Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. Oktober 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3287 6. Wahlperiode 02.10.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Förderung der Gründung und Betreuung von Schülerfirmen und ANTWORT der Landesregierung 1. In der Antwort zu der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3040 werden zwei Verträge mit der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH zur Förderung der Gründung und Betreuung von Schülerfirmen aufgeführt. Was ist jeweils Gegenstand der Verträge und welche Aufgaben nimmt die GSA im Zusammenhang mit der Förderung der Gründung und Betreuung von Schülerfirmen wahr? Gegenstand des Vertrages mit der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) vom 28. November 2007, der mit Datum vom 18. Juli 2013 seine 2. Änderung (kostenneutrale Verlängerung) erfuhr, war die inhaltliche und administrative Begleitung des Projektes Schülerfirmen M-V. Hierbei wurden folgende Leistungen erbracht: - Schaffung von Grundlagen zur Gründung und dem Betreiben von Schülerfirmen als geregelte schulische Veranstaltung, - Pflege, Aktualisierung und konzeptionelle Anpassung der Schülerfirmen-Website, - Entwicklung von Produkten zur Unterstützung der Schülerfirmen, - Öffentlichkeitsarbeit, - inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und Durchführung von Messen und Tagungen, - Begleitendes Erfolgscontrolling von Bildungsträgern und Beratungsagenturen von Schülerfirmen, insbesondere qualitative Auswertung und Bewertung von projektbezogenen Bildungsangeboten, Zufriedenheitsanalyse sowie quantitative und qualitative Zielerreichungskontrolle . Drucksache 6/3287 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Mit Datum vom 11. November 2013 erfuhr der oben angegebene Vertrag seine 3. Änderung. Danach sind folgende Leistungen ab dem 1. Juli 2014 durch die GSA im Rahmen des oben angegebenen Vertrages zu erbringen: - Schaffung von Grundlagen zur Gründung und dem Betreiben von Schülerfirmen als geregelte schulische Veranstaltung, - Pflege, Aktualisierung und konzeptionelle Anpassung der Schülerfirmen-Website, - Entwicklung von Produkten zur Unterstützung der Schülerfirmen, - Öffentlichkeitsarbeit, - inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und Durchführung von Messen und Tagungen, - Statistik und Auswertungen. 2. Erfolgt die Prüfung der Förderanträge nach wie vor sowohl durch die GSA als auch durch das LAGuS und wenn ja, warum wird das Verfahren trotz der Kritik des Landesrechnungshofes fortgeführt? Die Prüfung der Förderanträge erfolgt durch das LAGuS. 3. In welcher Höhe standen Fördermittel in der Zeit zwischen 2007 und 2013 für die Förderung der Gründung und Betreuung von Schülerfirmen zur Verfügung und in welcher Höhe wurden Fördermittel ausgereicht (bitte für jedes Jahr angeben)? Im Rahmen der oben angegebenen Verträge wurden für die administrative Betreuung des Projektes „SCHÜLERFIRMEN M-V“ durch die GSA bisher folgende Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) ausgezahlt: Stand: 17.09.2014 Angaben in Euro Jahr Ausgaben1) 2007 0,00 2008 278.394,81 2009 268.168,24 2010 281.013,66 2011 209.837,27 2012 246.362,18 2013 208.719,76 2014 193.696,22 Gesamt 1.686.192,14 1) Auszahlungen an Endbegünstigten Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3287 3 Darüber hinaus wurden durch die vier folgenden Beratungsagenturen - Bildungs-Service für Europa GmbH (BilSE) - Institut für Bildung und Forschung, - Regionale Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie M-V e. V. (RAA), - Bildungswerk der Wirtschaft MV e. V. (BWMV), - Überregionales Ausbildungszentrum Waren/Grevesmühlen e.V. (ÜAZ) für die unmittelbare Betreuung von Schülerfirmen ab 2009 ESF-Fördermittel wie folgt ausgezahlt: Stand: 17.09.2014 Angaben in Euro Jahr Ausgaben 1) 2009 367.009,35 2010 275.427,26 2011 309.299,83 2012 351.319,29 2013 367.293,39 2014 268.136,51 Gesamt 1.938.485,63 1) Auszahlungen an Endbegünstigten Das aktuelle Projekt „SCHÜLERFIRMEN M-V“ hat eine Laufzeit bis zum 31.07.2015, wobei der Vertrag mit der GSA zum 30.06.2015 endet. Die Förderung erfolgt aus ESF-Strukturfondsmitteln der Förderperiode ESF IV. Darüber hinaus stehen in 2015 für den Vertrag mit der GSA 85.085 Euro und für die vier Beratungsagenturen 130.950 Euro zur Verfügung. Die Höhe der zukünftig noch für das Projekt bereitgestellten Mittel steht derzeit noch nicht fest. 4. In welcher Höhe stehen Fördermittel für die Zeit zwischen 2014 und 2020 zur Verfügung? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.