Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. September 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3235 6. Wahlperiode 11.09.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Übermittlung personenbezogener Daten an die Metrum Managementberatung und ANTWORT der Landesregierung Die in Landtagsdrucksache 6/3176 angeführte Zielvereinbarung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit den Trägern der Theater- und Orchestergesellschaft Neubrandenburg/Neustrelitz enthält unter Punkt III.1 folgende Vorgabe: „Die Theaterträger stellen die notwendigen Informationen (sofern erforderlich, inklusive personenbezo- gener Daten) für die oben genannte Untersuchung nach den Erforder- nissen der Metrum Managementberatung zur Verfügung.“ Der Abschluss der Zielvereinbarung mit dem Ministerium ist gemäß Theater-Erlass Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der vorge- sehenen Landesförderung. Die sogenannten „Letter of Intent“, die das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit den übrigen Theatern abgeschlossen hat, enthalten identische oder ähnliche Formu- lierungen. Mehrere Statements der Landesregierung, u. a. der Hinweis auf das Personalkonzept des Mecklenburgischen Staatstheaters Schwerin auf Drucksache 6/3176, verweisen darauf, dass personenbezogene Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Theater an die Metrum Manage- mentberatung aus München übermittelt wurden. 1. Von welchen Theatern in Mecklenburg-Vorpommern wurden personenbezogene Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Metrum Managementberatung übermittelt? Von allen Theatern, die Gegenstand des Untersuchungsauftrages der METRUM Manage- mentberatung GmbH waren, wurden Daten übermittelt. Drucksache 6/3235 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Erfolgte die Übermittlung direkt durch die Theater bzw. die Träger oder wurden die Daten zunächst der Landesregierung übergeben und von dort an die Metrum Managementberatung übermittelt? Die Übermittlung direkt an METRUM erfolgte durch die Theater beziehungsweise die Träger der Theater und Orchester. Den Trägern der Theater und Orchester wurde in diesem Zusammenhang empfohlen, ihr Datenschutzanliegen gegenüber der METRUM Management- beratung GmbH deutlich zu machen und datenschutzrelevante Materialien besonders zu kennzeichnen sowie diese Empfehlung an die Theater weiterzugeben. 3. Um welche Arten von personenbezogenen Daten handelte es sich dabei? Es handelte sich in Einzelfällen um personenbezogene Daten nach § 3 Absatz 1 Landesdaten- schutzgesetz. Überwiegend lagen jedoch so genannte aggregierte Daten vor (für eine Gruppe natürlicher Personen in Summen zusammengefasste Angaben). 4. Wurde die/der Datenschutzbeauftragte des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur in den Prozess der Zielvereinbarungen, der „Letter of Intent“ sowie der Übermittlung der personenbezogenen Daten einbezogen? a) Welche Auflagen bzw. Verfahrenshinweise oder Stellungnahmen hat die/der Datenschutzbeauftragte in diesem Zusammenhang erstellt? b) Auf welcher gesetzlichen Grundlage, insbesondere auf Grundlage welcher Vorschrift des Landesdatenschutzgesetzes Mecklenburg- Vorpommern, erfolgt die Übermittlung der Daten? Auf welcher gesetzlichen Grundlage, insbesondere auf Grundlage welcher Vorschrift des Landesdatenschutzgesetzes Mecklenburg- Vorpommern, erfolgt das Verlangen der Landesregierung, perso- nenbezogene Daten an ein externes Beratungsunternehmen zu übermitteln? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Einbeziehung des behördlichen Datenschutzbeauftragten war nach § 20 Landesdaten- schutzgesetz nicht erforderlich. Es handelte sich nicht um Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des § 4 Landesdatenschutzgesetz. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3235 3 Ein einseitiges Verlangen der Landesregierung auf Herausgabe der Daten lag zu keinem Zeitpunkt vor. Zwar erfolgte die Erstellung des Gutachtens durch die METRUM Manage- mentberatung GmbH im Auftrag der Landesregierung. Die beteiligten Träger der Theater und Orchester haben die Untersuchung durch die METRUM Managementberatung GmbH jedoch maßgeblich befürwortet und unterstützt. Die Landesregierung kann die Herausgabe personenbezogener Daten nicht einseitig verlangen. Entscheidend ist, dass sich die Träger der Theater und Orchester zu einer umfassenden Mitwirkung verpflichtet haben, um den Umstrukturierungsprozess voranzubringen. Die jeweiligen Träger der Theater und Orchester haben die Theater angewiesen, die von der METRUM Managementberatung GmbH geforderten Unterlagen an diese herauszugeben. Allein durch diese Mitwirkung der jeweiligen Theater hat die METRUM Managementberatung GmbH die erforderlichen Daten erlangt. 5. Welche konkreten Auflagen bzw. Vorgaben wurden der Metrum Managementberatung im Rahmen der Beauftragung für den Umgang mit den personenbezogenen Daten erteilt (bitte die entsprechenden Passagen des jeweiligen Auftrags bzw. Vertrags in vollem Wortlaut sowie das Auftrags-/Vertragsdatum angeben)? a) In welcher Form werden die personenbezogenen Daten durch die Metrum Managementberatung gespeichert und verarbeitet? b) Nach welcher Frist sind die personenbezogenen Daten durch die Metrum Managementberatung zu löschen bzw. entsprechende Unterlagen zurückzugeben? c) Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Metrum Management- beratung zum Schutz der personenbezogenen Daten? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die METRUM Managementberatung GmbH wurde zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die vertragliche Regelung in den Verträgen vom 20.06.2012, 18.04.2013 sowie 23.12.2013 lautet: „Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, unabhängig davon, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäfts- verbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. Der Auftragnehmer darf Gutachten, Berichte und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers zur Kenntnis bringen.“ Die von der METRUM Managementberatung GmbH erhaltenen personenbezogenen Daten wurden auf Datenträgern erfasst und im Untersuchungsverlauf ausgewertet und verwendet. Die Fristen zur Löschung ergeben sich für die METRUM Managementberatung GmbH aus den gesetzlichen Vorschriften § 3 Absatz 4 Nummer 5 Bundesdatenschutzgesetz in Verbindung mit § 35 Bundesdatenschutzgesetz und § 147 der Abgabenordnung. Drucksache 6/3235 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. In welcher Form werden die personenbezogenen Daten - sofern vorliegend - durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gespeichert und verarbeitet? a) Nach welcher Frist sind die personenbezogenen Daten durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu löschen bzw. entsprechende Unterlagen zurückzugeben? b) Welche weiteren Maßnahmen ergreift das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zum Schutz der personen- bezogenen Daten? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Verarbeitung und Speicherung der nur in sehr geringem Umfang zur weiteren Verwendung übergebenen personenbezogenen Daten richtet sich nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes, nach den Regelungen der Aktenordnung vom 02.10.2009, der Rahmendienstvereinbarung über die Einführung eines ganzheitlichen Dokumenten- management- und Vorgangsbearbeitungssystems DOMEA in den Ministerien und der Staatskanzlei des Landes sowie nach der Dienstvereinbarung über die Einführung eines ganzheitlichen Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystems DOMEA für das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und nach der Dienstanweisung zur Vorgangsbearbeitung im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die Löschung richtet sich nach § 13 Landesdatenschutzgesetz. 7. Haben die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Über- mittlung der personenbezogenen Daten an die Metrum Management- beratung eingewilligt und wenn ja, in welcher Form? a) Erhielten die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genaue Kenntnis darüber, welche ihrer Daten übermittelt wurden und wenn ja, in welcher Form? b) Inwieweit wurden die jeweiligen Betriebs- und Personalräte in dem Verfahren beteiligt? c) Gab es Widersprüche einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Personalvertretungen gegen die Übermittlung und wenn ja, wie wurde in diesen Fällen verfahren? Die Fragen 7, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Es oblag den einzelnen Trägern der Theater und Orchester, Datenschutzvorschriften bei der Übermittlung an die METRUM Managementberatung GmbH einzuhalten. Darüber hinaus wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen.