Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Oktober 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3373 6. Wahlperiode 23.10.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Abtreibungen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Schwangerschaftsabbruchstatistik basiert auf einer Direktmeldung der Ärzte an das Statistische Bundesamt, welches grundsätzlich keine Auswertungen auf Kreisebene bereitstellt. Angaben nach Staatsangehörigkeit der Schwangeren werden nicht erfasst. Die Altersstruktur wird nur für Schwangerschaftsabbrüche insgesamt bereitgestellt. Der demografische Wandel ist gerade in Mecklenburg-Vorpommern ein Problem, welches Auswirkungen auf sämtliche Bereiche des Lebens hat. Bisher hat sich die Landesregierung inhaltlich damit beschäftigt, inwieweit die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche durch Präventivmaßnahmen (kostenlose Pille usw.) gesenkt werden kann. Maßnahmen der Landesregierung , die Geburtenrate zu steigern, sind derzeit nicht in Aussicht. 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Abtreibungen ohne medizinische Indikation/Notwendigkeit seit 2010 (bitte nach Jahr, Landkreis/kreisfreie Stadt, Anzahl der Abtreibungen und Alter sowie Nationalität der Schwangeren aufführen)? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Drucksache 6/3373 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Schwangerschaftsabbrüche nach Indikation medizinische Indikation kriminologische Indikation Beratungsregel Gesamt 2010 57 0 3.067 3.124 2011 27 0 2.964 2.991 2012 57 0 2.913 2.970 2013 118 0 2.713 2.831 Quelle: Statistisches Bundesamt. 2. Wie viele medizinisch notwendige Abtreibungen wurden seit 2010 durchgeführt (bitte nach Jahr, Landkreis/kreisfreie Stadt, Anzahl der Abtreibungen und Alter sowie Nationalität der Schwangeren auflisten )? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Schwangerschaftsabbrüche nach Alter Alter von ... bis unter ... Jahren 2010 2011 2012 2013 unter 15 13 17 14 11 15 - 18 77 85 75 65 18 - 20 203 162 124 102 20 - 25. 845 841 715 644 25 - 30. 797 838 873 848 30 - 35 599 523 603 631 35 - 40 383 338 372 362 40 - 45 187 162 181 158 45 - 50 20 25 13 10 50 und mehr 0 0 0 0 Gesamt 3.124 2.991 2.970 2.831 Quelle: Statistisches Bundesamt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3373 3 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den Haupt- grund/die Hauptgründe für Schwangerschaftsabbrüche bei den 20- bis 30-Jährigen als auch bei den 31- bis 40jährigen Frauen (bitte auflisten nach Altersgruppe und Grund)? Die Erkenntnisse der Landesregierung zu Gründen eines Schwangerschaftsabbruches beruhen auf den Auswertungen der Sachberichte der Schwangerschafts(konflikt-)beratungsstellen. Eine Auflistung nach Altersgruppen erfolgt nicht. Folgende Gründe werden am häufigsten benannt: Finanzielle Situation, zurzeit besteht kein Kinderwunsch, berufliche Situation der Frau, abgeschlossene Familienplanung sowie Zukunftsangst. 4. Gibt es Bestrebungen, die Ursachen der Schwangerschaftsabbrüche (bspw. die prekäre finanzielle Situation der Frauen bzw. Familien) genauer zu ergründen? Wenn ja, wie ist diese konkret vorgesehen? Derzeit gibt es keine Bestrebungen der Landesregierung, die Ursachen eines Schwangerschaftsabbruches genauer zu ergründen. 5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über das Verhütungsverhalten von bedürftigen Frauen, die ALG II beziehen und darüber hinaus die Kosten für Verhütungsmittel erstattet bekommen (siehe „Modellregion“ Demmin)? Auf der Grundlage des Berichts der Landesregierung zur Reduzierung von Schwangerschaftsabbrüchen - Landtagsdrucksache 5/3911 - ist im Jahr 2013 mit der Umsetzung des Modellprojekts zur Abgabe kostenfreier Verhütungsmittel begonnen worden. Seit dem 1. November 2013 erfolgt für einen Zeitraum von 12 Monaten die Finanzierung von ärztlich verordneten Mitteln der Empfängnisverhütung für Leistungsbezieherinnen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch und Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch in den Modellregionen Schwerin und Altkreis Demmin. Die Landesregierung kann über das Verhütungsverhalten der an dem Modellprojekt beteiligten Frauen erst nach Beendigung der wissenschaftlichen Begleitung (im ersten Quartal 2016) konkrete Aussagen treffen.