Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. Oktober 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3372 6. Wahlperiode 30.10.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Erweiterung der Beschäftigungs-Statistik um vier Personengruppen und ANTWORT der Landesregierung Einem Bericht der Nordsee-Zeitung zufolge haben die Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie die Statistischen Ämter von Bund und Ländern in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Beschäftigungs-Statistik um vier Personengruppen erweitert. „Konkret geht es um Menschen in Behindertenwerkstätten und vergleichbaren Einrichtungen, Personen in Jugendhilfeeinrichtungen sowie Nebenerwerbslandwirte und Menschen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr beziehungsweise einen Bundesfreiwilligendienst ableisten.“ Auf diese Weise würden von der BA 400.000 Personen zusätzlich erfasst. „Ohne diese Erweiterung würde die Gesamtzahl derzeit nur bei etwa 29,8 Millionen liegen, was sogar einen leichten Rückgang gegenüber dem Vormonat bedeutet hätte.“ Die Hinzuzählung dieser Personengruppen sorgt für Kritik. Vor allem Behinderte hätten in der Realität kaum Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt, weshalb sie in erster Linie in anerkannten Werkstätten tätig seien. Auch liege der Verdienst bei unter 200 Euro pro Woche. Beim Bundesfreiwilligendienst gebe es ebenfalls nur ein Taschengeld, sagte ein DGB-Arbeitsmarktexperte laut dem Artikel. Wie die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Bundestags-Grünen erklärte, entstehe „ein falsches Bild über die Situation der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland.“ Ein Sprecher der BA begründete die erfolgte Umstellung mit der Beseitigung von Mängeln bei der Datenerfassung und einer stärkeren Orientierung an der Statistik der Internationalen Arbeits-Organisation, mit der die Arbeitsmärkte vergleichbarer werden sollen (siehe auch NZ vom 10.09.2014; „Statistiktricks bei der Beschäftigung“). Drucksache 6/3372 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie viele Personen sind im Hinblick auf die vier besagten Gruppen in der Statistik über sozialversicherungspflichtige Beschäftigungs-Verhältnisse für das Land Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich erfasst worden (bitte nach den oben genannten Personengruppen differenzieren )? 2. Wie hoch war bzw. ist demzufolge die Zahl der sozialversicherungs- pflichtig Beschäftigten in M-V nach erfolgter Umstellung bzw. Anpassung an die Statistik der Internationalen Arbeits-Organisation zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt gewesen? Zu 1 und 2 Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit wurde die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit im August 2014 einer Revision unterzogen. Die Datenaufbereitung wurde modernisiert, um genauere Ergebnisse zu erzielen und die Beschäftigungsstatistik weiter ausbauen zu können. Der Datenabgriff wurde präzisiert sowie die Abgrenzung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung überprüft und um neue Personengruppen erweitert. Die Beschäftigungsdaten wurden rückwirkend ab 1999 revidiert. Dadurch wird eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse im Zeitverlauf ermöglicht. Auf den Bestand der Beschäftigten wirken sich vor allem die neu hinzugekommenen Personengruppen aus, während für die begonnenen und beendeten Beschäftigungsverhältnisse größtenteils der verfeinerte Datenabgriff den Unterschied zu den bisherigen Ergebnissen erklärt. Die Revision führt durch die Einbeziehung neuer Personengruppen zu einer Erhöhung des Bestands. Die neu hinzugekommenen Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen wirken sich vor allem auf den Wirtschaftsabschnitt „Q Gesundheits- und Sozialwesen“ aus. Für diese Personengruppe liegen derzeit noch keine Informationen zur ausgeübten Tätigkeit vor. Die Erweiterung um Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten, spiegelt sich vor allem im Berufsbereich „Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung“ wider. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach ausgewählten Personengruppen , Mecklenburg-Vorpommern, 31.03.2014 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (insgesamt) 532.910 darunter Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen, Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen, Personen, die in anerkannten Werkstätten in einem Integrationsprojekt beschäftigt sind und Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 9.850 Nebenerwerbslandwirte und Nebenerwerbslandwirte saisonal bedingt 49 Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten 2.500 Hausgewerbetreibende - Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3372 3 3. Wie hoch war bezogen auf M-V die Zahl der sozialversicherungs- pflichtigen Beschäftigungsverhältnisse zum vergleichbaren Zeitpunkt des Vorjahres? Zum vergleichbaren Zeitpunkt des Vorjahres waren in Mecklenburg-Vorpommern nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit 527.155 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu verzeichnen. Aufgrund der rückwirkenden Datenrevision sind in dieser Zahl ebenfalls die zusätzlich erfassten vier Personengruppen mit abgebildet, sodass im Vergleich März 2013 zu März 2014 ein Aufwuchs der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um knapp 6.000 Personen zu verzeichnen ist, der nicht bloß auf der statistischen Umstellung beruht. 4. Wie positioniert sich die Landesregierung zur Auffassung eines im NZ-Bericht zitierten DGB-Arbeitsmarkt-Experten, wonach es sich bei den eingangs genannten Gruppen in weiten Teilen um Personen handele , die „keine Arbeitnehmer sind und nach dem Sozialversicherungsrecht als nicht erwerbsfähig gelten“? Die vier benannten Personengruppen sind im Sozialversicherungsrecht Arbeitnehmern gleichgestellt. Sie sind alle sozialversicherungspflichtig. Die Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen wird als Voll- oder Teilzeitbeschäftigung ausgeübt. Auch ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr beziehungsweise ein Bundesfreiwilligendienst wird in der Regel als Vollzeittätigkeit ausgeübt. Nebenerwerbslandwirte üben ihre Tätigkeit im Nebenerwerb, also neben einer anderen Tätigkeit aus. Die Erwerbsfähigkeit richtet sich nach § 8 Zweites Buch Sozialgesetzbuch. Danach ist erwerbsfähig, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. 5. Wie positioniert sich die Landesregierung zur Auffassung einer Bundestagsabgeordneten, die bislang nicht erfassten Gruppen zumindest extra auszuweisen, da es sich größtenteils um Stellen handele , von denen man nicht leben könne? Der Landesregierung liegen derzeit keine Angaben über sogenannte „Aufstocker“ in den vier neu in die Beschäftigungsstatistik aufgenommenen Personengruppen vor.