Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. September 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3232 6. Wahlperiode 18.09.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Kommunale Haushaltskonsolidierungsfondsverordnung und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Kommunen haben Zuweisungsanträge auf Grundlage o. g. Verordnung a) bis zum 31. Dezember 2013 und b) nach dem o. g. Termin beim Ministerium für Inneres und Sport gestellt? Auf Grundlage der Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfondsverordnung Mecklenburg- Vorpommern wurden folgende Zuweisungsanträge, sämtlich bis zum 31.12.2013, gestellt: Kreisfreie und große kreisangehörige Städte: Hansestadt Rostock, Landeshauptstadt Schwerin, Hansestadt Stralsund, Stadt Neubrandenburg; Landkreise: Landkreis Vorpommern-Greifswald; Kreisangehörige Gemeinden: Stadt Eggesin, Stadt Penzlin, Stadt Klütz, Gemeinde Kalkhorst, Gemeinde Menzendorf, Gemeinde Niendorf, Gemeinde Roduchelstorf, Gemeinde Selmsdorf, Gemeinde Zehna, Gemeinde Ankershagen, Gemeinde Kuckssee, Gemeinde Möllenhagen, Gemeinde Testorf-Steinfort, Gemeinde Warnow, Gemeinde Bernitt, Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, Gemeinde Damshagen, Gemeinde Hohenkirchen, Gemeinde Lockwisch, Gemeinde Malliß, Gemeinde Papenhusen, Gemeinde Tarnow, Gemeinde Zierow, Gemeinde Mildenitz, Gemeinde Lalendorf, Gemeinde Langhagen. Drucksache 6/3232 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Bis zu welchem (abschließenden) Termin können nach Vorstellung der Landesregierung Anträge auf Zuweisung abweichend von der Terminstellung in o. g. Verordnung eingereicht werden und in welcher Weise wurden die Kommunen hierüber wann in Kenntnis gesetzt? Ein von der Verordnung abweichender (späterer) Termin existiert nicht. 3. Mit welchen Kommunen konnte das Ministerium für Inneres und Sport auf der Grundlage o. g. Verordnung bisher Konsolidierungs- vereinbarungen abschließen und für welche Antrag stellenden Kommunen wurde der Einsatz einer Beraterin oder eines Beraters festgeschrieben? Bisher wurde auf der Grundlage der Verordnung keine Konsolidierungsvereinbarung abgeschlossen. Das Ministerium für Inneres und Sport hat mit der Landeshauptstadt Schwerin und dem Landkreis Vorpommern-Greifswald jeweils eine Vereinbarung über die Entsendung eines sogenannten beratenden Beauftragten getroffen, der im Auftrag des Ministeriums für Inneres und Sport unmittelbar umsetzbare Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung ermitteln soll. Die Ergebnisse und Vorschläge der Untersuchungen durch die beratenden Beauftragten sollen die Grundlage für eine Konsolidierungsvereinbarung bilden. Auch die Konsolidierungspotenziale der Stadt Eggesin wurden - hier im Auftrag der Stadt - durch einen Berater untersucht. 4. Zinserträge in welcher Höhe konnten dem kommunalen Haushalts- konsolidierungsfonds bisher zugeführt, Beratungsleistungen in welcher Höhe mussten diesem Fonds bisher wofür entnommen werden? Im Jahr 2012 wurden dem Fonds Zinserträge in Höhe von 1.138,89 Euro, im Jahr 2013 wurden dem Fonds Zinserträge in Höhe von 1.277,80 Euro zugeführt. Für Beratungsleistungen wurden dem Fonds im Jahr 2012 keine Mittel entnommen. Im Jahr 2013 wurden dem Fonds 35.700,00 Euro und im Jahr 2014 136.850,00 Euro für Beratungs- leistungen des Unternehmens Rödl & Partner GbR als beratender Beauftragter für den Landkreis Vorpommern-Greifswald entnommen. Im Jahr 2014 wurden zusätzlich 136.850,00 Euro für Beratungsleistungen des Unternehmens PricewaterhouseCoopers (PWC) als beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin entnommen (Stand: 08.09.2014). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3232 3 5. Wurden bisher Abschlagszahlungen bewilligt und gegebenenfalls an welche Kommunen in welcher Höhe? Nein. 6. Für welche Kommunen liegen Handlungsempfehlungen beratender Beauftragter, deren Umsetzung Voraussetzung für die Zuweisung finanzieller Mittel aus dem Haushaltskonsolidierungsfonds ist, bereits vor bzw. wann ist laut Auftragsvergabe für welche Kommune mit diesen Empfehlungen nach Kenntnis der Landesregierung zu rechnen? Es liegen Handlungsempfehlungen des beratenden Beauftragten für die Landeshauptstadt Schwerin und des beratenden Beauftragten für den Landkreis Vorpommern-Greifswald vor. Auch der Berater der Stadt Eggesin hat Handlungsempfehlungen vorgelegt.