Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10.September 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3223 6. Wahlperiode 11.09.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundesprogramm „Bildungsprämie“ und ANTWORT der Landesregierung Die Bundesregierung will mehr Menschen zur individuellen beruflichen Weiterbildung motivieren und setzt dabei auf das Instrument der „Bildungsprämie“. In deren Rahmen soll durch gezielte Beratung und die Vergabe von Prämien bzw. Spargutscheinen die berufliche Fortbildungsbereitschaft unterstützt werden. Die Teilnahme an einem Beratungsgespräch ist zum Erhalt der Prämien verpflichtend. Die Auswahl der Beratungsstellen erfolgt in Zusammenarbeit des BMBF mit dem jeweiligen Bundesland. Die Richtlinie zur dritten Förderphase des Programms ist am 1. Juli dieses Jahres in Kraft getreten. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass zum 19. August 2014 bundesweit erst knapp 90 Beratungsstellen für das Bundesprogramm „Bildungsprämie“ in der dritten Förderphase eingerichtet wurden (Quelle www.bildungspraemie.info), von denen sich lediglich eine einzige in Mecklenburg-Vorpommern befindet (Stand: 22.08.2014)? Da es sich um ein Bundesprogramm handelt und somit der Landesregierung interne Verfahrens- und Zeitabläufe bei dem für die Umsetzung und Abrechnung des Förderprogramms zuständigen Bundesverwaltungsamt nicht bekannt sind, kann sowohl die Anzahl als auch die Geschwindigkeit, in der Beratungsstellen eingerichtet werden, nicht bewertet werden. Drucksache 6/3223 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Erfahrungswerte aus dem Übergang von der ersten in die zweite Programmperiode haben allerdings gezeigt, dass das Verfahren von der Antragstellung über die Votierung, die Bewertung, die Erteilung des Bewilligungsbescheides, die Selbsterklärung der Beratungseinrichtungen , die Unterzeichnung der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung und die Schulung der Beratungsstellen bis hin zur Übermittlung der Kontaktdaten für die Einstellung auf der Homepage durchaus bis zu einem halben Jahr in Anspruch nehmen kann. Eine Rückfrage bei dem für die wissenschaftliche und fachliche Begleitung des Programms zuständigen Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ergab, dass Beratungsstellen trotz der Erteilung des Bewilligungsbescheides auf der Deutschlandkarte noch nicht auftauchen, da durch sie noch keine genauen Kontaktdaten an das Bundesverwaltungsamt (Bewilligungsbehörde ) rückgemeldet wurden beziehungsweise noch andere notwendige Unterlagen seitens der Beratungsstellen fehlen. Die Bandbreite reicht hier von der noch fehlenden Bestandskraft des Bewilligungsbescheides über die noch nicht unterschriebene Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung bis hin zu noch nicht geschulten Beratern. Diese Punkte liegen jedoch allein in der Verantwortlichkeit der Beratungsstellen, so das BIBB. Der aktuelle Stand (04.09.2014) der in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern eingerichteten Beratungsstellen zeigt, dass sich die Zahl der Beratungsstellen in wenigen Tagen mehr als verdoppelt hat. So sind aktuell in Deutschland 231 und in Mecklenburg-Vorpommern sieben Beratungsstellen eingerichtet worden (Quelle: www.bildungspraemie.info). 2. Wie viele Beratungsstellen waren in den vorhergegangenen Förderperioden in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Programms zugelassen und wo waren diese örtlich und organisatorisch jeweils angesiedelt? In der ersten Programmperiode wurden 23 Beratungsstellen zugelassen. In der zweiten Programmperiode haben 21 der 23 Beratungsstellen ihre Arbeit fortgesetzt. Eine Beratungsstelle hat ihre Beratungstätigkeit für das Bundesprogramm Bildungsprämie neu aufgenommen . Damit waren in der zweiten Programmperiode insgesamt 22 Beratungsstellen im Land tätig. In der nachfolgenden Übersicht wird die örtliche und organisatorische Verteilung der Beratungsstellen der ersten und zweiten Programmperiode des Bundesprogramms „Bildungsprämie “ zusammengefasst dargestellt. (Quelle: Statistik des Bundesverwaltungsamtes). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3223 3 Einzugsgebiet* Antragsteller Ausführende Stelle Stadt Rostock Hansestadt Rostock Volkshochschule der Hansestadt Rostock Stadt und Landkreis Rostock BilSE-Institut für Bildung und Forschung GmbH Güstrow BilSE-Institut für Bildung und Forschung GmbH Güstrow, Standort Güstrow/Rostock Stadt und Landkreis Rostock Agentur der Wirtschaft GmbH Agentur der Wirtschaft GmbH, Geschäftsstelle Rostock Stadt und Landkreis Rostock Hafenbildungszentrum Rostock gGmbH Hafenbildungszentrum Rostock gGmbH Hansestadt Rostock Hanseatische Weiterbildungs - und Beschäftigungsgesellschaft GmbH Hanseatische Weiterbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft GmbH Stadt und Landkreis Rostock Steeger & Gross Institut für Personalentwicklung gGmbH Rostock Steeger & Gross Institut für Personalentwicklung gGmbH Rostock Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Stadt Neubrandenburg beziehungsweise Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Volkshochschule Neubrandenburg beziehungsweise Volkshochschule des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Landkreis Vorpommern-Greifswald Agentur der Wirtschaft GmbH Agentur der Wirtschaft GmbH, Geschäftsstelle Neubrandenburg Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Überregionales Ausbildungszentrum Waren/Grevesmühlen e.V Überregionales Ausbildungszentrum Waren/Grevesmühlen e. V. Stadt Schwerin BilSE-Institut für Bildung und Forschung GmbH Güstrow BilSE-Institut für Bildung und Forschung GmbH Güstrow, Standort Schwerin Stadt Schwerin IHK-Bildungszentrum Schwerin gGmbH IHK-Bildungszentrum Schwerin gGmbH Stadt Schwerin, Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim SeminarCenter, Dr. Sven T. Olsen e.K., Schwerin SeminarCenter, Dr. Sven T. Olsen e.K., Schwerin Landkreis LudwigslustParchim Landkreis LudwigslustParchim Kreisvolkshochschule Ludwigslust -Parchim Landkreis Ludwigslust-Parchim Integra e. V. Parchim Integra e. V. Parchim Landkreis Ludwigslust-Parchim BilSE-Institut für Bildung und Forschung GmbH Güstrow BilSE-Institut für Bildung und Forschung GmbH Güstrow, Standort Ludwigslust Landkreis Ludwigslust-Parchim Berufsbildungsstätte START GmbH, Berufsbildungsstätte START GmbH Drucksache 6/3223 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Einzugsgebiet* Antragsteller Ausführende Stelle Landkreise Westmecklenburg Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg und Stadt Schwerin Agentur der Wirtschaft GmbH Agentur der Wirtschaft GmbH, Geschäftsstelle Schwerin Landkreis Vorpommern-Rügen Haus der Wirtschaft Bildungszentrum gGmbH Stralsund Haus der Wirtschaft Bildungszentrum gGmbH Stralsund Landkreis Vorpommern-Rügen Agentur der Wirtschaft GmbH Agentur der Wirtschaft GmbH, Geschäftsstelle Stralsund Landkreis Vorpommern-Rügen Landkreis VorpommernRügen Kreisvolkshochschule Rügen beziehungsweise Kreisvolkshochschule Nordvorpommern, Grimmen Landkreis Vorpommern-Rügen Berufsbildungsverein Tribsees e. V. Berufsbildungsverein Tribsees e. V. Landkreis Vorpommern-Greifswald Landkreis Uecker-Randow beziehungsweise Landkreis VorpommernGreifswald Vereinigte Volkshochschulen Vorpommern-Greifswald Standort Pasewalk beziehungsweise Standort Anklam Landkreis Vorpommern-Greifswald BiG-Bildungszentrum Greifswald gGmbH BiG-Bildungszentrum Greifswald gGmbH Insel Usedom, Stadt Wolgast Innova Privat-Akademie GmbH Innova Privat-Akademie GmbH * Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgt die Benennung der Einzugsgebiete nur unter Berücksichtigung der Kreisgebietsreform vom 4. September 2011. 3. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus MecklenburgVorpommern haben in den vergangenen Förderperioden vom Bundesprogramm „Bildungsprämie“ profitiert? Nach Angaben des BIBB haben bisher insgesamt 8.059 Personen in MecklenburgVorpommern von dem Förderprogramm profitiert. 4. Wie viele Beratungsstellen haben nach Kenntnis der Landesregierung bisher einen Antrag auf Zulassung als Beratungsstelle gestellt? Mit Stand vom 1. September 2014 wurden dem Land online die Anträge von 17 Einrichtungen auf Zulassung als Beratungsstelle für das Bundesprogramm Bildungsprämie übermittelt. Ob dem Bundesverwaltungsamt darüber hinaus Anträge von weiteren Einrichtungen vorliegen, ist nicht bekannt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3223 5 5. Wurden seitens des BMBF bereits entsprechende Anträge von Bera- tungsstellen an das Land zur Auswahl und Erstellung einer Entscheidungsliste übermittelt? a) Falls ja, wann? b) Welche Stelle ist innerhalb der Landesregierung für die Herstel- lung des Einvernehmens mit dem BMBF federführend verantwortlich ? Zu 5 und a) Die Anträge von Beratungsstellen werden den Ländern sukzessive online über ein Gutachtertool zur Verfügung gestellt. Die Zugangsdaten für das Tool hat das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales des Landes Mecklenburg-Vorpommern am 25. Juni 2014 erhalten. Zu b) Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales des Landes MecklenburgVorpommern vertritt das Land im Lenkungsausschuss des Programms Bildungsprämie und ist für die Begutachtung aus Landessicht federführend verantwortlich. 6. Welche konkreten Schritte wird die Landesregierung unternehmen, um sicherzustellen, dass es im Rahmen des bundesweiten Förderprogramms „Bildungsprämie“ innerhalb eines akzeptablen Zeitraums auch für Interessentinnen und Interessenten aus MecklenburgVorpommern wieder gleichberechtigte Voraussetzungen für die Antragstellung gibt? Eine direkte Einflussnahme des Landes auf die Umsetzung des Bundesprogramms auf der Ebene des für die Bewilligung zuständigen Bundesverwaltungsamtes besteht nicht. Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales des Landes MecklenburgVorpommern wird in über das Gutachtertool eingestellte Anträge zeitnah votieren. Darüber hinaus steht das Ministerium in engem Kontakt mit dem BIBB, um gegebenenfalls unterstützend einzugreifen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Auf Rückfrage beim BIBB wurde mitgeteilt, dass die in der Antwort zu Frage 1 benannten Umstände nicht nur Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch alle anderen Bundesländer betreffen. Aus diesem Grunde wird das BIBB noch einmal mit einer gesonderten Informationsmail an die Beratungsstellen herantreten und an die zeitnahe Lieferung entsprechender Daten und Unterlagen erinnern. Drucksache 6/3223 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 7. Besteht nach Kenntnis der Landesregierung die Möglichkeit einer Fahrtkostenerstattung für Weiterbildungsinteressierte, die innerhalb ihres Bundeslandes keine Beratungsstelle finden und deshalb zur Wahrnehmung des obligatorischen Beratungsgesprächs eine Fahrt zur nächstgelegenen Beratungsstelle außerhalb des eigenen Bundeslandes unternehmen müssen? Nach Kenntnis der Landesregierung besteht die Möglichkeit einer Fahrtkostenerstattung nicht. 8. Wie bewertet die Landesregierung Konzept und Wirkung der Bildungsprämie? Die Landesregierung begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, das Programm Bildungsprämie auch in den nächsten Jahren fortzuführen und so Personen, die sich bisher aus finanziellen Gründen kaum für eine berufliche Weiterbildung entschieden haben, durch eine finanzielle und individuelle Unterstützung zur Eigeninitiative zu motivieren. Die bisherige Inanspruchnahme des Förderprogramms in Mecklenburg-Vorpommern hat gezeigt, dass dieses Programm die unternehmensbezogene Weiterbildungsförderung (Bildungscheck) des Landes gut ergänzt. Die Bewertung des Konzeptes und der Wirkung des Bundesprogramms erfolgt zentral auf Bundesebene und wird dem Lenkungsausschuss zur gegebenen Zeit vorgelegt. 9. Welche Anstrengungen hat die Landesregierung bisher unternommen, um das Instrument der Bildungsprämie in Mecklenburg-Vorpommern bekanntzumachen? Es handelt sich um ein Bundesprogramm. Die Umsetzung des Bundesprogramms wurde bisher durch ein vom Bund erarbeitetes und finanziertes Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Gegenwärtig wird das entsprechende Konzept für die dritte Programmperiode vom Bund erarbeitet. Kern dieses Konzeptes war und ist der zentrale Internetauftritt. Die am Programm teilnehmenden Beratungsstellen erhielten bisher darüber hinaus Elemente (zum Beispiel Flyer, Plakate), die sie im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit einsetzen konnten. Das Land ergänzt diese Öffentlichkeitsarbeit, indem Weiterbildungsinteressierte über das Programm, die Beratungsstellen und die Unterstützungsmöglichkeiten über die Weiterbildungsdatenbank des Landes informiert werden.