Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Oktober 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3369 6. Wahlperiode 22.10.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Novelle des Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Gleichstellungsgesetz-GLG M-V) und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der regierungsinterne Meinungsbildungsprozess hinsichtlich einer Novellierung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg- Vorpommern ist noch nicht abgeschlossen. Folglich können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine verbindlichen Antworten zu den Fragen 2 bis 6 gegeben werden. 1. Wann beabsichtigt die Landesregierung, dem Landtag eine Novelle des Gleichstellungsgesetzes zur Beratung vorzulegen? Es ist beabsichtigt, den Entwurf eines neuen Gleichstellungsgesetzes im Jahr 2015 in den Landtag einzubringen. 2. Beabsichtigt die Landesregierung, den Geltungsbereich (vgl. § 1 Gleichstellungsgesetz) des Gesetzes zu erweitern? a) Wenn ja, auf welche Bereiche? b) Wenn nicht, warum nicht? Drucksache 6/3369 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit einer Klagerechts- regelung ähnlich der Regelungen des Bundesgleichstellungsgesetzes? 4. Beabsichtigt die Landesregierung, bei einer Novelle des Gleich- stellungsgesetzes Regelungen zum Genderbudgeting einzuführen? 5. Welchen Regelungsbedarf sieht die Landesregierung bei einer Novelle des Gleichstellungsgesetzes hinsichtlich der Durchsetzung von Gender Mainstreaming als durchgängiges Leitprinzip? 6. Welchen Regelungsbedarf sieht die Landesregierung, um die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten zu stärken? Die Fragen 2, 3, 4, 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen.