Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. September 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3233 6. Wahlperiode 18.09.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Arbeit des Landesjugendhilfeausschusses und der Unterausschüsse und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) ist gemäß § 70 Absatz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Teil des Landesjugendamtes. Das „Landesjugendamt“ ist seit dem 1. Juli 2012 nicht mehr dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales zugeordnet. Gemäß § 20 des Gesetzes über die Zuordnung von Aufgaben im Rahmen der Landkreisneuordnung (Aufgabenzuordnungsgesetz - AufgZuordG M-V) vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 383) wurden die Aufgaben des überörtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe nach § 85 Absatz 2 Nr. 2, 3, 5 - 7 sowie 9 und 10 SGB VIII auf den Kommunalen Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V) übertragen. Gemäß § 8 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (KJHG-Org M-V) ist der KSV M-V überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Er erfüllt diese Aufgaben gemäß § 21 AufgZuordG M-V im eigenen Wirkungskreis. Demzufolge hat die Landesregierung hier keine Fachaufsicht. Drucksache 6/3233 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie und mit welcher Summe wird der Landesjugendhilfeausschuss aus dem Landeshaushalt seit dem Jahr 2010 bis zum Jahr 2015 finan- ziert? Der LJHA erhielt in den Jahren 2010 bis 2012 aus dem Titel 1026.526.03 „Fachbeiräte und Ausschusskosten“ Landesmittel in folgender Höhe: Haushaltsjahr Haushalt-Ist 2010 6.007,32 € 2011 3.317,50 € bis 30.06.2012 2.906,85 € Darüber hinaus wurde die Arbeit des LJHA durch die Verwaltung des Landesjugendamtes beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS M-V) unterstützt. Seit Inkrafttreten des AufgZuordG M-V am 1. Juli 2012 ist der KSV M-V für die Finan- zierung der Arbeit zuständig. 2. Wie hat sich der Mehrbelastungsausgleich der zum 1. Juli 2012 vom Landesjugendamt an den Kommunalen Sozialverband Mecklenburg- Vorpommern übertragenen Aufgaben entwickelt? a) In welcher Höhe wurde der Mehrbelastungsausgleich angepasst bzw. wurde er dynamisiert? b) Ist infolge einer fehlenden Dynamisierung ein Defizit eingetreten? c) Wenn ja, welche Folgen werden für die Arbeit des Landesjugend- amtes erwartet? Zu 2, 2 a) Das Land gleicht die finanziellen Mehrbelastungen des KSV M-V nach den Regelungen des AufgZuordG M-V aus. Der KSV M-V erhält zur Erfüllung der ihm durch das AufgZuordG M-V übertragenen Aufgaben einen finanziellen Ausgleich i. H. v. jährlich 2.325.081 €. Der Betrag enthält 1.650.000 € für die Kostenerstattung gemäß § 89d SGB VIII; soweit dieser Betrag für die Kostenerstattung gemäß § 89d SGB VIII nicht auskömmlich ist, leistet das Land an den KSV M-V einen Ausgleich in Höhe der notwendigen Mehrausgaben. Auf die Mehrausgaben werden entsprechende Minderausgaben angerechnet, die dem KSV M-V in den jeweils vorangegangenen drei Jahren entstanden sind (vgl. § 28 Abs. 5 AufgZuordG M-V). Der Mehrbelastungsausgleich wird einerseits nicht dynamisiert und andererseits wird keine Effizienzrendite abgezogen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3233 3 Ausweislich des Entwurfes eines Gesetzes über die Zuordnung von Aufgaben im Rahmen der Landkreisneuordnung (vgl. LT-Drucksache 5/2684 vom 08.07.2009) wurde der Mehr- belastungsausgleich einmalig ermittelt. Von einer regelmäßigen Überprüfung wurde aus folgenden Gründen abgesehen: 1. Das Land hat auf eine Effizienzrendite verzichtet, deshalb wurde im Gegenzug auch keine Dynamisierung des Mehrbelastungsausgleichs vorgenommen; auf Kostensteigerungen muss die öffentliche Verwaltung sowohl beim Land als auch bei den Kommunen mit Effizienzsteigerungen reagieren. 