „Bürgerarbeit“ oder ein anderes Beschäftigungsprogramm für Langzeitarbeitslose bei Kommunen und gemeinnützigen Trägern auf den Weg zu bringen? Die Landesregierung ist laufend mit dem Bund im Gespräch und bemüht, neue Ansätze zur Förderung Langzeitarbeitsloser zu finden. 9. Welche konkreten und im Land zu koordinierenden Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung und zur besseren Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose, insbesondere ältere Menschen (Koalitionsziffer 239), plant die Landesregierung in den Jahren 2014 und 2015? Das Land plant auch in den Jahren 2014 und 2015 Maßnahmen der Qualifizierung und besseren Wiedereingliederung zu fördern. Mit Maßnahmen wie der Ergänzung der Leistungen nach § 180 Absatz 4 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) durch Übernahme der Lehrgangskosten im dritten Umschulungsjahr zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger, Maßnahmen der Beratung, Information und Eingliederung (Integrationsprojekte), Maß- nahmen zur Förderung der Mobilität und zur Unterstützung langzeitarbeitsloser Eltern, ergänzt das Land die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit gemäß SGB II und SGB III. Drucksache 6/3208 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Um Förderziele und Förderprogramme des Landes und der Bundesagentur für Arbeit enger zu verzahnen und um zusätzliche Beschäftigungspotentiale zu erschließen, hat das Land 2012 erstmalig eine Kooperationsvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit abgeschlossen, die 2014/2015 fortgeschrieben wird. 10. Welche konkreten Initiativen zur Schaffung sozialversicherungs- pflichtiger Beschäftigungsverhältnisse für diejenigen, die trotz Ver- mittlungs- und Qualifizierungsmaßnahmen nicht auf Dauer in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden können, hat die Landes- regierung seit Beginn des Jahres bei der neuen Bundesregierung ange- stoßen bzw. plant sie in nächster Zeit dort vorzutragen (Koalitions- ziffer 241)? Die Landesregierung strebt für diejenigen Personen, die trotz Vermittlungs- und Qualifizie- rungsmaßnahmen nicht auf Dauer in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden können, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit Hilfe des Bundes an. Die Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und programmatischen Ansätze dafür sind auf der bundesgesetzlichen Ebene zu schaffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.