Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. Oktober 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3290 6. Wahlperiode 02.10.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Nestlé-Ansiedlung in Schwerin und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Den Antworten auf die gestellten Fragen liegen Auskünfte vonseiten des Unternehmens Nestlé Deutschland AG zu Grunde. Mit Datum vom 25. Februar 2012 wurde in der Schweriner Volkszeitung die Ansiedlung von Nestlé im Zusammenhang mit der Schaffung von 450 tarifgebundenen Arbeitsplätzen begrüßt. 1. Wie viele Arbeitsplätze mit welchem Anforderungsprofil (qualifizierte Fachkräfte, ungelernte Arbeitskräfte etc.) sind bisher durch das Nestlé-Werk in Schwerin geschaffen worden? Derzeit sind circa 170 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Nestlé-Werk in Schwerin angestellt. Davon sind circa 70 % qualifizierte Facharbeiter, Meister sowie Akademiker und circa 30 % fach- beziehungsweise branchenfremde oder angelernte Mitarbeiter. Drucksache 6/3290 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Arbeitsplätze werden perspektivisch innerhalb welchen Zeitraumes im Nestlé-Werk geschaffen? Von Seiten des Unternehmens ist geplant, in den Jahren 2015 und 2016 jeweils 80 bis 100 weitere Arbeitsplätze zu schaffen. 3. Handelt es sich bei den geschaffenen und zu schaffenden Arbeits- plätzen um Vollzeitarbeitsplätze? Falls nicht, wie viele Teilzeitarbeitsplätze wurden und werden geschaffen und welchen Umfang haben diese Teilzeittätigkeiten? Bei dem Großteil der bislang geschaffenen Arbeitsplätze handelt es sich um Vollzeitarbeits- plätze. Bei einem kleinen Teil der bislang geschaffenen Arbeitsplätze liegt ein Arbeitsverhält- nis in Teilzeit vor. 4. Handelt es sich bei den geschaffenen und zu schaffenden Arbeits- plätzen um unbefristete Arbeitsverhältnisse? Falls nicht, wie viele der Arbeitsverhältnisse sind befristet? Alle im Nestlé-Werk in Schwerin angestellten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sind in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt. Die im Werk beschäftigten Auszubildenden haben einen entsprechend ihrer Ausbildungsdauer befristeten Ausbildungsvertrag. 5. Sind sämtliche Beschäftigungsverhältnisse tarifgebunden und wenn ja, welcher Tarifvertrag gilt? Der größte Teil der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ist in einem tarifgebundenen Arbeits- verhältnis innerhalb des Manteltarifvertrages „Obst- und Gemüseverarbeitende Industrie“ beschäftigt. Ein kleiner Teil der Mitarbeiter hat einen sogenannten außertariflichen Arbeitsvertrag.