Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. September 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3281 6. Wahlperiode 29.09.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stand der Umsetzung des interfraktionellen Antrages „Für eine Willkommenskultur in Mecklenburg-Vorpommern - Menschen mit Migrationshintergrund bereichern unsere Gesellschaft und unser Zusammenleben“ (Drucksache 6/1758) und ANTWORT der Landesregierung Am 26. April 2013 haben die demokratischen Fraktionen den gemeinsam erarbeiteten Antrag „Für eine Willkommenskultur in MecklenburgVorpommern - Menschen mit Migrationshintergrund bereichern unsere Gesellschaft und unser Zusammenleben“ im Landtag beschlossen. Nun warnt der Minister für Inneres und Sport laut einer dpa-Meldung vom 4. September 2014 vor „der Aufnahme von mehr Flüchtlingen ohne Unterstützung durch die Bürger“. 1. Wie ist der Stand der Umsetzung des Antrages „Für eine Willkommenskultur in Mecklenburg-Vorpommern - Menschen mit Migrationshintergrund bereichern unsere Gesellschaft und unser Zusammenleben“ (Drucksache 6/1758)? Der interfraktionelle Antrag „Für eine Willkommenskultur in Mecklenburg-Vorpommern - Menschen mit Migrationshintergrund bereichern unsere Gesellschaft und unser Zusammen- leben“ enthält integrationspolitische Zielrichtungen, die in einem längerfristigen Prozess umzusetzen sind. Die 2011 von der Landesregierung fortgeschriebene „Landeskonzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten“, die sich auch auf den Flüchtlingsbereich bezieht, bildet hierfür eine wichtige Grundlage. In ihr ist das Ziel verankert, vor dem Hintergrund des demografischen Wandels die Attraktivität des Landes als Zuwanderungsland zu erhöhen. Die Landesregierung hat sich mit der Konzeption dazu bekannt, Integration als Daueraufgabe und wechselseitigen Prozess mit allen maßgeblichen Akteuren gemeinsam zu gestalten. Die Konzeption wird zu gegebener Zeit fortgeschrieben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 10 verwiesen. Drucksache 6/3281 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie kommt die Landesregierung ihrer Aufgabe nach, „die Bedin- gungen dafür zu schaffen, dass Zuwanderung als Bereicherung verstanden und Integration als wechselseitiger Prozess der gegen- seitigen Annäherung gestaltet wird“? 3. Durch welche Maßnahmen fördert die Landesregierung „das Ent- stehen einer Willkommenskultur, also einer Kultur, aus der heraus es selbstverständlich ist, Hilfestellungen während des gesamten Integra- tionsprozesses zu gewähren und die Bereicherung durch Menschen aus anderen Kulturen wertzuschätzen“? Zu 2 und 3 Einen Beitrag zur Willkommenskultur, zur Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen und zur Gestaltung des Integrationsprozesses als wechselseitigen Prozess leistet das Land mit der Förderung von Projekten zur sozialen und beruflichen Integration sowie zur Partizipation von Migrantinnen und Migranten im Land. Das Land fördert Angebote der migrations- spezifischen Beratung, einschließlich der psychosozialen Beratung und Versorgung von Flüchtlingen, der arbeitsmarktbezogenen Unterstützung sowie der Stärkung der aktiven Partizipation und des bürgerschaftlichen Engagements von Migrantenvereinen in Höhe von insgesamt 545.700 Euro jährlich. Die migrationsspezifische Beratung zielt darauf ab, Integrationsprozesse durch individuelle Hilfestellungen von Beginn an zu unterstützen und Kommunikation und Orientierung zu erleichtern. Dies ermöglicht es, sowohl auf Seiten der Menschen mit Migrationshintergrund als auch der Aufnahmegesellschaft integrative Handlungspotenziale zu entwickeln und wechselseitige Akzeptanz und Wertschätzung zu fördern. Für den Doppelhaushalt 2014/2015 sind die Landesmittel für Angebote der Migrationsberatung um 120.000 Euro auf insgesamt 180.000 Euro aufgestockt worden. Damit wird - zusätzlich zu den bundesgeförderten Angeboten der Integrationsbegleitung - pro Gebietskörperschaft die Einrichtung einer halben Stelle für die Migrationsberatung ermöglicht und somit eine flächengerechtere Unterstützung als bisher umgesetzt. Weiterhin wird auf die Antworten zu den Fragen 4 bis 10 verwiesen. 4. Durch welche Maßnahmen versucht die Landesregierung, „die gleich- berechtigte Teilhabe und aktive Partizipation von Migrantinnen und Migranten in allen Lebensbereichen weiter zu verbessern“? Die Landesregierung ist bestrebt, die Teilhabechancen von Menschen mit Migrationshinter- grund zu verbessern durch: - die Unterstützung der Selbstorganisation von Migrantinnen und Migranten sowie ihres bürgerschaftlichen Engagements, - die Einbeziehung sachverständiger Migrantinnen und Migranten in Ausschüssen und Beiräten des Landes, Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3281 3 - die Begleitung und Unterstützung des Netzwerkes MIGRANET-MV, das die landesweite Zusammenarbeit von Migrantenorganisationen und Migrantenvertretungen gewährleistet und - die Einbeziehung gewählter Migrantenvertreter in die Landesintegrationsarbeit sowie in die Konzipierung und Evaluierung von Integrations- und Antidiskriminierungsmaß- nahmen. Die Landesregierung ist bestrebt, eine kontinuierliche Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Migrantenorganisationen an der Planung, Durchführung und Auswertung von Integrationsmaßnahmen auf Landesebene in den dafür geschaffenen Gremien sicherzustellen. Beim Aufbau demokratischer Strukturen bietet die Landeszentrale für politische Bildung Unterstützung im Land an. 5. Durch welche Maßnahmen fördert die Landesregierung „die interkulturelle Kompetenz der Bürgerinnen und Bürger“? Die Förderung der interkulturellen Kompetenz von Bürgerinnen und Bürgern des Landes, insbesondere von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes, ist eine übergeordnete Zielstellung der Konzeption. Sämtliche durch das Land geförderten Integrationsprojekte zielen durch die Förderung von Begegnung, Austausch und Interaktion in vielfältigen Lebensbereichen darauf ab, interkulturelle Kommunikation zu erleichtern und entsprechende Kompetenzen zu stärken. In der Gesamtheit trägt das integrationsfördernde Engagement vieler staatlicher und nichtstaatlicher Akteure in unterschiedlichen Bereichen zur interkulturellen Kompetenzentwicklung bei. Die sich zunehmend entwickelnde Zusammen- arbeit vieler Einrichtungen mit Migrantenvereinen unter dem Dach von „MIGRANET-MV“ und die Vernetzung von Handlungsstrategien und Akteuren auf unterschiedlichen Ebenen sensibilisieren für Migrationshintergründe und fördern interkulturelle Öffnungsprozesse. Entsprechende Impulse soll auch der bei der Landesregierung eingerichtete Landesintegra- tionsbeirat mit seinen Arbeitsgruppen „Kita“, „Schule“, „Übergang Schule - Beruf“, „Berufliche Integration“ und „Strategie“ durch die Beteiligung und den regelmäßigen Austausch vielfältiger Akteure aus Migrantenorganisationen, Vereinen und Kommunen geben. 6. Durch welche Maßnahmen versucht die Landesregierung, Menschen mit Migrationshintergrund den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleich- tern? Den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert das Land mit der Förderung von drei Integrations- fachdiensten Migration, die landesweit arbeitsmarktbezogene Beratung und individuelle Unterstützung auf dem Weg in Arbeit und Beruf anbieten. Drucksache 6/3281 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Eine wichtige Voraussetzung für eine qualifikationsnahe Beschäftigung von Menschen mit Migrationshintergrund ist die Möglichkeit der Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse. Die Landesregierung hat bereits im Dezember 2012 ein Landesgesetz zur Bewertung und Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen verabschiedet. Migrantinnen und Migranten, die die Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Qualifika- tionen anstreben, erhalten Rat und Unterstützung durch drei Servicestellen im Land im Rahmen eines bundesweiten IQ-Programms (Integration durch Qualifizierung). Dieses Programm wird auch genutzt, ein Willkommenszentrum für ausländische Fachkräfte zu konzipieren, Unternehmen interkulturell zu sensibilisieren und Fortbildungen, zum Beispiel für Jobcenter, anzubieten. Flüchtlinge mit nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten Unterstützung durch das „Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge“. Dieser Projektverbund entstand ebenfalls im Rahmen eines Bundesprogramms für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge in der Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2007 - 2013. Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hatte sich 2013 in einem Schreiben an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales für den Fortbestand des Projekts über das Jahr 2013 hinaus eingesetzt. Eine wichtige Säule der Arbeitsmarktintegration sind auch die berufsbezogenen ESF-BAMF- Sprachkurse (ESF-finanziert, vom Bundesamt für Migration- und Flüchtlinge durchgeführt) für Migrantinnen und Migranten. Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds unterstützt das Land die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund auf der Basis a) der Richtlinie zur Förderung von Integrationsprojekten und b) der Richtlinie zur Förderung von Kleinprojekten. Die aktuell geförderten Projekte aus beiden Richtlinien finden sich als Tabelle in der Anlage. 7. Hat die Landesregierung, dem Landtagsbeschluss folgend, geprüft, inwiefern eine „Ausweitung der räumlichen Freizügigkeit für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete auf weitere angrenzende Bundesländer“ möglich wäre? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b) Wenn nicht, warum nicht? Der fachaufsichtliche Erlass zu räumlichen Beschränkungen für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer sowie für Asylbewerberinnen und Asylbewerber ist im August 2013 überarbeitet worden. Dabei ist auf die Vorgabe ermessenslenkender Vorschriften verzichtet worden. Vielmehr sollen die zuständigen Behörden wohlwollend entscheiden; hierauf wurde sich auch auf Dienstbesprechungen der Fachaufsicht mit den Ausländer- behörden verständigt. Die beteiligten Landesregierungen haben bisher kein Einvernehmen über eine Freizügigkeit von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in ihren Ländern hergestellt. Grund hierfür ist der starke Anstieg von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und die damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben und Herausforderungen, die zunächst oberste Priorität haben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3281 5 8. Inwiefern werden Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie gedul- dete Flüchtlinge, so, wie es in der Konzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg- Vorpommern vorgesehen ist, tatsächlich „in den Integrationsprozess einbezogen“? Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie geduldete Flüchtlinge werden in den Integrationsprozess einbezogen, „soweit es ungeachtet ihres zunächst vorübergehenden Aufenthaltes geboten ist“ [vergleiche: Konzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten (erste Fortschreibung)]. Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie geduldeten Flüchtlingen haben nach der Zuweisung an die Aufnahme- kommune Zugang zu Kindertageseinrichtungen und Schulen. Dabei besteht für Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr Anspruch auf (frühkindliche) Förderung in einer Kindertages- einrichtung oder der Kindertagespflege; vor Vollendung des ersten Lebensjahres ist eine bedarfsgerechte Förderung zu gewährleisten. Schülerinnen und Schüler mit nicht vorhandenen oder unzureichenden Deutschkenntnissen erhalten Deutsch-Intensivförderung an einer Standortschule, im Anschluss an den Intensiv- kurs begleitende additive Deutsch-als-Zweitsprache-Förderstunden sowie integrative Förderung im Regelunterricht. Für jugendliche und erwachsene Flüchtlinge auf dem Weg in Ausbildung und Beruf bietet das im Jahr 2009 entstandene Netzwerk „Arbeit für Flüchtlinge“ mit seinen ausbildungs- und arbeitsmarktorientierten Beratungsangeboten Unterstützung an, die die besondere rechtliche Situation von Flüchtlingen berücksichtigt. Mithilfe des Europäischen Flüchtlingsfonds (EIF) sowie einer Zuwendung des Landes wird im vorpommerschen Landesteil ein psychologisch-therapeutisches Angebot für Asylbewerbe- rinnen und Asylbewerber sowie Geduldete unterstützt. Ein weiteres EIF-gefördertes Projekt der Flüchtlingsberatung, Vermittlung und Begleitung zu anderen Beratungsstellen dient der Orientierung im Alltag. 9. Hat die Landesregierung, dem Landtagsbeschluss folgend, eine „weitere Ausweitung der dezentralen Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Geduldeten in Mecklenburg-Vorpommern“ geprüft? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b) Wenn nicht, warum nicht? Im Zusammenhang mit den steigenden Asylbewerberzugangszahlen ist auch die Ausweitung der dezentralen Unterbringung vorangetrieben worden. Je nach den Gegebenheiten in den Landkreisen und kreisfreien Städten werden die Möglichkeiten unterschiedlich stark genutzt. Seitens der Landesregierung sind die Landkreise und kreisfreien Städte bereits am 15. Oktober 2012 aufgefordert worden, verstärkt auf die Möglichkeiten der dezentralen Unterbringung zurückzugreifen. Dabei ist auch darauf hingewiesen worden, dass, soweit geeigneter Wohnraum nicht in ausreichendem Umfang in den zentralen Orten zur Verfügung steht, bis auf weiteres keine Bedenken gegen eine dezentrale Unterbringung außerhalb dieser Orte bestehen. Drucksache 6/3281 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 