Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. September 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3267 6. Wahlperiode 25.09.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwicklung der Personalausgaben für Lehrkräfte und ANTWORT der Landesregierung Medienberichten zu Folge geht der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur davon aus, dass sich die Personalausgaben pro Schülerin und Schüler an öffentlichen Schulen durch die Verjüngung der Lehrerinnen-/ Lehrerschaft in den kommenden Jahren verringern. 1. Wie hoch war die Gesamtsumme aller Personalausgaben (gemäß § 69 Nr. 11 Schulgesetz M-V) für Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen Mecklenburg-Vorpommerns im Haushaltsjahr 2013? Die Gesamtsumme der Personalausgaben gemäß § 69 Nummer 11 Schulgesetz betrug im Kapitel 0750 Maßnahmegruppe 04 in den Haushaltstiteln 422.12 bis 422.24, 427.12 bis 427.24, 428.12 bis 428.24 sowie in den Kapiteln 0751 bis 0756 jeweils in den Titeln 422.01 und 428.01 im Haushaltsjahr 2013 für Lehrkräfte und Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung (PmsA) 681.172.679,35 Euro. Eine getrennte Angabe für Lehrkräfte und PmsA ist nicht möglich, da im Rahmen der Haushaltsaufstellung keine separate Veranschla- gung erfolgt. Drucksache 6/3267 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie hoch ist die jährliche Gesamtsumme aller im Doppelhaushalt 2014/2015 vorgesehenen Personalausgaben (gemäß § 69 Nr. 11 Schulgesetz M-V) für Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen Mecklenburg-Vorpommerns? Im Doppelhaushalt 2014/2015 sind im Kapitel 0750 Maßnahmegruppe 04 im Titel 428.24 und in den Titeln 422.01 und 428.01 der Kapitel 0751 bis 0756 die Personalausgaben für Lehrkräfte und PmsA an öffentlichen Schulen veranschlagt. Für das Haushaltsjahr 2014 sind es bei den vorgenannten Titeln Mittel in Höhe von 752.687.400,00 Euro und für das Haushaltsjahr 2015 Mittel in Höhe von 793.393.000,00 Euro. Hinsichtlich der Abführung von Beiträgen zum Versorgungsfonds und für Beihilfen wird auf die Erläuterungen im Einzelplan 11 zu den Kapiteln 1106 und 1107 verwiesen. 3. Wie hoch sind die jährlichen Mehr- oder Minderausgaben, die sich - auf Grundlage der aktuellen Lehrerbedarfsplanung bzw. des aktuellen Einstellungskorridors - durch die Veränderung der Altersstruktur der Lehrerinnen-/Lehrerschaft an öffentlichen Schulen im Vergleich zum Haushaltsjahr 2014 bis zum Jahr 2022 ergeben? Die Landesregierung geht perspektivisch von einer Verjüngung des Lehrerpersonals an öffentlichen Schulen aus. Ob die daraus entstehenden Minderausgaben auch insgesamt zu Minderausgaben führen, hängt von der Entwicklung der anderen Personalausgaben bestimmenden Parameter (unter anderem personenbezogene Einzelmerkmale, künftige Tarif- beziehungsweise Besoldungsveränderungen) ab. Insofern kann für den betreffenden Zeitraum keine präzise Aussage getroffen werden. Der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen selbst äußerte jedoch in der Ostsee- Zeitung vom 01.07.2014 die Vermutung, dass infolge der anstehenden Verjüngung des Lehrerpersonals an öffentlichen Schulen durch die Einstellungswelle des Landes auch die Lehrerkosten des Landes künftig noch weiter sinken.