Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. September 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3214 6. Wahlperiode 12.09.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Entsorgung der Bohrschlämme im Tontagebau Grimmen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Verfüllung des Tontagebaus Grimmen Nordost stellt eine Verwertungsmaßnahme dar, die der Bergaufsicht des Bergamtes Stralsund untersteht. Diese Maßnahme ist als bodenähnliche Anwendung zu bewerten und erfolgt seit den frühen 1990er Jahren zum Zwecke des Volumenausgleichs sowie der Verbesserung der geotechnischen Stabilität der Endböschungen im Zuge der Wiedernutzbarmachung des Tagebaus. Die Maßnahmen basieren auf zugelassenen Betriebsplänen nach Bundesberggesetz. Derzeit regelt ein Abschlussbetriebsplan mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2015 die Verwertung bis zum Abschluss der Wiedernutzbarmachung als Voraussetzung zur Beendigung der Bergaufsicht für den Tontagebau Grimmen Nordost. Auf Grundlage des am 8. Juli 2014 zugelassenen Sonderbetriebsplans führt die Gaz de Franc (GDF) SUEZ E&P Deutschland GmbH, Rechtsnachfolgerin der Erdöl/Erdgas Grimmen GmbH, den Rückbau von vorhandenen überdeckten Bohrschlammgruben an acht Bohrstandorten im Bereich Lütow auf Usedom aus. Die Bohrungen wurden zwischen 1967 und 1970 gebohrt. Die Bohrschlammgruben wurden während der Bohrarbeiten eingerichtet und in DDR-Zeiten nur teilweise verwahrt bzw. zurückgebaut. Die Zulassung des Sonderbetriebsplans erfolgte nach entsprechender Beteiligung der zuständigen Behörden. Unter anderem waren die betroffene Gemeinde Lütow und der Landkreis Vorpommern-Greifswald, das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern, das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie sowie das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern am Verfahren beteiligt. Drucksache 6/3214 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Der Rückbau der Bohrschlammgruben aus DDR-Zeiten wird anteilig durch den Bund, das Land und den Investor finanziert. Presseberichten war zu entnehmen, dass aus der Ölförderung auf Usedom Bohrschlämme aus DDR-Zeit im Tontagebau Grimmen entsorgt werden. 1. Welche Mengen werden hier entsorgt? Nach Angaben des Sonderbetriebsplanes fallen circa 14.000 Tonnen Bohrschlamm an. 2. Wie sind diese Ölschlämme abfallrechtlich klassifiziert? Eine abfallrechtliche Klassifikation gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung, AVV) für die Verwertungsmassen ist nicht erforderlich, da im Tagebau Grimmen Nordost ausschließlich aufbereitete Bohrschlämme verwertet werden dürfen. Die Verfüllung des Tontagebaues erfolgt auf Grundlage bergrechtlicher Vorschriften. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz findet keine Anwendung. Ist eine Verwertung des aufbereiteten Bohrschlamms nicht möglich, so erfolgt die fachgerechte Entsorgung des Materials aus der Maßnahme Lütow über entsprechende Abfallschlüsselnummern. Dabei werden ölhaltige Bohrschlämme mit der ASN 010505* und Böden und Steine, die gefährliche Stoffe beinhalten, als ASN 170503* deklariert. Alternativ wäre auch eine andere Deklaration gemäß Kapitel 01 05 AVV denkbar. 3. Welche sicherheitsrelevanten Maßnahmen sind dafür erforderlich? Grundsätzlich werden im Zuge der bergrechtlichen Wiedernutzbarmachung umweltanalytische Standortgutachten für jeden Bohrschlammgrubenstandort erstellt. Die Ergebnisse erhält das Bergamt Stralsund in Zusammenhang mit einem Betriebsplan zur Genehmigung des beabsichtigten Rückbaus. Der zugelassene Betriebsplan legt für das Rückbauvorhaben unter Berücksichtigung standortrelevanter Anforderungen Sanierungszielwerte fest. Die Schlammgruben sind in der Regel bis zur Grubensohle und in Flankenbereichen bis an den gewachsenen Boden unter gutachterlicher Begleitung auszukoffern. Die sanierungsbegleitenden bzw. zum Nachweis des Sanierungserfolges zu entnehmenden Bodenproben werden durch ein akkreditiertes Labor untersucht und bewertet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3214 3 Die in den Schlammgruben aufgefundenen Fremdmaterialien (Beton, Gummi- und Metallabfälle) werden einer artspezifischen Weiterverwendung zugeführt oder als Störstoffe fachgerecht entsorgt. Der umweltanalytischen Beprobung der ausgekofferten Grubenkörper schließt sich nach Freigabe durch das Bergamt eine Verfüllung mit unbelastetem und zertifiziertem Boden an. Die Betriebsplanzulassung beinhaltet alle sicherheitsrelevanten Festlegungen für einen sicheren Betrieb für die Beschäftigten und Dritte. Bei der Maßnahme Lütow werden zum Beispiel mindestens einmal täglich Gas- beziehungsweise Immissionsmessungen während der Arbeiten an offenen Schlammgruben durchgeführt, um nachzuweisen, dass keine gesundheitsgefährdenden Konzentrationen giftiger Gase, Dämpfe oder Stäube auftreten. Die Nachweise sind in einem Bericht zusammenzufassen und dem Bergamt Stralsund wöchentlich vorzulegen. Alle bislang durchgeführten Messungen schließen eine Gesundheitsgefährdung eindeutig aus. Bei den geplanten Arbeiten sind die Lärmimmissionsrichtwerte für ein allgemeines Wohngebiet gegenüber Dritten einzuhalten. Die im Tagebau Grimmen Nordost stattfindende Verwertung erfolgt auf der Grundlage eines Abschlussbetriebsplans. Durch das Bergamt wird geprüft, ob die Einbauchargen ordnungsgemäß beprobt und analysiert wurden und ob die Grenzwerte zur Verwertung eingehalten werden. Ferner wird sichergestellt, dass der Tagebau allen Anforderungen hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit genügt (zum Beispiel Beschilderung, Umwallung). 