Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. September 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3211 6. Wahlperiode 04.09.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Hausärzteversorgung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Aus der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage zur Umsetzung der Beschlüsse der 87. Gesundheitsministerkonferenz (Druck- sache 6/3140) ergeben sich weitere Fragen. 1. Wie viele Ärztinnen und Ärzte haben in den letzten 10 Jahren die Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemein- medizin in der ambulanten Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern abgeschlossen (bitte pro Jahr ausweisen)? Nach Angaben der Ärztekammer beendeten im Jahr 2005 zehn, 2006 zehn, 2007 dreizehn, 2008 dreizehn, 2009 vierzehn, 2010 zehn, 2011 acht, 2012 vier, 2013 zwölf und im Jahr 2014 acht Ärztinnen und Ärzte ihre Facharztweiterbildung zum Allgemeinmediziner. 2. Wie viele dieser Fachärzte wurden und sind in Mecklenburg- Vorpommern tätig? Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Bei der Ärztekammer Mecklenburg- Vorpommern werden die im Land tätigen Fachärzte lediglich nach Fachrichtung und Namen, nicht jedoch nach dem Ort des Abschlusses der Facharztweiterbildung geführt. Drucksache 6/3211 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie weit ist für Einwohner in Orten ohne einen Hausarzt die nächst- gelegene Hausarztpraxis entfernt (bitte den Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern und die von Unterversorgung bedrohten Gebiete angeben)? Der Landesregierung liegen zu der Fragestellung keine Erhebungen für das gesamte Land Mecklenburg-Vorpommern vor. Nach Auskunft der für die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) hat der Regionale Planungsverband Westmecklenburg im Jahr 2013 eine derartige Untersuchung für seinen Zuständigkeitsbereich in Auftrag gegeben. Nach Auskunft der KV M-V wurde im Rahmen dieser Untersuchung ermittelt, dass 68 Prozent der Bevölkerung des betrachteten Gebietes einen Hausarzt in einer Zeitspanne von weniger als fünf Minuten mit einem Kraftfahrzeug zu erreichen vermögen. Innerhalb von 10 Minuten sind es 92 Prozent der Menschen. Niemand benötigt nach der Erhebung mehr als 20 Minuten, lediglich 1 Prozent der Bevölkerung 15 bis 20 Minuten. Die KV M-V teilte weiter mit, dass es für den Bereich Vorpommern der Art nach vergleich- bare Erhebungen des Instituts für Community Medicine der Universität Greifswald im Auftrag des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern gäbe. Diese ist im Internet (www.rpv-vorpommern.de/fileadmin/dateien/dokumente/pdf/Projekte/Medizinische_Versorg ung/Boschuere__aktSit_medVers_VP_2011.pdf) verfügbar. Nach den dortigen Feststellungen konnten 88 Prozent der Bevölkerung einen Hausarzt innerhalb von fünf Minuten mit dem Personenkraftwagen erreichen. 11 Prozent benötigten zwischen fünf und 10 Minuten, kein Bewohner benötige mehr als 20 Minuten Fahrtzeit. 4. Wie haben sich die Einzugsgebiete der Hausarztpraxen im ländlichen Raum in den letzten Jahren entwickelt? Hierzu liegen nach Auskunft der KV M-V keine Daten vor. Die Zahl der im Land tätigen Hausärzte ist jedoch nach Mitteilung der KV M-V insgesamt rückläufig. Demzufolge dürfte sich, rein statistisch betrachtet, auch deren jeweiliger Einzugsbereich vergrößert haben. Einer schematischen Betrachtung komme aber nur begrenzter Aussagegehalt zu, da nicht alle Regionen gleichermaßen vom Rückgang der Anzahl der dort tätigen Hausärzte betroffen seien. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3211 3 5. Welche Überlegungen hat die Landesregierung, um die Zugänglich- keit von Hausarztpraxen für Bürger, die auf den öffentlichen Perso- nenverkehr angewiesen sind, zu verbessern? Der in Aufstellung befindliche Integrierte Landesverkehrsplan wird Eckpunkte zur öffentlichen Mobilität in ländlichen Räumen enthalten. Dabei ist auch die Erreichbarkeit von medizinischen Einrichtungen im Blick. Näheres wird das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung nach der für den Herbst vorgesehenen Ressortanhörung vorstellen. 6. Wie haben sich die Zahl und der Anteil der barrierefreien Arztpraxen in den letzten 5 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt? Zur Anzahl der nach den Kriterien des § 6 Landesbehindertengleichstellungsgesetzes M-V als barrierefrei geltenden Arztpraxen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die KV M-V erfasst in ihrem über das Internet zugänglichen Arztregister unter anderem auch solche Arztpraxen, die von den Praxisinhabern als rollstuhlgerecht eingeschätzt werden. Die Zahlen stellen sich hier wie folgt dar: Einzelpraxis: 1.178 Gemeinschaftspraxen: 196 Medizinische Versorgungszentren: 32 7. Wie verteilt sich der Anteil der barrierefreien Haus- und Facharzt- praxen in Mecklenburg-Vorpommern (bitte gliedern nach Regionen und für Haus- und Fachärzte)? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.