Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21.10.2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3320 6. Wahlperiode 22.10.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Schaffung barrierefreier Kinos in Mecklenburg-Vorpommern im Zuge der Digitalisierung der Lichtspielhäuser und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 erfolgte durch Zuarbeit der Filmförderungsanstalt. 1. Wie viele Lichtspielhäuser in Mecklenburg-Vorpommern haben seit dem 1. Januar 2014 Anträge auf Förderung nach dem Filmförderungsgesetz gestellt? Seit dem 1. Januar 2014 wurden acht Anträge gestellt. 2. Welche dieser Lichtspielhäuser haben dabei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Fördermittel der Filmförderanstalt zur Verbesserung der Barrierefreiheit zu erhalten? Von dieser Möglichkeit haben das fabrik.kino Neustrelitz und das Kino im Filmbüro Wismar Gebrauch gemacht. Drucksache 6/3320 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. In welchem Umfang wurden die Lichtspielhäuser dabei unterstützt (bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Träger/Eigner und Höhe der Finanzmittel)? Kino Träger Ort Höhe der Finanzmittel (in Euro) fabrik.kino VfKK e. V. Neustrelitz 2.127,00 Kino im Filmbüro Mecklenburg- Vorpommern Film e. V. Wismar 3.000,00 4. Ist zukünftig eine Förderung der Barrierefreiheit in den Lichtspielhäusern vonseiten des Landes geplant? Nach der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Gewährung von Zuwendungen im kulturellen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern vom 14. Juli 2014 können Investitionen, die im direkten Zusammenhang mit einem Projekt entstehen, als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden. Eine Förderentscheidung muss stets im Rahmen einer Einzelfallprüfung unter Beachtung der Antragslage und der insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel getroffen werden. 5. Worin sieht die Landesregierung Gründe dafür, dass seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern keine Anträge zur Förderung der Umstellung kleiner Kinos auf Digitaltechnik vorgelegt wurden? Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) hat im August 2014 ein Förderprogramm zur Digitalisierung besucherarmer beziehungsweise umsatzschwacher Kinos aufgelegt. Ein Förderprogramm des Landes, welches sich an das der BKM anlehnt, wird erarbeitet.