Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. September 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3217 6. Wahlperiode 08.09.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ausgaben für Nachwuchskünstlerförderung und ANTWORT der Landesregierung 1. Nach welchem Verfahren und welchen Kriterien werden die in Haus- haltstitel 0718 684.11 vorgesehenen Mittel in Höhe von 100.000 € („Ausgaben für Nachwuchskünstlerförderung“) vergeben? Die Landesregierung hat mit der Stiftung Mecklenburg vereinbart, dass die Stiftung Mecklenburg ein Konzept für die Einrichtung eines Nachwuchskünstlerförderwerks erarbeitet und dieses unter Einbindung von Kulturexperten und in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium umsetzt. Dabei werden die Vorschläge und Anregungen der Landesverbände der Kulturschaffenden, des Landeskulturrats und der Landesregierung einbezogen. In dem Konzept sollen auch Teilbudgets für die einzelnen Förderbereiche und die Instrumente zur Umsetzung dieser Teilbudgets festgelegt werden. Das Konzept befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Drucksache 6/3217 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Anträge wurden bislang für das Jahr 2014 für Fördermittel aus diesem Haushaltstitel eingereicht und wie hoch war die Gesamt- summe der beantragten Fördermittel? a) Wie viele Anträge für das Jahr 2014 wurden bewilligt und wie hoch war die Gesamtsumme der bewilligten Fördermittel aus diesem Haushaltstitel? b) Wie viele Anträge für das Jahre 2014 befinden sich noch in der Bearbeitung? 3. Welche Projektträger bzw. Künstlerinnen und Künstler erhielten bzw. erhalten im Jahr 2014 Mittel aus diesem Haushaltstitel? Zu 2, a), b) und 3 Die Stiftung Mecklenburg hat im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur einen Förderantrag für die Jahre 2014 und 2015 über 248.000 Euro eingereicht. Der Antrag wird derzeit bearbeitet. 4. Wie viele Anträge auf kulturelle Projektförderung (Mittel aus den Haushaltstiteln 0718 633.07 und 0718 684.07) wurden für das Jahr 2014 eingereicht und wie hoch ist die Gesamtsumme der beantragten Fördermittel? a) In wie vielen Fällen erhielten die Antragsteller bereits einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung einer Zuwendung und wie hoch ist die Gesamtsumme der bewilligten Fördermittel? b) Wie viele der Anträge sind noch in Bearbeitung? Zu 4, a) und b) Mit Stand 25.08.2014 sind 355 Anträge registriert. Davon wurden 312 Anträge beschieden. 29 Anträge befinden sich noch in der Bearbeitung, elf weitere sind vorbereitet und bereits mit einer Mittelfestlegung versehen. Drei Anträge sind als sonstige Erledigungen registriert (zum Beispiel aufgrund von Rücknahme). Die Gesamtsumme der bewilligten beziehungsweise festgelegten Fördermittel beläuft sich auf 8.592.700 Euro. Die Gesamtsumme der beantragten Fördermittel beläuft sich auf 12.040.000 Euro.