Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. September 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3268 6. Wahlperiode 17.09.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe und ANTWORT der Landesregierung Bei drohenden oder bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Mitgliedsinstitutes leistet die zuständige Sicherungseinrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe Hilfe, indem sie Solvenz und Liquidität des betroffenen Instituts sichert. Für die Landesbanken/Girozentralen existiert beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) ein eigenstän- diger Fonds in Gestalt der Sicherungsreserve der Landesbanken/Girozen- tralen, ebenso ein Sicherungsfonds für die Gruppe der Landesbauspar- kassen. 1. Welche Bestrebungen, die darauf abziel(t)en, den Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe als Hilfe für die Solvenz- und Liquidi- tätssicherung von in wirtschaftliche Bedrängnis geratenen Mitglieds- instituten abzuschaffen, sind der Landesregierung seit 2011 bekannt geworden (bitte chronologisch auflisten mit dem Initiator des jeweiligen Vorstoßes, z. B. EU-Wettbewerbskommissar, Monopol- kommission, Bundesbehörden, Vereine und/oder Organisationen, den vorgebrachten Argumenten zugunsten einer Auflösung des Haftungs- verbundes und den darauf erfolgten Reaktionen)? Seit der Gründung in den 1970er-Jahren bietet der Haftungsverbund für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe ein Höchstmaß an Sicherheit. Im Haftungsverbund haben sich 13 Sicherungseinrichtungen zusammengeschlossen: 11 regionale Sparkassenstützungsfonds, die Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen sowie der Sicherungsfonds der Landesbausparkassen. Die Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern gehören dem regionalen Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes an. Die Sicherungseinrich- tungen gewährleisten, dass die angeschlossenen Institute selbst geschützt, insbesondere deren Liquidität und Solvenz gesichert und alle Verbindlichkeiten erfüllt werden. Drucksache 6/3268 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Es wird sichergestellt, dass jedem Kunden bei Fälligkeit seine Ansprüche, zum Beispiel aus Spar-, Termin- oder Sichteinlagen sowie verbrieften Forderungen, in voller Höhe erfüllt werden. Die Einlagen, die die Bürgerinnen und Bürger bei einem Institut der Sparkassen- Finanzgruppe haben, sind in unbegrenzter Höhe abgesichert; somit über die gesetzlich fest- geschriebene Mindesthöhe von 100.000 Euro hinaus. Der Landesregierung sind keine Bestrebungen bekannt, die darauf abzielten oder abzielen, den Haftungsverbund der Sparkassenfinanzgruppe abzuschaffen. 2. Welche Bestrebungen, die darauf abziel(t)en, den eigenständigen Fonds der Landesbanken/Girozentralen in Gestalt der Sicherungs- reserve aufzulösen, sind der Landesregierung seit 2011 bekannt geworden (bitte chronologisch auflisten mit dem Initiator des jeweiligen Vorstoßes, z. B. EU-Wettbewerbskommissar, Monopol- kommission, Bundesbehörden, Vereine und/oder Organisationen, den vorgebrachten Argumenten zugunsten einer Auflösung des Haftungs- verbundes und den darauf erfolgten Reaktionen)? Der Landesregierung sind keine Bestrebungen bekannt, die darauf abzielten oder abzielen, die Sicherungsreserve der Landesbanken/Girozentralen aufzulösen. 3. Welche Bestrebungen, die darauf abziel(t)en, den Sicherungsfonds für die Gruppe der Landesbausparkassen aufzulösen, sind der Landes- regierung seit 2011 bekannt geworden (bitte chronologisch auflisten mit dem Initiator des jeweiligen Vorstoßes, z. B. EU Wettbewerbs- kommissar, Monopolkommission, Bundesbehörden, Vereine und/oder Organisationen, den vorgebrachten Argumenten zugunsten einer Auflösung des Haftungsverbundes und den darauf erfolgten Reaktionen)? Der Landesregierung sind keine Bestrebungen bekannt, die darauf abzielten oder abzielen, den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen aufzulösen.