Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. Oktober 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3357 6. Wahlperiode 03.11.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Regine Lück, Fraktion DIE LINKE Förderung von Grundzentren aus EU-Mitteln in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 und ANTWORT der Landesregierung 1. Durch wen und nach welchen Kriterien wurde entschieden, welche Grundzentren aus Mitteln des EFRE bzw. des ELER in der neuen EU-Förderperiode gefördert werden können? Eine Trennung danach, ob in bestimmten Grundzentren ausschließlich Zuwendungen gewährt werden können, die Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) beinhalten, oder ausschließlich Zuwendungen gewährt werden können, die Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) enthalten, besteht nicht. Für Vorhaben in Grundzentren können sowohl Zuwendungen gewährt werden, die auch EFRE-Mittel beinhalten, als auch Zuwendungen, die auch ELER- Mittel beinhalten. Ob eine Zuwendung, die Mittel aus einem der beiden Fonds enthält, gewährt werden kann, hängt nicht vom Raumordnungsbegriff „Grundzentrum“ ab, sondern davon, ob das Vorhaben gemäß dem Zuwendungszweck einer Förderrichtlinie, mit der eine Maßnahme aus dem Operationellen Programm für den EFRE (EFRE-OP) beziehungsweise aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum umgesetzt wird, zuwendungsfähig ist. Allerdings verlangen die EU-Vorschriften, dass sich der Einsatz der Mittel aus den beiden Fonds ergänzen jedoch nicht überschneiden soll. Mithin ist zu vermeiden, dass der gleiche Förderzweck in beiden Fonds Berücksichtigung findet (inhaltliche Trennung). Drucksache 6/3357 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Alternativ besteht die Möglichkeit der gegenseitigen Abgrenzung des Einsatzes der Mittel der beiden Fonds bei einem inhaltlich analogen Förderzweck durch die Definition von Gebiets- kulissen, in denen entweder der eine oder der andere Fonds zum Einsatz kommen kann (räumliche Trennung). Beide Varianten werden in Mecklenburg-Vorpommern auch unter Berücksichtigung der nach den EU-Verordnungen zu den Fonds zulässigen Zwecke des Mitteleinsatzes angewendet. Ein Beispiel für die inhaltliche Trennung ist die Förderung von Investitionen in touristische Radwege. Hier können Zuwendungen unabhängig davon, ob die Investition im Gebiet eines Grundzentrums durchgeführt wird oder nicht, Mittel aus dem EFRE jedoch nicht aus dem ELER beinhalten. Ein Beispiel für die räumliche Trennung ist die Förderung der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung, bei der in Ober- und Mittelzentren nur Mittel aus dem EFRE und in Grundzentren nur Mittel aus dem ELER eingesetzt werden. 2. Welche Grundzentren (Auflistung mit Angabe der Einwohner) können aus EFRE-Mitteln gefördert werden? Es gibt kein Grundzentrum, in dem kein Vorhaben mit einer Zuwendung, die auch Mittel aus dem EFRE beinhaltet, unterstützt werden kann. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Welche Grundzentren (Auflistung mit Angabe der Einwohner) können aus ELER-Mitteln gefördert werden? Es gibt kein Grundzentrum, in dem kein Vorhaben mit einer Zuwendung, die auch Mittel aus dem ELER beinhaltet, unterstützt werden kann. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Welche Förderbedingungen sind durch die Grundzentren zu erfüllen, um Förderung aus EU-Mitteln zu erhalten? 5. Was kann in Grundzentren gefördert werden? Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Ergänzend zur Antwort zu Frage 1 ist festzustellen, dass keine Bedingung besteht, die sich aus dem Raumordnungsbegriff „Grundzentrum“ ergibt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3357 3 Vielmehr sind die Förderbedingungen und Fördermöglichkeiten an den jeweiligen Förder- gegenstand/Förderzweck und die Art des Antragstellers (zum Beispiel juristische Person des öffentlichen Rechts, juristische Person des privaten Rechts, Personengesellschaften, natür- liche Person) gebunden. Grundlage für die Förderung sind die entsprechenden Förderricht- linien, die für die neue Förderperiode aktuell in Erarbeitung sind. Nach Veröffentlichung dieser Richtlinien stehen dann für die Grundzentren die gleichen Förderbedingungen und Fördermöglichkeiten zur Verfügung, wie für alle anderen Adressaten.