4. Auf welche Weise werden Bohrschlämme aus aktuellen Fördermaßnahmen von Gaz de France auf Usedom entsorgt? Im Rahmen der stattfindenden Erdölförderung der GDF Suez E&P fallen keine Bohrschlämme zur Entsorgung an, da derzeit keine Tiefbohrarbeiten zum weiteren Aufschluss der Lagerstätte stattfinden oder geplant sind. Jährlich fördert die GDF Suez E&P am Standort etwa 4000 Tonnen Erdöl. Nach der betrieblichen Prüfung der Verwertbarkeit aller anderen anfallenden Abfälle zusammen mit den zugelassenen gewerblichen beziehungsweise kommunalen Abfallverwertungs - und Entsorgungsunternehmen wird in unvermeidbaren Fällen der nicht verwertbare Abfall einer umweltverträglichen Beseitigung zugeführt. Die Beseitigung gefährlicher Abfälle aus anderen betrieblichen Maßnahmen erfolgt ordnungsgemäß mit dem vorgesehenen elektronischen Nachweisverfahren. Drucksache 6/3214 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. In welchem Umfang entstehen Bohrschlämme bei den Bohrungen bei Saal am Bodden? Seit der Erstellung der Bohrungen am Standort Lütow auf Usedom in den 1960er-Jahren hat sich die Handhabung der Bohrrückstände grundlegend geändert. Die Entwicklungen in der Bohr- und Spülungstechnik erfordern zur Kontrolle und Sicherung von Tiefbohrungen leistungsstarke Spülungssysteme. Aktuelle Tiefbohrarbeiten verwenden deshalb ausschließlich geschlossene Systeme. Die modernen Anlagen trennen und reinigen das Bohrklein aus der Bohrspülung, um es einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Eingesetzte Bohrspülungen werden weitestgehend wiederverwendet und am Ende der Bohrarbeiten ordnungsgemäß beseitigt. In DDR-Zeiten wurden solche Bohrabfälle wie Bohrspülungen und Bohrklein in unmittelbarer Nähe der Bohrstelle in ausgebaggerten Spülgruben aufbereitet, gelagert und deponiert. In vielen Fällen erfolgte kein vollständiger Rückbau dieser Schlammgruben, sodass der Bohrschlamm am Entstehungsort zurückblieb. Solche neben einer Bohrstelle ausgebaggerten Schlammgruben, wie sie zu DDR-Zeiten bei Tiefbohrungen auf Kohlenwasserstoffe eingesetzt wurden, sind unter heutigen Rahmenbedingungen nicht mehr zulassungsfähig. Bei den Bohrarbeiten der Bohrung Barth 11h/2011 sind im Bohrbetrieb etwa 4000 Tonnen Bohrschlämme angefallen, die einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt wurden. Die Landesregierung oder das zuständige Bergamt haben keine bergrechtliche Entsorgung oder Verwertung von Bohrrückständen aus der Bohrung Barth 11h/2011 bei Saal in anderen Bereichen unter bergbehördlicher Aufsicht zugelassen. 6. Wie sind diese abfallrechtlich klassifiziert? 7. Wo und auf welchem Wege werden diese Bohrschlämme entsorgt? Die Fragen 6 und 7 werden zusammenhängend beantwortet. Im Jahre 2011 wurden beim Abteufen der Bohrung 3277,6 Tonnen chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle (ASN 010508) sowie 688,3 Tonnen Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten (ASN 010506*), über zugelassene Entsorgungsanlagen entsorgt. Außerdem wurden insgesamt 636 Tonnen Boden und Steine, deklariert unter der ASN 170504, einer fachgerechten Entsorgung zugeführt. Die Abfälle wurden Entsorgungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern übergeben, die nicht der Zuständigkeit des Bergamtes Stralsund unterliegen. Entsprechende Entsorgungsnachweise liegen dem Bergamt vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3214 5 8. Welchen Kontrollmaßnahmen unterliegt die Entsorgung? Regelungen zur Entsorgung von Abfällen ergeben sich aus den jeweiligen Betriebsplänen für die Bohrungen beziehungsweise Maßnahmen in Verbindung mit der bergbehördlichen Zulassung. Die Nachweisführung erfolgt, entsprechend der deutschen Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen, elektronisch. Der Entsorgungsnachweis belegt die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung nachweispflichtiger Abfälle in einer Abfallentsorgungsanlage. Zuständige Behörden sind an das System zur elektronischen Nachweisführung angeschlossen. Die beim Rückbau anfallenden Bohrschlämme werden auf zugelassenen Entsorgungsanlagen ordnungsgemäß entsorgt. Anhand der dem Bergamt Stralsund vorzulegenden Abschlussberichte übermitteln die Unternehmen Massenbilanzen mit einer Auflistung der Entsorgungsnachweise . Die Entsorgungsnachweise werden beim Unternehmen geführt und an das Bergamt Stralsund übermittelt.