Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Oktober 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3283 6. Wahlperiode 14.10.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Maisanbau in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der Mais ist in vielen Regionen der Welt ein Grundnahrungsmittel und gehört neben Weizen und Reis zu den wichtigsten Getreidepflanzen. Gleichzeitig wird der Mais, insbesondere in Mitteleuropa, als wichtiges Futtermittel genutzt und findet zunehmend für die Energiegewinnung Verwendung. Er besitzt neben seinem hohen CO2-Aufnahmevermögen eine effiziente Stickstoffverwertung und erzeugt hohe Trockensubstanz- und Energieerträge mit deutlich weniger Wasser als die meisten anderen Kulturpflanzen. Der einzige Nachteil liegt darin, dass der Mais eine Sommerkultur ist und deshalb von der Ernte der Vorfrucht bis zur Aussaat von Mais ein relativ langer Zeitraum ohne Bodenbedeckung liegt. Dadurch besteht ein hohes Risiko für Bodenerosionsschäden, dem jedoch durch verstärkten Anbau von Zwischenfrüchten entgegengewirkt wird. Insgesamt ist der Mais eine der wirtschaftlichsten Pflanzen und in unseren Regionen als Futter- und Energiepflanze bei ordnungsgemäßer Einordnung in die Fruchtfolge unverzichtbar. Drucksache 6/3283 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Laut Statistischem Amt Mecklenburg-Vorpommern betrug im letzten Jahr die Maisanbaufläche 145.700 Hektar. Das entspricht 13,5 % der Ackerfläche in Mecklenburg- Vorpommern. 1. Wie stellt sich die Entwicklung der Anbaufläche für Energiepflanzen innerhalb der letzten 10 Jahre gesamt dar (bitte nach einzelnen Energiepflanzenarten aufschlüsseln)? a) Wie stellt sich die Entwicklung der Maisanbaufläche der letzten 10 Jahre gesamt und zur Ganzpflanzenverwertung (Silomais /Energiepflanze) im speziellen dar (bitte je nach Jahren, Gesamtfläche/Fläche für Energiepflanzennutzung/Fläche für Futterpflanzennutzung, aufschlüsseln)? b) Wie stellt sich die Entwicklung der Maisanbaufläche der letzten 10 Jahre in den einzelnen Landkreisen dar (bitte nach Jahren in den jeweiligen Landkreisen vor und nach der Kreisgebietsreform aufschlüsseln, sofern statistische Erhebungen verfügbar sind)? Die Anbauflächen für die Fruchtarten auf dem Ackerland und Dauerkulturen werden durch das Statistische Landesamt nach Fruchtarten erfasst. Es erfolgt dabei keine Trennung nach dem Verwendungszweck. Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Anbaufläche (Angaben in 1.000 Hektar) Fruchtart 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Getreide 587 571 548 600 588 561 571 598 548 564 davon Winterweizen 348 328 309 337 324 348 349 359 303 348 Raps 232 243 258 223 245 252 212 199 266 245 Zuckerrüben 24 21 24 23 23 25 28 26 25 25 Grasanbau 28 36 36 43 42 43 42 41 35 30 Silomais 79 88 103 110 119 134 155 146 136 147 Brache 82 83 70 37 27 25 20 19 17 16 Quelle: Statistisches Amt MV Darüber hinaus werden Miscanthus, Sudangras, Durchwachsene Silphie und schnell wachsende Gehölze in eher marginalem Umfang angebaut, bei denen fruchtartbedingt in der Regel eine energetische Nutzung unterstellt werden kann. Zu a) Die Entwicklung der Maisanbaufläche der letzten Jahre ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Eine Aufteilung nach Energiepflanzen- und Futterpflanzennutzung ist aufgrund der statistischen Nichterfassung nicht möglich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3283 3 Ackerland (AL) Grünland Mais darunter Anteil Mais am AL Körnermais/ Mais zum Ausreifen (einschließlich Corn Cob Mix - CCM) Silomais/ Grünmais ha % 2005 1.079.900 265.874 84.415 5.749 78.666 7,8 2006 1.091.700 273.400 90.207 2.440 87.767 8,3 2007 1.085.542 267.175 106.127 3.489 102.638 9,8 