Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Oktober 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3318 6. Wahlperiode 16.10.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nachfragen zur Kleinen Anfrage „Vergabe von Beratungs- und Dienstleistungen durch die Landesregierung an Dritte“ (Drucksache 6/3040) und ANTWORT der Landesregierung 1. Was konkret bedeutet „Durchführen von Systemprüfungen“ durch PwC und was wurde geprüft? Nach der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 Artikel 62 Abschnitt 1 Buchstabe a besteht die Pflicht der Prüfbehörde zu gewährleisten, dass das effektive Funktionieren des Verwaltungs- und Kontrollsystems für das jeweils gültige operationelle Programm der Strukturfonds geprüft wird. Diese Prüfungen beinhalten einen Abgleich zwischen dem beschriebenen und dem tatsächlich angewandten Verwaltungs- und Kontrollsystem. Es gilt im Ergebnis dieser Systemprüfungen, Schwach- stellen im System zu erkennen und auszuräumen, vorhandene Systeme nach Kernanforde- rungen zu bewerten und letztlich eine ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Verordnungen gegenüber der EU-Kommission zu bestätigen. Mit der Durchführung dieser Systemprüfungen im Bereich des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wurde im Jahr 2011 ein externer Anbieter, hier die Wirtschaftsprüfergesellschaft PricewaterhouseCoopers AG (PwC) beauftragt. Drucksache 6/3318 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Was bedeutet „Begleitung Strafverfahren gegen Zuwendungs- empfänger“ durch die Rechtsanwälte Hardt & Römmling und was war Gegenstand des Verfahrens? Bei der Beauftragung der Rechtsanwälte Hardt & Römmling geht es um die Begleitung des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus in den Strafverfahren im Zusammenhang mit der Investitionsförderung des Hotelkomplexes „Hohe Düne“ in der Hansestadt Rostock. In diesem Zusammenhang stellt sich für das Ministerium die Frage, ob und in welchem Umfang beziehungsweise unter welchen Bedingungen Fördermittel zurückzufordern sind. Es geht um eine Begleitung des Ministeriums beim Zusammenwirken mit den Strafverfolgungs- behörden, der Generaldirektionen Wettbewerb und der Regionalentwicklung sowie der Betrugsbekämpfungsbehörde der Europäischen Kommission (OLAF). Die Beauftragung der Anwaltskanzlei erfolgte auch zur Durchführung der Einsicht in umfangreiche Ermittlungs- akten zu einem außerordentlich sowohl rechtlich als auch tatsächlich komplexen Sachverhalt sowie zur daraus resultierenden Bewertung der Unterlagen für eine mögliche Rückforderung von Fördermitteln. 3. Welche Gemeinschaftsauftritte und Publikationen wurden bisher und bis Ablauf des Vertrages durch den Verein Agrarmarketing Mecklenburg-Vorpommern vorbereitet und betreut? Durch den Verein Agrarmarketing Mecklenburg-Vorpommern wurden die nachfolgend genannten Gemeinschaftsauftritte auf Messen sowie Publikationen vorbereitet und betreut: Jahr 2011: BioFach Messe, Private Label Manufacturers Association (PLMA), Allgemeine Nahrungs- und Genussmittel-Ausstellung (ANUGA), Messe BioNord; Jahr 2012: BioFach Messe, PLMA, InterMessen Düsseldorf, Bio Messe Berlin, Report „Lebensmittel Zeitung“; Jahr 2013: BioFach Messe, PLMA, ANUGA, Report „Lebensmittel Zeitung“, Report Fachzeitschrift „Lebensmittel Praxis“; Jahr 2014: BioFach Messe, PLMA, Report „Lebensmittel-Zeitung“. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3318 3 4. Was war Gegenstand des außergerichtlichen Unterlassungsverfahrens, in dem sich das Land durch Latham & Watkins ausdrücklich auf Entscheidung des Ministers vertreten ließ? Gegenstand des Verfahrens war die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs gegen den Herausgeber einer Tageszeitung. Der Anspruch zielte zum einen darauf ab, es zu unterlassen, die Abbildung der Person des Ministers für Inneres und Sport in einer Fotomontage mit den Mitgliedern der rechtsextremen Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) zu verbreiten oder verbreiten zu lassen. Zum anderen zielte der Anspruch auf die Richtigstellung von Inhalten der mit der Foto- montage im Zusammenhang stehenden Berichterstattung. Nach dem Inhalt des Presseartikels habe das Oberverwaltungsgericht das Land verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, „ob V-Leute in der NPD bezahlt wurden und ob mit dem Geld die Partei oder gar die Terrorzelle NSU finanziert wurde.“ Tatsächlich hatte das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass das Land Auskunft darüber erteilen muss, „ob es (…) Erkenntnisse darüber gibt, dass Geldzahlungen an sogenannte V-Leute in der rechtsextremen Szene in Mecklenburg-Vorpommern oder Teile davon in den Aufbau rechtsextremer Strukturen oder in rechtsextreme Propaganda in Mecklenburg-Vorpommern geflossen sind“. 5. Was war Gegenstand in den übrigen Gerichtsverfahren, in denen eine Vertretung des Landes durch Latham & Watkins erfolgte? In einem Fall handelte es sich um einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung einer Tageszeitung zur Erteilung von Auskünften nach dem Landespressegesetz. Es wurde die Auskunft verlangt, ob es seitens der Landesregierung Erkenntnisse darüber gibt, dass und gegebenenfalls in welcher Höhe Geldzahlungen an sogenannte V-Leute in der rechtsextremen Szene in Mecklenburg-Vorpommern oder Teile davon in den Aufbau rechtsextremer Strukturen und in rechtsextreme Propaganda in Mecklenburg-Vorpommern geflossen sind. Zudem wurde Auskunft verlangt zu Erkenntnissen, ob „sich Mitglieder oder mutmaßliche Unterstützer der „Zwickauer Zelle“ beziehungsweise der rechtsextremen Gruppierung „NSU“ in Mecklenburg-Vorpommern aufgehalten haben“. In einem zweiten Fall stellte der Chefredakteur derselben Tageszeitung einen gleichlautenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Bei einem weiteren Fall handelte es sich um die gerichtliche Geltendmachung des in der Antwort zu Frage 4 erwähnten Unterlassungsanspruchs vor dem Landgericht. In den übrigen Fällen handelte es sich um drei eingetragene Vereine und eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die sich im Wege des verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes, letztere in zwei Instanzen, gegen ihre Nennung im Verfassungsschutzbericht 2011 wendeten. Drucksache 6/3318 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Was war Gegenstand der projektbezogenen Aufklärungskommuni- kation durch Steinke & Hauptmann PR- und Medienagentur GmbH? Gegenstand des Vertrages mit der Steinke & Hauptmann PR- und Medienagentur war die Beratung, Planung und Durchführung von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit der Gerichtsstruktur- reform. 7. Was war Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durch die DVZ GmbH? Nach § 7 Absatz 2 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern sind für alle finanzwirksamen Maßnahmen geeignete Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durchzuführen. Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung waren in 2011 und 2012 Umstellungs- beziehungsweise Ablöseprozesse zum bestehenden IT-Verfahren des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (HKR-Verfahren) zu betrachten. Die erforderliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde unter Leitung und in Verantwortung eines externen Beraters in Zusammenarbeit mit der DVZ GmbH und dem Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern erstellt. Die DVZ GmbH wurde mit dem Vergabeverfahren, der auftraggeberseitigen Begleitung und der rechtlichen Bewertung der durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beauftragt. 8. Welche Vorhaben wurden durch die Deloitte & Touche AG geprüft? Das Regelwerk für die EU-Strukturfonds verpflichtet die Prüfbehörden im Rahmen ihrer Aufgaben gemäß Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 16 und 17 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 sicherzustellen, dass Fördervorhaben anhand geeigneter Stichproben hinsichtlich der gegenüber der Europäischen Kommission geltend gemachten Ausgaben geprüft werden. Die Prüfungen beinhalten im Wesentlichen die Beurteilung der Rechtmäßigkeit, die Angemessenheit und die Zuwendungs- fähigkeit der erklärten Ausgaben sowie die zweckentsprechende Verwendung der einge- setzten Fördermittel. Dazu wurde die Deloitte & Touche AG als externer Dienstleister von den jeweiligen Prüfbehörden beauftragt. Im Bereich des Operationellen Programms Mecklenburg-Vorpommerns für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Förderperiode 2007 - 2013 sind auftragsgemäß 51 Vorhaben aus dem Förderbereich „produktive Investitionen der gewerblichen Wirtschaft“ bei den Endbegünstigten vor Ort in Mecklenburg-Vorpommern geprüft worden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3318 5 Weitere Prüfungen wurden auf der Grundlage des Vertrages der Prüfbehörde vom 16.09.2011 im Bereich des Europäischen Sozialfonds (ESF) durchgeführt. Sie umfassten die Verwendung von Fördermitteln für Vorhaben der Jugendsozialarbeit und der Schulsozialarbeit im Projektzeitraum 2008 bis 2010. 9. Was ist Gegenstand der beauftragten gutachterlichen Stellungnahme durch Dipl.-Betriebswirt Jörg Ketelsen? In den unter Antwort zu Frage 2 erwähnten Strafverfahren zum Hotelkomplex „Hohe Düne“ erhebt die Staatsanwaltschaft Rostock unter anderem den Vorwurf, dass Fördermittel falsch abgerechnet worden seien. Aufgrund des Umfangs der Unterlagen und der Komplexität des Vorgangs wurde im Zusammenhang mit der Prüfung einer möglichen Rückforderung von Fördermitteln ein entsprechender Prüfauftrag an den Wirtschaftsprüfer Jörg Ketelsen erteilt.