Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. November 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3367 6. Wahlperiode 21.11.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Höhe der Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft und ANTWORT der Landesregierung Die Frage bezieht sich auf die Antwort zu der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3018 vom 23.07.2014. Darin stellte ich unter anderem folgende Frage: „Wie hoch waren die Finanzhilfen des Landes für jede einzelne Schule in freier Trägerschaft in den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014 und wie hoch werden sie für das Schuljahr 2014/2015 sein (…)?“. 1. Aus welchen Gründen sind die Kürzungen der Finanzhilfe infolge der geänderten Privatschulverordnung in der Antwort zu der Kleinen Anfrage nicht vollständig aufgeführt, obwohl der vom Minister im Rahmen der Landespressekonferenz vorgestellte Gesetzentwurf auf Drucksache 6/3244 den Umfang der Kürzungen durch die Einführung der Kappungsbeträge im Schuljahr 2013/2014 auf 2.359.713,19 Euro bezifferte? Nach dem vollständigen Wortlaut der Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3018 wurden zur Höhe der Finanzhilfe folgende Angaben abgefragt: Drucksache 6/3367 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 „ (…) (bitte unter folgender Maßgabe angeben: statt Angabe des Schulnamens fortlaufende Nummerierung der Schulen bei gleichbleibender Nummernzuordnung der jeweiligen Schule für jedes Schuljahr; Schulart; Finanzhilfen differenziert nach Zuschüssen für die schüler- bezogene Grundausstattung, Personalausgaben für sonderpädagogischen Förderbedarf und für besondere pädagogische Angebote; die für die Bemessung der Zuschüsse angesetzte Schülerinnen- und Schülerzahl der jeweiligen Schule, gegebenenfalls mit Differenzierung nach Schulart bei Schulen mit mehreren Schularten; gegebenenfalls mit Differenzierung nach beruflichen Bildungsgängen bei beruflichen Schulen; tatsächliche Förderung pro Schülerin und Schüler)?“ Die vorgenannten Angaben wurden vollständig in den Tabellen auf den Seiten 3 bis 20 der Drucksache 6/3018 wiedergegeben. Die abschließende Höhe der Finanzhilfe für den Bewilli- gungszeitraum 2013/2014 ergibt sich erst nach der abschließenden Verwendungsüberprüfung nach § 9 Absatz 5 bis 9 Privatschulverordnung anhand der tatsächlichen Personalausgaben der Ersatzschulen. Die Ersatzschulträger müssen hierfür bis zum 30. Juni 2015 ihre Unterlagen vorlegen. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. 2. Aus welcher präzisen Datengrundlage und welchen Einzelbeträgen ergibt sich der im Schulgesetz-Entwurf aufgeführte Betrag in Höhe von 2.359.713,19 Euro? Der Betrag in Höhe von 2.359.713,19 Euro ergibt sich aus den Kappungsbeträgen der vorläufigen Finanzhilfebescheide für den Bewilligungszeitraum 2013/2014 mit dem Bear- beitungsstand 20.08.2014. Für die allgemein bildenden Schulen belaufen sich die Kappungsbeträge demzufolge auf insgesamt 2.048.009,38 Euro, für die beruflichen Schulen auf insgesamt 311.703,81 Euro. Allgemein bildende Schulen (Angaben in Euro): Schulart Schule ohne Kappung mit Kappung Differenz Grundschule Grundschule 1 769.323,16 630.709,33 138.613,83 Grundschule 2 319.826,09 293.284,71 26.541,38 Grundschule 3 581.002,20 564.740,14 16.262,06 Grundschule 4 240.699,78 220.285,08 20.414,70 Grundschule 5 419.994,20 382.211,57 37.782,63 Grundschule 6 467.299,22 393.837,26 73.461,96 Grundschule 7 498.980,40 408.400,26 90.580,14 Grundschule 8 336.945,00 326.146,09 10.798,91 Grundschule 9 1.211.227,27 1.165.219,91 46.007,36 Grundschule 10 521.762,70 491.418,23 30.344,47 Grundschule 11 164.677,63 157.498,70 7.178,93 Grundschule 12 905.877,70 776.839,01 129.038,69 Grundschule 13 288.912,50 258.191,05 30.721,45 Summe Grundschulen 657.746,51 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3367 3 Schulart Schule ohne Kappung mit Kappung Differenz Regionale Schule Regionale Schule 1 680.533,14 602.247,67 78.285,47 Regionale Schule 2 680.297,83 599.725,42 80.572,41 Summe Regionale Schule 158.857,88 Integrierte Gesamt schule - Kooperative Gesamt- schule Integrierte Gesamt- schule - Kooperative Gesamtschule 1 1.350.075,67 1.300.499,42 49.576,25 Integrierte Gesamt- schule - Kooperative Gesamtschule 2 1.138.324,02 1.120.010,43 18.313,59 Integrierte Gesamt- schule - Kooperative Gesamtschule 3 1.126.736,38 1.125.722,40 1.013,98 Integrierte Gesamt- schule - Kooperative Gesamtschule 4 1.908.871,67 1.856.576,38 52.295,29 Integrierte Gesamt- schule - Kooperative Gesamtschule 5 2.068.954,39 2.020.260,09 48.694,30 Integrierte Gesamt- schule - Kooperative Gesamtschule 6 1.516.242,50 1.487.496,70 28.745,80 Integrierte Gesamt- schule - Kooperative Gesamtschule 7 2.403.296,13 2.402.158,91 1.137,22 Integrierte Gesamt- schule - Kooperative Gesamtschule 8 3.057.336,94 3.000.734,39 56.602,55 Integrierte Gesamt- schule - Kooperative Gesamtschule 9 1.248.049,52 1.142.433,47 105.616,05 Integrierte Gesamt- schule - Kooperative Gesamtschule 10 Zahlung von 72.000 Euro im Vergleichswege. Festsetzung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens. Summe Integrierte Gesamtschule - Kooperative Gesamtschule 361.995,12 Gymnasium Gymnasium 1 1.043.512,23 995.436,80 48.075,43 Summe Gymnasium 48.075,43 Drucksache 6/3367 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Schulart Schule ohne Kappung mit Kappung Differenz Förderschule Förderschule 1 1.002.154,25 914.678,30 87.475,95 Förderschule 2 1.183.872,15 1.048.612,48 135.259,67 Förderschule 3 1.150.234,37 1.008.115,60 142.118,77 Förderschule 4 1.181.166,35 895.968,12 285.198,23 Förderschule 5 1.453.743,20 1.370.170,57 83.572,63 Förderschule 6 878.426,33 795.506,00 82.920,33 Förderschule 7 1.916.155,35 1.866.336,49 49.818,86 Summe Förderschule 866.364,44 Summe allgemein bildende Schulen 2.093.039,38 Berufliche Schulen (Angaben in Euro): Schulart Schule ohne Kappung mit Kappung Differenz Berufsschule Berufliche Schule 1 742.607,12 656.541,80 86.065,32 Berufliche Schule 2 408.970,32 346.291,94 62.678,38 Berufliche Schule 3 567.124,80 530.533,79 36.591,01 Berufliche Schule 4 175.847,73 149.068,55 26.779,18 Berufliche Schule 5 165.077,20 135.630,54 29.446,66 Berufliche Schule 6 1.011.952,94 990.152,94 21.800,00 Berufliche Schule 7 63.490,80 47.478,67 16.012,13 Berufliche Schule 8 626.325,42 593.994,29 32.331,12 Summe Berufsschule 311.703,81 Summe berufliche Schulen 311.703,81 Gesamtsumme 2.404.743,19 3. Für wie viele Schulen in freier Trägerschaft war dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 23. Juli 2014 bekannt, dass sie aufgrund der durch die Änderung der Privatschulverordnung einge- führten Kappungen geringere Finanzhilfen erhalten? Dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur war zum 23. Juli 2014 bekannt, dass aufgrund der durch die Änderung der Privatschulverordnung eingeführten Kappungen 41 allgemein bildende und berufliche Schulen geringere Finanzhilfen erhalten.