Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. September 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3227 6. Wahlperiode 16.09.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Unterrichtsversorgung an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen Mecklenburg-Vorpommerns zum ersten Schultag des Schuljahres 2014/2015 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. Für das Schuljahr 2014/2015 erhielten die öffentlichen allgemein bildenden Schulen Mecklenburg-Vorpommerns erstmals vor dem ersten Unterrichtstag ein verbindliches Grundbudget an Lehrerwochenstunden als Unterrichtsstundenpool. Um den Schulen eine höhere Planungssicherheit einzuräumen, wurden nicht nur die verbindlichen Grundbudgets, sondern bereits vor den Sommerferien 2014 das verbindliche Gesamtbudget mit den Lehrerwochenstunden des Grundbudgets, des Zusatzbedarfes und des Anrechnungsbedarfes zugewiesen. Für die allgemein bildenden Schulen konnte durch diese frühe verbindliche Zuweisung eine höhere Planungssicherheit und damit einhergehend eine Verringerung des Planungsaufwandes erzielt werden. Für etwaige erforderliche Nachsteuerungen zum Schuljahresstart wurden im Planungsprozess entsprechende Versorgungsreserven gebildet. Drucksache 6/3227 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie viele der zum Schuljahr 2014/2015 ausgeschriebenen Stellen für die öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen sind rechtzeitig zum ersten Schultag des Schuljahres 2014/2015 a) mit einem unterzeichneten Arbeitsvertrag und b) mit einer Ernennung besetzt? (Bitte nach Schulamtsbereichen und Schularten getrennt angeben!) Zusätzlich zu den nachfolgenden Angaben sind Stellen mit Zustimmung der Personalvertretungen (§ 68 Absatz 1 Nummer 25 Personalvertretungsgesetz für das Land MecklenburgVorpommern ) über das Verfahren zum Absehen von Stellenausschreibungen besetzt worden. Zu a) Anzahl der zum Schuljahr 2014/2015 öffentlich ausgeschriebenen Arbeitsplätze, die mit Personen besetzt sind, die rechtzeitig zum Schuljahresbeginn über einen Arbeitsvertrag verfügen (Stand: 01.09.2014) Behörde Schulart Summe Grundschule Regionale Schule Gymnasium Gesamtschule Förderschule Berufliche Schule Staatliches Schulamt Greifswald 49 26 7 6 30 118 Staatliches Schulamt Neubrandenburg 21 8 3 6 20 58 Staatliches Schulamt Rostock 17 6 0 0 15 38 Staatliches Schulamt Schwerin 18 17 8 4 16 63 Berufliche Schulen 0 30 30 Gesamt 105 57 18 16 81 30 307 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3227 3 Zu b) Anzahl der zum Schuljahr 2014/2015 öffentlich ausgeschriebenen Arbeitsplätze, die rechtzeitig zum Schuljahresbeginn mit verbeamteten Lehrkräften besetzt sind (Stand: 01.09.2014) Behörde Schulart Summe Grundschule Regionale Schule Gymnasium Gesamtschule Förderschule Berufliche Schule Staatliches Schulamt Greifswald 17 29 14 16 4 80 Staatliches Schulamt Neubrandenburg 2 5 11 4 1 23 Staatliches Schulamt Rostock 17 8 1 2 16 44 Staatliches Schulamt Schwerin 14 31 19 4 8 76 Berufliche Schulen 5 5 Gesamt 50 73 45 26 29 5 228 2. Wie viele der zum Schuljahr 2014/2015 ausgeschriebenen Stellen für die öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen sind rechtzeitig zum ersten Schultag a) durch ausgebildete Lehrkräfte und b) durch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger besetzt? (Bitte getrennt nach Schulamtsbereichen und Schularten angeben!) Zusätzlich zu den nachfolgenden Angaben sind Stellen mit Zustimmung der Personalvertretungen (§ 68 Absatz 1 Nummer 25 Personalvertretungsgesetz für das Land MecklenburgVorpommern ) über das Verfahren zum Absehen von Stellenausschreibungen besetzt worden. Drucksache 6/3227 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu a) Anzahl der zum Schuljahr 2014/2015 öffentlich ausgeschriebenen Arbeitsplätze, die rechtzeitig zum Schuljahresbeginn mit ausgebildeten Lehrkräften besetzt sind (Stand: 01.09.2014) Behörde Schulart Summe Grundschule Regionale Schule Gymnasium Gesamtschule Förderschule Berufliche Schule Staatliches Schulamt Greifswald 44 42 18 20 17 141 Staatliches Schulamt Neubrandenburg 17 11 13 9 9 59 Staatliches Schulamt Rostock 22 13 1 2 28 66 Staatliches Schulamt Schwerin 32 45 39 10 34 160 Berufliche Schulen 22 22 Gesamt 115 111 71 41 88 22 448 Zu b) Anzahl der zum Schuljahr 2014/2015 öffentlich ausgeschriebenen Arbeitsplätze (ohne Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung), die rechtzeitig zum Schuljahresbeginn mit Personen, die über keine Lehrbefähigung