2008 1.081.539 268.600 116.666 6.318 110.348 10,8 2009 1.088.400 268.500 124.790 5.351 119.438 11,5 2010 1.083.257 264.500 138.718 4.631 134.087 12,8 2011 1.078.388 261.200 161.070 5.888 155.182 14,9 2012 1.078.000 261.900 151.900 6.200 145.700 14,1 2013 1.077.000 260.800 142.300 5.900 136.400 13,2 2014 1.076.600 261.200 151.000 4.200 146.800 14,0 Quelle: Statistisches Amt MV Zu b) Die Ergebnisse der Landkreise werden nur in den Jahren mit einer allgemeinen statistischen Erhebung ausgewiesen. Die nächste Erhebung findet im Jahr 2016 statt. Nachfolgend ist die Erhebung der Silomaisanbaufläche in den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Jahre 2007 und 2010 dargestellt (alle Angaben in Hektar) 2007 Kreisfreie Städte zusammen 68 Bad Doberan 6.021 Demmin 7.965 Güstrow 10.959 Ludwigslust 16.141 Mecklenburg-Strelitz 7.603 Müritz 5.164 Nordvorpommern 7.527 Nordwestmecklenburg 10.393 Ostvorpommern 6.706 Parchim 14.057 Rügen 2.108 Uecker-Randow 7.926 Quelle: Statistisches Amt MV Drucksache 6/3283 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 2010 Kreisfreie Städte zusammen - Mecklenburgische Seenplatte 22.513 Landkreis Rostock 22.544 Vorpommern-Rügen 13.293 Nordwestmecklenburg 11.745 Vorpommern-Greifswald 19.623 Ludwigslust-Parchim 44.368 Quelle: Statistisches Amt MV 2. Wurde seit 2004 Grünland zugunsten des Anbaus von Energiepflanzen umgebrochen? a) Wenn ja, wie viel davon (in Hektar und Prozent) für Mais? b) Wie viel Grünland und bisher landwirtschaftlich nicht genutzte Fläche wurde seit 1990 insgesamt zu Ackerland umgebrochen (sofern statistische Erhebungen verfügbar sind)? c) Wie viel landwirtschaftlich genutzte Fläche wurde seit 1990 insgesamt zu Grünland dauerhaft umgewandelt (wenn möglich, bitte unterteilen in extensiv genutztes, intensiv genutztes Grünland, Naturschutzflächen und sonstige Flächen)? Zu 2, a), b) und c) Die Landesregierung führt weder statistische Erhebungen zur Umwandlung von Grünland in Ackerland noch umgekehrt. Daher können keine Angaben gemacht werden, in welchem Umfang Grünland in Ackerland beziehungsweise zugunsten des Anbaus von Energiepflanzen (zum Beispiel Mais) umgebrochen wurde und wie viel Ackerland seit 1990 in Dauergrünland umgewandelt wurde. Im Rahmen der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen wurden die Betriebsinhaber aber schon seit dem Jahr 2000 verpflichtet, den Umfang ihrer Dauergrünlandflächen nicht zu verringern. Entsprechend einer Ermächtigungsgrundlage für Maßnahmen gegen die Abnahme des Dauergrünlandanteils an der landwirtschaftlichen Fläche im Rahmen von Cross Compliance hat Mecklenburg-Vorpommern eine Dauergrünlanderhaltungsverordnung erlassen und am 29.12.2008 ein Umbruchverbot verfügt. Ausnahmen hiervon waren nur zulässig, wenn eine mindestens gleich große Fläche Ackerland in Dauergrünland umgewandelt wurde und naturschutzrechtliche Gründe nicht dagegen sprachen. Nach Außer-KraftTreten der Verordnung wurde am 10.12.2012 das Dauergrünlanderhaltungsgesetz in Kraft gesetzt, mit dem weiterhin eine Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland verboten ist beziehungsweise bei notwendiger Umwandlung eine gleichgroße Fläche Dauergrünland auf Ackerland angelegt werden muss. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3283 5 Durch diese Maßnahmen konnte der Grünlandanteil am Ackerland in den vergangenen Jahren relativ konstant gehalten werden. Hierzu wird auf die anliegende Tabelle verwiesen. Ackerland (AL) Grünland (GL) Anteil GL an AL in ha in % 1990 1.131.627 341.088 23,2 1991 1.011.817 280.776 21,7 1992 1.008.927 261.413 20,6 1993 1.037.330 270.269 20,7 1994 1.036.448 274.240 20,9 1995 1.060.297 279.677 20,9 1996 1.060.339 283.087 21,1 1997 1.061.801 282.640 21,0 1998 1.081.885 287.018 21,0 1999 1.076.710 282.318 20,8 2000 1.082.128 281.017 20,6 2001 1.082.100 277.228 20,4 2002 1.074.829 277.453 20,5 2003 1.073.200 272.195 20,2 2004 1.083.446 270.362 20,0 2005 1.079.900 265.874 19,8 2006 1.091.700 273.400 20,0 2007 1.085.542 267.175 19,8 2008 1.081.539 268.600 19,9 2009 1.088.400 268.500 19,8 2010 1.083.257 264.500 19,6 2011 1.078.388 261.200 19,5 2012 1.078.000 261.900 19,5 2013 1.077.000 260.800 19,5 2014 1.076.600 261.200 19,5 Quelle: Statistisches Amt MV 3. Den Anbau welcher Energiepflanzen hält die Landesregierung für Mecklenburg-Vorpommern für förderungs- und/oder erstrebenswert (bitte nach einzelnen Arten und Prioritäten aufschlüsseln)? Was unternimmt die Landesregierung, um einen solchen Energiepflanzenanbau und -mix zu erreichen oder zu fördern? Die Anbauentscheidungen für Fruchtarten werden wesentlich von den Marktbedingungen für Agrarrohstoffe und durch die Rahmenbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien (zum Beispiel das EEG) beeinflusst. Drucksache 6/3283 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Die Landesregierung hat ein großes Interesse daran, dass auf den landwirtschaftlichen Flächen eine breite Palette von Fruchtarten angebaut und eine mehrgliedrige Fruchtfolge praktiziert wird. Dies soll durch die strikte Umsetzung der Greening-Anforderungen (Vorgaben zur Anbaudiversifizierung und Auflockerung der Fruchtfolge durch die Ökologischen Vorrangflächen, zum Beispiel der Eiweißpflanzen- und Zwischenfruchtanbau) und das Förderprogramm „Förderung vielfältiger Fruchtarten“ im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen des ELER-Programms erreicht werden. Aber auch die Förderung von anderen Agrarumweltmaßnahmen, wie zum Beispiel die Förderung des ökologischen Landbaus sowie der Anlage von Rand- und Pufferstreifen, soll zu einer Diversifizierung der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen beitragen. Eine spezielle Förderung des Energiepflanzenanbaus durch das Land erfolgt nicht. Die Landesregierung hat jedoch bereits in der Vergangenheit im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen zur Diversifizierung - Teil B - eine Förderung der Etablierung von Kurzumtriebsplantagen (KUP) angeboten und wird in der laufenden Förderperiode den Fördergrundsatz der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) zur Etablierung von KUP umsetzen. Die Landesforschungsanstalt (LFA) bearbeitet in verschiedenen, meist drittmittelfinanzierten Projekten Themen zum Energiepflanzenanbau, um die Grundlagen für einen effizienten Energiepflanzenanbau, aber auch für die Etablierung alternativer Energiepflanzen und eines Energiepflanzenmixes zu schaffen. Folgende Themen/Projekte wurden beziehungsweise werden durch die LFA bearbeitet: - Entwicklung und Vergleich von optimierten Anbausystemen für landwirtschaftliche Produktion von Energiepflanzen unter den verschiedenen Standortbedingungen Deutschlands (EVA) - Anbau von Sorghumhirsen - Anbau von Steinklee als Nutzungsmöglichkeit für Sandböden - Durchwachsene Silphie (Exaktversuch und Praxisanbau) - Anbau von Sida und Östlicher Geißraute - Zuckerrüben für die Biogasproduktion - Nutzung von Getreideganzpflanzen für Biogasanlagen - Nutzung des Vorfruchtwertes von Leguminosen und reduzierter Bodenbearbeitung zur Verbesserung der Treibhausgasbilanz von Biokraftstoffen - Nutzung von Getreidestroh - THG- und Energiebilanzierung landwirtschaftlicher Produktionsverfahren zur Produktion von Biokraftstoffen - Dezentrale Produktion von Rapsölkraftstoffen im Landwirtschaftsbetrieb und deren Qualitätssicherung - Nutzung von Nebenprodukten der Rapsverarbeitung in der Tierernährung - Schnellwachsende Baumarten im Kurzumtrieb (KUP)