Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. Oktober 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3349 6. Wahlperiode 22.10.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek und Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stillen fördert gesundes Aufwachsen von Anfang an und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Stillen von Säuglingen und Kleinkindern fördert die gesunde Entwicklung von Kindern, trägt zu einer intakten Mutter-Kind-Beziehung bei und wirkt sich positiv auf den Zusammenhalt der Familie aus. In den insgesamt 17 Krankenhäusern mit Geburtshilfeabteilungen erhalten Mutter und Kind in Mecklenburg-Vorpommern eine leitliniengerechte, den medizinischen Standards entsprechende, moderne und babyfreundliche Versorgung. Die Entscheidung, ob und wie lange eine Mutter ihr Kind stillt, liegt jedoch allein bei der Frau. Diese Entscheidung kann positiv beeinflusst werden, wenn die Vorteile des Stillens für die Gesundheit von Mutter und Kind auf eine geeignete Art und Weise an die Frauen herangetragen werden. Diese Kleine Anfrage knüpft an Drucksache 6/2269 an. 1. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Voll- und Teilstillraten in Mecklenburg-Vorpommern? Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu Stillhindernissen und zu Ursachen des Abbrechens des Stillens vor, und welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung daraus? Für die Erfassung von Voll- und Teilstillraten gibt es keine amtlichen Statistiken. Der Landes- regierung liegen deshalb keine Erkenntnisse hierzu vor. Selbiges gilt im Hinblick auf Still- hindernisse und die Ursachen des Abbrechens des Stillens. Drucksache 6/3349 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Die Initiative „babyfreundlich“ von WHO und UNICEF zertifiziert deutschlandweit Kliniken, die sich nach festgelegten Meilensteinen u. a. in vorbildlicher Weise den Themen Bonding und Stillen widmen. In Mecklenburg-Vorpommern ist bisher keine Einrichtung mit dem Zertifikat „babyfreundlich“ ausgestattet. Ist der Landesregierung bekannt, welche Hinderungsgründe für Kliniken vorliegen, dieses Zertifikat zu erhalten? Jedes Krankenhaus in Mecklenburg-Vorpommern unterliegt den in deutschen Kliniken vorge- schriebenen Qualitätssicherungssystemen. Alle darüber hinaus gehenden Zertifizierungen von Krankenhäusern liegen grundsätzlich in der Gestaltungsfreiheit und -verantwortlichkeit des einzelnen Krankenhausträgers. Der Erwerb des Qualitätssiegels „Babyfreundliches Krankenhaus “ ist als eine zusätzliche eigeninitiierte Leistung zu sehen. Derzeit befinden sich drei Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg zum Erwerb des Qualitätssiegels „Babyfreundliches Krankenhaus“ (http://www.babyfreundlich. org/fileadmin/user_upload/download/einrichtungen/KH-BF-ohneAZ-2014-09-12.pdf). 3. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, inwieweit sich die Nach- frage werdender Mütter nach babyfreundlichen Krankenhäusern mit dem tatsächlichen Angebot in Mecklenburg-Vorpommern deckt? Es liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, dass das Angebot die Nachfrage nicht deckt, da alle Krankenhäuser mit einer Abteilung für Geburtshilfe in Mecklenburg- Vorpommern grundsätzlich babyfreundlich sind. 4. Ist der Landesregierung bekannt, ob alle Kliniken, die über geburts- hilfliche Abteilungen und Kinderkliniken/Neonatologie verfügen, nach den sogenannten ILCA-Richtlinien (Klinischen Leitlinien zur Etablierung des ausschließlichen Stillens an Kliniken) arbeiten? Der Landesregierung obliegt keine Fachaufsicht über die medizinischen Leistungen der Krankenhäuser. Die Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern teilte auf Anfrage mit, dass die Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern ihre medizinischen Leistungen leitlinien- gerecht erbringen.