Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. März 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/329 6. Wahlperiode 08.03.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Aktive Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2007 und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich die Höhe der insgesamt zur Verfügung stehenden Landesmittel für aktive Arbeitsmarktpolitik seit dem Jahr 2007 jährlich entwickelt? Für die Förderung der aktiven Arbeitsmarktpolitik stehen seit dem Jahr 2007 keine Landesmittel zur Verfügung. Die Förderung von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik erfolgt ausschließlich über Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Förderperiode 2007 bis 2013. 2. Wie haben sich die jeweiligen Haushaltsansätze (übertragene Reste bitte gesondert ausweisen) und das Ausgaben-Ist in folgenden Positionen jährlich seit dem Jahr 2007 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Erstattungen des ESF für das Land Mecklenburg-Vorpommern 2007 - 2013 und entsprechende Ausgaben; Ansatz und Ausgaben bezogen auf Titel 683.63 Spezifisches Ziel C.1, Titel 684.65 Spezifisches Ziel C.2, Titel 684.62 Spezifisches Ziel C.3; Einnahmen Bundes-ESF für das Land Mecklenburg-Vorpommern und entsprechende Ausgaben; Sonderzuweisungen des Bundes für Bundesprogramme sowie sonstige Einnahmen und Ausgaben für Arbeitsmarktpolitische Programme oder Projekte)? Drucksache 6/329 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Haushaltsansätze für die Erstattungen der Europäischen Kommission für den ESF der Förderperiode 2007 bis 2013 (Titel 272.60 im Kapitel 1004 – vormals 0608) und die Auszahlungen in den Titeln der Maßnahmegruppe 60 (MG 60) stellen sich in den Jahren 2007 bis 2011 wie folgt dar (Angaben in Tausend Euro): Einnahmen ESF der Förderperiode 2007 bis 2013 Jahr HH-Ansatz (272.60) Erstattung ESF (Ist-Einnah- men) Auszahlungen (MG 60 gesamt) 2007 16.405,0 8.349,5 9.773,6 2008 62.407,0 12.524,2 22.464,0 2009 89.137,6 10.436,8 70.187,8 2010 70.675,6 334,6 80.223,4 2011 54.917,7 13.755,8 53.625,5 Insgesamt 293.542,9 45.400,9 236.274,3 Die in der MG 60 ausgebrachten Ausgabetitel entsprechen den Spezifischen Zielen des Operationellen Programms des ESF für die Förderperiode 2007 bis 2013. In den Ausgabetiteln der MG 60 sind die erwarteten jährlichen Auszahlungen für die ESF-Mittel veranschlagt . Die Gesamtsumme der veranschlagten Haushaltsmittel über die gesamte Förderperiode entspricht dem in der Förderperiode 2007 bis 2013 insgesamt verfügbaren ESF-Mittel des Operationellen Programms des ESF. Bezogen auf die Ausgabetitel der Prioritätsachse C (Spezifisches Ziel C.1: Titel 683.63, Spezifisches Ziel C.2: Titel 684.65, Spezifisches Ziel C.3: Titel 684.62) stellen sich die Ansätze und die Auszahlungen in den Jahren 2007 bis 2011 wie folgt dar (alle Angaben in Tausend Euro): Titel 683.63: Spezifisches Ziel C.1 Arbeitslosen Frauen und Männern den Zugang zur Erwerbstätigkeit erleichtern Jahr HH-Ansatz (683.63) übertragener Rest Inanspruchnahme Deckungsfähigkeit Auszahlungen gebildeter Rest 2007 505,3 0,0 505,3 2008 4.734,0 505,3 89,3 5.150,0 2009 2.774,9 5.150,0 -1.270,4 949,8 5.704,7 2010 2.877,2 5.704,7 -4.489,4 1.149,0 2.943,5 2011 2.849,6 2.943,5 -3.000,0 1.385,5 1.407,6 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/329 3 Titel 684.65: Spezifisches Ziel C.2 Erhöhung und Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit von besonderen Zielgruppen Jahr HH-Ansatz (684.65) übertragener Rest Inanspruchnahme Deckungsfähigkeit Auszahlungen gebildeter Rest 2007 1.325,4 0,0 1.325,4 2008 6.981,8 1.325,4 3.588,7 4.718,5 2009 8.656,5 4.718,5 1.039,5 9.298,8 5.115,7 2010 9.054,8 5.115,7 -1.962,6 10.546,8 1.661,1 2011 8.984,2 1.661,1 3.280,0 10.911,0 3.014,3 Titel 684.62: