Der Minister Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. September 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3269 6. Wahlperiode 18.09.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Regine Lück, Fraktion DIE LINKE Städtebauförderprogramm 2014 und ANTWORT der Landesregierung Laut Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus vom 13. August 2014 sind in das Städtebauförderprogramm 2014 insgesamt 55 Gesamtmaßnahmen in 40 Kommunen sowie der Rückbau von etwa 640 dauerhaft leer stehenden Wohnungen in 23 Gemeinden aufgenommen worden. Dafür stehen rund 57 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel zur Verfügung. 1. Was für Gesamtmaßnahmen in den jeweiligen Gemeinden sind aus den einzelnen Städtebauförderprogrammen und mit welcher Höhe Bestandteil des Programms 2014 (um eine Einzelaufstellung der jeweiligen Gemeinde nach Maßnahme, dem jeweiligen Bund-Länder bzw. Länderprogramm und der jeweiligen Förderhöhe wird gebeten)? Folgende Gesamtmaßnahmen in den jeweiligen Gemeinden sind aus folgenden Städtebauförderprogrammen Bestandteil des Städtebauförderprogramms 2014: Drucksache 6/3269 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Programm Soziale Stadt 2014 Gemeinde Bezeichnung der Maßnahme Bundes- und Landesfinanzhilfen EUR Greifswald Schönwalde II 200.000 Neubrandenburg Nordstadt-Ihlenfelder Vorstadt 1.606.000 Rostock Toitenwinkel 730.000 Rostock Dierkow 860.000 Schwerin Neu Zippendorf/Mueßer Holz 800.000 Stralsund Grünhufe 1.660.000 Stralsund Altstadtinsel 540.000 Wismar Altstadt 40.000 Stadtumbau Ost-Programmteil Aufwertung 2014 Gemeinde Bezeichnung der Maßnahme Bundes- und Landesfinanzhilfen EUR Anklam Altstadtkern 1.200.000 Boizenburg Historischer Stadtkern 300.000 Bützow Altstadt 400.000 Friedland Innenstadt 452.000 Goldberg Stadtkern 200.000 Greifswald Innenstadt/Fleischervorstadt 176.996 Greifswald Schönwalde II 400.000 Güstrow Altstadt 480.000 Hagenow Zentrum 800.000 Laage Ortskern 280.000 Malchin Altstadt 800.000 Neubrandenburg Altstadt 2.340.000 Neubrandenburg Oststadt 140.000 Neustrelitz Stadtdenkmal 260.000 Pasewalk Altstadt 680.000 Pasewalk Oststadt 240.000 Rostock Stadtzentrum 2.560.000 Rostock Groß Klein 460.000 Sassnitz Stadthafen 480.000 Schwerin Paulsstadt 4.800.000 Schwerin Mueßer Holz 400.000 Schwerin Neu Zippendorf 200.000 Stavenhagen Historische Altstadt 480.000 Stavenhagen Basepohl 40.000 Stralsund Altstadtinsel 2.400.000 Torgelow Wohnumfeldmaßnahme 450.000 Ueckermünde Ost 332.000 Wismar Ost-Kagenmarkt 660.000 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3269 3 Stadtumbau Ost-Programmteil Rückführung der städtischen Infrastruktur 2014 Gemeinde Bezeichnung der Maßnahme Bundes- und Landesfinanzhilfen EUR Stavenhagen Basepohl 266.000 Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 2014 Gemeinde Bezeichnung der Maßnahme Bundes- und Landesfinanzhilfen EUR Bad Doberan Altstadt 200.000 Greifswald Innenstadt/Fleischervorstadt 1.056.000 Güstrow Altstadt 360.000 Neubrandenburg Altstadt 400.000 Parchim Östl. Altstadt 800.000 Rostock Stadtzentrum 1.740.000 Stralsund Altstadtinsel 624.000 Programm Kleinere Städte und Gemeinden 2014 Gemeinde Bezeichnung der Maßnahme Bundes- und Landesfinanzhilfen EUR Ahlbeck Ortskern 1.140.000 Bergen Innenstadt 400.000 Malchow Stadtinsel u. westl. Altstadt/ Klosteranlage 500.000 Neustadt-Glewe Altstadt 540.000 Röbel Innenstadt 54.000 Tribsees Altstadt 1.240.000 Drucksache 6/3269 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Programm Städtebaulicher Denkmalschutz Ost 2014 Gemeinde Bezeichnung der Maßnahme Bundes- und Landesfinanzhilfen EUR Altentreptow Altstadtkern 640.000 Bad Doberan Altstadt 1.040.000 Barth Historischer Stadtkern Ost/West/Hafenbereich 400.000 Dömitz Ortskern 372.000 Grabow Stadtkern 800.000 Greifswald Innenstadt/Fleischervorstadt 1.912.000 Grimmen Altstadt 160.000 Güstrow Altstadt 592.000 Ludwigslust Altstadt 800.000 Malchow Stadtinsel und westliche Altstadt/Klosteranlage 1.120.000 Neubrandenburg Altstadt 400.000 Neustrelitz Stadtdenkmal 480.000 Parchim Östliche Altstadt 480.000 Penzlin Stadtkern 440.000 Rostock Stadtzentrum 2.040.000 Sassnitz Altstadt 280.000 Stralsund Altstadtinsel 1.120.000 Teterow Historischer Stadtkern 800.000 Wismar Altstadt 1.040.000 Wolgast Innenstadt 752.000 Landeseigenes Städtebauförderprogramm 2014 Gemeinde Bezeichnung der Maßnahme Landesfinanzhilfen EUR Jarmen Altstadt 219.000 Loitz Altstadt 270.000 Grimmen Altstadt 196.000 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3269 5 2. In welchen Gemeinden wurden Mittel für den Rückbau mit dem Programm 2014 bewilligt (bitte Auflistung der jeweiligen Gemeinde mit Anzahl der WE, die rückgebaut werden sollen bzw. wurden)? In folgenden Gemeinden wurden Mittel für den Rückbau dauerhaft leer stehender Wohnungen mit dem Programm 2014 bewilligt: Stadtumbau Ost-Programmteil Rückbau 2014 Gemeinde Bundes- und Landesfinanzhilfen Anzahl rückzubauender WE EUR Altenkirchen 62.100 21 Blankensee 81.128 30 Cammin 37.150 14 Dargun 48.700 14 Ferdinandshof 72.378 24 Galenbeck 65.000 24 Goldberg 53.650 16 Grambow 62.880 24 Grimmen 292.772 49 Gültz 63.000 24 Güstrow 17.172 40 Hintersee 6.008 2 Lohmen 74.210 24 Neubrandenburg 117.590 40 Sassnitz 145.138 60 Schönbeck 43.682 14 Staven 90.520 35 Strasburg 195.468 34 Thandorf 69.140 24 Ueckermünde 149.788 54 Velgast 56.454 21 Wiek 56.924 21 Woldegk 76.152 27 Drucksache 6/3269 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 3. Wie viele Wohnungen wurden seit Beginn des Programms Stadtumbau-Ost in Mecklenburg-Vorpommern bis Ende 2013 insgesamt rückgebaut, wie viele davon in Teilrückbau und wie viele davon von kommunalen bzw. genossenschaftlichen Wohnungs- unternehmen? Im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost, Programmteil Rückbau dauerhaft leer stehender Wohnungen wurden im Zeitraum 2002 bis 2013 insgesamt 26.895 WE zurückgebaut, davon 2.754 WE durch Teilrückbaumaßnahmen. Eine differenzierte Auswertung nach Wohnungsunternehmen liegt nicht vor. 4. Welche Gemeinden konnten mit ihren Anträgen für die jeweiligen Städtebauförderprogramme nicht in das Programm 2014 aufgenommen werden (um eine Übersicht nach Gemeinden, geplanten Maßnahmen, jeweiligem Umfang und Programm wird gebeten)? Folgende Gemeinden/Gesamtmaßnahmen konnten nicht in die Städtebauförderprogramme 2014 aufgenommen werden: Gemeinde Bezeichnung der Maßnahme Antragshöhe Finanzhilfen Programm EUR Bad Sülze Sanierung Kastanienallee und Grundschule/Hort 2.368.500 Landeseigenes Städtebauförderprogramm Burg Stargard Umbau Marktstraße 5 - 7 zum Zentralen Bürgerhaus, Sanierung Krummes Haus 1.815.000 Kleinere Städte und Gemeinden Demmin Historischer Stadtkern 650.000 Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung Eggesin Ortskern 150.000 Landeseigenes Städtebauförderprogramm Feldberg Erschließung barrierefreier Wiesenpark; Sanierung Fallada-Garten 513.500 Kleinere Städte und Gemeinden Greifswald Ostseeviertel Parkseite 900.000 Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3269 7 Gemeinde Bezeichnung der Maßnahme Antragshöhe Finanzhilfen Programm EUR Hagenow Kietz 3.750.000 Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung Kamminke Fischerdorf Am kleinen Haff 520.000 Landeseigenes Städtebauförderprogramm Löcknitz Ortskern 590.000 Landeseigenes Städtebauförderprogramm Loitz Sanierung Gebäude Greifswalder Straße 50.000 Landeseigenes Städtebauförderprogramm Mirow Stadtkern 250.000 Landeseigenes Städtebauförderprogramm Rostock Sanierung Lichtenhäger Brink 996.000 Landeseigenes Städtebauförderprogramm Schwerin Lankow 3.500.000 Stadtumbau Ost und Soziale Stadt Schwerin Schelfstadt/Altstadt 2.400.000 Landeseigenes Städtebauförderprogramm; Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung; Städtebaulicher Denkmalschutz Ost Stavenhagen Sanierung Bahnhofsgebäude 313.650 Landeseigenes Städtebauförderprogramm Waren Innenstadt 345.000 Landeseigenes Städtebauförderprogramm Waren Alte Post - Umbau zur Schule 350.000 Kleinere Städte und Gemeinden Woldegk Altstadt 450.000 Landeseigenes Städtebauförderprogramm und Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung Wolgast Nord 585.000 Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung 5. Sind im Programm 2014 Gemeinden vertreten, für die das Land Unterstützung gewährt, damit die Programmaufnahme nicht an fehlenden Eigenmitteln gescheitert wäre? Für die im Programm 2014 aufgenommenen Gemeinden liegt eine Erklärung zur haushalts- mäßigen Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme und zur Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils vor. Inwieweit die Gemeinden Zuschussanträge zur Erbringung des Eigenanteils für bestehende Förderprogramme (Kofinanzierungsfonds, Sonderbedarfs- zuweisungen) stellen werden, ist der Landesregierung nicht bekannt.