verfügen, besetzt sind (Stand: 01.09.2014) Behörde Schulart Summe Grundschule Regionale Schule Gymnasium Gesamtschule Förderschule Berufliche Schule Staatliches Schulamt Greifswald 12 13 3 2 9 39 Staatliches Schulamt Neubrandenburg 3 2 1 1 1 8 Staatliches Schulamt Rostock 1 1 0 0 2 4 Staatliches Schulamt Schwerin 3 6 4 2 1 16 Berufliche Schulen 13 13 Gesamt 19 22 8 5 13 13 80 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3227 5 3. Wie viele Stellen sind zum ersten Schultag des Schuljahres 2014/2015 insgesamt an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen nicht besetzt? (Bitte getrennt nach Schulamtsbereichen und Schularten angeben!) Aus den nachfolgenden Daten kann nicht unmittelbar geschlussfolgert werden, dass der Unterricht nicht abgesichert war. Dies erklärt sich auch dadurch, dass den Schulen grundsätzlich mehr Stunden zugewiesen werden, als zur Absicherung des Unterrichts nötig sind. Grundsätzlich haben die Schulleitungen außerdem in den Fällen noch unbesetzter Stellen organisatorische Vorkehrungen zur Absicherung des Unterrichts getroffen. Allgemein bildende Schulen Am ersten Unterrichtstag waren insgesamt 901,5 Unterrichtsstunden an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen nicht personell untersetzt. Das Volumen entspricht in der Summe rund 33 Stellen. Bezogen auf die Lehrerwochenstunden insgesamt waren am ersten Unterrichtstag somit lediglich 0,36 Prozent der Stunden nicht personell abgesichert. Die personell am ersten Unterrichtstag des Schuljahres 2014/2015 noch nicht untersetzten Lehrerwochenstunden nach Schularten und Schulbehörden sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: Schulart Staatliches Schulamt Greifswald Staatliches Schulamt Neubrandenburg Staatliches Schulamt Rostock Staatliches Schulamt Schwerin Gesamtergebnis Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen 0 0 0 27 27 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 0 0 27 0 27 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache 0 0 0 0 0 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen 84,5 0 31 0 115,5 Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler 0 0 27 0 27 Grundschule 62 115 91 0 268 Integrierte Gesamtschule 0 27 18,5 0 45,5 Kooperative Gesamtschule 0 27 0 0 27 Regionale Schule 78 33 0 27 138 Regionale Schule mit Grundschule 27 41 27 68,5 163,5 Gymnasium 26 0 10 27 63 Gesamtergebnis 277,5 243 231,5 149,5 901,5 Drucksache 6/3227 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Innerhalb der ersten Unterrichtswoche reduzierte sich diese Stundenzahl um 108 Stunden. Am 28.08.2014 waren noch 793,5 Unterrichtsstunden, also rund 29 Stellen und somit 0,32 Prozent der gesamten Lehrerwochenstunden, nicht personell untersetzt. Berufliche Schulen Am ersten Unterrichtstag waren insgesamt 177 Unterrichtsstunden an den beruflichen Schulen noch nicht personell untersetzt. Das sind rund sechs Stellen. Bezogen auf die Gesamtanzahl der Lehrerwochenstunden im Berufsschulbereich waren somit lediglich 0,58 Prozent dieser Stunden nicht personell untersetzt. 4. Nach welchem Verfahren werden Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die a) seit Beginn des Schuljahres 2014/2015 und b) seit mehreren Monaten bzw. Jahren an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen arbeiten, fort- bzw./und weitergebildet ? Zu a) Sämtliche Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung, die auf einer unbefristet besetzbaren Stelle beschäftigt sind und den im Lehrerbildungsgesetz geforderten Mindestbeschäftigungszeitraum noch nicht erfüllen, werden das Angebot erhalten, an einer „Grundlegenden pädagogischen Qualifizierung“ teilzunehmen, die sich an den Kultusministerkonferenz-Standards für die Lehrerbildung orientiert und aus zwölf Modulen besteht. Der Beginn der Maßnahme ist für das vierte Quartal 2014 geplant. Die erfolgreich absolvierte Qualifizierung ist die Voraussetzung für eine Entfristung des Beschäftigungsverhältnisses. Zu 4 b) Die Qualifizierung erfolgt auf der Grundlage der „Einstellung von Bewerbern ohne Lehrbefähigung (Seiteneinsteigern) in den öffentlichen Schuldienst des Landes MecklenburgVorpommern “. Die Maßnahme umfasst schulart- und fachübergreifend ausgerichtete Module und schließt nach Ablauf eines Jahres mit einem Unterrichtsbesuch mit anschließendem Kolloquium ab. 5. Wann beabsichtigt das Ministerium, die zu diesem Zweck im Lehrerbildungsgesetz vorgesehene Verordnung zu erlassen? Die Verordnung befindet sich derzeit in Erarbeitung. Sobald die Erarbeitung abgeschlossen ist, wird sie erlassen werden. Das Inkrafttreten ist für das Schuljahr 2014/2015 vorgesehen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3227 7 6. Wie hoch war der rechnerische Grundbedarf an Lehrerwochen- stunden, der den öffentlichen allgemein bildenden Schulen für das Schuljahr 2014/2015 zugewiesen worden ist? Insgesamt wurden den öffentlichen allgemein bildenden Schulen durch die Staatlichen Schulämter 200.095,5 Lehrerwochenstunden als Grundbudget gemäß § 3 Unterrichtsversorgungsverordnung 2014/2015 und 2015/2016 zugewiesen. 7. Wie viele Lehrerwochenstunden sind im Rahmen des 1-prozentigen Einbehalts im Grundbudget im Schuljahr 2014/2015 nicht zugewiesen worden? Mit Stand 25.08.2014 waren rund 666 Lehrerwochenstunden der Versorgungsreserve gemäß § 3 Unterrichtsversorgungsverordnung 2014/2015 und 2015/2016 in Höhe von ein Prozent des rechnerischen Grundbedarfs des Schuljahres 2013/2014 den öffentlichen allgemein bildenden Schulen noch nicht zugewiesen. Dies bedeutet, dass den öffentlichen allgemein bildenden Schulen bereits rund 56 Prozent der vorgenannten Versorgungsreserve zugewiesen wurden. Die „übrigen“ Stunden werden nunmehr durch die Staatlichen Schulämter für etwaige erforderliche Nachsteuerungen unter anderem aufgrund höherer Schülerzahlen gemäß § 10 Absatz 5 Satz 3 Unterrichtsversorgungsverordnung 2014/2015 und 2015/2016 verwendet . 8. Wie hat sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Vergleich der Schuljahre 2013/2014 und 2014/2015 entwickelt? Im Schuljahr 2013/2014 betrug die für die Stundenzuweisung an die Schulen relevante Schülerzahl 123.248 Schülerinnen und Schüler. Laut der vorläufigen Meldung der Staatlichen Schulämter beträgt die maßgebliche Schülerzahl im Schuljahr 2014/2015 125.168 Schülerinnen und Schüler. Die vorläufige Meldung wird durch die Landesregierung derzeit validiert. Drucksache 6/3227 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 9. In welchem Umfang erfolgte jeweils die Anpassung des Grundbudgets an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen a) bei niedrigerer Schülerzahl als im Schuljahr 2013/2014 und b) bei höherer Schülerzahl als im Schuljahr 2013/2014? (Bitte getrennt nach Schulamtsbereichen und Schularten angeben!) Gemäß § 3 Satz 3 Unterrichtsversorgungsverordnung 2014/2015 und 2015/2016 kann eine Grundbudgetanpassung im erforderlichen Umfang erfolgen, sofern die anerkannte Schülerzahl einer öffentlichen allgemein bildenden Schule höher oder niedriger als die Schülerzahl dieser Schule im Schuljahr 2013/2014 liegt. Bei einer niedrigeren anerkannten Schülerzahl erfolgte grundsätzlich keine Anpassung des Grundbudgets. Lag die anerkannte Schülerzahl über der des Schuljahres 2013/2014, erfolgte durch die Staatlichen Schulämter eine Nachsteuerung im erforderlichen Umfang. Nachsteuerung im erforderlichen Umfang bedeutet dabei nicht, dass eine neue Grundbedarfsberechnung nach der alten Berechnungsvorschrift gemäß § 3 der Unterrichtsversorgungsverordnung 2013/2014 auf Grundlage der anerkannten Schülerzahl erfolgte. Die Nachsteuerung wurde vielmehr danach ausgerichtet, wie viele Stunden einer Schule noch zur Absicherung der Stundentafel fehlten. Dies ist nunmehr auch die Maßgabe für weitere Nachsteuerungen aufgrund tatsächlich höherer Schülerzahlen zum Schuljahresbeginn. Eine Aussage darüber, in welchem Umfang jeweils die Anpassung des Grundbudgets bei den verschiedenen Schularten beziehungsweise in den Schulamtsbereichen erfolgte, ist deshalb auch nicht möglich, da jede Nachsteuerung einzeln zu betrachten ist und einzelschulbezogene Daten zu den Steuerungsprozessen von den Staatlichen Schulämtern nicht abgefragt werden. 10. Wie verteilen sich die 7.640 Lehrerwochenstunden für den Zusatzbedarf im Schuljahr 2014/2015 auf die im § 4, Absatz 1 der „Unterrichtsversorgungsverordnung für die Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016“ benannten Zwecke (bitte getrennt nach dem jeweiligen Zweck angeben)? Die entsprechenden Daten werden der Landesregierung frühestens Ende November 2014 nach der Gesamtbedarfserhebung vorliegen. Im Übrigen wird bezüglich der Vergabe des Zusatzbedarfes auf den Erlass „Vorbereitung des Schuljahres 2014/2015 - Regelungen zum Zusatzbedarf“ des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 02.06.2014 verwiesen, in dem die Parameter für die Vergabe der Zusatzbedarfsstunden geregelt sind und der allen öffentlichen allgemein bildenden Schulen durch die Staatlichen Schulämter zugeleitet wurde.