Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Oktober 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3312 6. Wahlperiode 23.10.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Auswirkungen der Mitfinanzierung arbeitsmarktpolitischer Instrumente und Projekte des Landes durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Jobcenter in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Die Landesregierung plant für die Umsetzung ihrer Arbeitsmarktpolitik in der neuen ESF-Förderperiode, die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Jobcenter in die Finanzierung der Instrumente bzw. Projekte einzubeziehen . 1. Mit welcher Intention beabsichtigt die Landesregierung, die Bundes- agentur für Arbeit bzw. die Jobcenter in die Finanzierung der ESF-Instrumente bzw. -Projekte der neuen Förderperiode einzubeziehen ? Die Intention der Landesregierung in der vergangenen wie in der neuen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) ist es, die Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise die Jobcenter in die Finanzierung dort einzubeziehen, wo es sachlich und fachlich erforderlich ist, um alle vorhandenen Kräfte im Land zur Lösung von Aufgaben zu bündeln. Zielsetzung beispielsweise des Programms „Vertiefte Berufsorientierung“ nach § 33 Sozialgesetzbuch III und der (erweiterten) vertieften Berufsorientierung nach § 33 Sozialgesetzbuch III in Verbindung mit § 421q Sozialgesetzbuch III der Bundesagentur für Arbeit ist die Erhöhung der Berufswahlkompetenz Jugendlicher, um den Orientierungs-, Entscheidungs- und Handlungsprozess während der Berufswahl zu fördern und damit instabilen oder gar falschen Entscheidungen entgegenzuwirken. Voraussetzung ist jedoch, dass sich Dritte mit mindestens 50 Prozent an der Förderung beteiligen. Hinzu kommt, dass sich durch den Einsatz der finanziellen Mittel der Bundesagentur für Arbeit gleichzeitig der finanzielle Rahmen insgesamt erhöht. Außerdem kann bei gemeinsamen Projekten das Wissen und die Erfahrung der Bundesagentur für Arbeit genutzt werden. Drucksache 6/3312 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Bei welchen ESF-Instrumenten bzw. -Projekten der neuen Förder- periode beabsichtigt die Landesregierung, die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Jobcenter in die Finanzierung der ESF-Instrumente bzw. -Projekte einzubeziehen? Die finanzielle Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter und sonstiger Dritter erfolgt im Rahmen der durch Kommissionsbeschluss festgelegten Kofinanzierungssätze der operationellen Programme [VO (EU) Nr. 1303/2013 vom 17.12.2013, Amtsblatt L 347 vom 20.12.2013, Art. 120 Nr. 3] und ist bei den gleichen ESF-Instrumenten wie in der letzten Förderperiode beabsichtigt. 3. Inwieweit führt dies zu Mehrbelastungen bei der Abrechnung und Nachweisführung der Projekte? a) Durch welche Maßnahmen will die Landesregierung die Mehr- belastungen bei der Abrechnung und Nachweisführung der Projekte minimieren? b) Inwieweit plant die Landesregierung einen Zuschuss oder eine Kostenerstattung für die Mehrbelastung gegenüber den Trägern der Projekte? Zu 3 und a) Eine Mehrbelastung bei der Abrechnung und Nachweisführung der Projekte ist mit der Einbeziehung in die Finanzierung nicht verbunden. Zum einen wurden auch in der ESF-Förderperiode 2007 bis 2013 neben den ESF-Mitteln andere Kofinanzierungsmittel in den Projekten berücksichtigt. Zum anderen ist es vorgesehen, in der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 die finanzielle Nachweisführung durch die Einführung von Pauschalen für die Träger erheblich zu vereinfachen. Zu b) Auf die Antwort zu den Fragen 3 und a) wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3312 3 4. Welche sonstigen geänderten oder erhöhten Anforderungen ergeben sich gegenüber der bisherigen ESF-Förderung für die Träger durch die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Jobcenter durch die Mitfinanzierung der ESF-Instrumente bzw. -Projekte der neuen Förderperiode? Aus Sicht des Landes und des ESF ergeben sich keine anderen Anforderungen an die Träger als in der alten Förderperiode. 5. Wie viele bisher erfolgreiche Träger von ESF-Maßnahmen der letzten Förderperiode, die künftig über eine Zertifizierung als Zugangsvoraussetzung verfügen müssen, waren bisher nicht zertifiziert? Die Voraussetzungen für die Träger für eine Kofinanzierung seitens der Jobcenter, der Bundesagentur für Arbeit oder sonstiger Dritter werden vom Land nicht erfasst. Folglich können hinsichtlich der Nichtzertifizierung keine Angaben gemacht werden. 6. Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung, bisherige erfolgreiche Träger ESF-finanzierter Instrumente und Programme durch Beratung oder finanzielle Zuschüsse, zum Beispiel bei notwendigen Zertifizierungsverfahren , zu unterstützen? Teilweise wurden bereits in der Vergangenheit Veranstaltungen zur Zertifizierung angeboten. Darüber hinausgehende Bedarfe werden gegebenenfalls in die derzeit noch laufende Planung des Landes einbezogen.