Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. Oktober 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3374 6. Wahlperiode 03.11.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und ANTWORT der Landesregierung Die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf der Grundlage des Artikels 9 des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV Versorgungsstrukturgesetz - GKV-VStG) setzt eine Vielzahl von Kriterien fest, die erfüllt werden müssen, um den Zulassungen eines Vertragsarztes zu genügen. 1. Wie viele niedergelassene Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern sind zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zugelassen (bitte chrono- logisch nach Landkreisen, kreisfreien Städten, Gemeinden und Städten auflisten, sowie der Einrichtung, in welcher sie praktizieren)? Rechtsgrundlage für die Befugnis zur Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten ist das Heilberufsgesetz des Landes in Verbindung mit der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern. Die folgenden Daten wurden zur Beantwortung der Frage, wie viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zugelassen sind, von der Ärztekammer zur Verfügung gestellt: Drucksache 6/3374 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Region für die Facharzt-Weiterbildung Allgemeinmedizin zu absolvierende Gebiete Zur Weiterbildung befugte Ärztinnen und Ärzte (davon ambulant) Nordwestmecklenburg Gebiet Chirurgie einschließlich Orthopädie sowie Gebiet Physikalische und Rehabili- tative Medizin 3 (1) Gebiet Kinder- und Jugendmedizin 1 (1) Anästhesiologie 1 Allgemeinmedizin 12 Bad Doberan Gebiet Chirurgie einschließlich Orthopädie sowie Gebiet Physikalische und Rehabili- tative Medizin 9 (1) Gebiet Kinder- und Jugendmedizin 2 (2) Anästhesiologie 1 Allgemeinmedizin 11 Güstrow Gebiet Chirurgie einschließlich Orthopädie sowie Gebiet Physikalische und Rehabili- tative Medizin 9 Gebiet Kinder- und Jugendmedizin 4 (3) Anästhesiologie 3 Allgemeinmedizin 13 Demmin Gebiet Chirurgie einschließlich Orthopädie sowie Gebiet Physikalische und Rehabili- tative Medizin 10 Gebiet Kinder- und Jugendmedizin 3 Anästhesiologie 2 Allgemeinmedizin 7 Nordvorpommern Gebiet Chirurgie einschließlich Orthopädie sowie Gebiet Physikalische und Rehabili- tative Medizin 9 (2) Gebiet Kinder- und Jugendmedizin 1 (1) Anästhesiologie 3 Allgemeinmedizin 12 Rügen Gebiet Chirurgie einschließlich Orthopädie sowie Gebiet Physikalische und Rehabili- tative Medizin 5 (3) Gebiet Kinder- und Jugendmedizin 3 (1) Anästhesiologie 2 Allgemeinmedizin 13 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3374 3 Region für die Facharzt-Weiterbildung Allgemeinmedizin zu absolvierende Gebiete Zur Weiterbildung befugte Ärztinnen und Ärzte (davon ambulant) Greifswald Gebiet Chirurgie einschließlich Orthopädie sowie Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin 11 (4) Gebiet Kinder- und Jugendmedizin 6 (3) Anästhesiologie 2 Allgemeinmedizin 5 Schwerin Gebiet Chirurgie einschließlich Orthopädie sowie Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin 13 (3) Gebiet Kinder- und Jugendmedizin 3 (1) Anästhesiologie 5 Allgemeinmedizin 13 Mecklenburg-Strelitz Gebiet Chirurgie einschließlich Orthopädie sowie Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin 4 (1) Gebiet Kinder- und Jugendmedizin 1 (1) Anästhesiologie 1 Allgemeinmedizin 7 Ludwigslust Gebiet Chirurgie einschließlich Orthopädie sowie Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin 10 (1) Gebiet Kinder- und Jugendmedizin 3 (1) Anästhesiologie 2 (1) Allgemeinmedizin 13 Müritz Gebiet Chirurgie einschließlich Orthopädie sowie Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin 5 Gebiet Kinder- und Jugendmedizin 2 Anästhesiologie 1 Allgemeinmedizin 4 Neubrandenburg Gebiet Chirurgie einschließlich Orthopädie sowie Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin 8 (2) Gebiet Kinder- und Jugendmedizin 6 (3) Anästhesiologie 4 (2) Allgemeinmedizin 8 Drucksache 6/3374 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Region für die Facharzt-Weiterbildung Allgemeinmedizin zu absolvierende Gebiete Zur Weiterbildung befugte Ärztinnen und Ärzte (davon ambulant) Ostvorpommern Gebiet Chirurgie einschließlich Orthopädie sowie Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin 8 (2) Gebiet Kinder- und Jugendmedizin 7 (3) Anästhesiologie 2 Allgemeinmedizin 14 Parchim Gebiet Chirurgie einschließlich Orthopädie sowie Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin 11 (2) Gebiet Kinder- und Jugendmedizin 1 Anästhesiologie 2 Allgemeinmedizin 10 Rostock Gebiet Chirurgie einschließlich Orthopädie sowie Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin 21 (11) Gebiet Kinder- und Jugendmedizin 11 (6) Anästhesiologie 6 (1) Allgemeinmedizin 23 Stralsund Gebiet Chirurgie einschließlich Orthopädie sowie Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin 8 (4) Gebiet Kinder- und Jugendmedizin 4 (2) Anästhesiologie 1 Allgemeinmedizin 6 Uecker-Randow Gebiet Chirurgie einschließlich Orthopädie sowie Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin 6 (1) Gebiet Kinder- und Jugendmedizin 1 Anästhesiologie 2 Allgemeinmedizin 7 Wismar Gebiet Chirurgie einschließlich Orthopädie sowie Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin 5 (2) Gebiet Kinder- und Jugendmedizin 4 (3) Anästhesiologie 2 Allgemeinmedizin 5 Weitergehende Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3374 5 2. Welche Voraussetzungen müssen vorhanden sein, um zur Weiter- bildung in der Allgemeinmedizin ermächtigt zu werden? Nach § 5 Absatz 2 der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern kann die Befugnis zur Weiterbildung Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin erteilt werden, wenn die Ärztin oder der Arzt die Facharztbezeichnung führt, fachlich und persönlich geeignet ist und eine mindestens dreijährige Tätigkeit nach Abschluss der entsprechenden Weiterbildung nachweisen kann. 3. Wie hoch ist der Altersdurchschnitt der zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zugelassenen Ärzte? In den für die Weiterbildung zu absolvierenden Gebieten (siehe Antwort zu Frage 1) beträgt der Altersdurchschnitt der zur Weiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzte 53,4 Jahre, in der Allgemeinmedizin liegt der Altersdurchschnitt bei 51,8 Jahren. 4. Wie viele Mediziner wurden in den letzten 10 Jahren zur Weiter- bildung in der Allgemeinmedizin ermächtigt? In den letzten zehn Jahren erhielten in Mecklenburg-Vorpommern 219 Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin die Befugnis zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin. In den für die Weiterbildung zu absolvierenden Gebieten wurden in den letzten 10 Jahren 504 Ärztinnen und Ärzte befugt. Anmerkung: Die vorgenannten Zahlen stimmen nicht mit denen in der Antwort zu Frage 1 überein, da die Antwort zu Frage 1 den aktuellen Stand darstellt und nicht alle zur Weiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzte ihre Befugnis dauerhaft behalten. 5. Mit welchem Kostenaufwand müssen Ärzte rechnen, um sich für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin ermächtigen zu lassen? Für die Befugnis ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro zu entrichten. Drucksache 6/3374 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 6. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung von Ärzten, die zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zugelassen sind? Die hohe Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die eine Befugnis zur Weiterbildung bei der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern beantragen und erhalten, wird positiv bewertet. 7. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Weiterbildungssituation wirksam zu verbessern? Für die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten sind die Ärztekammer und die Kassenärzt- liche Vereinigung des Landes zuständig. Es befinden sich im Land momentan circa 100 Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Allgemeinmedizin, dies ist die höchste jemals erreichte Anzahl von Weiterzubildenden in der Allgemeinmedizin in Mecklenburg-Vorpommern. Durch das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung sollen die Regelungen zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin erweitert und rechtssicherer gemacht werden.