Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. September 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3218 6. Wahlperiode 12.09.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Umsetzung und Finanzierung des Bildungs-und Teilhabepaketes 2012 bis 2014 und ANTWORT der Landesregierung Bezug nehmend auf die Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes 2012 und 2014“ vom 21. Juli 2014 auf Drucksache 6/3045 ergeben sich Nachfragen sowie zusätzliche Fragen. 1. Bezogen auf die Antwort zu Frage 1 in der Drucksache 6/3045 und den Verweis auf die Kleine Anfrage vom 3. März 2014 auf Drucksache 6/2703: In welcher Höhe standen den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2013 endgültig finanzielle Mittel im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) zur Verfügung (bitte getrennt nach Landkreisen, kreisfeien Städten und Verwendungszweck angeben)? Im Jahr 2013 standen den Landkreisen und kreisfreien Städten aus der Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) gemäß § 11 Absatz 2 bis 7 Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB II) zur mittelbaren Refinanzierung der kommunalen Ausgaben im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes die in der nachfolgenden Tabelle benannten Mittel zur Verfügung. Sie setzen sich aus der im Jahr 2013 weitergeleiteten Beteiligung des Bundes an den KdU und den per 31. Dezember 2012 verbliebenen zweckgebundenen und in das Jahr 2013 übertragenen Mitteln aus den Vorjahren zusammen (einschließlich der im Jahr 2014 vom Bund aufgerechneten Mittel aus dem Jahr 2012 - vergleiche Antwort zu Frage 10 dieser Kleinen Anfrage). Grundlage bilden die von den Landkreisen und kreisfreien Städten vorgelegten Nachweise über die Ausgaben im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (§ 11 Absatz 3 AG-SGB II) des Jahres 2013. Drucksache 6/3218 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Mittel sind insgesamt für die Ausgaben im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes zweckgebunden. Gemäß § 11 Absatz 2 Nummer 3a AG-SGB II war im Jahr 2013 aus den Mitteln des Jahres 2013 ein Betrag in Höhe von 2.000.000 Euro ausdrücklich zweckgebunden für Schulsozialarbeit einzusetzen. 2. Auf welche Höhe belaufen sich die unverbrauchten Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im Jahr 2013? Die Höhe der unverbrauchten Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket belaufen sich per 31. Dezember 2013 auf insgesamt 41.997.273 Euro (einschließlich der verbleibenden unverbrauchten Mittel aus den Vorjahren und der im Jahr 2014 vom Bund aufgerechneten Mittel aus dem Jahr 2012 - vergleiche Antwort zu Frage 10). Landkreis / Stadt Bundesbeteiligung für Bildung und Teilhabe 2013 Bundesbeteiligung für Bildung und Teilhabe aus Vorjahren per 31.12.2012 Summe: Summe der monatlichen Zahlungen im Jahr 2013 unverbrauchte "BuTMittel " per 31.12.2012 Hansestadt Rostock 9.170.258 3.713.371 12.883.629 Landeshauptstadt Schwerin 2.007.715 2.856.937 4.864.652 Landkreis Ludwigslust-Parchim 2.547.020 4.692.334 7.239.354 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 3.812.757 7.431.074 11.243.831 Landkreis Nordwestmecklenburg 2.602.544 4.142.855 6.745.399 Landkreis Rostock 4.727.968 4.409.111 9.137.079 Landkreis Vorpommern-Greifswald 6.794.054 5.594.704 12.388.758 Landkreis Vorpommern-Rügen 2.204.889 5.135.058 7.339.947 FlAG 243.243 223.771 467.014 Summe: 34.110.448 38.199.215 72.309.662 Beträge in Euro gerundet; Abweichungen in der Summenbildung sind ggf. Rundungsdifferenzen FlAG: Flüchtlingsaufnahmegesetz Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3218 3 3. Welche Summe wurde insgesamt sowie in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten in den Jahren 2012 und 2013 für welche Leistung aus den gesamten Mitteln für das Bildungs- und Teilhabepaket ausgegeben? a) Sind es die in den Anlagen 1 und 2 der Drucksache 6/3045 ausgewiesenen Kosten für die sieben Positionen von Kita-/Schulausflügen bis zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben oder ist es die gesamte Summe aller in den zwei Tabellen in Anlage 1 und Anlage 2 ausgewiesenen Kosten? b) Kommen