Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. September 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3228 6. Wahlperiode 11.09.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Angebote an den öffentlichen Ganztagsschulen und Vollen Halbtagsschulen in Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2014/2015 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. 1. Wie viele der Angebote an öffentlichen Ganztagsschulen sowie Vollen Halbtagsschulen entfallen jeweils auf a) eine Tätigkeit im Rahmen eines Unterricht begleitenden Angebots, die eine mit dem Unterricht vergleichbare Vor- und Nachbereitung erfordert, b) eine Tätigkeit im Rahmen eines Unterricht ergänzenden Angebots, die eine nur eingeschränkte Vor- und Nachbereitung erfordert und c) eine Tätigkeit im Rahmen von Betreuung, die keine oder eine nur geringfügige Vor- und Nachbereitung erfordert (bitte nach Einzel- schule getrennt angeben)? Drucksache 6/3228 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. An wie vielen öffentlichen Ganztagsschulen sowie Vollen Halbtags- schulen werden kostenpflichtige Angebote unterbreitet (bitte nach Einzelschule, Stellenumfang und Höhe der Kosten für die Erziehungsberechtigten angeben)? 3. Welche der in Frage 2 genannten Angebote sind Teil der Angebote an gebundenen Ganztagsschulen? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung geht grundsätzlich davon aus, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter die geltenden Rechtsvorschriften einhalten. Die angefragten statistischen Daten wurden mit Blick auf die Selbstständigkeit von Schule und die Steuerung der Entwicklungsprozesse der vollen Halbtagsschulen und Ganztags- schulen daher bisher nicht erhoben. Aus dem vorgenannten Grund und vor dem Hintergrund des Unterrichtsbeginns am 25.08.2014 sowie der damit verbundenen Umsetzung der entsprechenden neuen Rechts- vorschriften werden diese Daten jetzt erst erfasst und nach Auswertung der Abfrage nach dem 30.11.2014 vorliegen. 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden Eltern verpflichtet, einen finanziellen Beitrag zum Schulbetrieb zu leisten? Eltern werden generell nicht verpflichtet, einen solchen finanziellen Beitrag zu leisten. Gemäß Punkt 5 der Verwaltungsvorschrift „Errichtung und Betrieb von vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 14.04.2014 sind die Angebote der vollen Halbtagsschule und der Ganztagsschule kostenfrei und allen Schülerinnen und Schülern zugänglich. In Ausnahmefällen können kostenpflichtige, den Unterricht ergänzende Angebote Dritter gemäß § 40 Schulgesetz unterbreitet werden. Ein solcher Fall unterliegt allerdings einer genauen Prüfung und Abstimmung mit allen Beteiligten vor Ort. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3228 3 5. An welchen öffentlichen Ganztagsschulen sowie Vollen Halbtags- schulen werden jeweils in welchem Stellenumfang außerschulische Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner für a) eine Tätigkeit im Rahmen eines Unterricht begleitenden Angebots, die eine mit dem Unterricht vergleichbare Vor- und Nachbereitung erfordert, b) eine Tätigkeit im Rahmen eines Unterricht ergänzenden Angebots, die eine nur eingeschränkte Vor- und Nachbereitung erfordert und c) eine Tätigkeit im Rahmen von Betreuung, die keine oder eine nur geringfügige Vor- und Nachbereitung erfordert, eingesetzt (bitte nach Einzelschule getrennt angeben)? Die Fragen 5, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die erfragte Differenzierung ergibt sich aus der Lehrkräfte-Arbeitszeit-Landesverordnung 2014/2015 und 2015/2016 vom 22.04.2014. Diese Vorschrift bezieht sich jedoch nur auf Lehrkräfte, der Einsatz außerschulischer Kooperationspartner unterliegt nicht den tätigkeits- bezogenen Regelungen dieser Verordnung. Mit den Kooperationspartnern werden konkrete Leistungen vertraglich vereinbart. Beschäftigungsumfänge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der außerschulischen Kooperationspartner sind der Landesregierung, da es sich um Angelegenheiten der Partner handelt, nicht bekannt. 