Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Oktober 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3358 6. Wahlperiode 24.10.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg und Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Radweg zwischen Upahl und Rüting und ANTWORT der Landesregierung Der Landkreis Nordwestmecklenburg berät aktuell die Prioriätenliste für ausstehende Lückenschlüsse von straßenbegleitenden Radwegen an Landesstraßen im Kreis. Der fehlende Radweg zwischen den beiden Ortslagen Upahl und Rüting wurde hiernach mit höchster Prioritätsstufe bedacht, da hier erheblicher Radverkehr und zudem motorisierter Verkehr zu verzeichnen ist und somit die Verkehrssicherheit für Radfahrer erheblich eingeschränkt ist. 1. Inwiefern unterliegt der eventuelle Bau eines straßenbegleitenden Radweges zwischen Upahl und Rüting dem Lückenschlussprogramm des Landes? Der Radweg zwischen Upahl und Rüting ist als 2. Bauabschnitt der Radwegemaßnahme Mühlen Eichsen - Upahl an der Landesstraße 03 in der Vorschlagsliste des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung an den Landkreis Nordwestmecklenburg für das Lückenschlussprogramm zum Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Landesstraßen 2014 - 2016 (EFRE V) enthalten. Drucksache 6/3358 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Liegt für den Bau eines Radweges zwischen Upahl und Rüting ein Antrag des Kreises NWM vor? Wenn ja, welcher Zeithorizont ist für die Realisierung des Radweges vorgesehen? Die Priorisierung des Landkreises Nordwestmecklenburg für Radwege, die im Rahmen des Lückenschlussprogrammes realisiert werden sollen, sowie ein Antrag für den vorbezeichneten Abschnitt liegen der Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern bisher nicht vor. Sollte der Radweg von Upahl nach Rüting durch den Landkreis mit einer hohen Priorität eingestuft werden, könnte eine Realisierung mit Mitteln des Lückenschlussprogramms erfolgen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass alle benötigten Grundstücke durch die Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern erworben werden können. Wegen der damit verbundenen Unwägbarkeiten kann derzeit kein Zeithorizont genannt werden (siehe Antwort zu Frage 4). 3. Welche Probleme sind dem Land bekannt, die einer Realisierung des Radweges zwischen Upahl und Rüting entgegenstehen könnten (zum Beispiel Grunderwerb)? Momentan ist der Grunderwerb noch nicht abschließend geklärt. Für ein Grundstück konnten die erforderlichen Bauerlaubnisverträge bisher nicht abgeschlossen werden. 4. Welche Lösungsmöglichkeiten sieht das Land, wenn Frage 3 bejaht worden ist? Grundsätzlich strebt das zuständige Straßenbauamt Schwerin an, den Grunderwerb der noch benötigten Fläche ohne förmliches Verfahren zu tätigen. Sollte dies nicht möglich sein, müsste ein Planfeststellungsverfahren für die Baumaßnahme durchgeführt werden. Der im Ergebnis dieses Verfahrens zu erlassene Planfeststellungsbeschluss wäre dann die Grundlage für ein eventuell durchzuführendes Enteignungsverfahren.