10. Mit Hilfe welcher Maßnahmen wird die Landesregierung versuchen, die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Aufnahme weiterer Flücht- linge zu erhöhen? Die Landesregierung informiert die kommunalen Gebietskörperschaften rechtzeitig über bevorstehende Aufnahmeverfahren. Im Rahmen bestehender Möglichkeiten der Integrations- und Präventionsförderung sowie von Interventionsmaßnahmen, insbesondere des Landes- programms „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken“, leisten die demokratiestärkenden Aktivitäten und Beratungsangebote im Hinblick auf Aufklärung und Sensibilisierung im Umgang mit Vielfalt einen wichtigen Beitrag. Daneben setzt sich die Landesregierung für den Erhalt der in der Antwort zu Frage 8 genannten flüchtlingsspezifischen Maßnahmen ein. Künftig wird auch die zielgerichtete Nutzung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds für akzeptanzsteigernde Maßnahmen angestrebt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3281 7 Anlage zu Frage 6 Integrationsprojekte Richt- linie Antrags- nummer Zuwendungsempfänger Titel Teilnehmer- zahl Zuwendungszweck Beginn Ende Zuwendung C23 ESF/IV- SM-C23- 0006/14 BilSE - Institut für Bildung und Forschung GmbH SLALOM 200 Praktische Starthilfen für Langzeit- arbeitslose sowie Migrantinnen und Migranten in Rostock, Güstrow und Bad Doberan 01.09.14 31.08.15 202.483,06 € C23 ESF/IV- SM-C23- 0012/13 BilSE - Institut für Bildung und Forschung GmbH ZENIT 400 ZENIT-zielorientierte Integration von Langzeitarbeitslosen sowie Migran- tinnen und Migranten mit verfestigter Arbeitsmarktferne in Schwerin und den Landkreisen Nordwestmecklenburg sowie Ludwigslust-Parchim 01.01.13 28.02.15 194.391,07 € C23 ESF/IV- SM-C23- 0055/13 Stralsunder Innovation Consult GmbH Pharao „Bildung und Arbeit in der Region“ 225 Integration von Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemm- nissen sowie Migrantinnen und Migranten 01.01.13 28.02.15 163.084,88 € Drucksache 6/3281 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Kleinprojekte Richt- linie Antrags- nummer Zuwendungsempfänger Teilnehmer- zahl Zuwendungszweck Beginn Ende Zuwendung C24 ESF/IV- SM-C24- 0009/14 Kulturnetzwerk Mecklenburg - Vorpommern e.V. 10 Medien- und Radiokompetenztraining für Migrantinnen und Migranten aus Rostock im Bürgerradio LOHRO 01.01.14 31.12.14 9.450,00 € C24 ESF/IV- SM-C24- 0026/14 Internationales Kahnschifferzentrum STETTINER HAFF e.V. 10 Soziale Integration von Langzeitarbeitslosen und Migranten durch das Projekt „Verfestigung und Anlegen eines Uferbollwerkes“ in Eggesin 01.06.14 30.11.14 5.896,00 € C24 ESF/IV- SM-C24- 0027/14 Deutsch-Ungarische Gesellschaft in MV e.V., c/o Dr. Adam Sonnevend 25 Integration von Migrantinnen durch das Projekt „Willkommen in Rostock“ 01.07.14 30.06.15 10.000,00 € C24 ESF/IV- SM-C24- 0030/14 Gesellschaft für nachhaltige Regionalentwicklung und Strukturforschung e.V. (genres) 25 Stärkung der Basissprachkompetenz für Flüchtlinge und Unterstützung der Familien- arbeit in Friedland 01.05.14 30.04.15 7.300,00 € C24 ESF/IV- SM-C24- 0031/14 Gesellschaft für nachhaltige Regionalentwicklung und Strukturforschung e. V. (genres) 25 Förderung von Basissprach- und Sozial- kompetenz für Menschen im Asylverfahren in Neubrandenburg 01.05.14 30.04.15 7.298,00 € C24 ESF/IV- SM-C24- 0039/14 FC Anker Wismar e.V. 40 Soziale und kulturelle Integration von Kindern und jungen Erwachsenen mit Migrationshinter- grund aus Wismar durch das Projekt „Integration durch Fußball - kicken statt kämpfen“ 01.07.14 28.02.15 9.822,00 € Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3281 9 Richt- linie Antrags- nummer Zuwendungsempfänger Teilnehmer- zahl Zuwendungszweck Beginn Ende Zuwendung C24 ESF/IV- SM-C24- 0061/13- A01 Der Rostocker Frauenkulturverein „Die Beginen“ e. V. 12 Verbesserung der sozialen Kompetenz von Langzeitarbeitslosen und Migrantinnen aus Rostock durch das Projekt „Kulturgut HANF - eine kreative Annäherung an eine wertvolle Kulturpflanze für gesunde Lebensweise und nachhaltiges Wirtschaften“ 01.04.13 30.09.14 9.820,00 € C24 ESF/IV- SM-C24- 0101/13 Wohltätigkeitsverein Wissen e.V. 16 Integration von sozial Bedürftigen und bildungsfernen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund durch das Projekt „Umwelt-bewusst-sein“ in Schwerin 01.09.13 31.08.14 6.630,00 € C24 ESF/IV- SM-C24- 0117/13 Korni e.V. 18 Integration von Frauen mit Migrationshintergrund in Wolgast durch das Projekt „Kulinarische Streifzüge rund um die Welt“ 01.01.14 31.12.14 9.940,00 €