Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. Oktober 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3375 6. Wahlperiode 30.10.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Medizin- und Pflegeausbildung an den Universitäten von Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welches sind die Kriterien der hochschuleigenen Auswahlverfahren für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie an der Universität Rostock und der Universitätsmedizin Greifswald? Die Kriterien der hochschuleigenen Auswahlverfahren sind folgender Tabelle zu entnehmen: Studiengänge Auswahlkriterien Human- und Zahnmedizin der Universitätsmedizin Greifswald Vorauswahlkriterien: 1. Ortspräferenz: 1 2. Abiturdurchschnittsnote: bis 2,5 Auswahlkriterien: 1. berufspraktische Erfahrungen - medizinrelevante und/oder pflegerische Tätigkeiten (3, 6, maximal 9 Monate) alternativ - Studienleistungen aus naturwissenschaftlichen Studiengängen mit mindestens 60 nachgewiesenen Leistungspunkten (ECTS) 2. durchgängige Belegung naturwissenschaftlicher Fächer in der Abiturstufe unterschieden nach Grund- und erhöhtem Anforderungsniveau 3. Abiturdurchschnittsnote Drucksache 6/3375 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Studiengänge Auswahlkriterien Human- und Zahnmedizin der Universitätsmedizin Rostock Die Bewerbung der Studienbewerberinnen und Studienbewerber erfolgt ausschließlich über die Stiftung für Hochschulzulassung. Die Stiftung für Hochschulzulassung lässt im Auftrag der Universität Rostock in der Reihenfolge der Rangliste die Bewerberinnen und Bewerber für den jeweiligen Studiengang zu. Die Bildung der Rangliste erfolgt nach folgenden Kriterien: 1. Vorauswahlkriterium: Hochschulzugangsberechtigung (HZB) mit einer Durchschnittsnote nicht schlechter als 2,3 oder der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation, Ortspräferenz 1 für den Studienort Rostock 2. Errechnung einer Zulassungsnote aus der HZB (60 Prozent) und den Ergebnissen der der letzten 4 Oberstufenhalbjahre in den Fächern Chemie, Physik, Biologie, Mathematik und Deutsch (40 Prozent) 3. Bildung einer Rangliste nach Zulassungsnote Die Vergabe im Studiengang Humanmedizin erfolgt für 60 Prozent der im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) zur Verfügung stehenden Studienplätze allein nach der Reihung gemäß Ranglistenplatz. Für die Vergabe der verbleibenden 40 Prozent der verfügbaren Studienplätze werden Auswahlgespräche geführt. Von den ranghöchsten Bewerberinnen und Bewerbern, denen noch kein Studienplatz zugewiesen wurde, wird eine der dreifachen Zahl der noch zu vergebenden Studienplätze entsprechende Bewerberzahl zu einem Auswahlgespräch gebeten. Bei der Reihung der Bewerberinnen und Bewerber, die an den Auswahlgesprächen teilgenommen haben, geht die für das Auswahlgespräch vergebene Note mit einer Gewichtung von 49 Prozent und der Grad der Qualifikation mit einer Gewichtung von 51 Prozent in die Entscheidung ein. Die Vergabe im Studiengang Zahnmedizin erfolgt für 65 Prozent der im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) zur Verfügung stehenden Studienplätze allein nach der Reihung gemäß Ranglistenplatz. Für die Vergabe der verbliebenden 35 Prozent der verfügbaren Studienplätze werden Auswahlgespräche geführt. Von den ranghöchsten Bewerberinnen und Bewerbern, denen noch kein Studienplatz zugewiesen wurde, wird die vierfache Zahl der noch zu vergebenden Studienplätze entsprechende Bewerberzahl zu einem Auswahlgespräch gebeten. Bei der Reihung der Bewerberinnen und Bewerber, die an den Auswahlgesprächen teilgenommen haben, geht die für das Auswahlgespräch vergebene Note mit einer Gewichtung von 40 Prozent und der Grad der Qualifikation mit einer Gewichtung von 60 Prozent in die Entscheidung ein. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3375 3 Studiengänge Auswahlkriterien Pharmazie an der Ernst-Moritz-ArndtUniversität Greifswald Abiturnote mindestens 2,5 und Nennung von Greifswald in der Ortspräferenz unter den Plätzen 1 - 3 2. Nach welchen Kriterien entscheiden die Mitglieder der Auswahlkommissionen in den Auswahlgesprächen an den Universitäten für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie ? Die Kriterien für die Entscheidung der Mitglieder der Auswahlkommission in den Auswahlgesprächen sind folgender Tabelle zu entnehmen: Studiengänge Kriterien für die Entscheidung in den Auswahlgesprächen Human- und Zahnmedizin der Universitätsmedizin Greifswald Themenbereiche: - Darstellung der Berufsentscheidung und Studienmotivation, - die eigene Vorbereitung der Bewerberin oder des Bewerbers auf das Studium durch zusätzlichen Kenntniserwerb, durch außerschulische Interessen und Aktivitäten, durch nichtschulische zusätzliche Ausbildung, durch berufliche und berufsähnliche Tätigkeiten, - persönliche Erfahrung mit der Medizin/Zahnmedizin, - Orientierung der Bewerberin oder des Bewerbers über strukturelle und inhaltliche Merkmale des Medizinstudiums/Zahnmedizinstudiums und ärztliche beziehungsweise zahnärztliche Tätigkeitsbereiche , - Nutzung der Wartezeit, - Alternativen zum Arztberuf/Zahnarztberuf, - Kenntnisse über aktuelle Probleme des Gesundheitswesens, - Interesse an der Forschung/Versorgungsforschung. Die Auswahlkommission bewertet das einzelne Auswahlgespräch mit der Studienbewerberin oder dem Studienbewerber anhand von sechs Bewertungskriterien, aber auch mit Hinblick auf den Gesamteindruck der Bewerberin oder des Bewerbers. Bewertungskriterien: 1. Soziales und gesellschaftliches Engagement, 2. Kreativität und Originalität, 3. Kommunikationsfähigkeit, 4. Situationsbelastbarkeit (aus eigener Biographie), 5. Selbstdarstellung und Selbsteinschätzung, 6. Fähigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers (zum Beispiel außerschulische Aktivität, besondere Ausbildung). Drucksache 6/3375 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Studiengänge Kriterien für die Entscheidung in den Auswahlgesprächen Mindestens vier der oben aufgeführten Themenbereiche sollten angesprochen werden. Das Gespräch sollte in der Gesamtheit entsprechend den vorgegebenen sechs Kriterien bewertet werden. Pro Kriterium ist eine Punktzahl von 0-15 zu vergeben. Für ein Gespräch kann dementsprechend eine Bewertung bis maximal 90 Punkte erfolgen. Die Auswahlkommissionsmitglieder haben anhand der Punkteverteilung folgende Entscheidungsmöglichkeiten als Zulassungsvorschlag: a) (90 - 76 Punkte) mit Nachdruck empfohlen b) (75 - 61 Punkte) empfohlen c) (60 - 46 Punkte) mit Einschränkung empfohlen d) ( 0 - 45 Punkte) nicht empfohlen Human- und Zahnmedizin der Universitätsmedizin Rostock Das Auswahlgespräch soll Aufschluss über - die Motivation, - die Identifikation mit dem gewählten Studium und dem angestrebten Beruf geben und - zur Vermeidung von Fehlvorstellungen über die Anforderungen des Studiums dienen. Das Auswahlgespräch wird durch eine von der Hochschulleitung der Universität Rostock zu bestellende Auswahlkommission durchgeführt. Die Bewerberinnen und Bewerber werden einzeln angehört. Das einzelne Auswahlgespräch soll nicht weniger als 15 Minuten dauern. Es nehmen mindestens zwei Mitglieder der Auswahlkommission am Bewerbungsgespräch und der Bewertungsentscheidung teil. Die Auswahlkommission legt vor Beginn der Auswahlgespräche einen verbindlichen Bewertungsschlüssel fest, anhand dessen die oben beschriebenen Kriterien bewertet werden. Zu diesem Zweck wurde von der Kommission für Studium und Lehre als semistandardisiertes Instrument ein Bewertungsbogen entwickelt, der verschiedene Dimensionen abbildet und der differenzierten Bewertung dient. Pharmazie an der Ernst-MoritzArndt -Universität Greifswald Es erfolgen keine Auswahlgespräche in der Pharmazie. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3375 5 3. Sind diese Kriterien stabil oder wurden sie in den letzten Jahren anpasst; wenn letzteres der Fall sein sollte, bitte darstellen, wann und warum eine Änderung notwendig wurde? Für die Studiengänge der Human- und Zahnmedizin an der Universitätsmedizin Greifswald sind die Bewertungskriterien in den letzten Jahren nicht verändert worden. Die Kriterien für die Studiengänge der Human- und Zahnmedizin an der Universitätsmedizin Rostock sind stabil. Für den Studiengang Pharmazie erübrigt sich die Antwort, da keine Auswahlgespräche geführt werden. 4. Warum wurde das Ausbildungskonzept für Gesundheits- und Krankenpflegekräfte an der Beruflichen Schule am Universitätsklinikum Greifswald im Jahr 2010 und seit diesem Jahr auch an der Krankenpflegeschule in Wolgast so verändert, dass den Schülerinnen und Schülern im ersten Jahr vor allem Theorie vermittelt wird? Mit dem Zusammenschluss der Beruflichen Schule Wolgast mit der Beruflichen Schule an der Universitätsmedizin Greifswald war es erforderlich, ein gemeinsames Ausbildungskonzept zu entwickeln. In diesem Zusammenhang wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die aus Lehrkräften und Praxisanleitungen beider Schulen und beider Krankenhäuser bestand. Diese Expertengruppe hat eine Leitlinie für die Fusion sowie ein Konzept für die Gestaltung der Pflegeausbildung an beiden Standorten erarbeitet. Die Konzeption fußt auf dem Gedanken einer umfänglichen und gelenkten Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf den Pflegealltag. Hierbei sollen die Schülerinnen und Schüler erst dann mit dem beruflichen Alltag konfrontiert werden, wenn sie durch praxisorientierten Unterricht und praktische Übungen in der Schule darauf vorbereitet wurden. Es kommen Lernarrangements wie Transfer von theoretischen Inhalten auf spezielle Praxissituationen (LTT-Praxis) und Transfer von praktischen Situationen auf spezielle theoretische Lerninhalte (LTT-Theorie) zur Anwendung. Drucksache 6/3375 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 5. Wurden die Ergebnisse des veränderten Ausbildungsbildungskonzepts an der Beruflichen Schule am Universitätsklinikum Greifswald bereits evaluiert? a) Welches sind die Ergebnisse der Überprüfung? b) Wie sind die Ergebnisse zu werten, im Vergleich mit dem alten Ausbildungskonzept, welches Theorie und Praxisanteil auch im ersten Ausbildungsjahr stärker mischte? 6. Wie bewerten die Ausbildungsbetriebe der Gesundheits- und Krankenpflegeschüler der Beruflichen Schule am Universitätsklinikum Greifswald und der Krankenpflegeschule in Wolgast die Veränderung des Ausbildungskonzepts? Zu 5, a), b) und 6 Mit der Umsetzung des Ausbildungskonzeptes wurde erst zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 begonnen. Insofern liegen noch keine Ergebnisse vor. Mit der Beruflichen Schule Greifswald ist vereinbart worden, dass nach einem Jahr eine Zwischenauswertung und nach drei Jahren eine Evaluation erfolgen soll. 7. Plant die Landesregierung eine Harmonisierung oder Vereinheitlichung der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung in Mecklenburg -Vorpommern? In Mecklenburg Vorpommern wird die Ausbildung nach einem einheitlichen Lehrplan durchgeführt, an deren Ende die Schülerinnen und Schüler eine staatliche Prüfung ablegen. Die schriftliche Prüfung erfolgt für alle Schulen am selben Tag mit zentralen Prüfungsfragen, sodass ein einheitliches Niveau der Prüfungen gewährleistet ist. Unabhängig hiervon muss es möglich sein, dass einzelne Schulen neue, innovative Ausbildungskonzepte erproben können.