Spezifisches Ziel C.3 Abbau der geschlechtsspezifischen horizontalen und vertikalen Segregation am Arbeitsmarkt Jahr HH-Ansatz (684.62) übertragener Rest Inanspruchnahme Deckungsfähigkeit Auszahlungen gebildeter Rest 2007 307,2 0,0 307,2 2008 1.382,1 307,2 121,7 1.567,6 2009 1.687,2 1.567,6 358,8 1.069,7 2.543,9 2010 1.749,6 2.543,9 1.055,3 1.112,7 4.236,1 2011 1.732,8 4.236,1 -3.206,2 1.559,9 1.202,8 In der ESF-Förderperiode 2000 bis 2006 hat das Land Mecklenburg-Vorpommern vom Bund zusätzliche ESF-Mittel erhalten. Diese ESF-Mittel wurden in der Maßnahmegruppe 21 (MG 21) veranschlagt. Die Haushaltsansätze für die Erstattungen der Bundes-ESF-Mittel der Förderperiode 2007 bis 2009 (Titel 272.21 im damaligen Kapitel 0608) und die Auszahlungen in den Titeln der MG 21 stellen sich in den Jahren 2007 bis 2009 wie folgt dar (Angaben in Tausend Euro): Einnahmen Bundes-ESF der Förderperiode 2000 bis 2006 Jahr Erstattung ESF (Ist-Einnahmen) Auszahlungen (MG 21 gesamt) 2007 35.225,7 52.444,4 2008 26.298,1 13.619,2 2009 3.660,5 2.052,3 Insgesamt 65.184,3 68.115,9 Sonderzuweisungen des Bundes für Bundesprogramme sowie sonstige Einnahmen und Ausgaben für arbeitsmarktpolitische Programme oder Projekte sind im Landeshaushalt nicht ausgewiesen worden. Drucksache 6/329 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 3. Welche Landesprogramme gab es in den Jahren 2007 bis 2011 im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Landes (bitte die Programme namentlich sowie mit jährlicher und Gesamtteilnehmerzahl sowie mit jährlicher und Gesamtfinanzausstattung auflisten)? a) Wie hat sich die jährliche Anzahl der Teilnehmerinnen und Teil- nehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Landes seit dem Jahr 2007 entwickelt? b) Welche arbeitsmarktpolitische Zielstellung hat die Landesregierung in den Jahren 2007 bis 2011, insbesondere in Bezug auf langzeitarbeitslose Frauen und Männer verfolgt? c) Welche Evaluierungen über die Durchführung und Bewertung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bzw. den Einsatz finanzieller Mittel des Landes wurden von 2007 bis 2011 durch die Landesregierung oder durch von ihr beauftragte Dritte veröffentlicht? Bei der Beantwortung der Frage 3 wird von einem weiten Verständnis von aktiver Arbeitsmarktpolitik ausgegangen, wie es auch der Zielbestimmung der Arbeitsförderung in § 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) zugrunde liegt. Die folgenden Tabellen zur aktiven Arbeitsmarktpolitik umfassen: - Förderung der Eingliederung von Arbeitslosen in Arbeitsmarkt und Gesellschaft, - Förderung von Existenzgründungen primär für Arbeitslose, - Förderung der beruflichen Ausbildung und der Berufsorientierung, - Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten (präventive Arbeitsmarktpolitik) - hierin ist auch der Fördermitteleinsatz für die Beschäftigten der ehemaligen Wadan-Werften im Rahmen der Transfergesellschaft Küste enthalten, - Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt. Seit 2008 wird die aktive Arbeitsmarktpolitik im Rahmen des Programms „Arbeit durch Bildung und Innovation" (ArBI) unterstützt. Im Jahr 2007 und teilweise auch noch im Jahr 2008 erfolgte die Arbeitsmarktförderung auf Basis des „Arbeits- und Strukturentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern" (ASP). Die folgende Tabelle zeigt die Finanzausstattung (Bewilligungen) der aktiven Arbeitsmarktpolitik im Zeitraum von 2007 bis 2011 (Quelle: eigene Daten aus dem Informationssystem für die Arbeitsmarktpolitik – ISAP, Stand 31. Dezember 2011): Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/329 5 Bezüglich der Teilnehmerzahlen wird auf die Antwort zu 3a) verwiesen. Richtlinie 2007 – 2010 2007 2008 2009 2010 2011 A – Förderung der Eingliederung von Arbeitslosen in Arbeitsmarkt und Gesellschaft 30.450 6.110 3.292 7.786 5.300 7.963 Förderung gemeinwohlorientierter Arbeitsförderprojekte ASP A.2.2 2.463 1.590 872 Förderung von Arbeitsplätzen in Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) zur Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit ASP A.2.4 798 798 Förderung der Qualifizierung und Verbesserung der Vermittlungsaussichten von Strafgefangenen ASP B.4.2 3.718 3.718 Förderung von ABM mit Sonderfall für individuell beeinträchtigte junge Menschen (DUO) ASP B.5.2 4 4 Förderung der Qualifizierung von Arbeitslosen ArBI C.1.3 2.123 0 835 392 896 Förderung von Integrationsprojekten ArBI C.2.3 14.746 2.420 4.411 2.785 5.131 Förderung der Qualifizierung von Strafgefangenen und Probandinnen und Probanden der Bewährungshilfe ArBI C.2.5 6.082 2.540 1.997 1.544 Förderung der Qualifizierung von Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug ArBI C.2.6 517 125 392 B – Förderung von Existenzgründungen primär für Arbeitslose 10.178 4.087 1.430 1.404 1.230 2.028 Förderung von Existenzgründerinnen und -gründern durch Zuwendung zum Lebensunterhalt ASP D.8.2 1.492 1.492 Förderung der Qualifizierung und Stabilisierung von Existenzgründerinnen und -gründern ASP D.8.3 1.203 1.203 Förderung der Qualifizierung von Existenzgründerinnen und -gründern durch Bildungsschecks ArBI C.1.1 1.367 161 192 73 941 Mikro-Darlehen ArBI C.1.2 6.116 1.392 1.269 1.212 1.157 1.087 C – Förderung der beruflichen Ausbildung und der Berufsorientierung 114.716 27.419 29.369 32.179 17.149 8.601 betriebsnahe Ausbildungsplätze für nicht vermittelte Bewerberinnen und Bewerber (Ausbildungsprogramme Ost) ASP ArBI A.2.1 1) 45.069 25.552 19.517 Überbetriebliche Ausbildung Landwirtschaft ASP C.6.9 476 200 276 Überbetriebliche Ausbildung Landwirtschaft ArBI B.2.1 1.463 604 464 396 Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung ASP C.6.5 4.461 1.667 2.794 Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung ArBI B.2.2.3 11.423 0 4.565 3.906 2.953 Projekte der Berufsfrühorientierung ASP ArBI C.6.3 B.4.1 2.850 0 0 2.850 0 0 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Betrieblichen Verbundausbildung ArBI B.2.2.4 11.022 0 5.709 2.889 2.424 Förderung der vollzeitschulischen Berufsausbildung ArBI B.2.3 25.206 16.900 6.025 2.282 Förderung von Modellprojekten der Jugendberufshilfe (Produktionsschulen) ArBI C.2.1 12.745 6.782 1.552 3.865 547 D – Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten (präventive Arbeitsmarktpolitik) 40.228 4.950 3.296 23.271 5.178 3.533 Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und der Beschäftigen ASP D.7.1/7.2 6.369 4.950 1.419 Berufliche Weiternbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Unternehmern ArBI A.1.1 2) 31.605 1.877 22.835 4.587 2.306 Förderung zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen ArBI A.1.8 2.254 436 591 1.227 E – Förderung der Gleichstellung am Arbeitsmarkt 18.808 2.595 4.633 3.188 581 7.812 Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern ASP E.9.2 783 783 Modellprojekt zur Verbesserung der Berufschancen für junge Facharbeiterinnen ASP E.9.2.2 908 908 Gemeinwohlorientierte Projekte zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern ASP E.9.3 1.268 903 365 Förderung der Verbesserung der Vereinbarkeit von Arbeits- und Familien-/Privatleben ArBI A.3.1 6.225 2.092 925 581 2.628 Förderung von Projekten zur Verbesserung der Chancengleichheit und des Zugangs zum Arbeitsmarkt ArBI C.3.1 9.624 2.176 2.264 5.184 Insgesamt 214.381 45.160 42.020 67.828 29.437 29.936 1) Ausbildungsplatzprogramme OST 2007 und 2008 wurden zunächst aus dem ASP bewilligt und im ArBI fortgeführt. 