Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. September 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3220 6. Wahlperiode 11.09.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek und Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundesfreiwilligendienst in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der Bundesfreiwilligendienst wird in gänzlicher Verantwortung des Bundes durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben fachlich begleitet und finanziell umgesetzt. Das Land finanziert den Bundesfreiwilligendienst nicht mit und hat daher keine differen- zierten Daten über die im Land tätigen Freiwilligen. 1. Wie viele Plätze im Bundesfreiwilligendienst existieren in Mecklenburg-Vorpommern zum Stichtag 1. August 2014 (bitte unter Zuordnung zur vergebenden Zentralstelle, differenziert nach Gebiets- körperschaften und unter Nennung der jeweiligen Einsatzstelle dar- stellen)? Wie hat sich die Gesamtzahl der Plätze in Mecklenburg-Vorpommern seit 2012 entwickelt (bitte in Jahresscheiben und nach Gebietskörper- schaften differenziert darstellen)? Zum 1. August 2014 leisten 1.681 Frauen und Männer in Mecklenburg-Vorpommern den Bundesfreiwilligendienst. Drucksache 6/3220 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zur Verteilung der Freiwilligen auf die Gebietskörperschaften liegen der Landesregierung keine Daten vor. Die Landesregierung gibt zudem zu bedenken, dass der Sitzort des Trägers des Bundesfreiwilligendienstes zumeist nicht dem Einsatzort des jeweiligen Freiwilligen entspricht. Im April 2012 leisteten insgesamt 832 Frauen und Männer in Mecklenburg-Vorpommern ihren Bundesfreiwilligendienst, im August 2012 insgesamt 806, im Januar 2013 insgesamt 1.207 und im August 2013 insgesamt 1.342 Frauen und Männer. Im Januar 2014 waren es 1.968 Freiwillige. Weitere Statistiken liegen der Landesregierung nicht vor. 2. Wie viele der o. g. Plätze waren zum 1. August 2014 besetzt mit Menschen in den Altersgruppen unter 27 Jahren, bis 45 Jahre, bis 55 Jahre, bis 64 Jahre, über 64 Jahre (Angaben bitte differenziert nach Geschlecht, Gebietskörperschaft und Einsatzstelle darstellen)? a) Wie hat sich die Besetzung seit 2012 entwickelt (bitte analog zur obigen Fragestellung binnendifferenziert darstellen)? b) Wie viele der o. g. Plätze waren zum 1. August unbesetzt? Zu 2, a) und b) Zur Beantwortung der Fragen 2, 2a und 2b wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Alters- gruppe n < 27 27 - 50 51 - 65 > 65 Gesamt Monat/ Jahr F M F M F M F M F M Summe 04/2012 135 250 95 101 101 125 6 19 337 495 832 08/2012 214 292 96 107 32 37 6 22 348 458 806 01/2013 179 240 168 175 181 232 8 24 536 671 1.207 08/2013 155 185 216 236 227 295 10 18 608 734 1.342 01/2014 222 239 295 354 345 478 11 24 873 1.095 1.968 08/2014 144 147 285 327 326 426 13 13 768 913 1.681 F = Frauen M = Männer Weitere Statistiken liegen der Landesregierung nicht vor. Über die Anzahl der unbesetzten Stellen kann nur das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Auskunft geben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3220 3 3. Wie viele Menschen im Bundesfreiwilligendienst haben seit 2012 von der Option einer Verkürzung bzw. einer Verlängerung der Regel- dienstzeit Gebrauch gemacht (bitte in Jahresscheiben, jeweils diffe- renziert nach Dauer des Dienstes, Alter der/des Freiwilligen, Gebiets- körperschaft und Einsatzstelle darstellen)? Zu der Inanspruchnahme einer Verkürzung beziehungsweise Verlängerung des Bundes- freiwilligendienstes liegen der Landesregierung keine Daten vor. Auch hier kann nur das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Auskunft geben. 4. Wie viele Ablehnungen von Anträgen zur Anerkennung als Einsatz- stelle gab es in Mecklenburg-Vorpommern seit Einführung des Bundesfreiwilligendienstes und welche Gründe waren für die Ableh- nung jeweils ausschlaggebend? Der Landesregierung liegen zu Ablehnungen von Anträgen zur Anerkennung als Einsatzstelle des Bundesfreiwilligendienstes keine Daten vor. 5. Wie viele Menschen im Bundesfreiwilligendienst im Alter von über 27 Jahren haben an Fortbildungstagen teilgenommen und in welchem zeitlichen Umfang? Auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 wird verwiesen. 6. Wie viele Menschen im Bundesfreiwilligendienst bezogen vor Dienst- antritt Leistungen gemäß SGB II (bitte differenziert nach Geschlecht, Alter und Gebietskörperschaften darstellen)? Auf die Antwort zu den Fragen 3, 4 und 5 wird verwiesen. Drucksache 6/3220 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Wie bewertet die Landesregierung die Altersöffnung der Freiwilligen- dienste für Menschen über 25 Jahren? Welche Auswirkungen sieht die Landesregierung, insbesondere für die Freiwilligen, für die Wirtschaft und für den Arbeitsmarkt? Grundsätzlich begrüßt die Landesregierung die Altersöffnung des Bundesfreiwilligendienstes für Menschen über dem 25. Lebensjahr. Die aktuelle Statistik des Bundesfreiwilligendienstes für Mecklenburg-Vorpommern macht deutlich, dass weniger als ein Fünftel aller Teilnehme- rinnen und Teilnehmer unter dem 25. Lebensjahr sind. Der Bundesfreiwilligendienst kann eine arbeitsmarktliche Funktion im Hinblick auf eine berufliche (Neu-)Orientierung haben und/oder den Wiedereinstieg nach einer längeren Familienpause ermöglichen. Ferner kann der Bundesfreiwilligendienst als sozialversiche- rungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eine rentensichernde Bedeutung haben.