Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. Oktober 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3291 6. Wahlperiode 02.10.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Ambulante medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Hausärzte in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten als selbst- ständige niedergelassene Ärzte, wie viele als angestellte Ärzte und wie hat sich das Verhältnis beider Formen in den letzten Jahren ent- wickelt? Die Entwicklung der Hausarztzahlen in Mecklenburg-Vorpommern unterteilt nach zugelassenen und angestellten Ärztinnen und Ärzten ist in den nachfolgenden Übersichten dargestellt: zugelassene Hausärzte Hausärzte (ohne Pädiater) 2009 2010 2011 2012 2013 17.09.2014 Allgemein-/Praktische Ärzte 875 857 844 824 815 805 Internisten 198 198 197 201 204 212 1.073 1.055 1.041 1.025 1.019 1.017 Quelle: Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern Drucksache 6/3291 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 angestellte Hausärzte Hausärzte (ohne Pädiater) 2009 2010 2011 2012 2013 17.09.2014 Allgemein-/Prakt. Ärzte 37 49 57 67 78 82 Internisten 29 32 40 49 57 52 66 81 97 116 135 134 Quelle: Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern Die Zunahme der Zahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte ist nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern zum einen auf eine steigende Bevorzugung dieser Tätigkeitsform zurückzuführen, zum anderen auf den Umstand einer flexibleren Berufsausübung in der vertragsärztlichen Versorgung seit Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes 2007 sowie der Etablierung Medizinischer Versor- gungszentren seit 2004. Zuvor war die Tätigkeit als angestellte Ärztin beziehungsweise angestellter Arzt in der vertragsärztlichen Versorgung bei Haus- wie Fachärztinnen und -ärzten die absolute Ausnahme und stets an eine Leistungsbegrenzung geknüpft. 2. Wie lange müssen Patienten im Durchschnitt in Mecklenburg- Vorpommern auf den ersten Termin bei einem Neurologen oder Psychologen warten? Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, der die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung obliegt, werden die Wartezeiten auf einen Termin nicht im Einzelnen erfasst. Sie können je nach Fachgebiet und Region, gegebenenfalls auch nach Jahreszeit sehr unterschiedlich sein. Um eine adäquate Terminsteuerung unter Berücksichtigung der von einer Ärztin beziehungsweise einem Arzt beurteilten Dringlichkeit der Behandlungsbedürftigkeit zu gewährleisten, wurde in Mecklenburg-Vorpommern durch die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern ein Verfahren zur Kenn- zeichnung von Überweisungen eingeführt. Bezüglich der Behandlung der zunehmenden psychischen Erkrankungen konnte durch die Schaffung von mehr als 100 zusätzlichen Stellen für ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten das Versorgungsangebot verbessert werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3291 3 3. Trifft es zu, dass nichtärztliche Praxisassistenten (Verah und Verah- Care) Patienten in der Häuslichkeit keine Grippeschutzimpfung verab- reichen dürfen und, wenn das der Fall sein sollte, wie wird das begründet? Bei den nichtärztlichen Praxisassistentinnen und Praxisassistenten steht die Arztentlastung im Sinne einer Delegation von Leistungen und nicht der Arztersatz im Sinne einer Substitution im Vordergrund. Bei Impfungen handelt es sich berufs- und weiterbildungsrechtlich um ärztliche Leistungen. Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern setzt für jede Ärztin und jeden Arzt, die oder der Impfungen durchführt, einen sogenannten Grundkurs Impfen (sechs Unterrichtsstunden) voraus. Dieser ist alle fünf Jahre durch einen Refresher-Kurs zu ergänzen beziehungsweise zu aktualisieren. Die nichtärztliche Praxisassistenz kann unter der Aufsicht der Ärztin beziehungsweise des Arztes die Impfung durchführen, nicht aber die Beratung und Aufklärung. 4. Trifft es zu, dass nichtärztliche Praxisassistenten bei Patienten in der Häuslichkeit kein Langzeit-EKG durchführen dürfen und, wenn das der Fall sein sollte, wie wird das begründet? Die Verordnung und Auswertung eines Langzeit-Elektrokardiogramms (EKG) ist eine ärztliche Tätigkeit. Nach Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg- Vorpommern wird daran gearbeitet, das Leistungsangebot der nichtärztlichen Praxisassis- tenzen zu erweitern. Aus Gründen der Behandlungsqualität ist eine entsprechende Qualifikation unter Zugrundelegung fachkundig erarbeiteter Curricula dazu unerlässlich. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage des Sachverständigen- rates für das Gesundheitswesen, „dass zwei ausscheidende Hausärzte des traditionellen Typs zukünftig durch ungefähr drei Hausärzte ersetzt werden müssen“? Hierzu teilt die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern mit, dass es insbesondere aufgrund der Ergebnisse von Umfragen Anhaltspunkte dafür gibt, dass die gegenwärtig ausgebildete Generation von Ärztinnen und Ärzten insgesamt weniger und vermehrt in Angestelltenverhältnissen arbeiten möchte. Es ist zu erwarten, dass dies insgesamt zu einem Rückgang des Leistungsumfanges der einzelnen Ärztin beziehungsweise des einzelnen Arztes führt, sodass es nicht immer ausreichend sein wird, den bestehenden Bedarf durch eine Eins-zu-Eins-Nachbesetzung zu decken. Der Fokus liegt gegenwärtig darauf, die ausscheidenden Hausärztinnen und Hausärzte nachzubesetzen und im Übrigen die Attraktivität der Weiterbildung soweit zu verbessern, dass die Zahl der Hausärztinnen und Hausärzte langfristig nicht nur stabil bleibt, sondern steigt. Den Aussagen der Kassenärzt- lichen Vereinigung schließt sich die Landesregierung an.