Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. März 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/331 6. Wahlperiode 02.04.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hochschulbau und ANTWORT der Landesregierung Im Zuge der Föderalismusreform von 2006 wurde die Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern „Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken“ abgeschafft. Vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2019 stehen den Ländern als Kompensation für die entfallende Gemeinschaftsaufgabe jährlich Beträge aus dem Bundeshaushalt zu. Bis zum 31.12.2013 zahlt der Bund nach Artikel 143c Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) zweckgebunden für den Bau und Ausbau von Hochschulen und Universitätskliniken jährlich 695,3 Mio. Euro an die Länder aus. Zu Komplementärbeiträgen hierfür sind die Länder seit 2007 nicht mehr verpflichtet. Die Kompensationszahlungen an die einzelnen Länder werden dabei anhand des Durchschnittsanteils eines jeden Landes an der Hochschulbauförderung des Bundes in den Jahren 2000 bis 2003 ermittelt. Nach Artikel 143c GG in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Satz 1 und § 4 des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) erhält Mecklenburg Vorpommern 2007 bis 2013 jährlich 24,058 Mio. Euro. Zusätzlich stellt der Bund nach Artikel 91b des Grundgesetzes weitere 298 Mio. Euro im Jahr für überregionale Fördermaßnahmen im Hochschulbereich (Forschungsbauten und Großgeräte) zur Verfügung, wobei in diesem Fall die Länder die Komplementärfinanzierung im gleichen Umfang wie der Bund sicherstellen müssen, um die Gelder abzurufen. Bund und Länder überprüfen bis Ende 2013, in welcher Höhe die den Ländern nach § 2 Absatz 1 EntflechtG zugewiesenen Finanzierungsmittel zur Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und erforderlich sind, wobei die Zweckbindung ab dem 1. Januar 2014 entfallen soll. Dies bedeutet, dass Mecklenburg-Vorpommern dann frei ist, die bis 2019 ausgezahlten Mittel des Bundes auch für andere Investitionszwecke einzusetzen . Drucksache 6/331 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie haben sich seit dem Auslaufen der Gemeinschaftsaufgabe Hoch- schulbau die Mittel für a) den Hochschulbau und -ausbau sowie b) für den Bau und Ausbau der Universitätskliniken jährlich in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt? Die Fragen 1a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Folgende Mittel standen für den Hochschulbau und -ausbau sowie für den Bau und Ausbau der Universitätskliniken nach dem Auslaufen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau für die Haushaltsjahre 2007 bis 2011 zur Verfügung. Einrichtung 2007 2008 2009 2010 2011 Hochschulen 25.584.500 15.353.900 17.950.600 36.837.500 43.617.100 Universitätskliniken 41.497.500 54.753.300 56.451.400 44.921.000 36.022.900 Gesamt 67.082.000 70.107.200 74.402.000 81.758.500 79.640.000 Angaben in Euro für Bau, Ersteinrichtung, Grunderwerb (ohne Zukunftsinvestitionsprogramm). 2. In welcher Höhe hat das Land Mecklenburg-Vorpommern die ihm nach der Föderalismusreform zustehenden Kompensationsmittel für den Hochschulbau in den Jahren 2007 bis 2011 jährlich ergänzt (prozentual und absolut)? Von den 24.058.000 Euro Kompensationsmitteln wurden die nachfolgenden Beträge für den Hochschulbau eingesetzt. Die verbleibenden Mittel sind im Einzelplan 07 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur für die Beschaffung wissenschaftlicher Großgeräte vorgesehen. 2007 2008 2009 2010 2011 Gesamt (abzüglich Forschungsbauten) 57.964.000 61.107.200 63.902.000 76.022.200 70.820.000 Ansatz Kompensation für Hochschulbaumaßnahmen nach Abzug des Anteils für Großgeräte 21.858.000 21.858.000 21.358.000 20.858.000 20.358.000 Ergänzung des Landes 36.106.000 39.249.200 42.544.000 55.164.200 50.462.000 Prozentual 62,3 64,2 66,6 72,6 71,3 Angaben in Euro. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/331 3 3. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung, ob, und wenn ja, in welcher Höhe, dem Land seit Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau weniger Investitionsmittel für den Hochschulbau zur Verfügung stehen? Seit der Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau stehen für den Hochschulbau nicht weniger Investitionsmittel zur Verfügung. 4. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Sanierungsbedarf an den Hochschulen des Landes (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)? Auf Basis welcher Daten ist dieser Bedarf ermittelt? 5. Wie bewertet die Landesregierung die Höhe der für den Hochschulbau und -ausbau seit 2007 zur Verfügung stehenden Mittel im Verhältnis zum tatsächlichen Sanierungsbedarf an Hochschulen des Landes und zum Neubau von Hochschulbauten? Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung arbeitet derzeit im Zuge der Ausgestaltung eines Hochschulbaukorridors an aktuellen Angaben zum Ausbaustand und des darin enthaltenden Sanierungsbedarfes. Eine Bewertung kann erst nach dem Vorliegen dieser Angaben vorgenommen werden. 6. In welcher Höhe hat das Land die befristet bis Ende 2011 vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzhilfen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes als Element des Konjunkturprogramms II für Bildungsinfrastrukturinvestitionen abgerufen bzw. verwendet? a) In welcher Höhe wurden diese Finanzhilfen für Hochschulen ver- wendet? b) Zu welchem Zweck wurden diese Mittel an den Hochschulen hauptsächlich verwendet? c) Wie hoch beziffert die Landesregierung den Länderanteil zusätz- lich zu den genannten Finanzhilfen des Bundes? Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat bis zum Ende des Jahres 2011 Finanzhilfen in Höhe von 205.400.000 Euro für Bildungsinfrastrukturinvestitionen abgerufen. Zu a) Davon wurden für die Hochschulen 62.250.000 Euro verwendet. Drucksache 6/331 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu b) Diese dienten hauptsächlich den Baumaßnahmen einschließlich Ersteinrichtungen sowie der Beschaffung wissenschaftlicher Großgeräte. Zu c) Der zusätzliche Landesanteil beträgt 20.750.000 Euro. 7. Plant die Landesregierung die vom Bund nach Artikel 143c des Grundgesetzes zur Verfügung gestellten Kompensationsmittel nach dem Wegfall der Zweckbindung zum 1. Januar 2014 für andere Zwecke als zum Hochschulbau und -ausbau einzusetzen? a) Zu welchem Zwecke sollen diese Mittel nach Plänen der Landes- regierung ab 2014 eingesetzt werden? b) Plant die Landesregierung, die Zweckbindung der Kompensations- mittel für Hochschulbau über den 31.12.2013 hinaus zu erhalten? Die Fragen 7, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Diesbezüglich ist die Meinungsbildung der Landesregierung nicht abgeschlossen. 8. Welche Projekte wurden oder werden in welcher Höhe im Rahmen des Zusammenwirkens von Bund und Ländern nach Artikel 91b Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Grundgesetzes in MecklenburgVorpommern bisher gefördert? Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat beziehungsweise wird im Rahmen des Zusammenwirkens von Bund und Ländern nach Artikel 91b Absatz 1 Grundgesetz (GG) folgende Projekte gefördert beziehungsweise fördern. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/331 5 Bereits geförderte Projekte Vorgesehene Projekte Artikel 91b Absatz 1 Nummer 1 GG Erweiterungsbau für das LeibnizInstitut für Katalyse e. V. Gesamtkosten: 12.502.200 Euro 2. Erweiterungsbau für das Leibniz-Institut für Katalyse e. V. Gesamtkosten: 12.000.000 Euro Erweiterungsbau für das LeibnizInstitut für Plasmaforschung und Technologie e. V. Gesamtkosten: 3.365.600 Euro 3. Ausbaustufe des Fraunhofer Anwendungszentrums Gesamtkosten: 4.200.000 Euro Erweiterungsbau für das Institut für Ostseeforschung Gesamtkosten: 5.095.000 Euro 2. Ausbaustufe des Fraunhofer Anwendungszentrums Gesamtkosten: 4.600.000 Euro Erwerb und Herrichtung des Forschungsschiffs Elisabeth Mann Borgese Gesamtkosten: 6.500.000 Euro Artikel 91b Absatz 1 Nummer 2 GG Zuschuss zum Aufbau des ersten und zweiten Hochleistungsrechners Gesamtkosten: 60.000.000 Euro Anteil des Landes MecklenburgVorpommern : 4.149.000 Euro Zuschuss zum Aufbau eines dritten Hochleistungsrechners Gesamtkosten: 30.000.000 Euro Anteil des Landes MecklenburgVorpommern : 2.385.000 Euro Artikel 91b Absatz 1 Nummer 3 GG Diverse Forschungsgroßgeräte Begutachteter Betrag: 20.808.000 Euro Diverse Forschungsgroßgeräte Begutachteter Betrag: 16.600.000 Euro Universität Greifswald: Greifswalder Center of Drug Absorption and Drug Transport Gesamtkosten: 20.325.000 Euro Universität Rostock: Forschungsbau „Komplexe molekulare Systeme“ des Departements Science and Technology of Life, Light and Matter Gesamtkosten: 19.881.000 Euro