Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. September 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3219 6. Wahlperiode 10.09.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek und Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Inklusion am Arbeitsmarkt - Unterstützungsmaßnahmen verbessern und ANTWORT der Landesregierung Die Kleine Anfrage knüpft inhaltlich an Drucksache 6/2852 an. 1. In Beantwortung der Frage 8 der o. g. Kleinen Anfrage wird die Ein- richtung eines Modellprojekts „Budget für Arbeit“ in MecklenburgVorpommern noch im Jahr 2014 in Aussicht gestellt. Wie ist das Projektdesign und welche weiteren vergleichbaren Ange- bote existieren in unserem Bundesland (bitte nach folgenden Kate- gorien darstellen: Art der Maßnahme, Zielgruppe, Zahl der teil- nehmenden Menschen, Träger, Finanzierung)? Nach dem Maßnahmeplan der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinde- rungen (UN-Behindertenrechtskonvention) ist ein Programm des Landes und/oder ein Modellprojekt zum „Budget für Arbeit“ zum Übergang von Beschäftigten aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorgesehen (siehe Kapitel 2, Nummer 43 - Handlungsfeld Arbeit und Beschäftigung - zu Artikel 27 UN-Behindertenrechtskonvention, Landtagsdrucksache 6/2213). Drucksache 6/3219 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zielrichtung des Projekts ist es, schwerbehinderten Werkstattberechtigten und Werkstatt- beschäftigten gezielt unter Berücksichtigung der Art und Schwere ihrer Behinderung die Möglichkeit zu geben, sich durch die Unterstützung und Begleitung Dritter auch außerhalb der Werkstatt für behinderte Menschen auf einen bestimmten Arbeitsplatz zu qualifizieren, ohne zunächst auf den geschützten Status als Werkstattbeschäftigte oder Werkstatt- beschäftigter verzichten zu müssen. Zielgruppe sollen nicht voll erwerbsfähige schwerbehin- derte Werkstattberechtigte und Werkstattbeschäftigte sein. Zur Anzahl der teilnehmenden Personen kann noch keine Aussage getroffen werden. Im Vergleich zur Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage in Drucksache 6/2852 liegen zwei Modellprojektanträge für zwei Modellregionen vor. Zu diesen Anträgen finden gegenwärtig noch Abstimmungsgespräche statt. Es ist beabsichtigt, die Modellprojekte zum „Budget für Arbeit“ durch Mittel aus dem Sondervermögen des Landes „Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch“ zu finanzieren. Als weitere Maßnahme zur Förderung des Übergangs in eine Beschäftigung auf dem allge- meinen Arbeitsmarkt werden Berufsorientierungsmaßnahmen für rund 734 schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler, insbesondere derjenigen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, angeboten. Zur Umsetzung des Bundesprogramms gemäß Artikel 1 der Richtlinie „Initiative Inklusion“ werden die Integrationsfachdienste (§ 109 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) als kontinuierliche Ansprechpartner und Koordinatoren im Prozess des Übergangs zur Einbindung aller Beteiligten tätig. Dabei werden beispielsweise Kompetenz- und Potenzial- analysen erstellt sowie Betriebsbesichtigungen durchgeführt und Praktika angeboten. Zur Durchführung der Kernbestandteile stehen die Integrationsfachdienste (§ 109 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) für alle Beteiligten im Prozess des Übergangs begleitend zur Verfügung. Mit Stichtag zum 30. September 2013 konnten insgesamt 273 Schülerinnen einbezogen werden. Träger der vier Integrationsfachdienste im Land sind die Gemeinnützige Arbeitsförderungs- und Fortbildungswerk GmbH, die Berufsförderungswerk Stralsund GmbH, die AWO-Soziale Dienste gGmbH-Westmecklenburg und der „Wegweiser“ e. V. Die Umsetzung des Programms wird durch Mittel des Ausgleichsfonds finanziert und bei Bedarf durch Mittel aus dem Sondervermögen des Landes „Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch“ ergänzt. 2. Wie sind die Zugangswege zu den o. g. Angeboten geregelt bzw. wie werden sie geregelt sein? Wie und durch wen werden potenzielle Teilnehmerinnen und Teil- nehmer über die Angebote informiert und wer übernimmt die Vermittlung? Die Werkstattberechtigten und Werkstattbeschäftigten sollen in den genannten Modell- regionen nach Abstimmung der Werkstätten für behinderte Menschen mit den Projektträgern zum Modellprojekt „Budget für Arbeit“ in geeigneter Weise informiert werden und Gelegenheit zur Teilnahme erhalten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3219 3 Der Zugang zur Teilnahme schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler am Programm erfolgt durch Information über die Schulleitungen und zuständigen Lehrkräfte, wenn die Integrationsfachdienste eine Einwilligung zur Teilnahme von den Schülerinnen und Schülern beziehungsweise von den Personensorgeberechtigten erhalten. Die Schulleitungen wurden über die Leiterinnen und Leiter der staatlichen Schulämter über das Programm informiert. 3. Wie bewertet die Landesregierung das aktuelle Angebot an unter- stützender Arbeit für chronisch psychisch kranke Menschen, sucht- kranke Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen außerhalb der Werkstätten für behinderte Menschen? a) Sieht die Landesregierung Verbesserungsbedarf und falls ja, welchen? b) Welche Maßnahmen zur Förderung individualisierter, passgenauer Unterstützungsangebote für die Beschäftigung außerhalb der Werkstätten für behinderte Menschen wird die Landesregierung zukünftig ergreifen? Aufgrund der steigenden Anzahl der chronisch psychisch kranken und suchtkranken Menschen sowie Menschen mit Beeinträchtigungen sind die vorhandenen Angebote zur unterstützten Arbeit außerhalb der Werkstätten für behinderte Menschen aus Sicht der Landesregierung noch zu verbessern. Zu 3 a) Zur Verbesserung der Situation, auch für schwerbehinderte chronisch psychisch kranke Menschen, suchtkranke Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen wird auf die „Gemeinsame Empfehlung zur Erkennung und Feststellung des Teilhabebedarfs, zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe (Reha-Prozess)“ der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation vom 1. August 2014 hingewiesen. Die Broschüre kann unter dem Link http://www.bar-frankfurt.de/file admin/dateiliste/publikationen/gemeinsame-empfehlungen/downloads/Broschuere4G.web.pdf eingesehen werden. Weitere Hinweise auf Verbesserungsbedarfe in konkreten Einzelfällen sind der Landesregierung bislang nicht bekannt. Zu 3 b) Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben auch für schwerbehinderte chronisch psychisch kranke Menschen, suchtkranke Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (§ 102 SGB IX) verwendet. Vorrang haben dabei nach den Vorgaben der Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabenverordnung die gesetzlichen Leistungen sowie die Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben einschließlich der Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen sowie die Leistungen zur Förderung des Arbeits- angebots.