Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. März 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/321 6. Wahlperiode 02.03.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE Förderung von Ingenieur- und Forschungsunternehmen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Für die Zuordnung zu einer Branche wird die vom Statistischen Bundesamt herausgegebene und in der EU harmonisierte Klassifikation der Wirtschaftszweige verwendet. Sie enthält im Abschnitt „K“ eine Abteilung 73 „Forschung und Entwicklung“. Eine direkte Zuordnung der Ingenieur- und Forschungsunternehmen zur Klassifikation ist danach nicht möglich. Unabhängig von dieser Unschärfe hat das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus eine Zuordnung vorgenommen. Folgende Fragen beziehen sich auf die „Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation“ des Ministeriums für Wirtschaft , Arbeit und Tourismus vom 16. April 2008. 1. Inwieweit werden Projekte von Ingenieur- und Forschungsunter- nehmen bei der Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovationen berücksichtigt? Nach der Richtlinie für die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 16. April 2008 können Unternehmen unabhängig von ihrer Branchenzuordnung eine Förderung erhalten. Drucksache 6/321 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Ein wesentliches Kriterium für die Förderung eines Projektes im Bereich 3.1 der Richtlinie für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben) ist die Schaffung von neuen Beschäftigungsverhältnissen beim Zuwendungsempfänger durch die Produktion beziehungsweise die wirtschaftliche Verwertung der im Projekt entwickelten neuen Produkte. Diese Forderung wird von Ingenieur- und Forschungsunternehmen häufig nicht erfüllt. Spezifisch kann der Punkt 3.5 der Richtlinie (Beihilfen für Prozess- und Betriebsinnovationen im Dienstleistungssektor) durch diese Zielgruppe genutzt werden. Aufgrund der im Vergleich zu Punkt 3.1 geringeren Fördersätze erfolgen hier sehr wenige Antragsstellungen. Im Rahmen der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsförderung (FuEuI-Förderung) werden die Ingenieur- und Forschungsunternehmen wesentlich im Wege von Unteraufträgen bei der Produktentwicklung von produzierenden Unternehmen des Landes eingebunden. Durch den Projektträger Technologie-Beratungs-Institut (TBI) werden die Ingenieur- und Forschungsunternehmen entsprechend informiert. 2. Wie viele Ingenieur- und Forschungsunternehmen haben bis heute Projekte, die im Bereich der Forschung, Entwicklung und Innovation zu verorten sind, eingereicht (bitte die Antwort nach Jahrgängen unterteilen)? Seit Veröffentlichung der oben genannten Richtlinie im April 2008 haben insgesamt 28 Ingenieur- und Forschungsunternehmen Anträge auf Förderung gestellt, die sich wie folgt auf die Jahrgänge verteilen: Jahr Anzahl 2008 10 2009 10 2010 5 2011 3 Summe 28 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/321 3 3. Wie vielen bis heute eingegangenen Projekten von Ingenieur- und Forschungsunternehmen, die im Bereich der Forschung, Entwicklung und Innovation zu verorten sind, wurde eine Förderung gewährt (bitte die Antwort nach Jahrgängen unterteilen)? Von den 28 eingegangenen Anträgen von Ingenieur- und Forschungsunternehmen wurden insgesamt 12 in folgenden Jahren bewilligt: Jahr Anzahl 2008 Keine Bewilligung 2009 7 2010 4 2011 1 Summe 12 Weitere fünf Projekte befinden sich derzeit noch in der Bearbeitung. Zehn Projekte wurden von den Antragstellern während der Prüfung zurückgezogen beziehungsweise nicht weiter verfolgt. Ein Projekt wurde abgelehnt. 4. In welche Forschungskategorien wurden die unter Frage 3 aufgeführten Projekte eingestuft und welche Beihilfeintensität wurde dabei für die jeweiligen Projekte ermittelt? Die Projekte wurden in die Kategorien industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung eingestuft. Die Beihilfeintensitäten der in Antwort zu Frage 3 genannten Projekte variieren zwischen 46 und 66 Prozent (Durchschnitt 52,9 Prozent).