2) Inklusive der Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werften in Rostock und Wismar bei der Transfergesellschaft Küste in Mecklenburg und Vorpommern mbH. ASP = Arbeits- und Strukturentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern ArBI = Programm „Arbeit durch Bildung und Innovation“ Arbeitsmarktpro - gramm Förderpunkt Gesamtbewilligung in T EUR Drucksache 6/329 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Zu a) Die folgende Tabelle zeigt die Teilnehmerzahlen (Eintritte in Maßnahmen) im Zeitraum von 2007 bis 2010. Die Teilnehmerzahlen für das Jahr 2011 liegen zurzeit noch nicht vor (Quelle: eigene Daten aus dem Informationssystem für die Arbeitsmarktpolitik - ISAP, Stand 31. Dezember 2011): Richtlinie Teil- nehmende gesamt Teilnehmende Teilnehmende Teilnehmende Teilnehmende A – Förderung der Eingliederung von Arbeitslosen in Arbeitsmarkt und Gesellschaft 11.378 1.332 149 4.407 5.490 Förderung gemeinwohlorientierter Arbeitsförderprojekte ASP A.2.2 198 90 108 Förderung von Arbeitsplätzen in Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) zur Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit ASP A.2.4 419 419 Förderung der Qualifizierung und Verbesserung der Vermittlungsaussichten von Strafgefangenen ASP B.4.2 816 816 Förderung von ABM mit Sonderfall für individuell beeinträchtigte junge Menschen (DUO) ASP B.5.2 7 7 Förderung der Qualifizierung von Arbeitslosen ArBI C.1.3 197 41 53 103 Förderung von Integrationsprojekten ArBI C.2.3 7.753 3.448 4.305 Förderung der Qualifizierung von Strafgefangenen und Probandinnen und Probanden der Bewährungshilfe ArBI C.2.5 1.949 906 1.043 Förderung der Qualifizierung von Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug ArBI C.2.6 39 39 B – Förderung von Existenzgründungen primär für Arbeitslose 4.070 658 411 1.427 1.574 Förderung von Existenzgründerinnen und -gründern durch Zuwendung zum Lebensunterhalt ASP D.8.2 334 334 Förderung der Qualifizierung und Stabilisierung von Existenzgründerinnen und -gründern ASP D.8.3 168 168 Förderung der Qualifizierung von Existenzgründerinnen und -gründern durch Bildungsschecks ArBI C.1.1 3.036 269 1.303 1.464 Mikro-Darlehen ArBI C.1.2 532 156 142 124 110 C – Förderung der beruflichen Ausbildung und der Berufsorientierung 77.859 18.989 18.645 18.762 21.463 betriebsnahe Ausbildungsplätze für nicht vermittelte Bewerberinnen und Bewerber (Ausbildungsprogramme Ost) ASP ArBI A.2.1 1) 3.182 1.854 1.328 Überbetriebliche Ausbildung Landwirtschaft ASP C.6.9 1.948 720 1.228 Überbetriebliche Ausbildung Landwirtschaft ArBI B.2.1 1.789 990 799 Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung ASP C.6.5 16.520 8.950 7.570 Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung ArBI B.2.2.3 27.845 6.217 8.794 12.834 Projekte der Berufsfrühorientierung ASP ArBI C.6.3 B.4.1 20.886 7.465 1.510 5.239 6.672 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Betrieblichen Verbundausbildung ArBI B.2.2.4 2.123 792 1.147 184 Förderung der vollzeitschulischen Berufsausbildung ArBI B.2.3 2.703 1.981 722 Förderung von Modellprojekten der Jugendberufshilfe (Produktionsschulen) ArBI C.2.1 863 611 252 D – Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten (präventive Arbeitsmarktpolitik) 19.819 4.803 3.796 6.462 4.758 Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und der Beschäftigen ASP D.7.1/7.2 8.140 4.803 3.337 Berufliche Weiternbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Unternehmern ArBI A.1.1 2) 6.544 459 4.488 1.597 Förderung zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen ArBI A.1.8 5.135 1.974 3.161 E – Förderung der Gleichstellung am Arbeitsmarkt 1.410 850 59 290 211 Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern ASP E.9.2 737 737 Modellprojekt zur Verbesserung der Berufschancen für junge Facharbeiterinnen ASP E.9.2.2 70 70 Gemeinwohlorientierte Projekte zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern ASP E.9.3 102 43 59 Förderung der Verbesserung der Vereinbarkeit von Arbeits- und Familien-/Privatleben ArBI A.3.1 481 274 207 Förderung von Projekten zur Verbesserung der Chancengleichheit und des Zugangs zum Arbeitsmarkt ArBI C.3.1 20 16 4 Insgesamt 114.536 26.632 23.060 31.348 33.496 1) Ausbildungsplatzprogramme OST 2007 und 2008 wurden zunächst aus dem ASP bewilligt und im ArBI fortgeführt. 