Der Minister Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. November 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3363 6. Wahlperiode 10.11.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Umsetzung der Maßnahmen des „Landeskonzeptes Übergang von der Schule in den Beruf“ und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. 1. Zu welchem Zeitpunkt plant die Landesregierung, das „Landeskonzept Übergang von der Schule in den Beruf“ in den Landtag einzubringen ? Das Landeskonzept zum Übergang von der Schule in den Beruf wurde im Auftrag des Bündnisses für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit erstellt und von diesem verabschiedet. Eine Vorlage und Diskussion des gesamten Konzeptes im Landtag ist nicht angedacht. Bestandteile , die den Bereich der Inklusion beeinflussen, werden - wie zugesagt - erörtert werden. Ein Termin hierfür steht noch nicht fest. Drucksache 6/3363 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Maßnahmen für einen verbesserten Übergang von der Schule in den Beruf plant die Landesregierung für die Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016? Bereits zur zweiten Hälfte des Schuljahres 2014/2015 und im Schuljahr 2015/2016 wird der kostenfreie Versand und die Nutzung des Berufswahlpasses durch die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 7 im nichtgymnasialen Bildungsgang umgesetzt. Die Finanzierung erfolgt hälftig durch die Partner aus der Wirtschaft und durch das Land. Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 soll ein Sozialpraktikum im Umfang von fünf Praktikumstagen verpflichtend eingeführt werden. Im Schuljahr 2015/2016 wird des Weiteren unter fachlicher Einbeziehung der Lehrkräfte die Planung und Vorbereitung des Modellvorhabens erfolgen. Dazu gehören die Umgestaltung des Rahmenplanes des Faches „Arbeit, Wirtschaft, Technik und Informatik“ und die Schulung von Lehrkräften für das Modellvorhaben. Die Landesregierung plant die weitere Unterstützung der fünf Produktionsschulen mit ihren acht Standorten mit der bisherigen Anzahl von circa 350 Plätzen. Darüber hinaus erarbeitet die Landesregierung derzeit die Grundsätze für die außerschulischen Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 Sozialgesetzbuch Drittes Buch. 3. Wie viele Stellen für Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter sind für die Schuljahre 2014/2015, 2015/2016 und 2016/2017 geplant? Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter werden vollständig aus dem Bundesprogramm „Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss “ durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Die Ausschreibung und Umsetzung erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit. Das Land benennt lediglich geeignete Schulen mit einem entsprechenden Bedarf für Berufseinstiegsbegleitung. Die Länder bekommen ein Kontingent an Betreuungsplätzen zugewiesen, das durch die Bundesagentur für Arbeit in regionale Lose aufgeteilt wird. Auf diese Lose bewerben sich Bildungsträger. Diese planen dann, wie viele (Voll- oder Teilzeit-)Kräfte beschäftigt werden. Dafür gilt ein Schlüssel von einer in Vollzeit tätigen Fachkraft für 20 Jugendliche. Problematisch ist eine genaue Vorhersage zusätzlich vor dem Hintergrund, dass die Betreuungsplätze neu vergeben werden, wenn Jugendliche vorzeitig aus dem Programm ausscheiden. Derzeit sind in Mecklenburg-Vorpommern nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit 1.098 Plätze gemeldet, was pauschal einer Anzahl von 54,9 Vollzeitkräften entspricht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3363 3 Folgende Plätze werden in den kommenden Jahren voraussichtlich dazu kommen: - mit Start März 2015: 472 neue Plätze (entspricht rund 23,6 neuen Vollzeitkräften), - mit Start Schuljahr 2015/2016: 842 neue Plätze (entspricht rund 42,1 neuen Vollzeit- kräften), - mit Start Schuljahr 2016/2017: 845 neue Plätze (entspricht rund 42,25 neuen Vollzeit- kräften). Es werden allerdings auch Plätze auslaufen: - zum 31.08.2015 werden 120 Plätze (6 Vollzeitstellen) auslaufen, - zum 31.08.2016 werden 374 Plätze (18,7 Vollzeitstellen) auslaufen. Die Gesamtsituation wird sich damit voraussichtlich wie folgt darstellen: Vollzeitkräfte Berufseinstiegsbegleitung zurzeit März 2015 Start Schuljahr 2015/2016 Start Schuljahr 2016/2017 54,9 78,5 114,6 138,15 4. Für welche Maßnahmen des „Landeskonzeptes Übergang von der Schule in den Beruf“ an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen liegen in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 Konzeptionen vor, werden Vorbereitungen getroffen oder werden Modellvorhaben durchgeführt (bitte getrennt nach Maßnahmen, Schularten und Schuljahren angeben)? Schuljahr 2014/2015 Schuljahr 2015/2016 Berufswahlpass Bereitstellung für das zweite Schulhalbjahr Bereitstellung mit Beginn des Schuljahres Sozialpraktikum Vorbereitung und Änderung der „Richtlinie zur Berufsorientierung an allgemein bildenden und beruflichen Schulen“ vom 14. September 2011 Gilt voraussichtlich mit Beginn des Schuljahres Rahmenplan ArbeitWirtschaft -Technik/ Informatik Wahlpflichtunterricht Praxislernen Potenzialanalyse Planung der Erprobung dieser Maßnahmen in einem Modellvorhaben Vorbereitung des Modellvorhabens : - Auswahl der Schulen, - Schulung der Lehrkräfte, - Festlegung der Prozessbeglei- tung. Für die beruflichen Schulen ist im derzeitigen Landeskonzept ein jährliches Monitoring geplant. Drucksache 6/3363 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Seit welchem Schuljahr wird das Fach „Studienorientierung“ mit jeweils welcher Anzahl von Wochenstunden an den Gymnasien, Fachgymnasien sowie in den gymnasialen Bildungsgängen der Gesamtschulen unterrichtet? § 6 Absatz 5 der „Verordnung über die Kontingentstundentafel an den allgemein bildenden Schulen“ vom 27. April 2009, zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Kontingentstundentafelverordnung“ vom 6. Juni 2014, regelt, dass in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe alle Schülerinnen und Schüler an einem einstündigen verbindlichen Kurs Studienorientierung teilnehmen. Das Fach wird in der Kontingentstundentafel innerhalb des Wahlpflichtunterrichts ausgewiesen und seit dem Schuljahr 2009/2010 erteilt. 6. In welchem Schuljahr wurde der Rahmenplan für das Fach „Studienorientierung “ mit Unterstützung welcher Experten erarbeitet? Mit Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur „Vorbereitung des Schuljahres 2009/2010 an Gymnasien und Gesamtschulen/Studienorientierung und Wahlpflichtunterricht Studienorientierung“ vom 5. Juni 2009 wurden die Schulen über die Rahmenbedingungen, die Grundsätze, die Konzeptdarstellung zum Unterrichtsfach, zu den Unterrichtsmöglichkeiten und zum Wahlpflichtunterricht informiert. Außerdem enthält die „Richtlinie zur Berufsorientierung an allgemein bildenden und beruflichen Schulen“ vom 14. September 2011 Regelungen zum Fach „Studienorientierung“: „Jede Schule mit gymnasialer Oberstufe erarbeitet in Zusammenarbeit mit den regionalen Partnern der Wirtschaft und der Berufsberatung das Konzept für die Gestaltung des Wahlpflichtfaches Studienorientierung in der Jahrgangsstufe 10.“ 7. In welcher inhaltlichen Ausrichtung unterscheiden sich die aktuell durchgeführten Potenzialanalysen für die Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen des Landes von denen im „Landeskonzept Übergang von der Schule in den Beruf“ geplanten Potenzialanalysen ? Das Landeskonzept zum Übergang von der Schule in den Beruf beschreibt die Potenzialanalyse als ein Instrument, welches beim Übergang von der Schule in den Beruf für Schülerinnen und Schüler, Schule und schulexterne Partner sehr hilfreich sein kann, aber derzeit in (auch inhaltlich) unterschiedlicher Qualität durchgeführt wird. Die Potenzialanalyse wird finanziert aus dem „Berufsorientierungsprogramm in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten “ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3363 5 Da die Förderung nach Angaben des oben genannten Bundesministeriums voraussichtlich 2019/2020 auslaufen wird, muss nach Möglichkeiten einer Fortführung ohne Bundesmittel gesucht werden. Ein Ziel des Landeskonzeptes ist daher die Sicherung eines - zumindest in den nicht unmittelbar auf ein Studium vorbereitenden weiterführenden Schulen beziehungsweise Bildungsgängen flächendeckenden, - qualitativ hochwertigen und - dauerhaft abgesicherten Verfahrens einer Potenzialanalyse für Schülerinnen und Schüler in MecklenburgVorpommern . Die Ausgestaltung dieser Potenzialanalyse soll unter fachlicher Einbeziehung der Lehrkräfte, in Verzahnung mit anderen Maßnahmen des Landeskonzeptes wie zum Beispiel der Weiterentwicklung des Unterrichtes im Fach „Arbeit, Wirtschaft, Technik und Informatik“ und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen. Daraus resultiert, dass inhaltliche Unterschiede zu den derzeit durchgeführten Potenzialanalysen noch nicht benannt werden können, bevor diese Planung erfolgt ist. 8. Welche neuen Erkenntnisse sollen durch das Modellvorhaben, die Potenzialanalysen an einigen Schulen durchzuführen, gewonnen werden und wann wird an wie vielen Schulen mit diesem Modellvorhaben begonnen? Das Modellvorhaben soll zeigen wie - eine optimale, auf die schulischen Bedarfe ausgerichtete Potenzialanalyse aussehen und mit den vorhandenen Berufsorientierungsangeboten der Schule verzahnt werden kann und die Ergebnisse in die schulische Arbeit eingebunden werden können, - die berufliche Orientierung im Rahmen des Faches „Arbeit-Wirtschaft-Technik“, des Wahlpflichtunterrichtes und des Praxislernens weiterentwickelt werden kann und - diese Weiterentwicklung der schulischen Berufsorientierung ohne hohe zusätzliche Belastung der Lehrkräfte mit den an der Schule vorhandenen Ressourcen durchgeführt werden kann. Das Modellvorhaben soll voraussichtlich mit dem Schuljahr 2016/2017 mit bis zu 20 Schulen starten. Drucksache 6/3363 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 9. Wie rechtfertigt die Landesregierung die Pflicht der Schülerinnen und Schüler, ein Sozialpraktikum zu leisten, im Vergleich zu anderen Berufsfeldern sowie hinsichtlich der im Landeskonzept geplanten individuellen und geschlechterspezifischen Berufsorientierung? Ein Sozialpraktikum hat die Erhöhung der kommunikativen und sozialen Kompetenz der Jugendlichen als prioritäres Ziel. Hintergrund ist, dass immer stärker das Fehlen eben dieser Kompetenzen durch Unternehmen aller Branchen bemängelt wird. So steht beispielsweise in der Online-Unternehmensumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages aus dem Jahr 2013: „Der Anteil der Unternehmen, die zu geringe Deutsch- und Mathematikkompetenzen der Schulabgänger beklagen, geht seit 2006 kontinuierlich zurück […]. Die Unzufriedenheit der Unternehmen mit mangelnden sozialen Kompetenzen der Schulabgänger bestätigt sich jedoch auch 2013. Die Werte haben sich im Vergleich zum Vorjahr sogar weiter verschlechtert…“ (Seite 29 ff.). Es wird davon ausgegangen, dass die Erfahrungen, die Jugendliche aus dem Sozialpraktikum mitbringen, allen zukünftigen Arbeitgebern zu gute kommen. Das Sozialpraktikum widerspricht nach Auffassung der Landesregierung nicht dem Ziel der individuellen und geschlechterspezifischen Berufsorientierung. 10. Mit welcher Begründung wird die Übernahme der Fahrtkosten der Schülerinnen und Schüler für den Praxislerntag abgelehnt, obwohl dieser Bestandteil des Unterrichts ist und nicht gemäß § 54 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern außerhalb des Unterrichts stattfindet? Der Praxislerntag ist eine besondere Form des Schülerbetriebspraktikums. Die verpflichtenden 25 Tage des Schülerbetriebspraktikums werden durch Schulen in unterschiedlicher Weise genutzt und aufgeteilt. Einige Konzepte, die sich auch untereinander sehr unterscheiden können, werden dabei als Praxislerntag bezeichnet. Der § 54 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) bezieht sich auf Unterrichts- und Lernmittel, nicht auf Fahrtkosten. Da das Praktikum eine schulische Veranstaltung ist und der Praktikumsweg als Schulweg gilt, sind gemäß Schulgesetz § 113 SchulG M-V die Landkreise und Kommunen als Träger der Schülerbeförderung für die Fahrtkosten verantwortlich.