Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Oktober 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3303 6. Wahlperiode 14.10.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Gemeinsame Erklärung des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und der Landkreise des Landes Mecklenburg- Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wann und mit welchem Inhalt kam die Erklärung zur Vermeidung einer verfassungsrechtlichen Auseinandersetzung und im Sinne einer bedarfsgerechten Aufgabenwahrnehmung und deren Finanzierung im Rahmen des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg- Vorpommern zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und den Landkreisen zustande? 2. Wurde eine entsprechende Vereinbarung mit den kreisfreien Städten abgeschlossen? a) Wenn ja, wann? b) Wenn nicht, was sind die Gründe dagegen? 3. Inwiefern akzeptiert die Landesregierung die konnexrelevanten Argu- mente durch die im August 2013 in Kraft getretene Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes? 4. Für welche konnexrelevanten Neuregelungen kam die Erhöhung der Zuweisung an die Landkreise in Höhe von 292 T Euro zustande? Wie setzt sich dieser erhöhte Zuweisungsbetrag konkret pro Landkreis zusammen? 5. Wird eine entsprechende Erhöhung auch den kreisfreien Städten zuge- standen? a) Wenn ja, in welcher Höhe? b) Wenn nicht, warum nicht? Drucksache 6/3303 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 6. Soll es eine Evaluierung der auskömmlichen Berechnungsmodalitäten nach dem Konnexitätsprinzip geben? a) Wenn ja, wer führt diese Evaluierung durch? b) Wird beabsichtigt, dass die Ergebnisse der Evaluierung auch dem Landtag zur Kenntnis gegeben werden? 7. Wie wird diese Evaluierung durchgeführt? Zu 1, 2, a), b), 3, 4, 5, a), b), 6, a), b) und 7 Eine Erklärung wie in der Frage 1 wiedergegeben war und ist nicht Verhandlungsgegenstand zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und dem Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern gewesen. Eine Zuweisung an die Landkreise in Höhe von 292 000 Euro ist zwischen den Landkreisen Mecklenburg-Vorpommerns und dem Land nicht vereinbart worden. Eine Evaluierung im Sinne von Frage 6 ist nicht beabsichtigt. Im Übrigen besteht ohnehin eine Kostenbeobachtungspflicht des Landes nach Artikel 72 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.