2) Inklusive der Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werften in Rostock und Wismar bei der Transfergesellschaft Küste in Mecklenburg und Vorpommern mbH. ASP = Arbeits- und Strukturentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern ArBI = Programm „Arbeit durch Bildung und Innovation“ 2010Arbeitsmarktpro - gramm Förderpunkt 2007 – 2010 2007 2008 2009 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/329 7 Zu b) Die arbeitsmarktpolitische Zielstellung der Landesregierung beinhaltete in den Jahren 2007 bis 2011 die Integration der Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Die Aufgabe liegt dabei nach dem Zweiten und dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch vorrangig bei der Bundesagentur für Arbeit sowie den Jobcentern. Zur Eingliederung Arbeitsloser steht ihnen ein breites, vielfältiges und relativ flexibel einsetzbares Spektrum an Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung. Die Landesregierung unterstützt diese Vorhaben in Teilen flankierend. Zu c) In den Jahren 2007 bis 2011 wurden keine Evaluierungen zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Einen Überblick über den Verlauf der Förderung geben die jährlichen Durchführungsberichte für den Europäischen Sozialfonds, die auf dem Europa-Portal der Landesregierung (www.europa-mv.de) öffentlich zugänglich sind. Die Landesregierung hat eine begleitende Evaluierung zu Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds im Zeitraum 2007 bis 2013 in Auftrag gegeben. Im Rahmen der begleitenden Bewertung werden im Jahr 2012 Evaluierungsstudien zur Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten, zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und zur Förderung von Existenzgründungen abgeschlossen. Es ist beabsichtigt, die Evaluierungsberichte auf dem Europa-Portal zu veröffentlichen. 4. Wie hat sich die Trägerlandschaft im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik in den Jahren 2007 bis 2011 im Land quantitativ und qualitativ entwickelt? Nach Information des Mecklenburg-Vorpommerschen Verbandes der Arbeitsförderungs-, Beschäftigungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft e. V. hat sich die Zahl der Mitgliedsgesellschaften von 2007 zu 2011 von 36 auf 31 reduziert. Weitergehende statistische Angaben zur quantitativen Entwicklung der Trägerlandschaft im Übrigen liegen der Landesregierung nicht vor. Die Gesellschaften sind in der Lage, auf die aktuellen Instrumente und Programme seitens des Bundes und des Landes zu reagieren und diese umzusetzen. Drucksache 6/329 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 5. Wie hat sich die Anzahl der anerkannten Bildungsträger im Land in den Jahren 2007 bis 2011 entwickelt (bitte insgesamt sowie davon Bildungsträger mit Firmensitz in Mecklenburg-Vorpommern angeben)? a) Wie hat sich die Anzahl der tarifgebundenen anerkannten Bildungsträger im Land in den Jahren 2007 bis 2011 entwickelt? b) Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten der anerkannten Bildungsträger im Land in den Jahren 2007 bis 2011 entwickelt? Die Fragen 5, 5a) und 5b) werden im Zusammenhang beantwortet. Die Anzahl der staatlich anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung hat sich in den Jahren 2007 bis 2011 wie folgt entwickelt: Jahr Anzahl der anerkannten Einrichtungen Davon Einrichtungen mit Sitz außerhalb von M-V 2007 205 2008 208 2009 219 2010 223 