2. Nach dem Personalkonzept 2010 der Landesregierung sollen ab 2012 bis 2020 insgesamt 9 Prozent des Personalbestands beim Land abgebaut werden. Diese Abbauverpflichtung wurde nicht in Form einer Effizienzrendite auf die zu kommunalisierenden Aufgaben übertragen. Zu 2 b) Nein. Zu 2 c) Auf die Antworten zu den Fragen 2, 2 a) und 2 b) wird verwiesen. 3. Wie viele und welche Unterausschüsse sind beim Landesjugendhilfe- ausschuss angesiedelt? Unterausschuss 1 „Kinderbetreuung/Tagespflege“ Unterausschuss 2 „Kinder- und Jugendhilfe/Bildung“ Unterausschuss 3 „Jugend- und familienpolitische Grundsatzfragen/Jugendhilfeplanung“ Unterausschuss 4 „Hilfen zur Erziehung“ Die Verbandsversammlung des KSV M-V hat auf ihrer Sitzung am 28. Mai 2014 die Satzung zur Errichtung und Besetzung der Unterausschüsse des LJHA nicht beschlossen. Drucksache 6/3233 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der Unterausschüsse des Landesjugendhilfeausschusses? Nach § 7 KJHG-Org M-V kann der Jugendhilfeausschuss, insbesondere für die Jugendhilfe- planung, Unterausschüsse bilden. An ihrer Arbeit sollen Träger der freien Jugendhilfe ständig mitwirken. Das Nähere wird durch Satzung bestimmt. In der Satzung kann für einzelne Aufgaben der Jugendhilfe bestimmt werden, dass bei Bedarf aus Mitgliedern des Jugend- hilfeausschusses beratende Unterausschüsse gebildet werden können. Die Arbeitsweise ist damit gesetzlich determiniert. Der LJHA bietet insbesondere durch die Arbeit seiner Unterausschüsse eine gute Möglichkeit, die Expertise freier Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände, kommunalen Spitzenverbände, Kirchen, Schulen und so weiter einzubinden. 5. Mit welcher Summe wird die Arbeit der Unterausschüsse jeweils finanziell gefördert (bitte für die Jahre 2010 bis 2015 angeben)? Auf die Antwort zur Frage 1 wird verwiesen. Die Ausgaben für die Arbeit der Unterausschüsse sind in den Summen zu den Jahren 2010 bis 30.06.2012 enthalten. Die Aufwendungen für die Zeit nach der Übertragung der Aufgabe an den KSV M-V ist der Landesregierung nicht bekannt. 6. Wann wurde der Unterausschuss Kita beim Landesjugendhilfe- ausschuss eingerichtet und wie oft tagte er bislang? Nach Kenntnis der Landesregierung wurde der Unterausschuss 1 „Kinderbetreuung /Tagespflege“ in den Sitzungen des LJHA am 8. März 2012 und 3. Mai 2012 für die 6. Legislaturperiode gebildet. Im Zeitraum Juli 2012 bis Mai 2014 fanden sieben Sitzungen statt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3233 5 7. Welche Aufgaben und Themen sieht die Landesregierung für die zukünftige Arbeit des Unterausschusses Kita vor? Der LJHA und seine Unterausschüsse entscheiden selbst über ihre Aufgaben und Themen. 8. Ist der Landesregierung die Absicht bekannt, den Unterausschusses Kita sowie weitere Unterausschüsse einzustellen? a) Wenn ja, mit welcher Begründung erfolgt die Einstellung? b) Zu welchem Zeitpunkt soll dies erfolgen? Die Fragen 8, a) und b) werden gemeinsam beantwortet. Die Verbandsversammlung des KSV M-V hat auf ihrer Sitzung am 28. Mai 2014 die Satzung zur Errichtung und Besetzung der Unterausschüsse des LJHA nicht beschlossen. Der LJHA wurde darüber am 19. Juni 2014 informiert. Im Anschluss daran gibt es innerhalb des Landesjugendamtes beim KSV M-V und dem LJHA eine noch nicht abgeschlossene Diskussion über die rechtlichen und finanziellen Bedingungen der weiteren Arbeit der Unterausschüsse.