Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. März 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/327 6. Wahlperiode 07.03.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Unterrichtsversorgung an den beruflichen Schulen des Landes MecklenburgVorpommern zum Schulhalbjahr 2011/2012 und ANTWORT der Landesregierung In den Antworten der Landesregierung zu meiner Kleinen Anfrage zur „Unterrichtsversorgung an den beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ vom 01.12.2011 (Drucksache 6/115) konnten mehrere Fragen zur tatsächlichen Unterrichtsversorgung nicht beantwortet werden, weil die entsprechenden Daten erst zum Ende des Schulhalbjahres 2011/2012 erfasst werden. Da der Erfassungszeitraum jetzt erreicht ist, stelle ich diese Fragen erneut. 1. Wie hoch war die rechnerische und tatsächliche Unterrichts- versorgung an den beruflichen Schulen des Landes MecklenburgVorpommern vom Beginn des Schuljahres 2011/2012 bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2011/2012? Nach Umsetzung des Jahresarbeitszeitmodells an den beruflichen Schulen wird im Schuljahr 2011/2012 in allen Staatlichen Schulämtern mit den zur Verfügung stehenden Stellen eine hundertprozentige rechnerische Unterrichtsversorgung in allen Bereichen der beruflichen Schulen erreicht. Zur tatsächlichen Unterrichtsversorgung an den beruflichen Schulen im ersten Schulhalbjahr des Schuljahres 2011/2012 können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben gemacht werden. Die Staatlichen Schulämter haben die notwendigen Daten am 24. Februar 2012 vorgelegt. Die Verarbeitung und Auswertung dieser Daten ist noch nicht abgeschlossen. Drucksache 6/327 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Lehrerstellen waren an den beruflichen Schulen vom Beginn des Schuljahres 2011/2012 bis zum Ende des Schulhalbjahres 2011/2012 nicht besetzt (bitte die Einzelschule und das Fach/die Fächer angeben)? Zum Schuljahresbeginn 2011/2012 waren alle vom Landeshaushalt zur Verfügung gestellten Lehrerstellen besetzt. 3. Wie viele Ausfallstunden sind vom Beginn des Schuljahres 2011/2012 bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2011/2012 an den beruflichen Schulen a) insgesamt und b) fachbezogen angefallen (bitte auf die Einzelschulen bezogen angeben)? 4. Wie viele der unter Frage 3 genannten Ausfallstunden wurden jeweils a) fachgerecht oder b) fachfremd vertreten oder c) fielen ersatzlos aus (bitte auf die Einzelschulen bezogen angeben)? Die Fragen 3 a), b), 4 a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Daten für das erste Schulhalbjahr 2011/2012 liegen der Landesregierung in ausgewerteter Form derzeit nicht vor. Die Verarbeitung und Auswertung dieser Daten ist noch nicht abgeschlossen. Eine Differenzierung nach Fächern erfolgt nicht. Die Erhebung fachbezogener Angaben lässt keine eindeutigen Schlussfolgerungen zu. 5. Wie viele Überstunden sind seit dem Schuljahresbeginn 2011/2012 bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2011/2012 an den beruflichen Schulen angefallen (bitte nach Einzelschule und fachbezogen angeben )? Überstunden werden als mehr erteilte Stunden beziehungsweise Zeitguthaben im Jahreseinsatzplan jeder Lehrkraft an den beruflichen Schulen basierend auf der Verwaltungsvorschrift „Jahresarbeitszeitmodell für Lehrkräfte an beruflichen Schulen“ vom 6. Oktober 2009 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur 11/2009) erfasst. Der Jahreseinsatzplan bezieht sich auf den Zeitraum eines Kalenderjahres. Die Auswertung der Jahreseinsatzpläne 2011 ist noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluss der Analyse am Ende des ersten Quartals 2012 kann die schulbezogene Aufschlüsselung zur Verfügung gestellt werden. Eine fachbezogene Auswertung der Zeitguthaben ist auf der Basis der Jahreseinsatzpläne nicht möglich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/327 3 6. Wie viele des in der Antwort zu Frage 7 meiner Anfrage auf Druck- sache 6/115 genannten Übertrags von 13.627,6 Stunden aus dem Jahr 2010 wurden a) durch Freizeitausgleich oder b) durch Überstundenvergütung abgegolten und c) wie viele Stunden wurden in das Jahr 2011 übertragen? Die Fragen 6 a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Der in der Landtagsdrucksache 6/115 benannte Übertrag von 13.627,6 Unterrichtsstunden ist das Stundenvolumen, das im Kalenderjahr 2010 in Form von mehr erteilten Stunden erarbeitet wurde. Diese 13.627,6 Stunden wurden als Zeitguthaben in das Kalenderjahr 2011 übertragen und sind als Freizeitausgleich geplant. Im Einvernehmen zwischen der Schulleiterin beziehungsweise dem Schulleiter und der jeweiligen Lehrkraft unter Beteiligung des örtlichen Personalrates wurde vereinbart, diese Stunden im Kalenderjahr 2011 durch Freizeit auszugleichen. Darüber hinaus wurden noch 16.451,3 Unterrichtsstunden, die im Kalenderjahr 2010 in Form von mehr erteilten Stunden erarbeitet wurden, im Kalenderjahr 2011 auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen zur Mehrarbeitsvergütung ausgezahlt. 7. Wie viele der in der Antwort zu Frage 7 meiner Anfrage auf Drucksache 6/115 genannten 31.741,1 Stunden (bzw. 15.563,5 nach Einsatzplanung ) für die Zeitkonten, die im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.07.2011 anfielen, wurden im zweiten Halbjahr (01.08. bis 31.12.2011) a) durch Freizeitausgleich oder b) durch Überstundenvergütung abgegolten und c) wie viele Stunden wurden in das Jahr 2012 übertragen? Die Fragen 7 a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Auswertung der Jahreseinsatzpläne 2011 sowie der Abgleich mit dem Übertrag in die Jahreseinsatzpläne 2012 ist noch nicht abgeschlossen. 8. Wie hoch war der rechnerische Gesamtbetrag der Überstundenvergütungen jeweils in den Kalenderjahren 2010 und 2011? 9. Wie hoch waren die an die Lehrkräfte für jeweils die Kalenderjahre 2010 und 2011 tatsächlich ausgezahlten Gesamtbeträge für Überstundenvergütungen ? Die Fragen 8 und 9 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 6/327 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Das bereits in Frage 6 benannte 16.451,3 Unterrichtsstunden umfassende Zeitguthaben aus dem Kalenderjahr 2010 wurde nach den Regelungen zur Mehrarbeitsvergütung vergütet. Inwiefern in das Kalenderjahr 2011 übertragene, durch Freizeit auszugleichende und somit auch bruttoratierlich zu finanzierende Stunden-Zeitguthaben tatsächlich ausgeglichen wurden, kann derzeit nicht abschließend beantwortet werden. Von dem 16.451,3 Unterrichtsstunden umfassenden Zeitguthaben wurden 14.400 Unterrichtsstunden, das entspricht 13,3 Stellen, aus dem Kapitel 0750 MG 04 Titel 0750 427.15 vergütet. Die Differenz, 2.051,3 Unterrichtsstunden (1,9 Stellen), wurde aus dem Kapitel 0750 MG 04 Titel 428.15 vergütet. Rund eine Million Euro wurden zur Vergütung des oben genannten Unterrichtsstunden-Zeitguthabens aus dem Kalenderjahr 2010 angewiesen. Das Ergebnis der Auswertung der Jahresarbeitszeitkonten 2011 liegt noch nicht vor. Gleiches gilt für die Beantwortung der Frage zur Vergütung der Zeitguthaben aus dem Kalenderjahr 2011.