Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. September 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3213 6. Wahlperiode 10.09.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE Wolfsmanagement und Schadensprävention und ANTWORT der Landesregierung Während der 51. Sitzung des Agrarausschusses sind vom Landesverband der Schaf- und Ziegenhalter Befürchtungen geäußert worden, dass die aus der Schadensprävention resultierenden Aufwendungen einer der Gründe sei, der zur Aufgabe der politisch gewollten Schaf- und Ziegenhaltung führen könnte. Anknüpfend an die in den Medien und in der Öffentlichkeit des Landes kontrovers diskutierten Wiederbesiedlung seines ehemaligen Verbrei- tungsgebietes durch den Wolf frage ich die Landesregierung: 1. Welche Kosten entstehen den Schäfern durch a) den Erwerb eines Wolfsschutzzaunes, b) Anschaffung, Ausbildung und Unterhaltung von Herdenschutz- hunden, c) andere Maßnahmen des Herdenmanagements (z. B. nächtliche Einstallung, evtl. erforderliche Zusatzfütterung)? Zu 1 a), 1 b) und 1 c) Die abgefragten Kosten sind abhängig von Art und Umfang der jeweiligen konkreten Maßnahme und der Angebotssituation. Eine pauschale Bezifferung der abgefragten Kosten ist daher nicht möglich. Drucksache 6/3213 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Fördermöglichkeiten stellt das Land angesichts des mit etwa 15.000 € pro Jahr sehr niedrigen Durchschnittseinkommens selbstständiger Schäfer, das durch Präventionsmaßnahmen noch weiter geschmälert würde, zur Verfügung bzw. welche sind darüber hinaus vorgesehen? Die Fördermöglichkeiten ergeben sich aus der Richtlinie für die Gewährung von Zuwen- dungen zur Vermeidung oder Minderung von wirtschaftlichen Belastungen durch die Art Wolf in Mecklenburg-Vorpommern (Förderrichtlinie Wolf - FöRiWolf M-V) vom 12. März 2013. Darüber hinausgehende Fördermöglichkeiten sind gegenwärtig nicht vorgesehen. 3. Unter welchem Titel des Einzelplanes 08 sind die für eine Entschä- digung vorgesehenen Mittel verbucht und sind diese bislang auskömmlich gewesen? Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Titel 0802 681.91 verbucht und waren bislang auskömmlich. 4. Welche Schadensprognosen lassen sich ausgehend von den Schäden der bisherigen Wolfsattacken sowie der zu erwartenden Bestands- entwicklung und der Besiedlung neuer Lebensräume im Lande treffen? Belastbare Schadensprognosen können nicht getroffen werden, da das konkrete Auftreten von Schadensfällen von diversen Faktoren (unter anderem Revierausstattung, Lage und Charakter von im Einzugsbereich vorhandenen relevanten Nutztierhaltungen, Präventionsmaßnahmen der relevanten Nutztierhaltungen) abhängig ist. Bislang vorliegende Erfahrungen zeigen, dass nicht von einem linearen Zusammenhang zwischen Wolfsvorkommen und Schadensfällen ausgegangen werden kann. 5. Wird angesichts der zu Frage 4 getroffenen Aussagen eine Mittelauf- stockung als erforderlich angesehen und welche Deckungsquellen könnten hierfür genutzt werden? Eine Mittelaufstockung wird gegenwärtig nicht als erforderlich angesehen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3213 3 6. Wie beurteilt die Landesregierung den Sachverhalt, dass aufgrund des im höheren Lebensalter abnehmenden Jagderfolges des Wolfes mittel- fristig mit einer zunehmenden Gefährdung sich gelegentlich in dessen Revier aufhaltender Menschen (Wanderer, Pilzsammler etc.) zu rech- nen ist? Belastbare Sachverhalte, die eine solche These stützen könnten, sind nicht bekannt. Wölfe reagieren in der Regel gegenüber dem Menschen nicht aggressiv und sehr vorsichtig. Fälle von Angriffen auf Menschen sind auch mit Blick auf die Vergangenheit als extrem selten zu charakterisieren und waren in der Regel auf Tollwut, Habituierung oder (auch ungewollte) Provokation zurückzuführen.