weitere Ausgaben hinzu und wenn ja, für welche Leistungen? Zu 3 und a) Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) ausschließlich um die in § 28 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) benannten sieben Einzelleistungen handelt, so wie es im Absatz 3 der Antwort zu Frage 1a in der Kleinen Anfrage vom 21. Juli 2014, Drucksache 6/3045, beschrieben wurde. Es handelt sich bei den Ausgaben für BuT-Leistungen also nur um einen Teil der gesamten BuT-Ausgaben der kommunalen Träger. Bei den Angaben zu Frage 1a in der Anlage 1 (Daten für das Jahr 2012) und in der Anlage 2 (Daten für das Jahr 2013) in der Antwort auf die Kleine Anfrage vom 21.07.2014, Drucksache 6/3045, handelt es sich um die von den Landkreisen und kreisfreien Städten nachgewiesenen geprüften Jahresausgaben, gegliedert nach allen Ausgabepositionen, die im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket und seiner Umsetzung stehen (siehe 1. Teil der Frage 1a in Drucksache 6/3045). Die Ausgaben je Leistung und Monat (siehe 2. Teil der Frage 1a in Drucksache 6/3045) sind in der Anlage 4 der Antwort auf die Kleine Anfrage vom 21. Juli 2014, Drucksache 6/3045, getrennt dargestellt worden. Für die übrigen Bestandteile des Bildungs- und Teilhabepaketes liegen der Landesregierung keine monatlichen Angaben vor. Zu b) Die Landesregierung geht davon aus, dass die Angaben in den Anlagen 1 und 2 in der Antwort auf die Kleine Anfrage vom 21.07.2014, Drucksache 6/3045, die von den kommunalen Trägern gegenüber dem Land nachgewiesen wurden, vollständig sind. Drucksache 6/3218 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Warum wurden in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/3045 in der Tabelle zur Anlage 2 auf Seite 18 die Kosten für die „Warmwasserbereitung 1,9 % der KdU 2013“ aufgelistet, aber nicht auf die Gesamtsumme aller der angegebenen Positionen in dieser Tabelle angerechnet bzw. warum wurde sie nicht deutlich und transparent als gesonderte Summe dargestellt? Die Beträge für die „Warmwasserbereitung 1,9 % der KdU 2013“ sind versehentlich durch einen Formelfehler in der Summenbildung nicht berücksichtigt worden. 5. Wie viele anspruchsberechtigte Kinder auf Leistungen des BuT zählt die Landesregierung in den Jahren 2013 und 2014 in MecklenburgVorpommern ? Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Bildungs- und Teilhabepaket um eine gesetzliche kommunale Leistung handelt, die die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern im eigenen Wirkungskreis durchführen. Die Landesregierung hat keinen direkten Zugriff auf die Daten und zählt keine Fälle oder Anträge. Im Übrigen handelt es sich um monatliche Ansprüche von Personen in unterschiedlichen Rechtskreisen. Hinsichtlich der erfragten Angaben wird auf die Antwort zu Frage 2 in der Kleinen Anfrage vom 21.07.2014, Drucksache 6/3045, verwiesen, in der anhand der aktuellsten verfügbaren Daten die theoretisch Anspruchsberechtigten ermittelt sind, unabhängig von den übrigen Anspruchsvoraussetzungen wie zum Beispiel der notwendigen tatsächlichen Antragstellung. 6. Wie viele Anträge auf welche konkrete Leistung sind im Jahr 2013 und in der ersten Jahreshälfte 2014 insgesamt sowie pro Kind eingegangen ? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage und die umfassenden allgemeinen Erläuterungen zu Frage 2 der Kleinen Anfrage vom 21.07.2014, Drucksache 6/3045, verwiesen. Im Übrigen liegen der Landesregierung hierzu keine Daten vor. Der Aufwand für entsprechende Nachfragen bei den kommunalen Trägern wäre im Rahmen einer Kleinen Anfrage unverhältnismäßig. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3218 5 7. Wie viele Anträge auf welche konkrete Leistung und in welcher Höhe der Leistung wurden im Jahr 2013 und in der ersten Jahreshälfte 2014 insgesamt sowie pro Kind bewilligt bzw. nicht bewilligt (wenn eine Ablehnung stattgefunden hat, bitte Begründung angeben)? Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage und zu Frage 2a) und b) der Kleinen Anfrage vom 21.07.2014, Drucksache 6/3045, verwiesen. 8. Für welche Leistungen in den Tabellen zu den Anlagen 1 und 2 in Drucksache 6/3045 bzw. für welche Vorgänge werden die in diesen Tabellen dargestellten Verwaltungskosten ausgegeben bzw. welche weiteren Verwaltungskosten kommen an anderer Stelle noch hinzu? Bei den dargestellten Verwaltungskosten handelt es sich um die von den Landkreisen und kreisfreien Städten benannten Verwaltungskosten (Personal- und Sachkosten), die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes angefallen sind. Eine Zuordnung auf einzelne Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes erfolgt nicht. Im Übrigen geht die Landesregierung davon aus, dass die gemeldeten Daten vollständig sind. 9. Wie wurde mit den Restmitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Jahres 2013 verfahren und wofür werden die Mittel konkret eingesetzt ? Die mit Stichtag 31. Dezember 2013 nicht verbrauchten „BuT-Mittel“ aus der Beteiligung des Bundes an den KdU sind von den kommunalen Trägern als zweckgebundene Mittel in das Jahr 2014 zu übertragen und entsprechend einzusetzen. Der konkrete Mitteleinsatz obliegt den kommunalen Trägern in eigener Zuständigkeit. Soweit die Mittel teilweise bereits zur weiteren Finanzierung von zusätzlicher Schulsozialarbeit vorgesehen sind, wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 in der Kleinen Anfrage vom 24. Juni 2014, Drucksache 6/3016, verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 3 und 4 der Kleinen Anfrage vom 03.03.2014, Drucksache 6/2703, verwiesen. Drucksache 6/3218 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 10. Wie aus der Presse bekannt wurde, fordert das Bundesfamilien- ministerium die im Jahr 2012 nicht verbrauchten Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Höhe von insgesamt 284 Millionen Euro aus den Bundesländern zurück. Ist Mecklenburg-Vorpommern von einer solchen Rückforderung betroffen? a) Wenn ja, in welcher Höhe? b) Wird die Landesregierung die Rückforderung zahlen oder nach dem Vorbild anderer Bundesländer den Rechtsweg einschreiten? c) Hat diese Rückforderung Auswirkungen auf die zur Verfügung stehenden Mittel für die Schulsozialarbeit? Zu 10, a) und b) Das Bundesfamilienministerium fordert keine unverbrauchten Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zurück. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat diejenigen Mittel, die sich aus der Differenz der kassenwirksamen Ausgaben für Bildungs- und Teilhabeleistungen nach § 28 SGB II und § 6b BKKG im Jahr 2012 im Vergleich zu den im Jahr 2012 kassenwirksamen Mitteln aus der Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung gemäß § 46 Absatz 6 SGB II ergeben, in Höhe von insgesamt 9.653.540 Euro gegenüber dem Land aufgerechnet (siehe auch Antwort zu Frage 7 in der Kleinen Anfrage vom 08.01.2014, Drucksache 6/2574). Dies ist in der Form geschehen, dass der Bund in den Monaten April, Mai und Juni 2014 den Betrag zu jeweils 1/3 von den monatlichen Ansprüchen abgesetzt hat. Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat diesem Einbehalt und der einseitigen Aufrechnung gegenüber dem Bund ausdrücklich widersprochen. Zwischenzeitlich haben die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Brandenburg gemeinsam Klage beim Bundessozialgericht eingereicht. Die Landesregierung unterstützt dieses Vorgehen ausdrücklich. Zwischen den Prozessbevollmächtigten der Kläger und des Bundes wird über eine Musterprozessvereinbarung verhandelt, die dann auch für das Land Mecklenburg-Vorpommern gelten könnte. Näheres kann erst bei Fortschritten im Verfahrensablauf entschieden werden. Zu c) Aufgrund der landesgesetzlich geregelten Zweckbindung der „BuT-Mittel“ nach § 11 Absatz 2 AG-SGB II hätten die vom Bund aufgerechneten Mittel unter anderem auch für die zusätzliche Förderung weiterer Schulsozialarbeit eingesetzt werden können. Auf die Antwort zu Frage 1 wird hingewiesen. Die nunmehr vom Bund aufgerechneten Beträge aus dem Jahr 2012 sind nach Kenntnis der Landesregierung von den kommunalen Trägern in Kenntnis der unterschiedlichen Rechtsauffassungen von Bund und Ländern bislang nicht für Ausgaben gebunden und auch nicht in die bisherigen Planungen zur Förderung von weiterer Schulsozialarbeit über das Jahr 2013 hinaus eingeplant worden.