Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. September 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3226 6. Wahlperiode 08.09.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Speicherung personenbezogener Daten durch den Verfassungsschutz und ANTWORT der Landesregierung Der niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat im vergangenen Herbst eine Task Force zur Überprüfung der Speicherung personenbezogener Daten durch den Niedersächsischen Verfassungs- schutz eingesetzt. Anlass für die Einsetzung der Task Force waren die im September letzten Jahres bei einer stichprobenartigen Prüfung der Verfassungsschutzpräsidentin entdeckten fehlerhaften Speicherungen von unter anderem journalistisch und publizistisch tätigen Personen. Die Task Force hat insgesamt 9.004 personenbezogene Dateispeicherungen über- prüft und kommt zu den folgenden Ergebnissen: 1.937 Speicherungen (21,51 Prozent) werden von der Task Force beanstandet und müssen umgehend gelöscht werden, 1.564 Speicherungen (17,37 Prozent) müssen auf Empfehlung der Task Force zeitnah gelöscht werden, da sie nicht länger für die Aufgabenerfüllung erforderlich sind, 5.503 Speicherungen (61,12 Prozent) werden nicht zur Löschung empfohlen. Die Bürger- rechtsorganisation Humanistische Union fordert nunmehr, dass die Daten sämtlicher Verfassungsschutzämter einer unabhängigen Überprüfung unterzogen werden. 1. Wie viele personenbezogene Datensätze hat die Verfassungsschutz- behörde gespeichert? Drucksache 6/3226 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Mit welcher Berechtigung konnte die Landesregierung die zu dem- selben Thema gestellte Frage 1 der Kleinen Anfrage „Journalisten und Rechtsanwälte im Visier des Verfassungsschutzes“ (Drucksache 6/2260) vor dem Hintergrund der nunmehr vom niedersächsischen Innenministerium veröffentlichten Zahlen unter Hinweis auf die Klassifizierung der Dateien als Verschlusssachen verweigern? Zu 1 und 2 Die Dateien, in die auf der Grundlage des gesetzlichen Auftrages des Verfassungsschutzes Daten gespeichert werden, sind als Verschlusssachen im Sinne der Verschlusssachen- anweisung für das Land Mecklenburg-Vorpommern beziehungsweise des Bundes klassifi- ziert. Insofern können diese Fragen nicht im Rahmen einer Kleinen Anfrage beantwortet werden. Es wird auf die Zuständigkeit der Parlamentarischen Kontrollkommission verwiesen. 3. Hat der derzeitige Leiter der Verfassungsschutzbehörde jemals eine stichprobenartige Prüfung der von der Verfassungsschutzbehörde gespeicherten personenbezogenen Daten vorgenommen? a) Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? b) Wenn nicht, warum nicht? Zu 3, 3 a) und 3 b) Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht ist eine kontinuierliche Kontrolle gewährleistet. 4. Durch welche Maßnahmen stellt die Verfassungsschutzbehörde die Rechtmäßigkeit der von ihr vorgenommenen Datenspeicherungen sicher? a) Wie wird Rechtmäßigkeit von Erstspeicherungen sichergestellt? b) Wie wird die Rechtmäßigkeit von aktuell fortbestehenden Daten- speicherungen sichergestellt? Zu 4, 4 a) und 4 b) Die Rechtmäßigkeit von Erstspeicherungen personenbezogener Daten und fortbestehender Datenspeicherungen wird auf der Grundlage des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern und untergesetzlicher Dienstvorschriften sichergestellt. Bei jeder Speicherung erfolgt eine Einzelfallprüfung. Die entsprechende Vorschriftenlage ist der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3226 3 5. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse der Task Force zur Überprüfung der Speicherung personenbezogener Daten durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz? Die Landesregierung bewertet grundsätzlich keine Sachverhalte aus anderen Bundesländern. 6. Hält die Landesregierung ihrerseits die Einsetzung einer Task Force zur Überprüfung der Speicherung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde für angezeigt? a) Wenn ja, wann wird die Landesregierung eine entsprechende Task Force einsetzen? b) Wenn nicht, warum nicht? Zu 6, 6 a) und 6 b) Die Landesregierung sieht keinen Anlass zur Einsetzung einer Task Force. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 Bezug genommen. 7. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um ein mit der Situation in Niedersachsen vergleichbares Organisationsverschulden bei der Speicherung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde auszuschließen? Die Landesregierung bewertet grundsätzlich keine Sachverhalte aus anderen Bundesländern. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 Bezug genommen.