6. In welchem Umfang haben die öffentlichen Ganztagsschulen und vollen Halbtagsschulen die Zuschläge in Höhe von 2.340 Lehrer- wochenstunden für die tätigkeitsbezogene Absicherung der Unterricht ergänzenden Angebote für die Realisierung der Arbeitszeitver- besserungen erhalten (bitte nach Einzelschule getrennt angeben)? In der nachfolgenden Tabelle sind die den vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen zusätzlich bereitgestellten Lehrerwochenstunden (LWS) für die Verbesserung des Lehr- kräfteeinsatzes gemäß § 5 Absatz 7 der Verordnung über die Unterrichtsversorgung für die Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016 (UntVersVO 2014/2015 und 2015/2016) vom 16. April 2014 an die Einzelschulen ausgewiesen. Drucksache 6/3228 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Schule Zuschläge in LWS gemäß § 5 Absatz 7 UntVersVO 2014/2015 und 2015/2016 Gymnasium Gadebusch 3 Regionale Schule mit Grundschule Werner-Lindemann-Schule Lübstorf 5 „Baltic-Schule“ Toitenwinkel Integrierte Gesamtschule mit Regionaler Schule im Aufbau 6,5 „Schule am Schäferteich“ Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen - Regionales Förderzentrum Toitenwinkel 3 „Schulzentrum Kühlungsborn“ Verbundene Regionale Schule und Gymnasium 10,5 1. Grundschule „G. F. Kersting“ Güstrow 8 2. Grundschule „Fritz Reuter“ Güstrow 1 5. Regionale Schule „Schule am Inselsee“ Güstrow 17,5 Arndt-Gymnasium Bergen 21 Diesterweg-Schule Hagenow 2,5 Elbe-Gymnasium Boizenburg 7,5 Eldenburg-Gymnasium Lübz 7 Erasmus-Gymnasium Rostock 8,5 Europaschule Gymnasium Teterow 6,5 Europaschule Hagenow 3 Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Waren 3 Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Behrenhoff 2 Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Landesschule für Körperbehinderte Neubrandenburg 1,5 Sonderpädagogisches Förderzentrum Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Torgelow 1 „Förderzentrum am Schwanenteich“ Rostock Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen 5 „Förderzentrum am Wasserturm“ Rostock Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung 2 „Förderzentrum an der Danziger Straße“ Rostock Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen 6 Fridericianum Schwerin 6,5 Fritz-Reuter-Schule Parchim 8,5 Grundschule Sukow 4,5 Gerhart-Hauptmann-Gymnasium Wismar 10 Gesamtschule Südstadt Rostock 17 Große Stadtschule Wismar 7 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3228 5 Schule Zuschläge in LWS gemäß § 5 Absatz 7 UntVersVO 2014/2015 und 2015/2016 Grundschule „Fritz Reuter“ Kühlungsborn 11,5 Grundschule „Johann Wolfgang von Goethe“ Gnoien 6,5 Grundschule „John Brinckman“ Rostock 11 Grundschule „Ostseekinder“ Rostock 12,5 Grundschule am Mueßer Berg Schwerin 10,5 Grundschule am Schmooksberg Diekhof 2,5 Grundschule an der Carbäk Broderstorf 7,5 Grundschule Dabel 3 Grundschule Damshagen 2 Grundschule Dummerstorf 6 Grundschule Gresse 3,5 Grundschule Groß Godems 2 Grundschule Lankow Schwerin 13,5 Grundschule Lübow 3 Grundschule Lüssow 3 Grundschule Malliß 2,5 Grundschule Matzlow 3,5 Grundschule Mestlin 1,5 Grundschule Parkentin 4 Grundschule Teterow 0,5 Grundschule Warnow 2 Grundschule Abtshagen 4 Grundschule Ahrenshagen 4,5 Grundschule Altenpleen 4,5 Grundschule Altstadt Bergen 10 Grundschule Bauermeister Ribnitz-Damgarten 6 Grundschule Binz 6 Grundschule Brüel 5 Grundschule Burmeister Stralsund 2 Grundschule Carlow 1,5 Grundschule Dersekow 6 Grundschule Domsühl 2,5 Grundschule „Dr. Otto Steinfatt“ Wittenförden 4 Grundschule Eggesin 4,5 Grundschule Eldekinder Grabow 6,5 Grundschule Eldena 2,5 Grundschule Gagarin Stralsund 1 Grundschule Gager 3 Grundschule „Greif“ Greifswald 11,5 Grundschule Grimm Anklam 7,5 Drucksache 6/3228 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Schule Zuschläge in LWS gemäß § 5 Absatz 7 UntVersVO 2014/2015 und 2015/2016 Grundschule Heringsdorf 4,5 Grundschule Holzendorf 3 Grundschule Horst 2,5 Grundschule Jürgenstorf 1,5 Grundschule Kargow 2 Grundschule Karlshagen 6,5 Grundschule Kemnitz 4,5 Grundschule Kollwitz Greifswald 11 Grundschule Koserow 5,5 Grundschule Krien 3,5 Grundschule Krull Greifswald 9 Grundschule Kummer 2,5 Grundschule Kunterbunt Anklam 10,5 Grundschule Lassan 1,5 Grundschule Lüdershagen 1,5 Grundschule Malchow 14 Grundschule Marlow 4,5 Grundschule Mewegen 2 Grundschule Mölln 2 Grundschule Moltzow 3,5 Grundschule Montessori Stralsund 10 Grundschule Neubauer Grimmen 7 Grundschule Neustrelitz Sandberg 7,5 Grundschule Nexö Greifswald 11 Grundschule Ostseeblick Sassnitz 10 Grundschule Pampow 5 Grundschule Passow 2,5 Grundschule Putbus 4 Grundschule Röbel 10 Grundschule Rugard Bergen 9,5 Grundschule Sagard 2,5 Grundschule Samtens 5,5 Grundschule Sarnow Stralsund 11 Grundschule Sarow 3 Grundschule Schill Stralsund 7 Grundschule Schlatkow 2 Grundschule Sellin 4,5 Grundschule Stadtschule am Mühlenteich Hagenow 0,5 Grundschule Steinhagen 5,5 Grundschule Strasburg 2,5 Grundschule Süderholz 3,5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3228 7 Schule Zuschläge in LWS gemäß § 5 Absatz 7 UntVersVO 2014/2015 und 2015/2016 Grundschule Techentin 3 Grundschule Tribsees 3,5 Grundschule Tutow 3 Grundschule Ueckermünde 11 Grundschule Usedom 3,5 Grundschule Velgast 2 Grundschule Viktor-Bausch Neu Kaliß 3 Grundschule Wander Grimmen 6,5 Grundschule Waren Kollwitz 15 Grundschule Warin 3,5 Grundschule Weinert Greifswald 8 Grundschule Wiek 3,5 Grundschule Wöbbelin 3,5 Grundschule Wolgast 0,5 Grundschule Wredenhagen 2 Grundschule Zinnowitz 4,5 Grundschule Züssow 5 Gymnasium Robert-Stock Hagenow 5 Gymnasium am Tannenberg Grevesmühlen 12,5 Goethe Gymnasium Demmin 7,5 Goethe Gymnasium Schwerin 13 Gymnasium Grimmen 7 Deutsch-Polnisches Gymnasium Löcknitz 9 Fritz-Greve-Gymnasium Malchin 5 Einstein-Gymnasium Neubrandenburg 11,5 Sportgymnasium Neubrandenburg 29,5 Gymnasium Carolinum Neustrelitz 23,5 Europaschule Oskar-Picht-Gymnasium Pasewalk 9 Gymnasium Schönberg 10 Greifen-Gymnasium Ueckermünde 8,5 Wossidlo-Gymnasium Waren 4,5 „Felix Stillfried“ Gymnasiales Schulzentrum Stralendorf 15 Gymnasiales Schulzentrum Wittenburg 12,5 Gymnasium „Am Sonnenkamp“ Neukloster 4,5 Gymnasium Reutershagen 12 Gymnasium Sanitz 10 Hansa-Gymnasium Stralsund 14,5 Humboldt-Gymnasium Greifswald 8,5 Hundertwasser-Gesamtschule Rostock 11 Drucksache 6/3228 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Schule Zuschläge in LWS gemäß § 5 Absatz 7 UntVersVO 2014/2015 und 2015/2016 Integrierte Gesamtschule „Bertolt Brecht“ Schwerin 17 Integrierte Gesamtschule Goethe Wismar 11,5 Integrierte Gesamtschule Greifswald 11,5 Integrierte Gesamtschule Stralsund 7,5 Integrierte Gesamtschule Neubrandenburg 12,5 Integrierte Gesamtschule Neustrelitz 9 Innerstädtisches Gymnasium Rostock 18,5 Integrierte Gesamtschule „Borwinschule“ 21,5 Jahn-Gymnasium Greifswald 14,5 Johann-Pogge-Schule Lalendorf 11 Karl-Scharfenberg-Schule Neustadt-Glewe 6,5 Käthe-Kollwitz-Gymnasium Rostock 8 Käthe-Kollwitz-Schule Bützow 5,5 Kooperative Gesamtschule Ahlbeck 13 Kooperative Gesamtschule Altentreptow 5 Kooperative Gesamtschule Barth 10 Kooperative Gesamtschule Dömitz 18,5 Kooperative Gesamtschule Friedland 19,5 Kooperative Gesamtschule Stralsund 8,5 Kooperative Gesamtschule Malchow 14 Kooperative Gesamtschule Röbel 12,5 Kooperative Gesamtschule Stavenhagen 18 „Krusensternschule Schmarl“ Rostock 8 Landesförderzentrum für den Förderschwerpunkt „Hören“ Güstrow 4,5 Lilienthal-Gymnasium Anklam 10 Mecklenburgisches Förderzentrum für Körperbehinderte Schwerin 4 Naturgrundschule Plate 6,5 Nils-Holgersson-Grundschule Schwerin 11,5 RecknitzCampus Laage 24,5 „Prof. Dr. h. c. Dr. h. c. Hans Lembke“ Regionale Schule mit Grundschule Insel Poel 5 Regionale Schule „Am Kamp“ Bad Doberan 7,5 Regionale Schule „Anne Frank“ Tessin 3 Regionale Schule „Heinrich Schliemann“ Neubukow 5 Regionale Schule „Heinrich-Schütz“ Rostock 8,5 Regionale Schule „Nordlicht-Schule“ Rostock 7 Regionale Schule „Otto-Lilienthal-Schule“ Rostock 9,5 Regionale Schule „Störtebeker-Schule“ Rostock 6,5 Regionale Schule Banzkow 6,5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3228 9 Schule Zuschläge in LWS gemäß § 5 Absatz 7 UntVersVO 2014/2015 und 2015/2016 „Eldetalschule“ Regionale Schule Domsühl 5 Regionale Schule Dummerstorf 4 Regionale Schule Malliß 2 Regionale Schule mit Grundschule Buchenberg 15,5 Regionale Schule mit Grundschule „Schule am See“ Satow 14 Regionale Schule mit Grundschule „Warnowschule“ Papendorf 17,5 Regionale Schule mit Grundschule Bernitt 7,5 Regionale Schule mit Grundschule Jördenstorf 10 Regionale Schule mit Grundschule Krakow am See 5 Regionale Schule mit Grundschule Marnitz 5,5 Regionale Schule mit Grundschule Rethwisch 15 Regionale Schule mit Grundschule Schlagsdorf 7,5 Regionale Schule mit Grundschule Zehna 12 Regionale Schule mit Grundschulteil Schwaan 5 Regionale Schule Teterow 10,5 Regionale Schule „Walter Husemann“ Goldberg 5 Regionale Schule „B. Brecht“ Wismar 4,5 Regionale Schule „Erich Weinert“ Schwerin 1,5 Regionale Schule „Prof. Dr. Friedrich Heincke“ Hagenow 9 Regionale Schule „Am Wasserturm“ Grevesmühlen 14 Regionale Schule Altenkirchen 4 Regionale Schule Arndt 13 Regionale Schule Bergen 7,5 Regionale Schule Binz 7 Regionale Schule Brüel 3,5 Regionale Schule Burg Stargard 8 Regionale Schule Curie Stralsund 8,5 Regionale Schule Dargun 5,5 Regionale Schule Diesterweg Stralsund 13,5 Regionale Schule Eggesin Thälmann 6 Regionale Schule Ferdinandshof Günthe 8,5 Regionale Schule „Friedrich“ Greifswald 12 Regionale Schule Garz 5 Regionale Schule Göhren 2 Regionale Schule Heine Karlshagen 6 Regionale Schule Klütz 7,5 Regionale Schule Koch Grimmen 9 Regionale Schule Kollwitz Anklam 5 Regionale Schule „Kosegarten“ Wolgast 3,5 Drucksache 6/3228 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Schule Zuschläge in LWS gemäß § 5 Absatz 7 UntVersVO 2014/2015 und 2015/2016 Regionale Schule Löcknitz 5 Regionale Schule Loitz 5,5 Regionale Schule Lubmin 2,5 Regionale Schule mit Grundschule Lüdersdorf 10 Regionale Schule „Marcus“ Malchin 7 Regionale Schule mit Grundschule Marnitz 3 Regionale Schule mit Grundschule Zarrentin 2 Regionale Schule Möllenhagen 5,5 Regionale Schule Neubrandenburg Mitte 4,5 Regionale Schule Neubrandenburg Nord 4 Regionale Schule Neubrandenburg Ost 6,5 Regionale Schule Neukloster 4,5 Regionale Schule „Nehru“ Neustrelitz 12 Regionale Schule Ostsee-Schule Wismar 4,5 Regionale Schule Pasewalk Zweig 12,5 Regionale Schule Penkun 1,5 Regionale Schule Prohn 6 Regionale Schule Rechlin 2,5 Regionale Schule Rehna 6 Regionale Schule Reinberg 4 Regionale Schule Rudolf-Tarnow Boizenburg 4 Regionale Schule Rugard Bergen 8 Regionale Schule Sassnitz 5 Regionale Schule Schiller Anklam 3,5 Regionale Schule Strasburg 6 Regionale Schule „Albert Einstein“ Torgelow 7,5 Regionale Schule Ückeritz 7,5 Regionale Schule Waren Dethloff 7,5 Regionale Schule Werner-von-Siemens- Schwerin 11,5 Regionale Schule mit Grundschule Blankensee 11 Regionale Schule mit Grundschule Ducherow 7 Regionale Schule mit Grundschule Franzburg 14 Regionale Schule mit Grundschule Gingst 12 Regionale Schule mit Grundschule Gützkow 11,5 Regionale Schule mit Grundschule Mühlen Eichsen 3,5 Regionale Schule mit Grundschule Neuenkirchen 9 Regionale Schule mit Grundschule Niepars 10 Regionale Schule mit Grundschule Penzlin 5,5 Regionale Schule mit Grundschule Ribnitz-Damgarten 6 Regionale Schule mit Grundschule Spantekow 8 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3228 11 Schule Zuschläge in LWS gemäß § 5 Absatz 7 UntVersVO 2014/2015 und 2015/2016 Regionale Schule mit Grundschule Wesenberg 5 Regionale Schule mit Grundschule Wolgast 11,5 Regionale Schule mit Grundschule Zingst 3,5 Regionale Schule Lübtheen 3,5 Regionale Schule mit Grundschule Lüdersdorf 6 Regionale Schule mit Grundschule Bad Kleinen 4 Regionale Schule mit Grundschule „Dr.-Ernst-Alban-Schule“ Rastow 3,5 Regionale Schule mit Grundschule „H.-Heine-Schule“ Gadebusch 20,5 Regionale Schule mit Grundschule Lübtheen 6 Regionale Schule mit Grundschule Lützow 3 Regionale Schule mit Grundschule Mühlen Eichsen 3 Regionale Schule mit Grundschule Neuburg 11 Regionale Schule mit Grundschule Proseken 8,5 Regionale Schule mit Grundschule Rehna 7,5 Regionale Schule mit Grundschule Schönberg 6,5 Regionale Schule mit Grundschule Vellahn 5,5 Regionale Schule mit Grundschule Werner-Lindemann- Schule Lübstorf 3 Regionale Schule mit Grundschule „Astrid Lindgren“ 17,5 Regionale Schule mit Grundschule Woldegk 10 Runge-Gymnasium Wolgast 7,5 Schloss-Gymnasium Gützkow 6 Schulcampus Rostock-Evershagen 18 Regionale Schule „Schule am Klüschenberg“ Plau am See 7,5 Schule am Mühlenberg Cambs 4,5 Schulzentrum Paul-Friedrich-Scheel-Schule Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und Grundschulteil 3,5 Sonderpädagogisches Förderzentrum „Am Fernsehturm“ Schwerin 4 Sportgymnasium mit Regionalschulteil Schwerin 18 Überregionales Förderzentrum „Sehen“ Neukloster 2 Verbundene Regionalschule und Gymnasium Rövershagen 16 Warbel-Schule Gnoien 6 Wossidlo-Gymnasium Ribnitz-Damgarten 7 Drucksache 6/3228 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 7. In welcher Höhe ergeben sich aus den Vereinbarungen mit den außer- schulischen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern gegenüber den eingesetzten Stellenanteilen Einsparungen? 8. Für welche schulischen Maßnahmen werden diese Einsparungen verwendet? Die Fragen 7 und 8 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung geht davon aus, dass die für die Vergütung der Kooperationspartner eingesetzten finanziellen Mittel in ihrer Höhe den eingeplanten Personalausgaben der gesperrten Stellenanteile für Angebote der vollen Halbtagsschule und Ganztagsschule entsprechen. Einsparungen sind mit dieser Verfahrensweise nicht vorgesehen - sie soll vielmehr die Angebotsvielfalt erweitern. In welcher Höhe für die Vergütung von Kooperationspartnern eingeplante finanzielle Mittel nicht verausgabt wurden, kann erst nach Ende des Schuljahres festgestellt werden.