2011 227 3 Bis zum Jahr 2010 hatten alle staatlich anerkannten Einrichtungen ihren Sitz im Land Mecklenburg-Vorpommern. Eine Anerkennung von Einrichtungen mit Sitz außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern war zu diesem Zeitpunkt rechtlich nicht möglich. Das Weiterbildungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (WBG M-V) schrieb in § 7 Absatz 1 Nummer 1 zwingend vor, dass die Einrichtung ihren Sitz und hauptsächlichen Arbeitsbereich im Land Mecklenburg-Vorpommern haben musste. Erst mit der Veröffentlichung des „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 17. Dezember 2009 wurde § 7 des WBG M-V dahingehend geändert, dass nunmehr nicht nur die Einrichtungen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt werden dürfen. Im Jahr 2011 wurden erstmalig drei Einrichtungen der Weiterbildung mit Sitz außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern anerkannt. Weitergehende Angaben werden statistisch nicht erfasst. 6. Wie hat sich die Anzahl der im Land tätigen Beschäftigungsgesellschaften in den Jahren 2007 bis 2011 entwickelt? a) Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten (Stammpersonal) der Beschäftigungsgesellschaften in den Jahren 2007 bis 2011 entwickelt ? b) Welche Aufgaben nehmen die Beschäftigungsgesellschaften aus Sicht bzw. im Auftrag des Landes wahr? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/329 9 Zu a) Nach Information des Mecklenburg-Vorpommerschen Verbandes der Arbeitsförderungs-, Beschäftigungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft e. V. wurde das Stammpersonal der Mitgliedsgesellschaften von 2007 zu 2011 von 255 auf schätzungsweise 205 reduziert. Weitergehende statistische Angaben zur Beschäftigtenzahl in den Beschäftigungsgesellschaften im Übrigen liegen der Landesregierung nicht vor. Zu b) Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 7. Wie hat sich die Anzahl der vom Land durch die sogenannte Stammkraftförderung bzw. durch Förderung von sogenannten Stammkräfteäquivalenten geförderten Beschäftigungsgesellschaften in den Jahren 2007 bis 2011 entwickelt? a) Welche Beschäftigungsgesellschaften wurden in den Jahren 2007 bis 2011 gefördert? b) Wie hat sich die Anzahl der vom Land geförderten Beschäftigten bzw. die Anzahl der geförderten Stammkraftäquivalente bei den Beschäftigungsgesellschaften in den Jahren 2007 bis 2011 entwickelt ? c) Welche Aufgaben nehmen die vom Land geförderten Beschäftigungsgesellschaften aus Sicht bzw. im Auftrag des Landes wahr? Bis Ende 2008 hatte das Land im Rahmen des Arbeits- und Strukturentwicklungsprogramms (ASP) Organisationen für Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung (OASEN) gefördert. Dabei handelte es sich um Beschäftigungsgesellschaften, die die Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik des Landes auf der Grundlage des ASP umgesetzt haben. Gefördert wurden 18 regionale (jeweils eine pro Landkreis und kreisfreier Stadt) und drei überregionale OASEN. Pro OASE wurden jeweils etwa zwischen drei und acht Stammkräfteäquivalente gefördert. In Folge der Ausrichtung des neuen Operationellen Programms des ESF und der Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik auf den ersten Arbeitsmarkt wurde die OASEN-Förderung zum 31.12.2008 eingestellt. Mit In-Kraft-Treten des Arbeitsmarktprogramms (ArBI) fiel die Richtlinie zur Förderung der OASEN weg. Mit dem landesweiten Projekt PHARAO (Prävention, Hilfe, Anleitung, Reaktion, Aktivierung , Organisation) wurden die ehemals als OASEN geförderten Beschäftigungsgesellschaften in die ESF-geförderte Integration von langzeitarbeitslosen Frauen und Männern mit besonderen Vermittlungshemmnissen einbezogen (Richtlinie C.2.3). Drucksache 6/329 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Zu a) Die nachfolgenden Zuwendungsempfänger wurden im Rahmen des Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklungsprogramms (ASP), Richtlinie A.2.1 – Förderung von Organisationen für Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung – gefördert: 1. ABS Gemeinnützige Gesellschaft für Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturent- wicklung mbH, 2. AFW Arbeitsförderungs- und Fortbildungswerk GmbH Rostock, 3. Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., 4. Barther Qualifizierungs- und Beschäftigungszentrum e. V., 5. BAS Bildungs-, Arbeitsförderungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft mbH Mittleres Mecklenburg, 6. BBR Bildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Rügen mbH, 7. CJD Christliches Jugenddorfwerk Deutschland Waren (Müritz) e. V., 8. Demokratischer Frauenbund Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. Landesvorstand, 9. gBQG Gemeinnützige Regionalgesellschaft "Usedom West" mbH, 10. Gemeinnützige Ludwigsluster Projektgesellschaft mbH, 11. IPSE Innovative Personal- und Strukturentwicklungsgesellschaft mbH Neustrelitz, 12. Natur- und Heimatverein Nord-West-Mecklenburg e. V., 13. NEUMAB - WQG mbH Wirtschaftsentwicklungs- und Qualifizierungsgesellschaft, 14. OAS - Organisation zur Arbeitsförderung und Strukturentwicklung Pasewalk GmbH, 15. Qualifizierungs- und Beschäftigungs-GmbH -Ökotech-, 16. Qualifizierungs- und Entwicklungsgesellschaft Wismar mbH, 17. Stralsunder Innovation Consult GmbH, 18. UEG Unternehmens-Entwicklungs-Gesellschaft mbH Parchim, 19. Verein Perspektive für die Region Bad Doberan e. V., 20. Zukunftswerkstatt Schwerin e. V. Eine Förderung erfolgte im Rahmen dieser ASP-Richtlinie nur bis Ende 2008, im Programm Arbeit durch Bildung und Innovation (ArBI) gibt es keine entsprechende Richtlinie. Zu b) Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Zu c) Die Organisationen für Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung sind heute in erster Linie Dienstleister und Partner der Jobcenter bei der Umsetzung von Eingliederungsleistungen für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II). Die notwendigen Aufwendungen für die Träger von sogenannten 1-Euro-Jobs werden im Rahmen der gewährten Verwaltungspauschale durch die Jobcenter abgegolten. Ein Teil der Beschäftigungsgesellschaften wird im Übrigen im Rahmen der Integrationsprojekte durch das Land gefördert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/329 11 8. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Anzahl der offiziell als arbeitslos erfassten Frauen und Männer in der Gruppe der Langzeitarbeitslosen, der Jüngeren 15- bis unter 20-Jährigen, der Jüngeren 20- bis unter 25-Jährigen, der arbeitslosen Alleinerziehenden , der Älteren über 50 Jahre, der Älteren über 55 bis unter 65 Jahre, der Älteren über 60 bis unter 65 Jahre, der schwerbehinderten Arbeitslosen) seit dem Jahr 2007 (bitte jahresbezogen auch die Entwicklung der entsprechenden Arbeitslosenzahlen auflisten)? a) Welche Ziele verfolgt die Landesregierung für die Jahre 2012 und 2013 bezogen auf diese oder andere Zielgruppen ihrer Arbeitsmarktpolitik ? b) Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Landesregierung ihre arbeitsmarktpolitischen Zielstellungen für die einzelnen Zielgruppen umsetzen (bitte konkreten Beginn der Maßnahmen, Teilnehmerzahlen und den Mitteleinsatz angeben)? c) Welche sonstigen Landesprogramme bzw. Unterstützung welcher Bundesprogramme zur Integration von arbeitslosen Frauen und Männern, insbesondere auch langzeitarbeitslosen Frauen und Männern, will die Landesregierung in den Jahren 2012 und 2013 umsetzen? Die Arbeitslosenzahl ist von 2007 bis 2011 Jahr für Jahr zurückgegangen, von 145.664 Personen im Jahr 2007 auf 107.534 Personen im Jahr 2011 (Jahresdurchschnittswerte ). Dieser Rückgang ist erfreulich. Er umfasst allerdings nicht alle Bevölkerungsgruppen. Die Entwicklung bei den Älteren ist insbesondere vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung zu sehen. Arbeitslose in Mecklenburg-Vorpommern 2007 2008 2009 2010 2011 JD JD JD JD JD JD = Jahresdurchschnitt Insgesamt 145.664 124.030 117.952 109.851 107.534 nach dem Geschlecht Männer 75.004 64.628 65.714 61.755 59.658 langzeitarbeitslos 26.284 18.928 15.169 14.700 15.672 keine Angabe zur Dauer der Arbeitslosigkeit 1.035 291 - - - Frauen 70.660 59.402 52.238 48.096 47.877 langzeitarbeitslos 31.536 21.928 15.826 13.500 14.139 keine Angabe zur Dauer der Arbeitslosigkeit 844 239 - - - nach dem Alter 15 bis unter 20 Jahre 2.997 2.308 1.961 1.588 1.394 20 bis unter 25 Jahre 13.752 11.751 11.349 10.377 9.582 50 bis unter 65 Jahre 39.954 35.377 35.474 34.665 36.486 55 bis unter 65 Jahre 16.967 16.154 18.245 18.792 20.314 60 bis unter 65 Jahre 771 1.153 2.406 3.526 4.661 nach weiteren Merkmalen Alleinerziehende 13.838 11.371 10.331 9.414 9.384 Schwerbehinderte 5.916 5.357 5.043 5.184 5.486 Quelle: Statistik-Service Nordost der Bundesagentur für Arbeit Merkmale Drucksache 6/329 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 Zu a), b) und c) Grundsätzliches Ziel der Landesregierung ist die Reduzierung der Arbeitslosigkeit. Seit Anfang des Jahres führt die Landesregierung einen intensiven Dialog mit der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit zu den Möglichkeiten einer gemeinsamen Arbeitsmarktpolitik, um die zur Verfügung stehenden Instrumente und finanziellen Mittel möglichst wirkungsvoll einzusetzen. Dieser Abstimmungsprozess über Ziele, Zielgruppen und Maßnahmen wird gegenwärtig geführt und ist noch nicht abgeschlossen. 9. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung im Ergebnis der gemeinsamen Klausur mit der Bundesagentur für Arbeit Nord im Januar 2012 für das Jahr 2012 und ggf. darüber hinaus vereinbart? Im Ergebnis der Klausur mit der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit wurde vereinbart, einen intensiven Abstimmungsprozess über eine gemeinsame Arbeitsmarktpolitik zu führen. Es wird im Übrigen auf die Antwort zu den Fragen 8 a), 8 b) und 8 c) verwiesen. 10. Welchen konkreten Stand haben Beratungen mit der Bundesregierung bezüglich der Umsetzung des Koalitionsvertrages in Mecklenburg-Vorpommern bezogen auf die Ziffern 241.¹ und 244.², was hat die Landesregierung bisher konkret zur Umsetzung der beiden Ziffern und mit welchem Ergebnis unternommen und welche weiteren konkreten zeitlichen Planungen zur Umsetzung der beiden Ziffern gibt es bei der Landesregierung? Wie in den Antworten zu den Fragen 8 a), 8 b) und 8 c) sowie zu Frage 9 ausgeführt, ist der Abstimmungsprozess zu einer gemeinsamen Arbeitsmarktpolitik zwischen Land und Bundesagentur für Arbeit noch nicht abgeschlossen. Die Koalitionsvereinbarung bildet für die Landesregierung die Grundlage für diesen Abstimmungsprozess mit der Bundesagentur und den zugelassenen kommunalen Trägern. Im Anschluss an diesen Prozess sind nähere Aussagen über die Umsetzung einzelner Ziffern des Koalitionsvertrags möglich. ¹ Ziffer 241. Für diejenigen, die trotz Vermittlungs- und Qualifizierungsmaßnahmen nicht auf Dauer in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden können, sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit Hilfe des Bundes anzustreben. Entsprechende Initiativen wird das Land auf Bundesebene anstoßen. ² Ziffer 244. Älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollen neue Chancen im Berufsleben eröffnet werden. Die Koalitionspartner setzen sich dafür ein, dass Pilotprojekte des Bundes zur Beschäftigung älterer Arbeitsloser und Langzeitarbeitsloser in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden.