Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. September 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3224 6. Wahlperiode 11.09.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Arbeitsmarktpolitik in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele langzeitarbeitslose Menschen mit besonders schweren Vermittlungshemmnissen und wie viele Menschen mit Behinderungen könnten nach Auffassung der Landesregierung von öffentlich geförderter Beschäftigung profitieren und welche spezifischen Bedarfe bestehen nach Kenntnis der Landesregierung für diese Zielgruppen? Welche regionalen Spezifika sind nach Auffassung der Landesregierung in diesem Zusammenhang von Belang (bitte differenziert nach Gebietskörperschaften darstellen unter Berücksichtigung der regionalen Verteilung von Langzeitarbeitslosigkeit, regionaler Wirtschaftsstrukturen sowie prognostischer Arbeitsmarktentwicklung)? Aktuelle Angaben zur Anzahl der langzeitarbeitslosen und schwerbehinderten Menschen sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Drucksache 6/3224 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Mecklenburg-Vorpommern (August 2014): Bestand an Arbeitslosen nach ausgewählten Merkmalen Region Rechtskreis insgesamt langzeitarbeitslos Insgesamt Schwerbehindert Insgesamt Schwerbehindert MecklenburgVorpommern Insgesamt 85.434 5.037 33.114 2.161 SGB III1) 23.643 1.967 5.037 680 SGB II2) 61.791 3.070 28.077 1.481 Arbeitsagenturbezirk Greifswald Insgesamt 14.857 881 5.783 368 SGB III1) 4.288 391 1.172 151 SGB II2) 10.569 490 4.611 217 Arbeitsagenturbezirk Neubrandenburg Insgesamt 16.791 1.339 7.465 619 SGB III1) 4.274 465 1.098 161 SGB II2) 12.517 874 6.367 458 Arbeitsagenturbezirk Rostock Insgesamt 19.547 862 7.231 381 SGB III1) 5.042 249 701 63 SGB II2) 14.505 613 6.530 318 Arbeitsagenturbezirk Schwerin Insgesamt 21.660 1.280 8.606 541 SGB III1) 6.304 540 1.344 188 SGB II2) 15.356 740 7.262 353 Arbeitsagenturbezirk Stralsund Insgesamt 12.579 675 4.029 252 SGB III1) 3.735 322 722 117 SGB II2) 8.844 353 3.307 135 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit. 1) Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). 2) Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Eine statistische Auswertung individueller Vermittlungshemmnisse erfolgt nicht. Die Instrumente der öffentlich geförderten Beschäftigung wurden im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu den zwei Instrumenten „Arbeitsgelegenheiten“ und „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ zusammengefasst. Die Instrumente der öffentlich geförderten Beschäftigung dienen der (Wieder-)Herstellung und Aufrechterhaltung der Beschäftigungsfähigkeit von arbeitsmarktfernen Personen und bilden damit eine mittelfristige Brücke in den allgemeinen Arbeitsmarkt überall dort, wo ein unmittelbarer Übergang in ungeförderte Beschäftigung nicht möglich ist. Im Rahmen der individuellen Integrationsstrategien entscheiden die Beratungsfachkräfte der Jobcenter vor Ort und auf Basis der festgestellten Handlungsbedarfe über den Einsatz der Arbeitsmarktinstrumente. Insofern ist die pauschale Erhebung von Bedarfen unter Berücksichtigung regionaler Spezifika für die öffentlich geförderte Beschäftigung nicht möglich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3224 3 2. Wie wird der o. g. Bedarf aktuell gedeckt und ist dies nach Auffas- sung der Landesregierung ausreichend? a) Falls ja, welche spezifischen Maßnahmen beurteilt die Landesregierung im o. g. Sinne als besonders erfolgreich und warum? b) Falls nicht, welche besonders dringlichen Bedarfe sieht die Landesregierung und welche zusätzlichen Aktivitäten und Maßnahmen sind aus Sicht der Landesregierung erforderlich, um perspektivisch eine Bedarfsdeckung sicherzustellen? Zu 2, a) und b) Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Welche spezifischen Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen, um die Bereitschaft der Unternehmen zur Einstellung langzeitarbeitsloser Menschen mit besonders schweren Vermittlungshemmnissen zu fördern [bitte einzeln auflisten unter Nennung der Zielgruppe(n) und der spezifischen Zielstellung, eventueller Kooperationspartnerinnen und -partner, der Laufzeit, des jeweiligen Finanzvolumens und des Integrationserfolgs]? Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, durch die Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten (Eingliederungszuschuss ). Für dieses Instrument stehen der Bundesagentur für Arbeit umfangreiche Mittel zur Verfügung. Das Land fördert aktuell keine spezifischen Maßnahmen zur Erhöhung der Bereitschaft von Unternehmen, Langzeitarbeitslose mit besonders schweren Vermittlungshemmnissen einzustellen. 4. Wurden bei den o. g. Maßnahmen die spezifischen Bedarfe kleiner und mittelständischer Unternehmen besonders berücksichtigt? a) Falls ja, inwiefern? b) Falls nicht, was gedenkt die Landesregierung zu tun, um zukünftig die Bedarfe kleiner und mittelständischer Unternehmen stärker zu berücksichtigen? Zu 4, a) und b) Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Drucksache 6/3224 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Welche spezifischen Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen, um die Bereitschaft der Unternehmen zur Einstellung behinderter Menschen zu fördern [bitte einzeln auflisten unter Nennung der Zielgruppe(n) und der spezifischen Zielstellung, eventueller Kooperationspartnerinnen und -partner, der Laufzeit, des jeweiligen Finanzvolumens und des Integrationserfolgs]? Arbeitgeber können zur Einstellung schwerbehinderter Menschen die gesetzlichen Leistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch in Verbindung mit der SchwerbehindertenAusgleichsverordnung erhalten. Darüber hinaus können Arbeitgeber auf Grund der Handlungsfelder gemäß Artikel 2 und 3 der Richtlinie „Initiative Inklusion“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 9. September 2011 bei der Schaffung neuer Ausbildungs-/Arbeitsplätze für schwerbehinderte junge und schwerbehinderte ältere Menschen eine Förderung in Höhe von bis zu 10.000 Euro je neu geschaffenen Ausbildungs-/ Arbeitsplatz erhalten. Das Land setzt die Artikel 2 und 3 der Richtlinie um. Die Richtlinie Inklusion zur Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben sowohl schwerbehinderter Auszubildender als auch älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 50 Jahre ist auf die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt gerichtet. Mit der Förderung soll die Eingliederung finanziell unterstützt werden. Die Umsetzung des Handlungsfeldes nach Artikel 2 der Richtlinie „Initiative Inklusion“ dient dem Ziel, neue und geeignete Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen bereitzustellen. Damit soll die Grundlage für eine erfolgreiche Eingliederung in den Arbeitsmarkt hergestellt werden. Mit der Bereitstellung von Arbeitsplätzen für ältere schwerbehinderte Menschen entsprechend Handlungsfeld 3 soll erreicht werden, dass die Zahl der beschäftigten älteren schwerbehinderten Menschen in Betrieben steigt und ein geförderter Arbeitsplatz nach Auslaufen der Förderung dauerhaft bestehen bleibt. Grundlage der Finanzierung sind das Programm des Bundes „Neue Ausbildungsplätze für junge Menschen und neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen“ der Richtlinie „Initiative Inklusion“ und die daraus resultierenden Mittelzuweisungen aus dem Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Fördermittel des Bundes ergänzen das gesetzliche Instrumentarium zur Förderung schwerbehinderter junger und älterer Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern erhält für die Förderung neuer Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen 301.178,85 Euro sowie für die Förderung von neuen Arbeitsplätzen für ältere, schwerbehinderte Menschen ab Vollendung des 50. Lebensjahres 803.143,60 Euro aus dem Ausgleichsfonds des Bundes. Damit können bis zu 26 neue Ausbildungsplätze und bis zu 80 neue Arbeitsplätze gefördert werden. Im Rahmen der Umsetzung des Handlungsfeldes 2 „Förderung von Ausbildungsplätzen schwerbehinderter Jugendlicher“ der Bundesinitiative Inklusion konnten bisher zwei Ausbildungsplätze mit insgesamt 20.000 Euro gefördert werden (Stand: August 2014). In Umsetzung des Handlungsfeldes 3 wurden im gleichen Zeitraum bisher 21 neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr mit einem Gesamtvolumen von 207.500 Euro aus Mitteln der Bundesinitiative Inklusion gefördert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3224 5 6. Wurden bei den o. g. Maßnahmen die spezifischen Bedarfe kleiner und mittelständischer Unternehmen besonders berücksichtigt? a) Falls ja, inwiefern? b) Falls nicht, was gedenkt die Landesregierung zu tun, um zukünftig die Bedarfe kleiner und mittelständischer Unternehmen stärker zu berücksichtigen? Zu 6, a) und b) Bei den oben genannten Maßnahmen wurden die spezifischen Bedarfe kleiner und mittelständischer Unternehmen im besonderen Maße berücksichtigt, da es sich im Rahmen der Umsetzung der Artikel 2 und 3 der Richtlinie „Initiative Inklusion“ immer um Arbeitgeber handelte, die nicht der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer unterliegen und damit weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigen.